Rechtsprechung
| BGH, 26.04.1954 - III ZR 6/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zur Auslegung des Begriffs "Urteil in einer Rechtssache" - Kostenentscheidung im Sinne des § 91a Abs. 1 ZPO als Urteil im prozessrechtlichen Sinne - Isolierte Kostenentscheidungen als Urteile in der äußeren Form
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 13, 142
- NJW 1954, 1283
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.05.1953 - III ZR 272/51
Amtspflichtverletzung einer Spruchkammer
Auszug aus BGH, 26.04.1954 - III ZR 6/53
Der Senat hat in seinem Urteil in BGHZ 10, 55 (59-61) entgegen einer vielfach in der Rechtslehre und Rechtsprechung vertretenen Meinung (…vgl. die Zitate bei Soergel BGB 8. Aufl § 839 Anm. IX S 802), den Begriff "Urteil" im rein prozesstechnischen Sinn aufzufassen, bereits ausgesprochen, dass auch ein "Spruch" ein "Urteil" im Sinne des § 839 Abs. 2 BGB darstellen kann. - BGH, 09.07.1953 - III ZR 193/51
Haftung aus Funktionsnachfolge
Auszug aus BGH, 26.04.1954 - III ZR 6/53
Wesentlich sei vielmehr, dass die richterliche Entscheidung das Prozessrechtsverhältnis für die Instanz beende, und diese Entscheidung unter den für ein Urteil wesentlichen Voraussetzungen - insbesondere mit der Möglichkeit vorherigen rechtlichen Gehörs der Beteiligten - ergangen sei (vgl. Anm. zu LM Nr. 1 zu§ 839 (G) BGB; zustimmend Dürig in NJW 1953, 1667 zu Nr. 3 Anm. Abs. 3). - RG, 15.05.1917 - III 65/17
Anforderungen an eine Berichtigung wegen einer Unrichtigkeit in einem Urteil
Auszug aus BGH, 26.04.1954 - III ZR 6/53
Denn die äussere Bezeichnung allein kann im Hinblick auf das nach Erlass des Bürgerlichen Gesetzbuches in vielen Punkten umgewandelte Verfahren der Zivilprozessordnung keine ausreichende Grundlage darstellen, um den mit dem § 839 Abs. 2 BGB verfolgten Zweck zu erreichen, der dahin geht, dem Spruchrichter die erforderliche richterliche Unabhängigkeit zu wahren (vgl. auch RGZ 90, 228 [230]).
- OLG Saarbrücken, 20.02.2020 - 4 U 52/18
Kostenentscheidung bei außergerichtlichem Verfahren durch leichtfertig erstattete …
"Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlussform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55; 13, 142; 57, 33; 64, 347; 155, 306; BGH NJW 2005, 436). - BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04
Amtshaftung im einstweiligen Rechtsschutz
"Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlußform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55, 60; 13, 142, 143 ff; 57, 33, 45; 64, 347, 352; aus der neuesten Rechtsprechung siehe insbesondere Senatsurteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 326/02 = BGHZ 155, 306 = NJW 2003, 3052). - BGH, 19.02.1962 - III ZR 23/60
Rechtswidrige Unfruchtbarmachung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 14.07.1956 - III ZR 29/55
Kostenentscheidung nach § 91a ZPO
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.05.1975 - III ZR 43/73
Verfahrensrecht - Gleichstellung von Urteilen und Beschlüssen
Sie kann daher auch dann noch erfolgen, wenn nach dem Stand des Verfahrens sonst ein Urteil ergehen müßte (vgl. dazu BGHZ 10, BGHZ 10 Seite 55, BGHZ 10 Seite 60 = NJW 1953, NJW Jahr 1953 Seite 1298; BGHZ 13, BGHZ 13 Seite 142, BGHZ 13 Seite 145 = NJW 1954, NJW Jahr 1954 Seite 1283; BGHZ 36, BGHZ 36 Seite 379, BGHZ 36 Seite 383, BGHZ 36 Seite 386 = NJW 1962, NJW Jahr 1962 Seite 1500).Der Senat hat daher schon mehrfach gerichtliche Beschlüsse, für die eine Begründung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, "Urteilen in einer Rechtssache" gleichgestellt, weil gesichert war, daß der mit der Begründung verfolgte Zweck auf andere Weise erreicht wurde (BGHZ 13, BGHZ 13 Seite 142 = NJW 1954, NJW Jahr 1954 Seite 1283: Beschluß nach § 91 a ZPO; BGHZ 46, BGHZ 46 Seite 106 = NJW 1966, NJW Jahr 1966 Seite 2307: Entmündigungsbeschluß nach § 645 ZPO; BGH, LM § 839 [G] BGB Nr. 10: Ablehnung der Annahme einer Verfassungsbeschwerde nach § 93 V BVerfGG).
- BGH, 19.09.1966 - III ZR 92/65
Entmündigungsbeschluß als Urteil in einer Rechtssache
Wie der Senat wiederholt entschieden hat (u.a. BGHZ 10, 55; 13, 142 [BGH 23.04.1954 - V ZR 145/52]; 36, 379, 384 ff [BGH 19.02.1962 - III ZR 23/60]; NJW 1962, 36/7 und 1964, 2402), kann der Begriff des "Urteils in einer Rechtssache" nicht im rein prozeßtechnischen Sinne verstanden und auf die richterlichen Entscheidungen beschränkt werden, die im äußeren Gewande eines "Urteils" erlassen werden. - SG Halle, 21.03.2013 - S 17 AS 2792/11
Sozialgerichtliches Verfahren: Beendigung eines Rechtstreits durch einseitige …
Aus der Entstehung der Vorschrift ist zu folgern, dass es sich bei der Vorschrift nur um eine Verfahrenserleichterung handelt, ansonsten aber die allgemeinen Grundsätze des Urteilsverfahrens bzw. Verhandlungsmaximen gelten, so dass Ermittlungen nicht etwa untersagt sind (vgl. BGH, Urt. v. 26.4.1954, III ZR 6/53 - NJW 1954, 1283;… Urt. v. 14.7.1956, III ZR 29/55 - NJW 1956, 1517). - BGH, 10.02.1969 - III ZR 35/68
Beschluss als "Urteil in einer Rechtssache"
Der erkennende Senat hat wiederholt ausgeführt, daß für den Anwendungsbereich der Vorschrift nach den mit ihr vom Gesetzgeber verfolgten Zielen nicht so sehr die (prozeßtechnische) Form als vielmehr das Wesen der richterlichen Entscheidung maßgebend sein muß (vgl. BGHZ 10, 55 [57 ff.]; 13, 142 [143]; 36, 379 [382]; 46, 106; 50, 14; LM BGB § 839 G Nr. 10). - KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11
Lauterkeitsrechtliche Angriffe auf den CD-Titel "Neujahrskonzert 2011"
Kommt es nicht mehr zur Durchführung einer an sich - ohne die Erledigungserklärung - gebotenen Beweisaufnahme, sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 13, 142, 145; 21, 298, 300; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 276;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91a Rdn. 26, m.w.N.). - BGH, 11.07.1968 - III ZR 33/66
Rechtliches Interesse für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage sei schon aus …
Damals hatten die Besatzungsmächte kraft Kriegs- bzw. Besatzungsrechtes diese Gebiete zu Truppenübungsflächen erklärt, ohne daß ein Anspruch auf Entschädigung entstand, weil Maßnahmen ausländischer Hoheitskräfte keine Enteignung sind und keine Enteignungsansprüche auslösen (BGHZ 5, 124; 11, 43 [BGH 05.11.1953 - IV ZR 95/53]; 12, 52 [BGH 19.12.1953 - II ZR 27/53]; 13, 145) [BGH 26.04.1954 - III ZR 6/53]. - BGH, 19.09.1961 - III ZR 107/60
- BGH, 13.10.1959 - VIII ZR 139/59
Rechtsmittel
- BGH, 08.02.1968 - VII ZR 113/65
Freistellung des Verfahrens nach § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) vom Grundsatz …
- BGH, 18.01.1960 - VII ZR 195/58
Rechtsmittel
- BGH, 08.03.1960 - VIII ZR 49/59
Rechtsmittel
- BGH, 22.02.1971 - III ZR 42/68
Hoheitsbefugnisse und Macht auf dem Gebiet der zivilen Luftfahrt - Maßnahmen …
- BGH, 27.09.1967 - Ib ZR 107/65
Anspruch eines eingetragenen Vereins von Kraftdroschkenbesitzern gegen …
- BGH, 24.01.1955 - III ZR 29/54
Rechtsmittel
- BGH, 06.07.1967 - Ia ZR 88/64
Kostenfolge übereinstimmender Erledigterklärungen im Rahmen einer …
- BGH, 16.12.1965 - III ZR 12/64
