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Rechtsprechung
   LG Schweinfurt, 12.09.2016 - 23 S 11/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29392
LG Schweinfurt, 12.09.2016 - 23 S 11/16 (https://dejure.org/2016,29392)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 12.09.2016 - 23 S 11/16 (https://dejure.org/2016,29392)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 12. September 2016 - 23 S 11/16 (https://dejure.org/2016,29392)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Sachverständigenkosten als erforderlicher Herstellungsaufwand i.R.e. Schadensersatzanspruchs aufgrund eines Verkehrsunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abweichung des Reparaturwegs vom Sachverständigengutachten und die 130 %-Grenze

  • vogel.de (Kurzinformation)

    130-Prozent-Regel deckt abweichenden Reparaturweg - Verzicht auf Arbeiten und Teilereparatur

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3456
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.06.2015 - VI ZR 387/14

    Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Ersatzfähigkeit von …

    Auszug aus LG Schweinfurt, 12.09.2016 - 23 S 11/16
    Hinsichtlich der Reparaturkosten wendet die Beklagte ein, dass sich aus dem zitierten Urteil des Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 02.06.2015 - Az. VI ZR 387/14) genau das Gegenteil von dem ergebe, was das Amtsgericht angenommen habe.

    Jedenfalls in Fällen, in denen die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten über der 130-% Grenze liegen, es dem Geschädigten aber - auch unter Verwendung von Gebrauchtteilen - gelungen ist, eine nach Auffassung des sachverständig beratenden Gerichts fachgerechte und den Vorgaben des Gutachtens entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten unter Berücksichtung eines merkantilen Minderwertes den Wiederbeschaffungsaufwand nicht übersteigen, kann dem Geschädigten aus dem Gesichtspunkt des Wirtschaftlichkeitsgebotes eine Abrechnung der konkret angefallenen Reparaturkosten nicht verwehrt werden (BGH, Urteil vom 02.06.2015 - Az VI ZR 387/14 - bei juris Rn. 8 m. w. N.).

    Bei der Frage, ob die Reparatur vollständig nach den Vorgaben des Sachverständigen erfolgt ist, kommt es im Rahmen der Vergleichsbetrachtung allein auf den erforderlichen, d. h. nach objektiven Kriterien zu beurteilenden und deshalb auch unschwer nachzuprüfenden Reparaturaufwand an (BGH, Urteil vom 02.06.2015 - Az VI ZR 387/14 - bei juris Rn. 8 m. w. N.).

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für …

    Auszug aus LG Schweinfurt, 12.09.2016 - 23 S 11/16
    Bei Schadensersatzansprüche aufgrund von Verkehrsunfällen darf eine Auslagenpauschale nach der Rechtsprechung auch ohne näheren Vortrag konkreter Anknüpfungstatsachen im Einzelfall zuerkannt werden kann, da die Regulierung von Verkehrsunfällen ein Massengeschäft darstellt und dies der Praktikabilität dient (BGH, Urteil vom 08.05.2012 - Aktenzeichen VI ZR 37/11 = BeckRS 2012, 11167, Rn. 11 m. w. N.).
  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 258/06

    Höhe des Schadensersatzes bei wirtschaftlichem Totalschaden

    Auszug aus LG Schweinfurt, 12.09.2016 - 23 S 11/16
    Maßgebend ist danach, dass nach der Reparatur keine unfallbedingten Defizite verbleiben und das Fahrzeug vollständig in einen Zustand wie vor dem Unfall versetzt wird (BGH, Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 258/06 - bei juris Rn. 9).
  • BGH, 15.11.2011 - VI ZR 30/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: …

    Auszug aus LG Schweinfurt, 12.09.2016 - 23 S 11/16
    Der Geschädigte kann in Abweichung von dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Ersatz des Reparaturaufwandes bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges verlangen, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (BGH, Urteil vom 15.11.2011 - Az. VI ZR 30/11 - bei juris Rn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Schweinfurt, 12.09.2016 - 23 S 11/16
    Deshalb ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (BGH, Urteil vom 23.01.2007 - Az. VI ZR 67/06 - bei juris - Rn. 17 m. w. N.).
  • AG Bad Kissingen, 19.01.2016 - 72 C 144/15

    Abweichung des Reparaturwegs vom Sachverständigengutachten und 130 %-Grenze

    Auszug aus LG Schweinfurt, 12.09.2016 - 23 S 11/16
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen vom 19.01.2016, Az. 72 C 144/15, wird zurückgewiesen.
  • AG Essen, 19.07.2024 - 29 C 74/24

    Streit um Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall

    Rn. 22 Die Abrechnung des Sachverständigen ist dann evident fehlerhaft und somit auch für einen Laien erkennbar überhöht, wenn beispielsweise Leistungen abgerechnet werden, die ersichtlich nicht erbracht wurden oder Kosten angesetzt werden, die in keinerlei nachvollziehbarer Relation zu den restlichen Schadenspositionen stehen (OLG München Urteil vom 26. Februar 2016 - 10 U 579/15; LG Mannheim, Urteil vom 05.02.2016 - 1 S 119/15; LG Krefeld, Urteil vom 10.12.2015 - 3 S 21/15; LG Schweinfurt, NJW 2016, 3456).
  • AG Frankfurt/Main, 20.12.2024 - 32022 C 258/24
    Die Abrechnung des Sachverständigen ist dann evident fehlerhaft und somit auch für einen Laien erkennbar überhöht, wenn beispielsweise Leistungen abgerechnet werden, die ersichtlich nicht erbracht wurden oder Kosten angesetzt werden, die in keinerlei nachvollziehbarer Relation zu den restlichen Schadenspositionen stehen (OLG München Urteil vom 26. Februar 2016 - 10 U 579/15, LG Mannheim, Urteil vom 05.02.2016 - 1 S 119/15; LG Krefeld, Urteil vom 10.12.2015 - 3 S 21/15; LG Schweinfurt, NJW 2016, 3456).
  • AG Schmallenberg, 21.12.2024 - 3 C 27/24
    Die Abrechnung des Sachverständigen ist dann evident fehlerhaft und somit auch für einen Laien erkennbar überhöht, wenn beispielsweise Leistungen abgerechnet werden, die ersichtlich nicht erbracht wurden oder Kosten angesetzt werden, die in keinerlei nachvollziehbarer Relation zu den restlichen Schadenspositionen stehen (OLG München Urteil vom 26. Februar 2016 - 10 U 579/15; LG Mannheim, Urteil vom 05.02.2016 - 1 5 119/15; LG Krefeld, Urteil vom 10.12.2015 - 3 S 21/15; LG Schweinfurt, NJW 2016, 3456).
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