Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1959 - VI ZR 156/58 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1960, 335
- MDR 1960, 298
- VersR 1960, 134
- DB 1960, 57
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (13)
- BGH, 22.12.1953 - V ZR 175/52
Sorgfaltspflichten des Bauherrn bei der Übertragung von Bauarbeiten oder ihrer …
Auszug aus BGH, 30.10.1959 - VI ZR 156/58
Dabei übersieht die Revision jedoch, daß es der Boden des Nachbargrundstücks ist, der nach § 909 BGB vor dem Verlust der erforderlichen Stütze bewahrt werden soll; der Schutz gilt nicht auch für Aufbauten, deren Boden unverändert bleibt (BGHZ 12, 75).Wer dem Verbot des § 909 BGB zuwider ein Grundstück in der Weise vertieft, daß der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, verletzt ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB und macht sich nach dieser Bestimmung, gegebenenfalls auch nach § 823 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig (BGHZ 12, 75).
Das Reichsgericht hat die Anwendung des § 278 BGB auf die Verpflichtung aus § 909 BGB ausdrücklich abgelehnt (RGZ 132, 51), der Bundesgerichtshof hat sie in der oben angeführten Entscheidung BGHZ 12, 75 gar nicht in Erwägung gezogen.
- BGH, 26.03.1953 - III ZR 220/52
Rechtliche Stellung einer Universitätsklinik
Auszug aus BGH, 30.10.1959 - VI ZR 156/58
Sie kann Angelegenheiten, die einer privatwirtschaftlichen Regelung zugänglich sind, sowohl hoheitsrechtlich als auch privatwirtschaftlich organisieren (BGHZ 9, 145, 147 [BGH 26.03.1953 - III ZR 220/52]; 20, 102, 104) [BGH 23.02.1956 - III ZR 324/54].Weist etwa der Träger der Fürsorge einen Kranken in ein öffentliches Krankenhaus ein, so kann bei Durchführung der Behandlung im Krankenhaus von einem Unterordnungsverhältnis, das eine Amtshaftung für Behandlungsfehler begründen könnte, in der Regel keine Rede sein (BGHZ 4, 138, 150 f) [BGH 13.12.1951 - III ZR 144/50]; das Verhältnis des Patienten zu dem öffentlichen Krankenhaus und seinen Ärzten - ebenso auch zu einer Universitätsklinik -, ist regelmäßig bürgerlich-rechtlicher Natur (BGHZ 9, 145).
- RG, 19.02.1931 - VI 386/30
1. Kann § 278 BGB. auf die Verpflichtung aus § 909 das. angewandt werden? 2. …
Auszug aus BGH, 30.10.1959 - VI ZR 156/58
Das Reichsgericht hat die Anwendung des § 278 BGB auf die Verpflichtung aus § 909 BGB ausdrücklich abgelehnt (RGZ 132, 51), der Bundesgerichtshof hat sie in der oben angeführten Entscheidung BGHZ 12, 75 gar nicht in Erwägung gezogen.Auch eine Unterlassung noch während der Bauarbeiter kann insoweit eine unerlaubte Handlung darstellen (RGZ 132, 51, 59; OLG Hamm MDR 1956, 678 [OLG Hamm 08.06.1956 - 5 U 234/55];… BGB RGRK 11. Aufl. 1959 § 909 Anm. 3;… Staudinger/Seufert a.a.O. § 909 Erl. I 2 c [xxxxx];… Schultz a.a.O. Anm. 10).
- BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.10.1959 - VI ZR 156/58
Weist etwa der Träger der Fürsorge einen Kranken in ein öffentliches Krankenhaus ein, so kann bei Durchführung der Behandlung im Krankenhaus von einem Unterordnungsverhältnis, das eine Amtshaftung für Behandlungsfehler begründen könnte, in der Regel keine Rede sein (BGHZ 4, 138, 150 f) [BGH 13.12.1951 - III ZR 144/50]; das Verhältnis des Patienten zu dem öffentlichen Krankenhaus und seinen Ärzten - ebenso auch zu einer Universitätsklinik -, ist regelmäßig bürgerlich-rechtlicher Natur (BGHZ 9, 145). - RG, 10.03.1937 - V 218/36
Wie gestaltet sich die Anwendung des § 906 BGB. im Zusammenleben von Industrie …
Auszug aus BGH, 30.10.1959 - VI ZR 156/58
Wenn auch für die nachbarschaftlichen Beziehungen der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) maßgebend ist, der hier in den Bestimmungen der §§ 904 ff BGB seine besondere Ausprägung gefunden hat (RGZ 154, 161, 164; 155, 154, 159; 167, 14, 24), so geht es doch nicht an, mit Westermann (…Lehrbuch des Sachenrechts 3. Aufl. 1956 S. 304 und Erman/Westermann BGB 2. Aufl. § 909 Anm. 1) das nachbarschaftliche Verhältnis den Vorschriften über bestehende Schuldverhältnisse zu unterwerfen und § 278 BGB auf die Befolgung der in § 909 BGB gebotenen Verhaltensweise anzuwenden (…so die herrschende Meinung, vgl. Staudinger/Seufert BGB 11. Aufl. 1956 § 909 Erl. I 2 a; Wolff/Raiser, Sachenrecht 10. Bearb. 1957 S. 188, insbesondere Anmerkung 1 daselbst;… Meisner/Stern/Hodes a.a.O. S. 274 Anm. 48; Schultz MDR 1955, 260; Böhmer MDR 1959, 261). - BGH, 15.10.1953 - III ZR 1/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.10.1959 - VI ZR 156/58
In einem der vorliegenden Sache vergleichbaren Fall, in dem die Stadtgemeinde in Ausübung ihrer Hoheitsgewalt zur polizeilichen Gefahrenabwehr eine Gebäuderuine durch einen Unternehmer hat abbrechen lassen, hat der Bundesgerichtshof auch bereits entschieden, daß die Stadtgemeinde zwar aus § 839 BGB haftet, wenn die Beamten des Bauaufsichtsamts und des mit ihm zusammenarbeitenden Trümmeramts bei der Beaufsichtigung und Abnahme der Abbrucharbeiten die verkehrserforderliche Sorgfalt verletzen, daß aber, wenn dem Abbruchunternehmer eine Schadensverursachung zur Last fällt, ihn selbst die Schadensersatzpflicht nach § 823 ff BGB gegenüber dem Verletzten trifft (Urteil vom 15. Oktober 1953 - III ZR 1/52 - VersR 1953, 479). - BGH, 02.02.1955 - VI ZR 225/53
Auszug aus BGH, 30.10.1959 - VI ZR 156/58
Ist ein solcher Zusammenhang gegeben, so handelt der Angestellte im allgemeinen aber auch dann "in Ausführung" der Verrichtung, zu der er bestellt ist, wenn er im Einzelfall seine Befugnisse eigenmächtig oder irrtümlich überschreitet (Urteile des erkennenden Senats vom 2. Februar 1955 - VI ZR 225/53 - VersR 1955, 205; vom 23. Februar 1955 - VI ZR 14/54 - VersR 1955, 214). - BGH, 23.02.1956 - III ZR 324/54
Personenbeförderung der Bundespost
Auszug aus BGH, 30.10.1959 - VI ZR 156/58
Sie kann Angelegenheiten, die einer privatwirtschaftlichen Regelung zugänglich sind, sowohl hoheitsrechtlich als auch privatwirtschaftlich organisieren (BGHZ 9, 145, 147 [BGH 26.03.1953 - III ZR 220/52]; 20, 102, 104) [BGH 23.02.1956 - III ZR 324/54]. - RG, 16.06.1937 - V 241/36
Liegt eine unzulässige Einwirkung von einem Grundstück auf ein benachbartes in …
Auszug aus BGH, 30.10.1959 - VI ZR 156/58
Wenn auch für die nachbarschaftlichen Beziehungen der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) maßgebend ist, der hier in den Bestimmungen der §§ 904 ff BGB seine besondere Ausprägung gefunden hat (RGZ 154, 161, 164; 155, 154, 159; 167, 14, 24), so geht es doch nicht an, mit Westermann (…Lehrbuch des Sachenrechts 3. Aufl. 1956 S. 304 und Erman/Westermann BGB 2. Aufl. § 909 Anm. 1) das nachbarschaftliche Verhältnis den Vorschriften über bestehende Schuldverhältnisse zu unterwerfen und § 278 BGB auf die Befolgung der in § 909 BGB gebotenen Verhaltensweise anzuwenden (…so die herrschende Meinung, vgl. Staudinger/Seufert BGB 11. Aufl. 1956 § 909 Erl. I 2 a; Wolff/Raiser, Sachenrecht 10. Bearb. 1957 S. 188, insbesondere Anmerkung 1 daselbst;… Meisner/Stern/Hodes a.a.O. S. 274 Anm. 48; Schultz MDR 1955, 260; Böhmer MDR 1959, 261). - BGH, 21.01.1958 - VI ZR 306/56
Auszug aus BGH, 30.10.1959 - VI ZR 156/58
Als Täter nach § 367 Ziff. 14 StGB kommt aber nur in Betracht, wer den Bau leitet oder ausführt, der Bauherr dagegen nur dann, wenn er eine polizeiliche Anordnung erhalten und unbeachtet gelassen hat, die bestimmte Sicherungsmaßregeln von ihm forderte (Urteil des erkennenden Senats vom 21. Januar 1958 - VI ZR 306/56 - LM Nr. 4 zu § 823 [B b] BGB = NJW 1958, 627 = MDR 1958, 327). - BGH, 23.02.1955 - VI ZR 14/54
- BGH, 13.03.1959 - VI ZR 68/58
Rechtsmittel
- RG, 21.04.1941 - V 103/40
1. Ist die Vorschrift des § 909 BGB. anwendbar auf den Fall, daß infolge von …
- BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65
Teilzahlungsverkäufer
1955, 205; 1960, 134; Staudinger a.a.O. § 31, Rz. 21, 23; Soergel-Siebert BGB 9. Aufl. § 831, 16; BGB RGRK 11. Aufl. § 831, 14). - BGH, 25.11.1964 - V ZR 185/62
Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis
Das bereits erwähnte, vom Berufungsgericht als Belegstelle für seine Meinung angeführte Urteil des VI. Zivilsenats v. 30.10.1959 (= NJW 60, 335 = LM Nr. 2 zu § 909 BGB) wendet sich zwar gegen eine Unterwerfung nachbarschaftlicher Beziehungen unter die Vorschriften, die für bestehende Schuldverhältnisse gelten (vgl. auch das Urteil desselben Senats v. 14.10.1958, VI ZR 107/57, VersR 58, 834), sagt aber nicht, ob das nur für den Sonderfall des § 909 BGB gelten soll oder auch für jedes andere nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis. - BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85
Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten …
Zu eigenem Einschreiten war die Beklagte nur dann verpflichtet, wenn Anlaß zu Zweifeln bestand, daß die von ihr Beauftragten im ausreichenden Maße den Gefahren und Sicherungserfordernissen Rechnung trugen (vgl. BGH Urteile v. 30. Oktober 1969, VI ZR 156/58, LM BGB § 909 Nr. 2 und v. 17. Mai 1960, VI ZR 117/59, VersR 1960, 824).
- BGH, 24.06.1964 - V ZR 162/61
Gemeinrechtliche Servitut
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.05.1985 - VI ZR 235/83
Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers bei Straßenbaumaßnahmen; …
Da die Tätigkeit des auf privatrechtlicher Ebene beschäftigten Beklagten keinen hoheitlichen Charakter trug (BGH, Urteile vom 18. Juni 1964; vom 18. Mai 1967 …und vom 11. Januar 1973 aaO), sind entgegen der Rechtsansicht der Revisionserwiderung auch nicht die Voraussetzungen für eine Haftungsverlagerung nach Art. 34 GG erfüllt (Senatsurteil vom 30. Oktober 1959 - VI ZR 156/58 - VersR 1960, 134, 137). - BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80
Aufsichtspflichten des Bauherrn
Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß für einen Bauherrn, der einem zuverlässigen Architekter und Bauunternehmer die Planung und Ausführung seines Bauvorhabens übertragen hat, im allgemeinen keine Aufsichtspflichten mehr bestehen (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73 - VersR 1976, 954, 955 m.w. Nachw.), wenn er dadurch auch nicht völlig von seiner Verantwortung befreit wird (Senatsurteil vom 30. Oktober 1959 - VI ZR 156/58 - VersR 1960, 134). - OLG Düsseldorf, 28.06.1996 - 22 U 19/96 Nach Feststellung der Schadensverursachung war es vielmehr Sache der Bekl., den Nachweis zu führen, daß sie kein Verschulden traf (…vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 8. Aufl., Rdnr. 2109; Säcker, in: MünchKomm, § 909 Rdnr. 29. Diesen Nachweis haben die Bekl. nicht führen können. Dies ergibt sich tu, den Bekl. zu 2 ohne weiteres bereits aus dem eigenen Vortrag der Bekl., dieser habe als Grundstückseigentümer die Bekl. zum Abriß und Neubau auf seinem Grundstück beauftragt und sich sodann um die Durchführung dieses Vorhabens nicht mehr gekümmert. Als Grundstückseigentümer traf ihn die Pflicht, sich im zumutbaren Maße zu vergewissern, daß die von ihm beauftragte Bekl. zu 1 die ihm obliegende Pflicht beachtete, Schaden von dem Nachbarhaus abzuwenden (vgl. BGH, NJW 1960, 335;… Senat Urt. v. 30.8.1995 - 22 U 216/94;… Staudinger/Beutler, § 909 Rdnr. 24;… Säcker, in: MünchKomm, § 909 Rdnr. 23).
Die Bekl. zu 1 hätte vielmehr selbst prüfen müssen, daß wirklich alles Erforderliche getan wurde, um Beschädigungen des Hauses der Kl. zu vermeiden (vgl. BGH, NJW 1979, 2515 L = LM § 909 BGB Nr. 21 = BauR 1979, 533 [534]
; NJW 1969, 2140 [2141]; NJW 1960, 335; OLG Düsseldorf BauR 1973, 395; Werner/Pastor, Rdnrn.2113, 2115;… Staudinger/Beutler, § 909 Rdnr. 24;… Säcker, in: MünchKomm, § 909 Rdnr. 23). - BGH, 18.05.1967 - III ZR 94/65
Anspruch auf Schadensersatz - Schäden an Versorgungsleistungen - Geltendmachung …
Die Überwachungs- und Hilfsmaßnahmen des bei dem Städtischen Tiefbauamt angestellten Ingenieurs W. als Bauleiter blieben zwar Ausübung hoheitlicher Gewalt, doch wurde die Baufirma auf Grund eines privaten Werkvertrages tätig und übte keinerlei öffentliche Gewalt aus (vgl. BGH Urt. v. 30. Oktober 1959 - VI ZR 156/58 = LM BGB § 909 Nr. 2). - LG Karlsruhe, 04.02.2022 - 6 O 280/19
Deliktische Haftung eines Grundstückeigentümers für am Nachbargrundstück …
Er ist verpflichtet, die Arbeiten zu überwachen und gegebenenfalls selbst einzugreifen (vgl. BGH, Urteil vom 30.10.1959 - VI ZR 156/58 -, NJW 1960, 335; RG, Urteil vom 19.02.1931 - VI 386/30, RGZ 132, 51-61). - OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 57/00
Zu den Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs wegen der Beschädigung eines …
Diese Norm findet im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis keine Anwendung (BGHZ 42, 374; BGH NJW 1977, 375); dies gilt namentlich bei der Vertiefung eines Nachbargrundstücks (BGH NJW 1960, 335).Der Bauherr müsse mit besonderer Sorgfalt darauf achten, dass bei einer Grundstücksvertiefung das Nachbargrundstück nicht in Mitleidenschaft gezogen werde (BGH NJW 1960, 335).
- BGH, 20.09.1966 - VI ZR 258/64
Entlastung des Arbeitgebers für Fahrer ohne Fahrerlaubnis
- OLG Düsseldorf, 23.01.1998 - 22 U 119/97
Ausübung des sogenannten Hammerschlags- und Leiterrechts in Nordrhein-Westfalen
- BGH, 04.05.1979 - V ZR 100/75
Bauträger: Pflicht zur Rücksichtnahme auf Nachbargrundstücke
- BGH, 26.11.1975 - VIII ZR 267/73
Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft - Erfordernis einer …
- OLG Bamberg, 09.11.1982 - 5 U 69/82
Schadensersatzanspruch wegen unsachgemäßer Vertiefungsarbeiten an einem …
- BGH, 25.10.1960 - VI ZR 26/60
Inanspruchnahme als Gesamtschuldner für einen durch den Einsturz eines Hauses …
- BGH, 04.12.1964 - VI ZR 184/63
- BGH, 21.06.1963 - VI ZR 250/62
- OLG Braunschweig, 21.04.1995 - 4 U 11/94
Anspruch des Besitzers auf Schadensersatz wegen Gebäudeschäden infolge …
- BGH, 24.01.1969 - V ZR 102/65
Risseschäden am Mauerwerk auf Grund von Bauarbeiten am Nachbargrundstück - …
- BGH, 24.01.1967 - VI ZR 284/64
Schadensersatz infolge eines übergreifenden Brandes auf eine Imbissstube - …
- BGH, 31.10.1962 - V ZR 67/61
Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache durch eine nach …
- BGH, 25.02.1960 - VII ZR 14/59
Rechtsmittel
- BGH, 29.03.1960 - VI ZR 44/59
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BGH, 22.10.1959 - II ZR 167/57 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 31, 88
- NJW 1960, 335
- MDR 1960, 113
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.12.1958 - V ZR 135/57
Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden
Auszug aus BGH, 22.10.1959 - II ZR 167/57
Ist es aber richtig, daß Bestand und Höhe der Forderung, deren bürgerlichrechtlicher Charakter durch einen Überleitungsbescheid nach § 23 Abs. 3 GüKG unzweifelhaft nicht geändert wird, und dann auch die Frage, ob objektiv ein Tarifverstoß vorliegt, im Streitfall durch die ordentlichen Gerichte zu beurteilen sind, so muß das gleiche für die damit untrennbar zusammenhängende weitere Frage gelten, ob der Forderungsberechtigte vorsätzlich gehandelt hat (vgl. dazu auch BGHZ 29, 113, 116) [BGH 17.12.1958 - V ZR 135/57]. - BGH, 29.02.1956 - IV ZR 202/55
Wirksamkeit eines Erlaßvertrages über eine Unterhaltsverpflichtung
Auszug aus BGH, 22.10.1959 - II ZR 167/57
Wie der Forderungsübergang nach § 21 a FürsPflVO davon abhängt, daß der Fürsorgeverband nicht nur dem Dritten eine Anzeige zugehen läßt, sondern daß er darüber hinaus auch tatsächlich den Hilfsbedürftigen unterstützt hat (BGHZ 20, 127, 130 [BGH 29.02.1956 - IV ZR 202/55]; KG NJW 1954/761;… Lüke a.a.O. S. 273), tritt auch nach § 23 Abs. 3 GüKG der erstrebte Forderungsübergang nur ein, wenn zum Erlaß eines Überleitungsbescheids ein weiterer Umstand, nämlich ein vorsätzlicher Tarifverstoß, hinzutritt. - BGH, 29.10.1952 - II ZR 293/51
Tarifgebundenheit bei Güterfernverkehr
Auszug aus BGH, 22.10.1959 - II ZR 167/57
Bereits § 2 Nr. 3 der Anordnung über die Preisbildung und Preisüberwachung nach der Währungsreform vom 25. Juni 1948 (WiGBl 1948, 61) hat den Reichskraftwagentarif zur Festpreisvorschrift erklärt (zur Gültigkeit dieser auf das Gesetz über Leitsätze für die Bewirtschaftung und Preispolitik nach der Währungsreform und auf § 2 PreisG gestützten Vorschrift vgl. BGHZ 8, 66 [BGH 29.10.1952 - II ZR 293/51] und BGH NJW 1955, 1755).