Beschlagnahme und Veräußerung von Getreide als unrechtmäßige Anordnung einer …
- BGH, 24.04.1961 - III ZR 8/59
Entstehung eines "Aufopferungsanspruchs besonderer Art" bei den Requisitionen - …
- BGH, 24.02.1955 - III ZR 180/53
Rechtsmittel
- BGH, 24.02.1955 - III ZR 152/53
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BGH, 10.05.1954 - III ZR 45/53 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltung des Preußischen Staatshaftungsgesetzes und des Gesetzes über die Haftung des Reichs für seine Beamten unter dem Grundgesetz - Amtshaftung gegenüber Angehörigen ausländischer Staaten - Amtshaftung wegen Zuweisung eines zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen ...
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 13, 241
- NJW 1954, 1283
- NJW 1955, 99 (Ls.)
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (6)
- RG, 28.11.1935 - IV 200/35
Ist neben einer gemäß § 37 des Reichserbhofgesetzes erteilten Genehmigung noch …
Auszug aus BGH, 10.05.1954 - III ZR 45/53
Das hat das Reichsgericht in RGZ 149, 81 (85 ff) hinsichtlich des entsprechenden Vertrages über den Rechtsverkehr mit der Türkei eingehend dargelegt.Aus dem Wortlaut, wonach der Ersatzanspruch dem Ausländer nur insoweit "zusteht" als nach jenen Bekanntmachungen die Gegenseitigkeit verbürgt ist, ergibt sich, daß der Anspruch für ihn entweder überhaupt nicht entstanden und doch mindestens nicht klagbar ist, solange es an einer die Verbürgung der Gegenseitigkeit bestätigenden Bekanntmachung fehlt (RGZ 149, 81 [88]).
Selbst wenn man aber der Bekanntmachung keine sachlich-rechtliche Bedeutung für die Entstehung des Ersatzanspruches beimessen wollte, müßte ihr doch mindestens verfahrensrechtliche Bedeutung für die Geltendmachung des Anspruchs insofern zugesprochen werden, als sich ihr Fehlen als ein Hindernis für die Durchführung des Anspruches darstellt (RGZ 128, 241), das den Richter der Pflicht enthebt, die Frage der Verbürgung der Gegenseitigkeit seinerseits nachzuprüfen und das zur Abweisung der Klage führen muß (RGZ 149, 81 [85]).
- BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts
Auszug aus BGH, 10.05.1954 - III ZR 45/53
Es ist dabei von dem Beschluß des Großen Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 1952 (BGHZ 6, 270) ausgegangen, wonach die objektiv rechtswidrige Zuweisung eines Wohnungssuchenden unabhängig von einem Verschulden einen Eingriff darstellt, der Entschädigungsansprüche auszulösen geeignet ist. - BGH, 23.04.1953 - III ZR 103/52
Persönliche Haftung des Notars
Auszug aus BGH, 10.05.1954 - III ZR 45/53
Der Senat hat hinsichtlich des Ausschlusses der Haftung für Notare und für Postbeamte (BGHZ 9, 289 [BGH 23.04.1953 - III ZR 103/52] und 12, 89) schon entschieden, daß Beschränkungen der Amtshaftung öffentlicher Körperschaften ihre Geltung behalten haben, und daß insoweit dem Art. 34 GrundG kein anderer Inhalt beizumessen ist, als dem Art. 131 WeimVerf. Es besteht kein Anlaß, hinsichtlich der Haftungsbeschränkung Ausländern gegenüber, wie sie sich aus den genannten Staatshaftungsgesetzen ergibt, einen anderen Standpunkt einzunehmen (…ebenso BGB Komm RG-Räte 10. Aufl § 839 Anm. 1 - Palandt BGB 10. Aufl § 839 Anm. 2 A a, bb).
