Rechtsprechung
| BVerfG, 21.10.2015 - 2 BvR 912/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Art. 19 Abs. 4 GG; § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 222 StGB; § 229 StGB
Klageerzwingungsverfahren (erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung von Ermittlungen gegen Ärzte wegen des Todes eines Kindes nach einer Operation; Recht auf effektiven Rechtsschutz; kein Leerlaufen von Rechtsbehelfen; überspannte Darlegungsanforderungen ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Ablehnung eines Klageerzwingungsantrags bei überhöhten Anforderungen an die Antragsbegründung (§ 172 Abs 3 S 1 StPO
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 172 Abs 2 StPO, § 172 Abs 3 S 1 StPO
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Ablehnung eines Klageerzwingungsantrags bei überhöhten Anforderungen an die Antragsbegründung (§ 172 Abs 3 S 1 StPO) - Wolters Kluwer
Darlegungsanforderungen im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens; Erschwerung des Rechtswegs in verfassungsrechtlich nicht mehr tragbarer Weise
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungsanforderungen im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens; Erschwerung des Rechtswegs in verfassungsrechtlich nicht mehr tragbarer Weise
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Klageerzwingung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Klageerzwingungsverfahren - und die überspannten Darlegungsanforderungen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2016, 44
- NStZ 2018, 646
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07
Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung eines Klageerzwingungantrags wegen …
Auszug aus BVerfG, 21.10.2015 - 2 BvR 912/15
Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfGK 14, 211 ).Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).
Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).
Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen ist etwa dann überschritten, wenn der Antragssteller sich mit rechtlich Irrelevantem auseinandersetzen soll (vgl. BVerfGK 14, 211 ), wenn er sich Kenntnis von den Akten verschaffen soll, obwohl hierfür keine Veranlassung besteht (vgl. BVerfGK 14, 211 ), oder wenn er die staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen oder die Einlassungen des Beschuldigten auch in ihren irrelevanten Abschnitten oder gar zur Gänze wiedergeben soll, obwohl sich deren wesentlicher Inhalt aus der Antragsschrift ergibt (vgl. BVerfGK 14, 211 ).
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Impliziter Einspruch
Auszug aus BVerfG, 21.10.2015 - 2 BvR 912/15
Nach Art. 19 Abs. 4 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfGK 14, 211 ).
- BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01
Anforderungen an die Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist in einem …
Auszug aus BVerfG, 21.10.2015 - 2 BvR 912/15
Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).
- BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04
Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1 …
Auszug aus BVerfG, 21.10.2015 - 2 BvR 912/15
Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 21.10.2015 - 2 BvR 912/15
Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 21.10.2015 - 2 BvR 912/15
Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 21.10.2015 - 2 BvR 912/15
Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ). - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Effektivität des Rechtsschutzes
- BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
Prozeßkostenhilfe Asylverfahren
Auszug aus BVerfG, 21.10.2015 - 2 BvR 912/15
Nach Art. 19 Abs. 4 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).
- BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 36/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Feststellungsklage - …
Denn zur Gewährleistung der Rechtsschutzgarantie in Art. 19 Abs. 4 S 1 GG darf der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl nur BVerfG <Kammer> Beschluss vom 21.10.2015 - 2 BvR 912/15 - RdNr 22 mwN;… zuletzt BSG Urteil vom 24.2.2016 - B 13 R 31/14 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-1500 § 164 Nr. 4 vorgesehen, RdNr 13). - EGMR, 16.02.2021 - 4871/16
Hanan ./. Deutschland - Ermittlungen wegen Kundus-Angriffs auf Zivilisten …
Elle peut conclure à la violation des droits fondamentaux de la personne lorsque la décision de rejet de la demande d'ouverture de poursuites découle d'un excès de formalisme dans l'application des exigences requises (no 2 BvR 912/15, 21 octobre 2015). - BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 16/14 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Synchronsprecher - …
Rn. 25 Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf der Zugang zum jeweils vorgesehenen gerichtlichen Instanzenzug mit Rücksicht auf Art. 19 Abs. 4 S 1 GG nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden; das gilt auch in Bezug auf gesetzlich geregelte Darlegungserfordernisse (vgl BVerfGE 88, 118, 123 f <Einspruch gegen ein Versäumnisurteil>; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 6.7.2007 - 2 BvR 1824/06 = BVerfGK 11, 383, 385 <Revisionsbegründung>; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 21.10.2015 - 2 BvR 912/15 - NJW 2016, 44, RdNr 22 mwN <Klageerzwingungsverfahren>).Regelungen des Prozessrechts dürfen in der gerichtlichen Praxis nicht dazu führen, dass ein prozessrechtlich vorgesehenes Rechtsmittel durch eine überstreng-formale Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften letztlich ineffektiv gemacht wird und das Rechtsmittel faktisch leerläuft (vgl BVerfGE 96, 27, 39; BVerfG NJW 2016, 44).
