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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2017 - VIII ZR 291/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49836
BGH, 22.11.2017 - VIII ZR 291/16 (https://dejure.org/2017,49836)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2017 - VIII ZR 291/16 (https://dejure.org/2017,49836)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2017 - VIII ZR 291/16 (https://dejure.org/2017,49836)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Indexmiete für Wohnraum: Erforderlichkeit der Angabe der prozentualen Veränderung der Indexdaten bei einer Mietänderungserklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 557b Abs 3 S 1 BGB, § 557b Abs 3 S 2 BGB
    Indexmiete für Wohnraum: Erforderlichkeit der Angabe der prozentualen Veränderung der Indexdaten bei einer Mietänderungserklärung

  • IWW

    § 557b Abs. 3 Satz 2 BGB, § 557b Abs. 3 Satz 1 und 2 BGB, § 557b Abs. 3 BGB, § 557b Abs. 1 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Mietänderungserklärung (Mieterhöhung) bei der Indexmiete; Einbehalt der Kaution in Höhe der nicht gezahlten Erhöhungsbeträge nach Beendigung des Mietverhältnisses

  • ra.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 557b Abs. 3 Satz 1, 2
    Mietänderungserklärung bei Indexmiete ohne Angabe der prozentualen Änderung

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Indexmiete: Inhalt des Erhöhungsverlangens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 557b Abs. 3 S. 1-2
    Mietänderungserklärung (Mieterhöhung) bei der Indexmiete; Einbehalt der Kaution in Höhe der nicht gezahlten Erhöhungsbeträge nach Beendigung des Mietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderung an Mietänderungserklärung bei der Indexmiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mieterhöhung bei der Indexmiete

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Anhebung der Indexmiete: wirksam oder nicht?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein wirksames Mieterhöhungsbegehren bei der Indexmiete

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung durch Indexmiete und Verbraucherpreisindex

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Wirksame Erhöhung einer Indexmiete

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterhöhung: Inhalt der Mietabänderungserklärung bei Indexmiete (IMR 2018, 45)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 700
  • MDR 2018, 138
  • NZM 2018, 82
  • ZMR 2018, 302
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.05.2021 - VIII ZR 42/20

    Vereinbarung einer Indexmiete und Mietänderung

    Zur Frage der wirksamen Vereinbarung einer Indexmiete ( § 557b Abs. 1 BGB ) und der Geltendmachung einer hierauf gestützten Mietänderung ( § 557b Abs. 3 BGB ; im Anschluss an Senatsurteil vom 22. November 2017 - VI ZR 291/16, NJW 2018, 700 [BGH 22.11.2017 - VIII ZR 291/16] Rn. 11).

    Diese ist vielmehr - wie ausgeführt - durch eine Gegenüberstellung des Indexwerts zum Zeitpunkt der Erhöhungserklärung mit dem Wert zum Zeitpunkt des Mietbeginns vorzunehme n. Die prozentuale Differenz beider Werte ergibt die prozentuale Änderung der Miete; die Indexmiete ändert sich im gleichen Verhältnis wie der Index (vgl. Senatsurteil vom 22. November 2017 - VI ZR 291/16, NJW 2018, 700 [BGH 22.11.2017 - VIII ZR 291/16] Rn. 11).

    Diese ist vielmehr - wie ausgeführt - durch eine Gegenüberstellung des Indexwerts zum Zeitpunkt der Erhöhungserklärung mit dem Wert zum Zeitpunkt des Mietbeginns vorzunehme n. Die prozentuale Differenz beider Werte ergibt die prozentuale Änderung der Miete; die Indexmiete ändert sich im gleichen Verhältnis wie der Index (vgl. Senatsurteil vom 22. November 2017 - VI ZR 291/16, NJW 2018, 700 [BGH 22.11.2017 - VIII ZR 291/16] Rn. 11).

  • BGH, 26.05.2021 - VI ZR 42/20
    Zur Frage der wirksamen Vereinbarung einer Indexmiete (§ 557b Abs. 1 BGB) und der Geltendmachung einer hierauf gestützten Mietänderung (§ 557b Abs. 3 BGB; im Anschluss an Senatsurteil vom 22. November 2017 - VIII ZR 291/16, NJW 2018, 700 Rn. 11).

    Diese ist vielmehr - wie ausgeführt - durch eine Gegenüberstellung des Indexwerts zum Zeitpunkt der Erhöhungserklärung mit dem Wert zum Zeitpunkt des Mietbeginns vorzunehme n. Die prozentuale Differenz beider Werte ergibt die prozentuale Änderung der Miete; die Indexmiete ändert sich im gleichen Verhältnis wie der Index (vgl. Senatsurteil vom 22. November 2017 - VIII ZR 291/16, NJW 2018, 700 Rn. 11).

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