- BGH, 14.01.1954 - III ZR 217/52
Verzögerte Telegrammzustellung
Auszug aus BGH, 10.05.1954 - III ZR 45/53
Das Berufungsgericht hat die Frage offen gelassen, ob die Bestimmungen in § 7 des Preußischen Staatshaftungsgesetzes vom 1. August 1909 (Gesetzsammlung S 691) und in § 7 des Gesetzes über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910 (RGBl S 798) den Amtshaftungsanspruch ausschliessen, weil die Klägerin polnische Staatsangehörige ist. - RG, 30.04.1930 - V 84/29
1. Betrifft § 4 Abs. 2 Satz 2 der Aufwertungs-Novelle auch Einreden des …
Auszug aus BGH, 10.05.1954 - III ZR 45/53
Selbst wenn man aber der Bekanntmachung keine sachlich-rechtliche Bedeutung für die Entstehung des Ersatzanspruches beimessen wollte, müßte ihr doch mindestens verfahrensrechtliche Bedeutung für die Geltendmachung des Anspruchs insofern zugesprochen werden, als sich ihr Fehlen als ein Hindernis für die Durchführung des Anspruches darstellt (RGZ 128, 241), das den Richter der Pflicht enthebt, die Frage der Verbürgung der Gegenseitigkeit seinerseits nachzuprüfen und das zur Abweisung der Klage führen muß (RGZ 149, 81 [85]). - RG, 17.09.1935 - III 277/34
1. Welche rechtliche Bedeutung hat das in § 7 des preußischen …
Auszug aus BGH, 10.05.1954 - III ZR 45/53
Das Reichsgericht hat in ihr eine Art vorweggenommener Ausführungsgesetzgebung zum Art. 131 WeimVerf gesehen (RGZ 149, 83).
- BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81
Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig
- BGH, 16.09.1993 - IX ZB 82/90
Amtshaftung eines Lehrers wegen Unfalltod eines Schülers im Ausland
Dementsprechend sind Gesetze in Kraft geblieben, nach denen Beamte unmittelbar haften, insbesondere gegenüber solchen Ausländern, gegenüber deren Staaten die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist (…BVerfG MDR 1983, S. 107 Nr. 2; NVwZ 1991, 661, 662; BGHZ 13, 241, 242; 76, 375, 382 f;… BGH, Urt. v. 1. Oktober 1956 - III ZR 48/55, NJW 1956, 1836; v. 13. Juli 1961 - III ZR 96/60, VersR 1961, 857, 858 f; v. 30. Oktober 1980 - III ZR 174/79, NJW 1981, 518, 519) [BGH 30.10.1980 - III ZR 174/79]. - BGH, 01.10.1956 - III ZR 48/55
Rechtsmittel
Es wird gegenüber den in NJW 1955, 99 erhobenen Bedenken an der Rechtsprechung (BGHZ 13, 241 = NJW 1954, 1283) festgehalten, daß die Bestimmung in § 7 des Preußischen Staatshaftungsgesetzes vom 1. August 1909 und in § 7 des Gesetzes über die Haftung des Reiches für seine Beamten vom 22. Mai 1910, wonach Angehörigen ausländischer Staaten ein Amtshaftungsanspruch gegen den Staat (oder das Reich) nur insoweit zusteht, als nach einer in der Preußischen Gesetzsammlung bezw.Zunächst ist dazu zu bemerken, daß die Bestimmungen der in Rede stehenden Haftungsgesetze auch jetzt noch Geltung zu beanspruchen haben (BGHZ 13, 241 = NJW 1954, 1283).
