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Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.07.1976

Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1976 - VI ZR 100/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,388
BGH, 22.06.1976 - VI ZR 100/75 (https://dejure.org/1976,388)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1976 - VI ZR 100/75 (https://dejure.org/1976,388)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1976 - VI ZR 100/75 (https://dejure.org/1976,388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung aus erwiesener Verursachung - Alternativtäter - Haftungseinheit - Abwägung

Papierfundstellen

  • BGHZ 67, 14
  • NJW 1976, 1934
  • MDR 1976, 1011
  • VersR 1976, 992
  • DB 1976, 2060
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04

    Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen …

    Voraussetzung hierfür ist, dass bei jedem Beteiligten - vom Nachweis der Ursächlichkeit abgesehen - ein den klägerischen Anspruch begründendes Verhalten gegeben war, eine der unter dem Begriff "Beteiligung" zusammengefassten Personen den Schaden verursacht haben muss und nicht feststellbar ist, welcher von ihnen den Schaden - ganz (Urheberzweifel) oder teilweise (Anteilszweifel) - verursacht hat (Senatsurteil BGHZ 67, 14, 18 ff.; 72, 355, 358; BGH BGHZ 101, 106, 108; Urteile vom 12. Juli 1996 - V ZR 280/94 - NJW 1996, 3205, 3207 und vom 16. Januar 2001 - X ZR 69/99 - NJW 2001, 2538, 2539;… MünchKommBGB/Wagner, 4. Aufl., § 830 Rn. 35).
  • BGH, 07.11.1978 - VI ZR 128/76

    Gesamtschuldnerische Haftung zweier Unfallverursacher

    nicht feststellbar ist, welcher von ihnen den Schaden tatsächlich (ganz bzw. teilweise) verursacht hat (vgl. RGZ 58, 357, 360; BGHZ 33, 286, 292; 67, 14).

    Dabei kommt auch der Bedingung zu 3) nicht etwa die Bedeutung einer bloßen Beweisregel sondern ausnahmsweise diejenige eines sachlichen Tatbestandsmerkmales zu (BGHZ 67, 14, 19; Deutsch, Haftungsrecht Band 1 S. 355; Schneider JR 1977, 330, 331; anders noch beiläufig BGHZ 55, 86, 92).

    Sie darf nicht dazu mißbraucht werden, dem Geschädigten weitere, evtl. solventere Schuldner zu verschaffen (zuletzt BGHZ 67, 14).

    So ist es durchaus denkbar, daß hinsichtlich eines anderen Tatbeitrags ein Dritter als Nebentäter neben zwei oder mehreren Alternativtätern steht (vgl. das in BGHZ 67, 14, 20 gebildete Beispiel: Sturz in den Kanalschacht).

    Soweit also die zum Tode führenden Verletzungen nicht auf dem ersten Unfall beruhen sollten, haftet dessen Urheber trotzdem für sie, weil sich der zweite Unfall ohne Rücksicht auf eine etwaige zusätzliche Haftung des Zweitschädigers nach den besonderen Umständen als Folgeschaden der ersten Verletzung darstellt; auf diese Besonderheit hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 22. Juni 1976 (BGHZ 67, 14, 21) hingewiesen.

    Die bloße Ungewißheit, ob zusätzlich ein anderer verantwortlich ist, reicht für ihre Anwendung nicht aus (BGHZ 67, 14).

    Soweit die dortigen Ausführungen Erwägungen anführen, die eine Sonderbehandlung dieses Falltyps rechtfertigen könnten, liegen sie außerhalb der tragenden Begründung und enthielten keine abschließende Stellungnahme des Senats (vgl. auch die Besprechung dieses Urteils in LM § 830 BGB Nr. 15; ferner BGHZ 67, 14, 21).

    Denn die Haftung aufgrund der Vorschrift geht, weil nur erwiesene Verursachungsbeiträge in die Abwägung eingesetzt werden dürfen, ohnehin nur bis zur geringsten hypothetischen Haftungsquote (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 1976 - VI ZR 100/75 - VersR 1976, 992, 995, insoweit in BGHZ 67, 14 nicht abgedruckt).

  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81

    Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und …

    Wäre das der Fall, so käme eine Haftung der Beklagten zu 4 gemäß § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB gesamtschuldnerisch für den vollen Schaden in Frage, sofern sich der von ihr verursachte Schadensanteil nicht ermitteln ließe und der Beklagte zu 2 nicht aus erwiesener Verursachung für den ganzen Schaden haften sollte (BGHZ 67, 14, 19 f; 72, 355, 358).
  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 280/94

    Normadressat des Vertiefungsverbots

    nicht feststellbar ist, welcher von ihnen den Schaden - ganz (Urheberzweifel) oder teilweise (Anteilszweifel) - verursacht hat (BGHZ 67, 14, 18 ff; 72, 355, 358 ff; Senat, BGHZ 101, 106, 113;… BGH, Urt. v. 11. Januar 1994, VI ZR 41/93, ZIP 1994, 374, 377).

