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Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 10.02.1953 | BVerfG, 30.01.1953

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,18
BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51 (https://dejure.org/1953,18)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1953 - 1 BvL 21/51 (https://dejure.org/1953,18)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 1953 - 1 BvL 21/51 (https://dejure.org/1953,18)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 124
  • NJW 1953, 497
  • MDR 1953, 281
  • DVBl 1953, 206
  • DÖV 1953, 214
 
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Wird zitiert von ... (98)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51
    Rn. 16 2. Im Urteil vom 20. März 1952 (BVerfGE 1, 184) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß es im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG nur Gesetze im formellen Sinne am Maßstab des Grundgesetzes zu prüfen hat.

    Rn. 19 1. Im Urteil vom 20. März 1952 (BVerfGE 1, 184) hat das Bundesverfassungsgericht "aus der Bedeutung der gesamten Normenkontrolle im Rahmen des Grundgesetzes und der dem Bundesverfassungsgericht dabei zugewiesenen Aufgaben" zwei Grundsätze für die Auslegung des in seinem Wortlaut nicht eindeutigen Art. 100 Abs. 1 GG entwickelt: .

  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Nach dem Grundgedanken des Art. 100 Abs. 1 GG ist es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu verhüten, daß jedes deutsche Gericht sich über den Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, indem es die von ihm beschlossenen Gesetze nicht anwendet, weil sie nach Auffassung des Gerichts gegen das Grundgesetz verstoßen (BVerfGE 1, 184 [197]; 2, 124 [129]).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    3. Die unverändert gebliebene Norm eines nach Verkündung des Grundgesetzes im übrigen geänderten Gesetzes kann dann nicht als vorkonstitutionelles Recht im Sinne der Entscheidung vom 24. Februar 1953 (BVerfGE 2, 124 [128 ff.]) angesehen werden, wenn ein an das Grundgesetz gebundener Gesetzgeber auch jene Bestimmung in seinen Willen aufgenommen hat.

    Rn. 11 Der Bundesminister der Finanzen hält die Vorlage in erster Linie für unzulässig, weil § 26 EStG 1951 dem § 26 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1939 (RGBI. I S. 297) entspreche und somit als vorkonstitutionelles Recht im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1953 (BVerfGE 2, 124 [128 ff.]) angesehen werden müsse.

    Rn. 20 In der entgegen § 80 BVerfGG in der Fassung vom 12. März 1951 erfolgten Übersendung der Akten unmittelbar an das Bundesverfassungsgericht lag ein Verfahrensmangel, der dadurch geheilt worden ist, daß das Bundesverfassungsgericht die Akten dem Bundesfinanzhof zugeleitet hat (vgl. BVerfGE 2, 124 [127]).

    Demgegenüber dient Art. 100 Abs. 1 GG der Wahrung der Autorität des Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu verfassungsrechtlichen Fragen (BVerfGE 1, 184 [197 ff.]; 2, 124 [128 ff.]).

    Rn. 29 2. Es handelt sich bei der zur Nachprüfung gestellten Vorschrift nicht um vorkonstitutionelles Recht im Sinne der Entscheidung vom 24. Februar 1953 (BVerfGE 2, 124 [128 ff.]); sie unterliegt also der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

    Die Verneinung einer Prüfungszuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts für vorkonstitutionelle Normen liegt in seiner Aufgabe begründet, "zu verhüten, daß jedes einzelne Gericht sich über den Willen des Bundes- oder Landesgesetzgebers hinwegsetze, indem es die von ihnen beschlossenen Gesetze nicht anwendet, weil sie nach Auffassung des Gerichts gegen das Grundgesetz oder die bundesstaatliche Rangordnung von Bundes- und Landesrecht verstoßen" (BVerfGE 2, 124 [129]).

  • BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvF 1/22

    Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 - abstrakte Normenkontrolle

    Die Regelungen des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes machen hierbei keinerlei Einschränkungen, etwa hinsichtlich des Ranges, des Zeitpunkts des Entstehens (vgl. BVerfGE 2, 124 ; 24, 174 ; 103, 111 ) oder des Inhalts (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 2, 307 ; 20, 56 ; 79, 311 ; 119, 96 ) der zur Prüfung gestellten Norm.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.02.1953 - 1 BvR 787/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,117
BVerfG, 10.02.1953 - 1 BvR 787/52 (https://dejure.org/1953,117)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.1953 - 1 BvR 787/52 (https://dejure.org/1953,117)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 1953 - 1 BvR 787/52 (https://dejure.org/1953,117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 121
  • NJW 1953, 497
  • DVBl 1953, 380
  • DÖV 1953, 318
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Das Zitiergebot findet aber auf die vor seiner Maßgeblichkeit entstandenen, insbesondere auf vorkonstitutionelle Gesetze und somit auch auf §§ 94 ff. StPO, keine Anwendung (stRspr seit BVerfGE 2, 121 ).
  • BVerfG, 01.10.2025 - 1 BvR 2428/20

    BVerfGE; erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung …

    Rn. 119 In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind darüber hinaus verschiedene Ausnahmen vom Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG anerkannt: Das Zitiergebot findet insbesondere keine Anwendung auf vorkonstitutionelle Gesetze (vgl. BVerfGE 2, 121 ; 5, 13 ; 28, 36 ; 28, 282 ; 124, 43 ) sowie auf nachkonstitutionelle Gesetze, die lediglich bereits geltende Grundrechtsbeschränkungen unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen (vgl. BVerfGE 5, 13 ; 15, 288 ; 35, 185 ; 61, 82 ; 129, 208 ; 154, 152 - BND - Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung; 155, 119 - Bestandsdatenauskunft II).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Die in Frage stehenden Vorschriften der Strafprozeßordnung genügen diesen Anforderungen (vgl. auch BVerfGE 2, 121; 5, 13).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2016 - 13 LC 21/15

    Altersgrenze; Behördenanfechtung; Entziehung; Erwerb; rückwirkender Verlust; …

    Das Zitiergebot soll ihn veranlassen, solche Eingriffe im Gesetzeswortlaut auszuweisen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Februar 1953 - 1 BvR 787/52 -, BVerfGE 2, 121 [122 f.], juris Rdnr. 4).

    Denn auch ein nachkonstitutionelles Gesetz hat das Zitiergebot nicht zu beachten, wenn es bereits eine im vorkonstitutionellen Recht enthaltene Grundrechtseinschränkung unverändert oder mit geringfügigen Abweichungen wiederholt; Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG soll lediglich verhindern, dass neue, dem bisherigen Recht fremde Möglichkeiten des Eingriffs in Grundrechte geschaffen werden, ohne dass der Gesetzgeber sich darüber Rechenschaft legt und dies ausdrücklich zu erkennen gibt (BVerfG, Beschl. v. 10. Februar 1953, a.a.O.;… v. 25. Mai 1956 - 1 BvR 190/55 - BVerfGE 5, 13 [16], juris Rdnr. 10;… v. 19. Februar 1963 - 1 BvR 610/62 -, BVerfGE 15, 288 [293], juris Rdnr. 18;… v. 30. Mai 1973 - 2 BvL 4/73 -, BVerfGE 35, 185, juris Rdnr. 14).

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Sie verletzt nicht - wie der Beschwerdeführer meint - Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG , da dieser jedenfalls nicht für Gesetze gilt, die zwar nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassen sind, jedoch lediglich ältere Grundrechtsbeschränkungen unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen (BVerfGE 2, 121 [122]; 5,13 [16]).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Rn. 45 a) Das Zitiergebot von Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG wendet sich an den nachkonstitutionellen Gesetzgeber, der neue Grundrechtseinschränkungen vornimmt (BVerfGE 2, 121 [122 f.]; 5, 13 [16]; 15, 288 [293]).
  • BGH, 31.03.1953 - 1 StR 670/52

    Fackelzug - § 113 StGB, objektive Bedingung der Strafbarkeit, Irrtum nur nach § …