Die gegen diese Auffassung in NJW 1955, 99 erhobenen Bedenken sind unbegründet: Die gesetzliche Regelung, daß einem Ausländer gegenüber eine Haftung des Staates anstelle seiner Beamten nur dann eintritt, wenn insoweit die Gegenseitigkeit verbürgt ist, verstößt nicht gegen den in Art. 3 GrundG normierten Gleichheitsgrundsatz.
Daraus haben das Reichsgericht und der erkennende Senat geschlossen, daß der Anspruch für den Ausländer überhaupt noch nicht entstanden, zumindest noch nicht einklagbar ist, solange es an einer die Verbürgung der Gegenseitigkeit bestätigenden Bekanntmachung fehlt (RGZ 111, 294 [295]; 149, 83 [88]; BGHZ 13, 241 [243]).
- BGH, 28.02.1980 - III ZR 131/77
Fluglotsenstreik II - § 7 RBHaftG; Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter …
Diese Gesetzesbestimmung ist durch Art. 34 GG, der die Haftung des Staates nur "grundsätzlich" gewährleistet, nicht verdrängt worden (BGHZ 13, 241; stRspr.).Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, von der abzuweichen kein Anlaß besteht (BGHZ 13, 241, 243;… Urteil vom 1. Oktober 1956 aaO; vgl. bereits RGZ 149, 83, 84).
- BGH, 10.06.1974 - III ZR 89/72
Bezirksschornsteinfegermeister - § 839 BGB, § 1 Abs. 3 prStHG, "Gebührenbeamter"
Diese Auffassung hat der Senat bereits in seinem Urteil BGHZ 9, 289 [BGH 23.04.1953 - III ZR 103/52] vertreten (siehe auch die weiteren Senatsurteile in BGHZ 12, 89, 91 [BGH 14.01.1954 - III ZR 217/52] ; 13, 241, 242 [BGH 10.05.1954 - III ZR 45/53] ; 25, 231, 237) [BGH 26.09.1957 - III ZR 69/56] . - BGH, 05.07.1984 - III ZR 94/83
Verbürgung der Gegenseitigkeit der Amtshaftung im Verhältnis zu Italien
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß diese Vorschrift weder durch Art. 131 WV (so schon RGZ 128, 238 ff.; 149, 83) noch durch Art. 34 GG aufgehoben worden ist (BGHZ 13, 241, 242; stRspr.), sondern als Landesrecht fortgilt (vgl. BGHZ 76, 375, 380 ff., und Senatsurteil vom 28. Februar 1980 - III ZR 131/77 = VersR 1980, 715 - insoweit in BGHZ 76, 387, nicht abgedruckt).Dies gilt, wie für herkömmliche Staatsverträge über den Rechtsverkehr (BGHZ 13, 241 ff.), auch für den deutsch-italienischen Vertrag, mag er auch eine umfassendere Regelung treffen als jene (BGH, Urteil vom 2. Februar 1966 VIII ZR 153/64 = WM 1966, 186, 188 - insoweit in BGHZ 45, 95, nicht abgedruckt).
- BGH, 17.12.1981 - III ZR 28/80
Schadenersatz bei verspäteter Erteilung einer Arbeitserlaubnis - Ausschluss der …
Der erkennende Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt, daß § 7 RBHaftG und die inhaltsgleichen landesrechtlichen Regelungen, die die Staatshaftung gegenüber Ausländern von der Verbürgung der Gegenseitigkeit abhängig machen, weder dem Grundgesetz noch sonstigem Bundesrecht widersprechen (Senatsurteile BGHZ 13, 241; 76, 375 und vom 30. Oktober 1980 - III ZR 174/79 - NJW 1981, 518 [BGH 30.10.1980 - III ZR 174/79];… weitere Nachweise in BGB-RGRK 12. Aufl. § 839 Rdn. 30).Es handelt sich bei dieser Vorschrift (vgl. auch Art. 7 Satz 2 des Abkommens) lediglich um eine in zwischenstaatlichen Verträgen häufig wiederkehrende sog. Rechtsschutzklausel, die nur die Wahrung von Rechten sowie den Zugang zu den Gerichten und Verwaltungsbehörden erleichtern soll, aber keine materiellrechtlichen Auswirkungen hat (RGZ 149, 83, 85 ff. zu vergleichbaren Vorschriften des Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik über den Rechtshilfeverkehr in Zivil- und Handelssachen vom 28. Mai 1929 [vgl. Ges. v. 3. Januar 1930 RGBl II S. 6] und des deutsch-türkischen Niederlassungsabkommens vom 12. Januar 1927 [RGBl II S. 76]; Senatsurteil BGHZ 13, 241, 243).
