Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1958 - V ZR 225/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1205
BGH, 21.05.1958 - V ZR 225/56 (https://dejure.org/1958,1205)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1958 - V ZR 225/56 (https://dejure.org/1958,1205)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1958 - V ZR 225/56 (https://dejure.org/1958,1205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,1205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1288
  • MDR 1958, 591
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • RG, 09.01.1907 - V 517/06

    Kann, wenn beim Bauen über die Grenze noch in andere Rechte des Nachbars …

    Auszug aus BGH, 21.05.1958 - V ZR 225/56
    Die §§ 912 ff BGB gewähren zwar dem vom Überbau betroffenen Grundeigentümer ... gegen den überbauenden Nachbareigentümer einen Rentenanspruch, und soweit dieser reicht und nicht sonst in Rechte des betroffenen Grundeigentümers eingegriffen wird, dürfte durch diese Sonderregelung eine Schadensersatzhaftung nach allgemeinen Grundsätzen, insbesondere § 823 BGB, ausgeschlossen sein (…Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 3. Aufl. § 24 III 1 zu und in Fußnote 90; vgl. RGZ 65, 73).
  • RG, 26.01.1938 - VI 220/37

    Kann sich ein Kläger, dem das Landgericht bei Festsetzung von Rentenbezügen …

    Auszug aus BGH, 21.05.1958 - V ZR 225/56
    Bezüglich der verbleibenden 5 1/2 cm Überbau kann dahingestellt bleiben, ob der Klagantrag in erster Instanz entgegen seinem Wortlaut auch den zukünftigen Schaden umfaßt hat; denn das Landgericht hat diese Klage auch bezüglich des zukünftigen Schadens zuerkannt, und ein etwa darin liegender Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO ist in der Berufungsinstanz durch den Berufungszurückweisungsantrag der Klägerin gegenstandslos geworden (RGZ 157, 23).
  • BGH, 15.02.2008 - V ZR 17/07

    Umfang des Schadensersatzes wegen Vertiefung des Nachbargrundstücks

    Hieran fehlte es, wenn die früheren Beklagten zu 5 und 6 die notwendigen Arbeiten an ihrem Haus nicht gestatteten (vgl. Senat, Urt. v. 21. Mai 1958, V ZR 225/56, NJW 1958, 1288, 1289).
  • BGH, 26.11.1971 - V ZR 11/70

    Überbaurente

    Ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung, der ohnehin in den Fällen des entschuldigten Überbaues nur bei nichtgrober Fahrlässigkeit denkbar ist, muß infolgedessen insoweit als durch § 912 Abs. 2 BGB ausgeschlossen angesehen werden, als er sich gegen den Überbauenden (nicht gegen Dritte) richtet und den Ausgleich für die Grenzüberschreitung selbst, also für den Verlust der Bodennutzung (nicht eine durch den Überbau verursachte weitergehende Verletzung des Eigentums oder sonstiger Rechte des Nachbarn) betrifft (RGZ 65, 73, 76/77; Senatsurteil vom 21. Mai 1958, V ZR 225/56, LM § 912 Nr. 4 = JZ 1958, 744 [BGH 21.05.1958 - V ZR 225/56] mit Anm. Westermann;… Baur in Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 912 Rdn. 20;… vgl. Meisner/Stern/Hodes a.a.O. § 24 III 1 bei Fußn. 90;… BGB-RGRK 11. Aufl. § 912 Anm. 11 a;… Palandt/Degenhart, BGB 30. Aufl. § 912 Anm. 5 Ende).
  • BGH, 13.07.1966 - V ZR 8/64

    Verpflichtung zur Duldung der Errichtung eines Gebäudes - Widerruf der Gestattung …

    Dabei kann offenbleiben, ob sich dies nicht schon daraus ergibt, daß es am Tatbestand des § 912 BGB fehlt, indem dieser eine Grenzüberschreitung ohne Rechtsgrund fordert (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1958 V ZR 225/56 LM, wo mit Bezug auf § 912 BGB von der im Ausgangspunkt widerrechtlichen Tätigkeit des Überbauens die Rede ist).
  • LG Köln, 25.02.1981 - 11 T 123/80

    Zum Umfang der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

    Es gilt der Grundsatz, daß dann, wenn ein Verfügungsgeschäft außer der Willenserklärung noch weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen hat, die erst später eintreten, die Verfügungsbefugnis noch zur Zeit des Eintritts des letzten Tatbestandsmerkmals gegeben sein muß, also bei Grundstücksverfügungen grundsätzlich noch zur Zeit der der Einigung nachfolgenden Eintragung (vgl. 2.8. BGH NJW 58, 1288 und WM 71, 445 = DNotZ 1971, 411 ).
  • OLG Köln, 27.08.1980 - 2 Wx 26/80

    Keine Anwendung des § 878 BGB bei Entlassung des Testamentsvollstreckers aus dem …

    Es gilt der Grundsatz, daß dann, wenn ein Verfügungsgeschäft außer der Willenserklärung noch weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen hat, die erst später eintreten, die Verfügungsbefugnis noch zur Zeit des Eintritts des letzten Tatbestandsmerkmals gegeben sein muß, also bei Grundstücksverfügungen grundsätzlich noch zur Zeit der der Einigung nachfolgenden Eintragung (vgl. 2.8. BGH NJW 58, 1288 und WM 71, 445 = DNotZ 1971, 411 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht