Rechtsprechung
| BGH, 28.09.1960 - 4 StR 312/60 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 15, 138
- NJW 1960, 2302
- NJW 1961, 131 (Ls.)
- MDR 1961, 162
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.07.1960 - 4 StR 205/60 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 16.01.1958 - 4 StR 652/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.03.1951 - 2 StR 13/50
Ausschluss aller Steuervergehen von der Straffreiheit durch das …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.10.1958 - 4 StR 287/58
Rechtsmittel
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- BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61
Rücksichtsloses Verhalten eines Kraftfahrers im Straßenverkehr - Entkräften des …
Das gilt namentlich dann, wenn er, um seiner Festnahme zu entgehen, ihn verfolgende oder sich ihm in den Weg stellende Polizeibeamte daran hindern will und sie dadurch gefährdet (vgl. BGHSt 14, 395; 15, 138), [BGH 23.09.1960 - 3 StR 32/60]und auch ohne Rücksicht darauf, ob er seine Verfolger vorsätzlich, also mindestens mit bedingtem Vorsatz, gefährdet oder ob er sich lediglich der Möglichkeit der Gefährdung bewußt ist, aber dennoch darauf vertraut, daß sie nicht eintreten werde (BGHSt 15, 138, 146) [BGH 28.09.1960 - 4 StR 312/60]. - BGH, 03.08.1962 - 4 StR 234/62
Tatbestand der Unfallflucht in besonders schwerem Fall durch die wegen …
Wie der erkennende Senat seit seiner in BGHSt 11, 199, 201 veröffentlichten und in BGHSt 14, 395, 398 ff. und 15, 138 aufrecht erhaltenen Entscheidung annimmt, führt derjenige, der einem bestimmten Menschen eine Gefahr bereitet, weil er es gerade auf ihn abgesehen hat, keine Gemeingefahr im Sinne von §§ 315 a, 315 Abs. 3 StGB herbei, sofern er nicht zugleich zufällig anwesende andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. - BGH, 10.03.1961 - 4 StR 24/61
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Hätte der Angeklagte nur die ihn verfolgenden Polizeibeamten gefährden wollen und gefährdet, so würde es allerdings nach der Rechtsprechung des Senats an dem Merkmal der Bereitung einer Gemeingefahr gefehlt haben (4 StR 312/60 vom 28. September 1960 in NJW 1960, 2302). - BGH, 13.01.1961 - 4 StR 379/60
Anforderungen an die richterlichen Feststellungen bezüglich des Vorliegens eines …
Danach hat derjenige keine Geimeingefahr verursacht, der nur bestimmten Menschen eine Gefahr bereitet, weil er es gerade auf sie abgesehen hat (vgl. BGHSt 14, 395, 398 ff [BGH 01.07.1960 - 4 StR 205/60]; BGH NJW 60, 2302 Nr. 27). - BGH, 20.12.1963 - 4 StR 450/63
Rechtsmittel
Der Schuldspruch wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung steht im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung (BGHSt 14, 395, 398 [BGH 01.07.1960 - 4 StR 205/60]; 15, 138 [BGH 23.09.1960 - 3 StR 32/60]; 18, 9, 11 [BGH 03.08.1962 - 4 StR 234/62]/12; VRS 23, 289, 293) und kann daher nicht bestehen bleiben.
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 01.07.1960 - 7 W 180/60 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 131
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 13.03.2014 - 5 Ta 55/14
Bewirkung von Zustellungen an den Prozessbevollmächtigten des Hauptverfahrens im …
Insofern betrifft die Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein (Beschl. v. 01.07.1960, 7 W 180/60, NJW 61, 131) entgegen der Auffassung des Klägervertreters keinen anderen Sachverhalt, weil dort das Hauptsachverfahren noch anhängig war, denn das Prozesskostenhilfeverfahren ist auch hinsichtlich der Überprüfung Teil dieses Verfahrens. - LAG Hamm, 23.06.2015 - 5 Ta 61/15
Beginn der Beschwerdefrist im prozesskostenhilferechtlichen Nachprüfungsverfahren
Es war auch nicht niedergelegt, hätte auch wirksam nicht niedergelegt werden können, da dieses erst dann endet, wenn der Prozessbevollmächtigte vom Gericht gem. § 48Abs. 2 BRAO entpflichtet wird, wofür es wichtiger Gründe bedarf (hierzu zuletzt auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.08.2011, 1 Ta 127/11, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.06.2010, 1 Ta 99/10, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007, 8 Ta 177/07, juris; im Übrigen siehe nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2006, 16 WF 123/06, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.11.200, 3 W 260/03, 3 W 260/03 - 8, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 1.7.1960 - 7 W 180/60, NJW 61, 131).
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