- BGH, 28.02.1980 - III ZR 165/78
Liechtenstein - Art. 34 GG, Art. 60 Abs. 2 BayAGBGB (Hinweis: nunmehr überholt …
Danach haben die vorkonstitutionellen - reichs- und landesgesetzlichen - Rechtsvorschriften, die die unmittelbare Staatshaftung gegenüber Ausländern einschränken, auch nach Inkrafttreten des Art. 34 GG ihre Geltung behalten (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 13. Juli 1961 - III ZR 96/60 - VersR 1961, 857 für Art. 188 WürttAGBGB idF vom 29. Dezember 1931 [RBl 545]; sowie aus der früheren Senatsrechtsprechung BGHZ 13, 241 und Urteil vom 1. Oktober 1956 - III ZR 48/55 - NJW 1956, 1836, Jeweils für § 7 des preußischen Staatshaftungsgesetzes vom 1. August 1909 [GS 691] und für § 7 des Gesetzes über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910 [RGBl 798]; Urteil vom 13. Juli 1957 - III ZR 6/56 = VersR 1957, 642 für § 7 des preußischen Staatshaftungsgesetzes; vgl. ferner OLG Frankfurt NJW 1970, 2172; zu den im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geltenden Regelungen vgl. die Übersicht bei Frowein, JZ 1964, 358, 359-361). - BGH, 13.07.1957 - III ZR 6/56
Rechtsmittel
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Mai 1954 (vgl. BGHZ 13, 241) mit näherer Begründung entschieden hat, gelten diese Beschränkungen als Bestimmungen einer "Ausführungsgesetzgebung" auch im Geltungsbereich des Art. 34 GrundG weiter (vgl. auch Urt. des Senats vom 1. Oktober 1956 - III ZR 48/55 -, NJW 56, 1836).Es hat aber übersehen, daß nach dieser Vorschrift die Verbürgung der Gegenseitigkeit durch eine Bekanntmachung des Staatsministeriums klargestellt sein muß (vgl. BGHZ 13, 241), und daß eine bloße Auskunft eines Rechtsanwalts dahin, daß im allgemeinen in Frankreich deutsche Staatsangehörige den Inländern gleichgestellt werden, so daß eine gleiche Behandlung auch bei der Amtshaftung anzunehmen sei, nicht genügt.
- BGH, 30.10.1980 - III ZR 174/79
Verbürgung auf Gegenseitigkeit als Voraussetzung der Amtshaftung gegenüber einem …
StHaftG (BGHZ 13, 241 und Urteil vom 1. Oktober 1956 - III ZR 48/55 = NJW 1956, 1836) rechtsirrtumsfrei ausgeführt, daß die landesrechtliche Regelung mit dem Erfordernis der Verbürgung der Gegenseitigkeit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht nicht widerspricht. - BGH, 26.09.1957 - III ZR 69/56
Unfallfürsorge für Strafgefangene
- BGH, 26.02.1963 - VI ZR 94/62
Rechtsmittel
- BGH, 26.02.1963 - VI ZR 94/61
- OLG Bremen, 22.04.1988 - 1 W 4/88
Amtshaftung gegenüber Ausländern ; Verbürgung der Gegenseitigkeit mit Polen; …
- BGH, 10.07.1967 - III ZR 120/66
Unwirksamkeit von Gütertrennungserklärung infolge unterbliebener …
- KG, 28.06.1977 - 5 U 3560/76
Notwendigkeit des Vorliegens von drei Voraussetzungen zur Begründung eines …
- LG Hanau, 04.06.1969 - 1 O 38/69
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