    Nur wenn dies nicht festgestellt werden kann, besteht die für § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB charakteristische Beweisnot, die die Haftungsausweitung (Haftung für mögliche Verursachung) rechtfertigt (vgl. BGHZ 67, 14, 18; 72, 355, 357;… BGB-RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 830 Rdn. 20).

    Hierauf ist die Norm nur (entsprechend) anwendbar, wenn nicht geklärt werden kann, ob der einzelne Verursachungsbeitrag zu einem bestimmten, abgrenzbaren Teilschaden geführt hat, wenn andererseits aber feststeht, daß jeder Beteiligte das Rechtsgut so gefährdet hat, daß sein Tatbeitrag geeignet war, den ganzen Schaden allein herbeizuführen (vgl. BGHZ 67, 14, 19;… BGB-RGRK/Steffen, § 830 Rdn. 23).

  • BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93

    Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers; …

    Sie soll bei einem bestimmten (negativen) Beweisergebnis dem Verletzten eine sonst nicht bestehende Anspruchsgrundlage gewähren (BGHZ 67, 14, 17).

    Entsprechendes gilt nach der Rechtsprechung, wenn feststeht, daß jeder von mehreren Beteiligten am Verletzungserfolg mitbeteiligt war, die von jedem zu vertretende Gefährdung auch geeignet war, den gesamten Schaden herbeizuführen, aber zweifelhaft bleibt, ob jeder nach allgemeinen Grundsätzen für den gesamten Erfolg oder nur für einen Teilschaden einzustehen hat, wenn also sog. Anteilszweifel bestehen (Senatsurteil BGHZ 67, 14, 18 f.;… RGRK-BGB, aaO, Rdn. 15;… MünchKomm/Mertens, 2. Aufl., § 830 Rdn. 21 und Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 830 Rdn. 23).

  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten …

    Es geht hier mithin nicht um die Ausräumung sogenannter Urheberzweifel und auch nicht um die Ausräumung sogenannter Anteilszweifel, also die Klärung, ob jeder der Schädiger den ganzen oder nur einen Teil des Schadens verursacht hat (BGHZ 67, 14, 19 m.w. Nachw.).
  • OLG Köln, 06.12.2017 - 16 U 6/17

    Haftung des mit Ausschachtungs- und Unterfangungsarbeiten beauftragten …

    Denn die erwiesene Haftung eines Beteiligten lässt die Beweisschwierigkeiten des Geschädigten bei unklarer Kausalität entfallen (z.B. BGH Urteil vom 22.06.1976, VI ZR 100/75, BGHZ 67, 14).
  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98

    Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens …

    Die Voraussetzungen des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB, daß - erstens - bei jedem Beteiligten ein anspruchsbegründendes Verhalten mit Ausnahme des Nachweises der Ursächlichkeit gegeben ist, - zweitens - eine unter den Begriff der Beteiligten fallende Person den Schaden verursacht haben muß, und - drittens - nicht feststellbar ist, welcher Beteiligte den Schaden tatsächlich (ganz oder teilweise) verursacht hat (vgl. BGHZ 67, 14 ; 72, 355 ; 101, 106 ; BGH, Urteil vom 12. Juli 1996, V ZR 280/94 - NJW 1996, 3205 m.w.N.), sind nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gegeben.
  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 53/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen Teilnahme …

    Für eine Anwendung dieser Bestimmung ist kein Raum, denn die frühere Beklagte zu 1 steht aufgrund (rechtskräftiger) Verurteilung bereits als Verursacherin der Schäden des Klägers fest (vgl. BGHZ 67, 14, 19 f.; Senatsurteil vom 18. Dezember 1984 - VI ZR 56/83 - VersR 1985, 268, 269).
  • OLG Köln, 15.08.2006 - 4 U 7/06

    Beweislastfragen beim Auffahr-/Aufschiebeunfall

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 67, 14; 72, 355) greift jedoch bei einer Unfallkette die Vorschrift des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB dann nicht ein, wenn einer von zwei möglichen Verursachern dem Geschädigten in voller Höhe haftet.
  • BGH, 28.01.1992 - VI ZR 129/91

