Einführungsgesetz BGB
1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49) |
2. Kapitel - Internationales Privatrecht (Art. 3 - 49) |
3. Abschnitt - Familienrecht (Art. 13 - 24) |
(1) 1Die Entstehung, die Änderung und das Ende der Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie der Inhalt der gesetzlichen Vormundschaft und Pflegschaft unterliegen dem Recht des Staates, dem der Mündel, Betreute oder Pflegling angehört. 2Für einen Angehörigen eines fremden Staates, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder, mangels eines solchen, seinen Aufenthalt im Inland hat, kann ein Betreuer nach deutschem Recht bestellt werden.
(2) Ist eine Pflegschaft erforderlich, weil nicht feststeht, wer an einer Angelegenheit beteiligt ist, oder weil ein Beteiligter sich in einem anderen Staat befindet, so ist das Recht anzuwenden, das für die Angelegenheit maßgebend ist.
(3) Vorläufige Maßregeln sowie der Inhalt der Betreuung und der angeordneten Vormundschaft und Pflegschaft unterliegen dem Recht des anordnenden Staates.
Verhältnisses Art. 22Annahme als Kind Art. 23Zustimmung Art. 24Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft
Rechtsprechung zu Art. 24 EGBGB
302 Entscheidungen zu Art. 24 EGBGB in unserer Datenbank:
- BVerwG, 12.02.2020 - 8 C 6.19
Bestimmung des Begriffs des Erben nach § 1 Abs. 1 S. 1 AusglLeistG allein nach § ...
- BGH, 20.12.2017 - XII ZB 333/17
Vormundschaft für einen minderjährigen, aber über 18 Jahre alten, unbegleiteten ...
Zum selben Verfahren:
- AG Bochum, 28.10.2016 - 58 F 316/16
Beendigung der Vormundschaft nach Eintritt der Volljährigkeit des Betroffenen; ...
- OLG Hamm, 18.05.2016 - 6 UF 175/16
Dauer der Vormundschaft über einen minderjährigen guineischen Staatsangehörigen
- AG Bochum, 28.10.2016 - 58 F 316/16
- OLG Bremen, 23.02.2016 - 4 UF 186/15
Maßgebliches Alter für die Beendigung der Vormundschaft eines ausländischen ...
- OLG Stuttgart, 03.01.2018 - 17 WF 76/17
Zeitpunkt der Beendigung der Vormundschaft über einen unbegleiteten ...
- BGH, 13.05.2015 - IV ZB 30/14
Pauschaler Zugewinnausgleich im Todesfall bei Zusammentreffen von deutschem ...
- VG Düsseldorf, 31.01.2022 - 29 K 1789/20
- OLG Brandenburg, 26.04.2016 - 13 UF 40/16
Aufhebung der Vormundschaft für einen unbegleiteten Ausländer mit Eintritt der ...
Zum selben Verfahren:
Art. 24 EGBGB in Nachschlagewerken
- Art. 24 EGBGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Ausländer
Rechtspfleger
Querverweise
Auf Art. 24 EGBGB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 152 (Örtliche Zuständigkeit)
Redaktionelle Querverweise zu Art. 24 EGBGB:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 5 (Personalstatut) (zu Art. 24 I 1)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Beistandschaft
- § 1717 (Erfordernis des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland)