Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 11.12.1973 - Ss (B) 139/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde ; Voraussetzungen für eine Verletzung des materiellen Rechts; Anforderungen an den Begriff einer öffentlichen Verkehrsfläche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zeit.de (Pressemeldung)
Vorfahrt auf dem Kundenparkplatz
Papierfundstellen
- NJW 1974, 1099
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.03.1961 - 4 StR 6/61
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.1973 - Ss (B) 139/73
Eine Berechtigung der Allgemeinheit zur Benutzung einer diesem Zweck nicht gewidmeten Verkehrsfläche liegt dann vor, wenn der Verfügungsberechtigte die von ihm zugelassene Benutzung nicht erkennbar nur einem Personenkreis vorbehalten hat, der zu ihm in einer engeren Beziehung steht (BGH VES 12, 414-415 - VRS 22, 185; VerkMitt 1972 Nr. 98; BGHSt 14, 7-10 -, VRS 20, 453; OLGe Braunschweig VES 27, 458/459; Frankfurt VES 31, 185;… Oldenburg VRS 33, 90-91 - Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl. § 1 StVO Anm. 3;… Kohl in: Müller, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 1 StVO Rdn. 19/20;… Gramer, Straßenverkehrsrecht, § 1 StVO Rdn. 20;… Rüth in: Leipziger Kommentar zum StGB , 9. Aufl., § 142 Rdn. 8) Die Benutzung eines Parkplatzes eines allgemein zugänglichen Einkaufcenters ist nach dem Willen des Verfügungsberechtigten jedem Käufer oder auch nur Interessenten gestattet.Der Parkplatz des Einkaufcenters "..." stellt infolgedessen eine "öffentliche" Verkehrsfläche in der Form des "tatsächlich öffentlichen Weges" dar mit der Folge, daß es sich bei dem dort sich abwickelnden Verkehr um "Straßenverkehr" i.S. der Straßenverkehrsordnung handelt (zur Öffentlichkeit eines Parkplatzes ohne Widmung s. BGHSt 16, 7-10 - OLGe Braunschweig, Frankfurt und Oldenburg, Höhl, alle wie vor, Cramer, wie vor Rdn. 21).
- BGH, 05.01.1962 - VI ZR 155/61
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.1973 - Ss (B) 139/73
Eine Berechtigung der Allgemeinheit zur Benutzung einer diesem Zweck nicht gewidmeten Verkehrsfläche liegt dann vor, wenn der Verfügungsberechtigte die von ihm zugelassene Benutzung nicht erkennbar nur einem Personenkreis vorbehalten hat, der zu ihm in einer engeren Beziehung steht (BGH VES 12, 414-415 - VRS 22, 185; VerkMitt 1972 Nr. 98; BGHSt 14, 7-10 -, VRS 20, 453; OLGe Braunschweig VES 27, 458/459; Frankfurt VES 31, 185;… Oldenburg VRS 33, 90-91 - Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl. § 1 StVO Anm. 3;… Kohl in: Müller, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 1 StVO Rdn. 19/20;… Gramer, Straßenverkehrsrecht, § 1 StVO Rdn. 20;… Rüth in: Leipziger Kommentar zum StGB , 9. Aufl., § 142 Rdn. 8) Die Benutzung eines Parkplatzes eines allgemein zugänglichen Einkaufcenters ist nach dem Willen des Verfügungsberechtigten jedem Käufer oder auch nur Interessenten gestattet. - BGH, 09.10.1962 - VI ZR 249/61
Gelände des Kölner Großmarkts als Teil des öffentlichen Straßenverkehrs - …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.1973 - Ss (B) 139/73
Die Vorfahrtsregelung bezweckt die Schaffung und Aufrechterhaltung eines "fließenden Verkehrs" (BGH NJW 1963, 152 = VHR 24, 18-19/20 - = DAR 1963, 132; OLG Stuttgart VerkMitt 1973 Nr. 84; KG, wie vor), d.h. eines Verkehrs, bei dem es den Teilnehmern auf möglichst ungehindertes Vorwärtskommen, auf ein zügiges.
- BGH, 22.11.2022 - VI ZR 344/21
"Rechts vor links" auf Parkplätzen?
Schließlich wird vertreten, die Wertung des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO sei auf öffentlichen Parkplätzen stets im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO zu berücksichtigen (…vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2017, 1100, 1101, juris Rn. 50; OLG Saarbrücken, NJW 1974, 1099, 1100; für Tankstellengelände OLG Köln, NZV 1994, 438, 439;… Spelz in Freymann/Wellner, juris PK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 1.12.2021, § 8 StVO Rn. 76).Rn. 19 Dass diese Verständigung entsprechend der Behauptung des Klägers in der Praxis wohl oftmals entsprechend der eingeschliffenen Regel "rechts vor links" erfolgen wird und viele Verkehrsteilnehmer von der Geltung dieser Regel auch auf Parkplätzen ausgehen mögen, rechtfertigt es nicht, bei der Konkretisierung der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht nach § 1 Abs. 2 StVO dem von links kommenden Kraftfahrer eine höhere Sorgfaltspflicht aufzuerlegen, die sich im Rahmen der Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 StVG zu seinem Nachteil auswirkt (anders OLG Saarbrücken, NJW 1974, 1099, 1100;… für Tankstellengelände OLG Köln, NZV 1994, 438, 439, juris Rn. 8).