    In dem Beschluß BGH IV ZB 79/51 vom 4. Februar 1952 (NJW 52, 543), dem der erkennende Senat darin beitritt, ist näher ausgeführt, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GrundG gelte nur für nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes geschaffenes Recht; früher erlassene Gesetze seien nicht des wegen kraftlos geworden, weil sie das einzuschränkende Grundrecht nicht nennen (ebenso BVerfG NJW 53, 497).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Wie der Senat bereits früher (BVerfGE 2, 121) ausgesprochen hat, bezieht sich Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nur auf künftige Rechtsetzung; auf vorkonstitutionelle Gesetze ist diese Bestimmung nicht anwendbar.
  • BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62

    Antrag beim Arbeitsamt auf Zustimmung zur Veröffentlichung von Stellenangeboten …

    Im übrigen gilt das Zitiergebot nicht für Gesetze, die vor Inkrafttreten des Grundgesetzes ergangen sind (BVerfGE 2, 121 ff) und nicht für solche nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenen Normen, die bereits geltende Grundrechtseinschränkungen lediglich unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen (BVerfGE 5, 13, 16; vgl. auch oben: Art. 123 Abs. 1 GG).
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Dies gilt nicht nur für die Angabe des die Einschränkung eines Grundrechtes enthaltenden Artikels (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GrundG; BVerfGE 2, 121 = NJW 1953, 497; BVerfG Beschluß vom 25. Mai 1956 - 1 , BvR 190/55; BGHZ 5, 46 [54]), sondern für jedes Formerfordernis, unter dem das gesetzte Recht steht (vgl. Gutachten des erkennenden Senats I VRG 11/52, BGHZ 9, 390 [BGH 06.10.1952 - I VRG 11/52] [398]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2010 - 6t E 105/10

    Erforderlichkeit eines Beschlusses für die Anordnung einer Durchsuchung und der …

  • BVerfG, 29.01.1998 - 2 BvR 1922/97

    Beschlagnahme und Öffnung eines Testaments bei ausreichendem Anfangsverdacht

  • LG Neuruppin, 18.12.2012 - 5 T 205/12

    Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wegen Nichtzahlung eines nach JBeitrO …

  • BFH, 18.11.1954 - II 126/53 S

    Keine Befugnis der Finanzverwaltungsbehörden in den Ländern der britischen Zone …

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 04.05.2010 - 6t E 105/10

    HeilBerG NRW § 62 Abs. 1; HeilBerG NRW § 112 ; StP0 § 94, 103 Satz 1 ; GG Art. 19 …

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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 648/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,111
BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 648/52 (https://dejure.org/1953,111)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.1953 - 1 BvR 648/52 (https://dejure.org/1953,111)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 1953 - 1 BvR 648/52 (https://dejure.org/1953,111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 16 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Berufung auf die deutsche Staatsbürgerschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 115
  • NJW 1953, 1019 (Ls.)
  • NJW 1953, 497
  • DVBl 1953, 269
  • DÖV 1953, 566
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1952 - III ZR 162/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 648/52
    Es erscheint fraglich, ob diese Bedenken mit dem Hinweis ausgeräumt werden können, daß sich jedes Staatswesen die formellen Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Gesetzes selbst schafft (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1952, NJW 1952, 1139), und es nach der damals herrschenden Auffassung keinem Zweifel unterliegen konnte, daß der Erlaß vom 19. Mai 1943 in formal gültiger Form ergangen ist.
  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    Das Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1953 (III ZR 140/52) enthält lediglich die Bemerkung, dass die Gültigkeit des § 77 a.a.O. nach dem sog. Beamtenurteil feststehe, während das Urteil des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 1953 (NJW 1954, 510 mit Anmerkung von Bachof) eine gegenteilige Rechtsmeinung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 115 = NJW 1953, 497) zur Frage, unter welchen Voraussetzungen sog. deutschstämmige Ausländer durch freiwillige Zugehörigkeit zur Waffen-SS die deutsche Staatszugehörigkeit erworben haben, ohne weitere Begründung als nicht "verbindlich" bezeichnet hat.
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvR 284/54