- BGH, 30.04.1959 - II ZR 7/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.10.1959 - II ZR 167/57
Entgegen der Ansicht der Revision ist der Neufassung des § 106 Abs. 2 GüKG auch rückwirkende Kraft für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Güterkraftverkehrsgesetzes (19. Oktober 1952) beizumessen (Urt. des erkennenden Senats vom 30. April 1959 - II ZR 7/57 = NJW 1959, 1368): Die Neufassung sollte im Wege authentischer Auslegung Zweifel ausräumen, die vorher hinsichtlich der Rechtsgültigkeit des Reichskraftwagentarifs verschiedentlich geäußert worden waren (vgl. Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen, Drucksache 3057 des Bundestages - 2. Wahlperiode), und insofern lediglich eine Klarstellung bringen. - BAG, 02.03.1955 - 1 ABR 9/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsatz der mündlichen Anhörung im Beschlußverfahren
Auszug aus BGH, 22.10.1959 - II ZR 167/57
Das Berufungsgericht, dessen Auffassung zu dieser Frage allerdings auch in der Rechtsprechung und im Schrifttum vertreten wird (OLG Celle NJW 1957, 228 [OLG Celle 09.10.1956 - 4 U 59/56]; OLG Hamburg BB 1956, 644; Hein/Eichhoff/Pukall/Krien, § 23 Anm. 6 c und d; Sellmann, Der Güterverkehr 1954; 103; und NJW 1955, 1047; Lüke JZ 1959, 270, 272), hat nicht beachtet, daß nach § 23 Abs. 3 GüKG der Erlaß eines Überleitungsbescheides nur eine von mehreren Voraussetzungen für den Forderungsübergang ist. - BGH, 19.04.1955 - I ZR 76/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.10.1959 - II ZR 167/57
Bereits § 2 Nr. 3 der Anordnung über die Preisbildung und Preisüberwachung nach der Währungsreform vom 25. Juni 1948 (WiGBl 1948, 61) hat den Reichskraftwagentarif zur Festpreisvorschrift erklärt (zur Gültigkeit dieser auf das Gesetz über Leitsätze für die Bewirtschaftung und Preispolitik nach der Währungsreform und auf § 2 PreisG gestützten Vorschrift vgl. BGHZ 8, 66 [BGH 29.10.1952 - II ZR 293/51] und BGH NJW 1955, 1755). - KG, 22.12.1953 - 9 W 3968/53
Auszug aus BGH, 22.10.1959 - II ZR 167/57
Wie der Forderungsübergang nach § 21 a FürsPflVO davon abhängt, daß der Fürsorgeverband nicht nur dem Dritten eine Anzeige zugehen läßt, sondern daß er darüber hinaus auch tatsächlich den Hilfsbedürftigen unterstützt hat (BGHZ 20, 127, 130 [BGH 29.02.1956 - IV ZR 202/55]; KG NJW 1954/761;… Lüke a.a.O. S. 273), tritt auch nach § 23 Abs. 3 GüKG der erstrebte Forderungsübergang nur ein, wenn zum Erlaß eines Überleitungsbescheids ein weiterer Umstand, nämlich ein vorsätzlicher Tarifverstoß, hinzutritt.
- BGH, 13.10.1960 - II ZR 75/59
Übergang einer Forderung auf Grund des Erlasses eines Überleitungsbescheides bei …
Wie der Senat bereits in der Entscheidung BGHZ 31, 88 (vgl. auch die Entscheidung des Senats NJW 1960, 1057) näher ausgeführt hat, muß die Klägerin, wenn sie eine den Gegenstand eines Überleitungsbescheids nach § 23 Abs. 3 GüKG bildenden Forderung einklagt, vorsätzliches Handeln des ursprünglichen Gläubigers behaupten und gegebenenfalls beweisen.Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in der Entscheidung BVerwGE 8, 283 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 46/59], die dem Senat bei Erlaß der Entscheidung BGHZ 31, 88 noch nicht vorlag, ausgeführt, mit Eintritt der Unanfechtbarkeit eines auf § 23 Abs. 3 GüKG gestützten Überleitungsbescheids stehe fest, daß die Klägerin an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers getreten sei.
Der in der Entscheidung BGHZ 31, 88 gezogenen Parallele zu dem Fall, daß ein Fürsorgeverband nach § 21 a FürsPflVO den Übergang einer Forderung des Hilfsbedürftigen anzeigt ohne diesen unterstützt zu haben, hält L. entgegen, nach dem Gesetz stehe dem Fürsorgeverband die Eingriffsbefugnis nur zu, wenn er den Hilfsbedürftigen tatsächlich unterstützt habe; ein unter Nichtbeachtung dieser Voraussetzung ergangener Verwaltungsakt sei nichtig, was auch das ordentliche Gericht zu berücksichtigen habe.
- BVerwG, 06.12.1963 - VII C 121.61
Vergütung für die Verkehrsleistungen der Schifffahrt und Flößerei als …
Aus der Regelung des § 23 GüKG haben sich eine Reihe von Zweifelsfragen ergeben, die insbesondere die Frage betreffen, ob der Überleitungsbescheid ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt ist (so das angeführte Urteil des Senats), eine Frage, die im Urteil des BGH vom 22. Oktober 1959 (BGHZ 31, 88) offengelassen ist.Weiterhin ist auch nicht unzweifelhaft, in welchem Umfange die Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 GüKG, insbesondere das Vorliegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen den Tarif einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte unterliegen (vgl. dazu BGH LM Nr. 9 zum GüKG = NJW 1960, 1057; ferner Haager Anm. LM Nr. 6 zu § 23 GüKG zu BGHZ 31, 88).
- BGH, 01.12.1965 - Ib ZR 130/63
Verjährung von Ansprüchen aus einem Beförderungsvertrag - Einklagen des …
Das ändert aber nichts daran, daß die mit der Klage geltend gemachte Forderung als Erfüllungsanspruch auf Nachzahlung des restlichen tarifmäßigen Entgelts im Sinne, des § 23 Abs. GüKG gerichtet ist (BGH NJW 1960, 335 f zu II).In Wahrheit besteht aber nur ein von den jeweiligen Zahlungen der Auftraggeber der Beklagten unabhängiger schuldrechtlicher Frachtlohnanspruch der Klägerin gegen die Beklagte (vgl. BGH NJW 1960, 335).
- BGH, 27.10.1988 - I ZR 156/86
Überlassung im Ausland zu erhebender Beweise an die Parteien; Fälligkeit des …
Zwar gehört es zu den Verpflichtungen des Frachtführers, bei der Auslieferung des Gutes an den Empfänger mitzuwirken, so daß die Fälligkeit des Frachtanspruchs regelmäßig erst mit der Übergabe des Gutes eintritt (BGH, Urt. v. 22.10.1959 - II ZR 167/57, NJW 1960, 335, 336 = VersR 1960, 28, 29, in BGHZ 31, 88 insoweit nicht abgedruckt;… Helm, Großkomm. HGB, 3. Aufl., § 425 Rdnr. 81 am Ende;… Willenberg, Kraftverkehrsordnung, 3. Aufl., § 21 Rdnr. 3). - BGH, 20.03.1975 - II ZR 96/73
Rechtsweg
Diese Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 31, 88, 91) zu der vom Zweck her gleichliegenden Vorschrift des § 23 GüKG, auf die bei der Entstehung des Binnenschiffsverkehrsgesetzes hingewiesen worden ist (vgl. BT-Drucks. I Nr. 3622, 4343). - OLG Dresden, 19.03.1997 - 6 U 713/96
Schadensersatz für die Folgen eines gescheiterten Investitionsvorhabens; …
Der Geschädigte kann nur dann einen Amtshaftungsanspruch haben, wenn die verletzte Amtspflicht gerade ihm gegenüber besteht (BGHZ 1, 388, 394 [BGH 12.04.1951 - III ZR 99/50]; 31, 88, 390; 35, 44, 46 [BGH 24.04.1961 - III ZR 40/60]; 39, 358, 363 [BGH 27.05.1963 - III ZR 48/62]; 54, 165, 169 [BGH 01.06.1970 - III ZR 210/68]; 56, 40, 45 [BGH 29.03.1971 - III ZR 110/68]; 63, 319, 324, 69, 128, 136 [BGH 12.12.1974 - III ZR 76/70]; BGH LM Nr. 27 [Ca]; BGH LM Nr. 28 [Cb]; BGHZ 85, 230; BayObLG, … - BGH, 29.10.1962 - II ZR 194/60
Tarifumgehung bei Zahlung von Schmiergeldern
Der Senat hält an seiner ständigen Rechtsprechung (BGHZ 31, 88; NJW 1960, 1057; Urteil vom 13. Oktober 1960 II ZH 75/59) fest, daß die ordentlichen Gerichte unabhängig von einer Entscheidung der Verwaltungsgerichte zu prüfen haben, ob im Falle des § 23 Abs. 3 der Forderungsberechtigte vorsätzlich gehandelt hat. - BGH, 09.07.1969 - I ZR 102/67
Zulässigkeit von Provisionen nach den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes …
Die Entscheidung über diese Frage liegt letztlich bei den ordentlichen Gerichten, die den Vorsatz als Voraussetzung des Nachzahlungsanspruchs nach § 23 Abs. 3 GüKG zu prüfen haben (BGHZ 31, 88; 38, 171 [BGH 26.10.1962 - I ZB 18/61] ; BVerwG in Der Güterverkehr 1966, 133). - BGH, 03.03.1960 - II ZR 196/57
Anwendbarkeit des Rückgewähranspruchs im Sinne des § 23 Güterkraftverkehrsgesetz …
Ob dies der Fall ist, unterliegt entgegen der Ansicht der Revision der Prüfung durch das ordentliche Gericht, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 22. Oktober 1959 II ZR 167/57 (BGHZ 31, 88) ausgesprochen hat. - BGH, 09.07.1969 - I ZR 103/67
Rückzahlungsanspruch bezüglich einer empfangenen Provision - Frage der Befugnis …
Die Entscheidung über diese Frage liegt letztlich bei den ordentlichen Gerichten, die den Vorsatz als Voraussetzung des Nachzahlungsanspruchs nach § 23 Abs. 3 GüKG zu prüfen haben (BGHZ 31, 88; 38, 171 [BGH 26.10.1962 - I ZB 18/61] ; BVerwG in Der Güterverkehr 1966, 133). - BVerwG, 09.05.1979 - 7 B 152.78
Feststellung des Tarifverstoßes und des vorsätzlichen Verhaltens des …
- BGH, 10.04.1974 - I ZR 63/73
Nachzahlung tarifmäßiger Frachtentgelte - Einschaltung von Transportunternehmen …
- BGH, 13.12.1967 - Ib ZR 19/66
Geltendmachung einer Forderung - Annahme eines Missbrauchs der Tarifhoheit - …
- BGH, 27.09.1967 - Ib ZR 153/65
Verjährung von Ansprüchen aus einem Beförderungsvertrag - Ausschlussverhältnis …
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