Rechtsprechung
| BGH, 28.02.1975 - I ZR 35/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltung der Verjährungsfrist des Art. 32 Abs. 1 CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) für Ansprüche gegen den Frachtführer als auch für die Ansprüche des Frachtführers gegen andere - Anwendungsbereich des Art. 32 Abs. 2 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 208
Begriff des Anerkenntnisses
Papierfundstellen
- NJW 1975, 1075
- MDR 1975, 555
- VersR 1975, 445
- DB 1975, 1119
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70
Anerkenntnis durch Aufrechnung?; ferner: Verjährung von Vergütungsanspruch bei …
Auszug aus BGH, 28.02.1975 - I ZR 35/74
Diese Erwägungen sind aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHZ 58, 103). - BGH, 18.02.1972 - I ZR 103/70
Maßgebende Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber einem Spediteur aus …
Auszug aus BGH, 28.02.1975 - I ZR 35/74
Diese Auffassung hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 18. Februar 1972 - I ZR 103/70 (NJW 72, 1003) - vertreten; dort (S. 1004) ist ausgeführt, in einem Falle, in dem die Parteien letztlich nur über die Höhe der Fracht streiten, könne es für die Anwendung des Art. 32 CMR nicht entscheidend darauf ankommen, ob es der Frachtführer sei, der den ihm zustehenden Vergütungsanspruch geltend mache, oder ob der Absender die Rückgewähr einer Überzahlung verlange; es fehle jedenfalls nicht an einem Zusammenhang zwischen einer der CMR unterliegenden tatsächlich ausgeführten Beförderung und dem geltendgemachten Anspruch. - BGH, 21.12.1973 - I ZR 119/72
Ansprüche wegen Beschädigung eines Guts gegen den Frachtführer - …
Auszug aus BGH, 28.02.1975 - I ZR 35/74
Bestätigt wird eine solche Auslegung durch die Regeln des internationalen Eisenbahnfrachtrechts (CIM), an die sich die CMR eng anlehnt (vgl. dazu Urteil vom 21. Dezember 1973 - I ZR 119/72 - NJW 74, 412); nach Art. 47 § 1 CIM beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Frachtvertrag 1 Jahr; Art. 47 § 2 CIM, der den Beginn der Verjährung bestimmt, erwähnt unter Buchst. c ausdrücklich Ansprüche auf Zahlung oder Erstattung von Fracht, also Ansprüche des Frachtführers und gegen den Frachtführer; insoweit inhaltlich gleich sind auch die Regelungen der Eisenbahnverkehrsordnung (§ 94 EVO) und der Kraftverkehrsordnung (§ 40 KVO).
- BGH, 27.10.1978 - I ZR 30/77
Klage auf Zahlung von Frachtlohn - Gegenanspruch auf Schadensersatz wegen …
Dagegen wird das Berufungsgericht sich auch in diesem Zusammenhang mit der von der Klägerin eingewendeten Verjährung zu befassen haben; Art. 32 Abs. 1 CMR gilt für Ansprüche des Frachtführers und gegen den Frachtführer (vgl. BGH v. 28.2.75 - I ZR 35/74 - NJW 75, 1075) "aus einer diesem Übereinkommen unterliegenden Beförderung"; damit sind nicht nur Ansprüche erfaßt, die in der CMR geregelt sind, sondern auch solche Ansprüche, die aus den heranzuziehenden allgemeinen nationalen Vorschriften hergeleitet werden; Voraussetzung für die Anwendung des Art. 32 CMR ist, daß die Ansprüche aus einer der CMR unterliegenden Beförderung, also aus einem bestimmten tatsächlichen Vorgang entstanden sind (vgl. Loewe, ETrR 76/II Nr. 257, 238); so hat der erkennende Senat den Anspruch des Absenders auf Rückgewährung zuviel gezahlter Fracht der Vorschrift des Art. 32 Abs. 1 CMR unterworfen mit der Begründung, es fehle nicht an einem Zusammenhang zwischen einer der CMR unterliegenden tatsächlichen Beförderung und dem geltend gemachten Anspruch (Urteil v. 18.2.72 - I ZR 103/70 - NJW 72, 1003; ähnlich OLG Nürnberg NJW 75, 501: Erstattung verauslagter. Umsatzsteuer: OLG Düsseldorf NJW 76, 1594: Ansprüche aus unerlaubter Handlung). - BGH, 11.12.1981 - I ZR 178/78
Pflicht einer Spedition auf Zahlung von Standgeld - Vorliegen eines …
Diese Verjährungsregelung ist nach der Rechtsprechung des Senats auf alle Ansprüche aus einer der CMR unterliegenden Beförderung anzuwenden; d.h. sowohl auf die Ansprüche gegen den Frachtführer als auch auf die Ansprüche des Frachtführers (BGH LM CMR Art. 32 Nr. 6 = NJW 1975, 1075).Die Revision verkennt nicht, daß auch ein solcher Vergütungsanspruch der einjährigen Verjährungsfrist nach Art. 32 Abs. 1 CMR unterliegt (vgl. BGH LM CMR Art. 32 Nr. 2 = NJW 1972, 1003 f; LM CMR Art. 32 CMR Nr. 6 = NJW 1975, 1075).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 21.02.1975 - BReg. 1 Z 45/74 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 1075
- BayObLGZ 1975, 86
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
Diese war gegeben, denn auf die Erbfolge, soweit sie der Erbschein bezeugen soll, ist kraft Rückverweisung (dazu nachfolgend unter 3.) deutsches Sachrecht anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1967, 418/421; 1972, 383/384; 1974, 223/224; 1975, 86/88; 1976, 151/154 f.;… Staudinger/Firsching BGB 12. Aufl. § 2369 RdNr. 11;… Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl RdNr. 32 m.Nachw. FN 9, Jansen FGG 2. Aufl. RdNrn. 26, 28, je zu § 73).Da es hinsichtlich der Erbfolge kein einheitliches bundesstaatliches Kollisionsrecht in den Vereinigten Staaten gibt (Ferid/Firsching Internationales Erbrecht Bd. V US-Grundzüge C I RdNr. 35 d S. 40/6) kommt man über die Unteranknüpfung "letztes Domizil" oder "letzter Aufenthalt" (Firsching Deutsch-Amerikanische Erbfälle S. 79 ff.; vgl. BayObLGZ 1974, 223/224; 1975, 86/88) zum Recht des Staates New Jersey.
Nach seinem Art. 6 ist das Übereinkommen ohne Rücksicht darauf anzuwenden, ob der Testator Angehöriger eines Vertragsstaates war oder nicht; gem. seinem Art. 1 Abs. 1 a) genügt für die Formwirksamkeit der letztwilligen Verfügung die Einhaltung des Rechts des Ortes, an dem er letztwillig verfügt hat (vgl. zu allem BayObLGZ 1975, 86/89 f.); nach Art. 1 Abs. 1 c des Übereinkommens reicht jedoch auch die Einhaltung des Rechts des Ortes aus, an dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz gehabt hat.
- BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83
Internationale Zuständigkeit eines deutschen Nachlassgerichts bei Unterfallen der …
Ausgehend vom grundsätzlichen Gleichlauf zwischen materiellem Recht und Verfahrensrecht sieht die Rechtsprechung die internationale Zuständigkeit eines deutschen Nachlaßgerichts jedenfalls dann als gegeben an, wenn die Erbfolge, sei es auch nur kraft Rückverweisung durch ausländisches Recht, wie hier (siehe unten Nrn. 4, 5 a) ganz oder teilweise deutschem Sachrecht unterfällt (BayObLGZ 1971, 34/37; 1972, 383/384; 1975, 86/88;… Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 18, Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 26, je zu§ 73 FGG;… Firsching Nachlaßrecht 5. Aufl. S. 46/49;… Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. vor Art. 24 EGBGB RdNrn. 56 ff.;… Staudinger BGB 12. Aufl. § 2369 RdNr. 11).Soweit das Landgericht davon ausgeht, für den beweglichen Nachlaß und für den in der Bundesrepublik Deutschland befindlichen unbeweglichen Nachlaß sei das deutsche Erbrecht maßgebend, befindet sich das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1975, 86/88 f.), von der abzugehen kein Anlaß besteht.
- BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99
Testierfähigkeit
Das für die Beurteilung der Erbfolge maßgebliche Recht des Staates New York (Art. 25 Abs. 1 EGBGB) verweist hinsichtlich des beweglichen Vermögens in das deutsche Recht zurück (§ 3-5.1b Estates, Powers and Trust Law von 1966; vgl. Ferid/Firsching Internationales Erbrecht Bd. VII US-Texte III Nr. 30a S. 46/47; vgl. auch BayObLGZ 1975, 86/88 f.). - OLG Karlsruhe, 29.06.1989 - 11 W 86/89
Ausreichende richterliche Erforschung des Sachverhaltes; Erbrechtliche …
Diese war gegeben, denn auf die Erbfolge, soweit sie der Erbschein bezeugen soll, ist kraft Rückverweisung (dazu nachfolgend unter 3) deutsches Sachrecht anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1974, 223; 1975, 86 ff. = …
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