- LG Saarbrücken, 21.11.2014 - 13 S 132/14
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtregelung auf einem Parkdeck im …
Rn. 15 bb) Eine andere Auffassung nimmt an, § 8 Abs. 1 StVO sei auf Parkplätzen regelmäßig unanwendbar, doch sei die allgemeine Sorgfaltspflicht des vermeintlich Wartepflichtigen in Annäherung an § 8 Abs. 1 StVO gesteigert, weil die Orientierung an der Regel "rechts vor links" einem verbreiteten - wenngleich irrigen - Rechtsempfinden entspreche (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht NJW 1974, 1099, 1100). - LG Lübeck, 16.09.2021 - 14 S 136/20
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision auf …
(cc) Zuletzt sieht die Kammer jedenfalls für den hier liegenden Fall auch keine Veranlassung, die Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" als Teil der Generalklausel des § 1 Abs. 2 StVO Anwendung finden zu lassen (so etwa, allerdings für naturgemäß im Einzelnen andere bauliche Ausgangssituationen: OLG Saarbrücken, Beschluß vom 11. Dezember 1973 - Ss (B) 139/73 -, NJW 1974, 1099; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2017 - I-1 U 97/16 -, NJOZ 2017, 1041).
- LG Koblenz, 30.06.2015 - 6 S 86/15
Verkehrsunfall - Vorfahrtsverletzung auf einem öffentlichen Parkplatz
Ob man hier von einer unmittelbaren Geltung des § 8 Abs. 1 StVO ausgeht oder aber lediglich von einer gesteigerten Sorgfaltspflicht des vermeintlich Wartepflichtigen (vgl. Saarländisches OLG, Beschluss vom 11.12.1973 - SS (B) 139/73, zit. nach juris), kann letztlich aufgrund vorstehender Erwägungen dahinstehen. - VGH Hessen, 07.03.1989 - 2 UE 1974/85
Verpflichtung zur Aufstellung (amtlicher) Verkehrszeichen auf Klinikgelände; …
Dieser Sachverhalt unterscheidet sich nicht von den Fällen, in denen Betriebe Parkplätze für ihre Gäste oder Kunden zur Verfügung stellen, die als tatsächlich-öffentliche Verkehrsflächen angesehen werden (vgl. zur Frage der Öffentlichkeit eines Klinikgeländes: OLG Frankfurt, Urteil vom 6. April 1973, VersR 74, 580 , und OLG Bamberg, Urteil vom 19. September 1972, VersR 76, 571 ; zur Öffentlichkeit von Parkplätzen: BGH, Beschluß vom 9. März 1961, NJW 61, 1124, und Urteil vom 9. Oktober 1962, NJW 63, 152; OLG Hamburg, Urteil vom 11. August 1982, DAR 83, 89; OLG Saarbrücken, Beschluß vom 11. Dezember 1973, NJW 74, 1099;… ferner Kodal/Krämer, Straßenrecht, 4. Aufl., 4. Kap., Rdnr. 16.1). - OLG Stuttgart, 27.04.1979 - 3 Ss (8) 184/79
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die …
Das ist in allgemein zugänglichen Parkhäusern jedenfalls für die Ein- bzw. Ausfahrten sowie die Verbindungsbahnen anerkannt (vgl. OLG Stuttgart VRS 30, 210, OLG Bremen VRS 33, 193 ff, OLG Düsseldorf VRS 39, 204 , OLG Saarbrücken NJW 1974, 1099, OLG Köln VRS 48, 453, OLG Karlsruhe VRS 54, 153, Cramer in Schönke-Schröder, 19. Aufl. 1978, § 142 Rn. 5, Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl. 1978, § 1 StVO Rn. 13 f). - BayObLG, 12.11.1982 - 1 ObOWi 337/82
Aufhebung einer ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verurteilung wegen verbotswidrigen …
Danach sind öffentlicher Verkehrsgrund auch alle Flächen, auf denen auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung der Verfügungsberechtigten die Benutzung - ohne dahingehende Vorsorge, daß nur Personen, die in näherer persönlicher Beziehung zu ihnen stehen oder in eine solche treten wollen, Zutritt erhalten - durch einen nicht näher bestimmten Personenkreis zugelassen wird (s.u.a. BGHSt 16, 7/10 ff.; BayObLG VRS 62, 133/134; BayObLGSt 1979, 178; OLG Saarbrücken NJW 1974, 1099 f.).
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| OLG Hamm, 05.02.1974 - 5 Ss 1527/73 |
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