    Verlust der auf dem "Anschluß" Österreichs beruhenden deutschen …

    Sowohl der Haftbefehl als auch der Beschluß über die Zulässigkeit der Auslieferung sind mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbar (BVerfGE 1, 322 [324]; 2, 98; 2, 115).
  • BGH, 29.12.1953 - 4 ARs 47/53
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  • BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvL 4/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 Halbs. 2 StARegG

    Das Bundesverfassungsgericht legt nach dem Beschluß vom 30. Januar 1953 dem Verfahren vor der Einwandererzentralstelle konstitutive Wirkung bei, macht also den Erwerb der Staatsangehörigkeit auf Grund des erwähnten Erlasses von einem erfolgreichen Verfahren vor dieser Stelle abhängig (BVerfGE 2, 115).
  • VG Köln, 26.06.2017 - 7 K 3597/15
    Rn. 60 vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.01.1953 - 1 BvR 648/52 - BVerfGE 2, 115, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - 12 A 1937/09

    Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft allein durch Dienst in der deutschen …

    Rn. 12 vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 1953 - 1 BvR 648/52 -, BVerfGE 2, 115, juris; schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (8. Ausschuss) über den "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit", BT-Drucks. 2/849, S. 4,.
  • VG Köln, 24.09.2014 - 10 K 5382/12
    Rn. 50 Vgl. BVerfG, Beschl. vom 30. Januar 1953 - 1 BvR 648/52 - juris Rdnr. 13; BVerwG, Urt. vom 9. November 1960 - 5 C 15/58 - juris Rdnr. 13 f.; OVG NRW, Beschl. vom 4. August 2010 - 12 A 1937/09 - juris Rdnr. 10 ff.; vgl. außerdem § 10 StAngRegG, gültig bis zum 14. Dezember 2010.
  • BVerwG, 06.12.1991 - 3 B 35.91

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …

    So ist für den - der Sache nach vergleichbaren - Fall eines etwaigen Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit kraft des sogenannten "Führererlasses" vom 19. Mai 1943 (RGBl. I S. 315) bereits mehrfach entschieden worden, daß für den Staatsangehörigkeitserwerb erst der Entscheidung der Einwandererzentralstelle konstitutive Bedeutung zugekommen sei und demzufolge die Vorschrift des § 10 StARegG eingreift (vgl. BVerfGE 2, 115; BVerfGE 14, 142; Urteil vom 9. November 1960 - BVerwG 5 C 15.58 - BVerwGE 11, 217).
  • BVerwG, 09.11.1960 - V C 15.58

    Rechtsmittel

    Demnach steht er auch nicht im Widerspruch zu Art. 16 Abs. 1 GG, so daß es einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des § 10 StaRegG nicht bedarf, zumal das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschluß vom 30. Januar 1953 (BVerfGE 2, 115) zu der Auslegung des "Führererlasses" dieselbe Auffassung vertreten hat wie das erkennende Gericht.
  • BVerfG, 14.05.1957 - 1 BvR 193/57

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung eines jugoslawischen Staatsbürgers …

    Sowohl der gemäß §§ 25 ff. DAG ergehende Beschluß über die Zulässigkeit der Auslieferung als auch die Wiederholung dieser Entscheidung auf einen Antrag des Verfolgten gemäß § 29 DAG sind mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbar (vgl. BVerfGE 2, 98; 2, 115).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1993 - 13 S 2667/92

    (Ausschluß des Einbürgerungsanspruchs eines Volksdeutschen nach StAngRegG § 9 Abs …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.1954 - 2 A 1/53

    Ausschliessliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsgesetze für die Klagen von …

  • BVerwG, 23.03.1965 - III B 143.64

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit der …

  • LG Stuttgart, 20.12.1963 - Ks 9/63

    Erschiessung eines jüdischen Ehepaares und ihrer beider Kinder bei der …

  • BVerwG, 29.11.1961 - V C 1.60

    Rechtsmittel

  • LG Mannheim, 10.05.1974 - 1 Ks 1/70

    Erschiessung eines Juden als er aus einem Arbeitskommando flüchtete, eines …

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