Vor diesem Hintergrund dürfen auch Darlegungsanforderungen für Rechtsmittel nicht derart streng gehandhabt werden, dass sie von einem durchschnittlichen Rechtsanwalt, der kein Spezialist in dem konkret einschlägigen Rechtsgebiet ist, mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (BVerfGE 125, 104, 137; BVerfG Beschluss vom 21.10.2015, aaO;… vgl auch BSG SozR 4-1720 § 198 Nr. 4 RdNr 12 mwN).
- BSG, 31.03.2017 - B 12 KR 16/14 R
Rentenversicherung - Bestimmung des Umfangs beitragspflichtiger Einnahmen von …
Denn aufgrund der Rechtsschutzgarantie in Art. 19 Abs. 4 S 1 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG vom 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 ua - BVerfGE 96, 27, 39; BVerfG <Kammer> vom 21.10.2015 - 2 BvR 912/15 - NJW 2016, 44). Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährleistung des Rechtsschutzes abhängt (BVerfG vom 2.3.1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118, 126 f). Das gilt auch für Darlegungsanforderungen, die nicht derart streng gehandhabt werden dürfen, dass sie von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (BVerfG vom 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 137; BVerfG <Kammer> vom 21.10.2015, aaO;… vgl auch BSG Urteil vom 3.9.2014 - B 10 ÜG 12/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 4 RdNr 12).. - BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 17/14 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an Revisionsbegründung - Anfrage an …
Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf der Zugang zum jeweils vorgesehenen gerichtlichen Instanzenzug mit Rücksicht auf Art. 19 Abs. 4 S 1 GG nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden; das gilt auch in Bezug auf gesetzlich geregelte Darlegungserfordernisse (vgl BVerfGE 88, 118, 123 f <Einspruch gegen ein Versäumnisurteil>; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 6.7.2007 - 2 BvR 1824/06 = BVerfGK 11, 383, 385 <Revisionsbegründung>; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 21.10.2015 - 2 BvR 912/15 - NJW 2016, 44, RdNr 22 mwN <Klageerzwingungsverfahren>).Regelungen des Prozessrechts dürfen in der gerichtlichen Praxis nicht dazu führen, dass ein prozessrechtlich vorgesehenes Rechtsmittel durch eine überstreng-formale Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften letztlich ineffektiv gemacht wird und das Rechtsmittel faktisch leerläuft (vgl BVerfGE 96, 27, 39; BVerfG NJW 2016, 44).
Vor diesem Hintergrund dürfen auch Darlegungsanforderungen für Rechtsmittel nicht derart streng gehandhabt werden, dass sie von einem durchschnittlichen Rechtsanwalt, der kein Spezialist in dem konkret einschlägigen Rechtsgebiet ist, mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (BVerfGE 125, 104, 137; BVerfG Beschluss vom 21.10.2015, aaO;… vgl auch BSG SozR 4-1720 § 198 Nr. 4 RdNr 12 mwN).
- BSG, 13.06.2018 - GS 1/17
Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Rüge der Verletzung materiellen Rechts …
Rn. 43 Nach der Rechtsschutzgarantie in Art. 19 Abs. 4 S 1 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (stRspr, vgl zB BVerfG Beschluss vom 2.3.1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118, 123 f; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 21.10.2015 - 2 BvR 912/15 - NJW 2016, 44, Juris RdNr 22).Sie dürfen ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und so für den Rechtsmittelführer leerlaufen lassen (BVerfG Beschluss vom 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 ua - BVerfGE 96, 27, 39; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 21.10.2015 aaO).
Sie dürfen nicht derart streng gehandhabt werden, dass sie von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (BVerfG Beschluss vom 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 137; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 21.10.2015 aaO;… vgl auch BSG Urteil vom 3.9.2014 - B 10 ÜG 12/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 4 RdNr 12;… BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 4 RdNr 13).
- BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16
Klageerzwingungsverfahren (erfolgreiche erneute Verfassungsbeschwerde gegen die …
Einen vorhergehenden Beschluss des Oberlandesgerichts im selben Klageerzwingungsverfahren, der den Antrag der Beschwerdeführerin auf gerichtliche Entscheidung als unzulässig abgelehnt hatte, hat das Bundesverfassungsgericht aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2015 - 2 BvR 912/15 -).Der Beschluss habe das Recht der Beschwerdeführerin aus Art. 19 Abs. 4 GG verletzt, weil das Oberlandesgericht die Darlegungsanforderungen im Rahmen der Zulässigkeit des Klageerzwingungsantrags überspannt habe (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2015 - 2 BvR 912/15 -).
- BSG, 24.02.2016 - B 13 R 31/14 R
Sozialgerichtsverfahren - Zulässigkeit einer Revision - Revisionsbegründung - …
Denn aufgrund der Rechtsschutzgarantie in Art. 19 Abs. 4 S 1 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG Beschluss vom 2.3.1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118, 123 f; zuletzt BVerfG <Kammer> Beschluss vom 21.10.2015 - 2 BvR 912/15 - NJW 2016, 44 RdNr 22).Sie dürfen ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und so für den Rechtsmittelführer leerlaufen lassen (BVerfG Beschluss vom 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 ua - BVerfGE 96, 27, 39; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 21.10.2015 aaO).
Das gilt auch für Darlegungsanforderungen, die nicht derart streng gehandhabt werden dürfen, dass sie von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (BVerfG Beschluss vom 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 137; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 21.10.2015 aaO;… vgl auch BSG Urteil vom 3.9.2014 - B 10 ÜG 12/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 4 RdNr 12).
Dabei wird jedoch übersehen, dass die Formerfordernisse hinsichtlich der Darlegung einer Rechtsverletzung nur eine Schlüssigkeitsprüfung des Revisionsgerichts eröffnen sollen (vgl BVerfG <Kammer> Beschluss vom 21.10.2015 - 2 BvR 912/15 - NJW 2016, 44 RdNr 23). Sie haben nicht den Zweck, eine qualifizierte Prüfung der Begründetheit des Rechtsmittels zu ermöglichen, denn dadurch würde letztlich die Begründetheitsprüfung in die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsmittels vorverlagert (…vgl BSG Urteil vom 3.9.2014 - B 10 ÜG 12/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 4 RdNr 12).
- BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B
(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …
Aufgrund der Rechtsschutzgarantie in Art. 19 Abs. 4 S 1 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (stRspr, vgl zB BVerfG Beschluss vom 2.3.1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118, 123 f; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 21.10.2015 - 2 BvR 912/15 - NJW 2016, 44 = Juris RdNr 22).Sie dürfen ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und so für den Rechtsmittelführer leerlaufen lassen (BVerfG Beschluss vom 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 ua - BVerfGE 96, 27, 39; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 21.10.2015 aaO).
Sie dürfen nicht derart streng gehandhabt werden, dass sie von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (BVerfG Beschluss vom 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 137; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 21.10.2015 aaO;… vgl auch BSG Urteil vom 3.9.2014 - B 10 ÜG 12/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 4 RdNr 12;… BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 4 RdNr 13).
- BFH, 16.01.2024 - VII R 34/22
Nutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rn. 35 (aa) Nach Art. 19 Abs. 4 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 21.10.2015 - 2 BvR 912/15, Rz 22 und vom 02.03.1993 - 1 BvR 249/92, BVerfGE 88, 118, unter B.I.1. der Gründe).Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (BVerfG-Beschlüsse vom 21.10.2015 - 2 BvR 912/15, Rz 22 und vom 30.04.1997 - 2 BvR 817/90, 2 BvR 728/92, 2 BvR 802/95, 2 BvR 1065/95, BVerfGE 96, 27, unter B.I. der Gründe).
Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (BVerfG-Beschlüsse vom 21.10.2015 - 2 BvR 912/15, Rz 22 und vom 04.09.2008 - 2 BvR 967/07, BVerfGK 14, 211, unter II.1.a der Gründe, m.w.N.).
- BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 2/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an Revisionsbegründung - Anfrage an …
- BVerfG, 19.09.2024 - 2 BvR 350/21
Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines …
- BSG, 25.07.2016 - B 13 R 31/15 R
- LG Hamburg, 08.06.2023 - 604 Ks 10/21
Arzthaftungsrecht: Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei Abweichung …
- BVerfG, 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15
Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags (Ermittlungsverfahren wegen tödlicher …
- BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1107/16
Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen eines …
- OLG Brandenburg, 15.01.2016 - 1 Ws 181/15
Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags
- BSG, 04.11.2021 - B 6 KA 14/20 R
Vertragsärztliche Versorgung - Erklärung eines Vertragsarztes zur Betreuung von …
- OLG Bamberg, 17.12.2015 - 3 Ws 47/15
Antragsbefugnis des Erben und Pflichtteilsberechtigten im …
- OLG Hamm, 14.03.2024 - 4 Ws 9/24
Unzulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Bescheid der …
- OLG München, 08.04.2020 - 4 Ws 2/20
Anforderungen an Sachdarstellung beim Antrag auf gerichtliche Entscheidung im …
- OLG München, 22.05.2020 - 4d Ws 84/20
Unzulässige Anhörungsrüge im Klageerzwingungsverfahren wegen vermeintlich …
- BSG, 13.10.2025 - B 4 AS 238/24 BH
- VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 69-IV-22
Darlegen der Möglichkeit einer Verletzung eines Anspruchs auf effektive …
- OLG Frankfurt, 07.11.2018 - 1 Ws 46/18
Klageerzwingung: Formerfordernis für Antragsschrift nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO
- OLG Bamberg, 08.12.2015 - 3 Ws 38/15
Unzulässiger Klageerzwingungsantrag wegen unterlassener Anfechtung früherer …
- OLG Brandenburg, 01.08.2025 - 2 Ws 37/25
Zulässigkeit der Überstellung eines Verfolgten an den Internationalen …
- VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 121-IV-16
- OLG Brandenburg, 21.05.2019 - 1 Ws 67/19
Anforderungen an die Begründung eines Klageerzwingungsantrags
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