    Zur Zurechenbarkeit von Exzesshandlungen eines Nachtäters

  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 309/80

    Berücksichtigung des Mitverschuldens des Geschädigten bei alternativer …

  • OLG Köln, 22.08.2007 - 5 U 267/06

    Voraussetzungen für die Zahlung eines Schmerzensgeldes und eines Schadensersatzes …

  • OLG Saarbrücken, 27.01.2004 - 3 U 194/03

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kausalzusammenhang bei Zweitkollision

  • LG Limburg, 16.12.2008 - 2 O 313/06

    Voraussetzungen und Nachweis eines doppelten Auffahrunfalls auf der Autobahn und …

  • BGH, 18.12.1984 - VI ZR 56/83

    Beteiligter - Haftung - Alternative Kausalität - Erwiesene Verursachung eines …

  • OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1104/03

    Haftung bei Kfz-Unfall: Schadensersatzanspruch bei sukzessiver Verursachung eines …

  • OLG Köln, 22.06.2006 - 12 U 5/06

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Verwirklichung des …

  • OLG Köln, 22.06.2006 - 12 U 6/06

    Verpflichtung zum Schadensersatz nach einem Kettenauffahrunfall; Anwendbarkeit …

  • LG Bayreuth, 29.01.2002 - 33 O 654/99

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei Auffahrunfall von vier …

  • KG, 27.02.1989 - 12 U 2732/88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

  • BGH, 22.05.1979 - VI ZR 82/78

    Anwendbarkeit des § 830 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Einwilligung …

  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 252/95

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen eines Unfalls mit einem Turmdrehkran auf …

  • KG, 29.04.1993 - 12 U 2629/92

    Zur Haftung für einen Motorradsturz und zur Schätzung der Schadenshöhe bei …

  • LG Kleve, 25.10.1990 - 4 O 211/89

    Anwendung der Vorschrift des § 830 Abs. 1 S. 2 BGB auf Fälle der …

  • OLG Stuttgart, 12.06.1985 - 4 U 210/84

    Möglichkeit die Schadenshöhe in das billige Ermessen des Gerichts zu stellen; …

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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74   

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https://dejure.org/1976,562
BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74 (https://dejure.org/1976,562)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1976 - V ZR 185/74 (https://dejure.org/1976,562)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1976 - V ZR 185/74 (https://dejure.org/1976,562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Gewährleistungspflicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Wirksamkeit einer formularmäßigen Freizeichnungsklausel - Das Rücktrittshindernis eigener Vertragsuntreue - Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts - Vertragliche Verpflichtung zur ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässige Einschränkungen der Gewährleistung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 67, 101
  • NJW 1976, 1934
  • MDR 1977, 37
  • DNotZ 1977, 19
  • DB 1976, 1862
  • BauR 1977, 133
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73

    Mängelhaftung des Veräußerers

    Auszug aus BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74
    Eine formularmäßige Freizeichnungsklausel, in welcher der zur Herstellung einer Eigentumswohnung Verpflichtete seine eigene Gewährleistungspflicht gegenüber dem Erwerber auf den Umfang beschränkt, in dem er die Baubeteiligten "mit zweifelsfrei begründeter Erfolgsaussicht" in Anspruch nehmen kann, ist unwirksam (Fortführung von BGHZ 62, 251).

    Bei dieser Klausel handelt es sich um eine Formularabrede, die ein für Allgemeine Geschäftsbedingungen typisches Gepräge hat und deshalb sowohl hinsichtlich der Revisibilität als auch hinsichtlich Auslegung und Inhaltskontrolle wie Allgemeine Geschäftsbedingungen zu behandeln ist (Senatsurteil vom 29. März 1974, BGHZ 62, 251, 253).

  • BGH, 19.05.1967 - V ZR 24/66

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …

    Auszug aus BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74
    Zutreffend geht es zwar von dem Grundsatz aus, daß auch ein vertragliches Rücktrittsrecht nur von einem Vertragspartner ausgeübt werden kann, der selbst vertragstreu ist (Senatsurteile vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, LM BGB § 346 Nr. 6, vom 12. Juli 1968 - V ZR 161/66, DB 1968, 2210, und vom 10. Juli 1970 - V ZR 162/67, WM 1970, 1246 = DB 1970, 1780).
  • BGH, 12.07.1968 - V ZR 161/66

    Verkauf einer Eigentumswohnung - Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag wegen …

    Auszug aus BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74
    Zutreffend geht es zwar von dem Grundsatz aus, daß auch ein vertragliches Rücktrittsrecht nur von einem Vertragspartner ausgeübt werden kann, der selbst vertragstreu ist (Senatsurteile vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, LM BGB § 346 Nr. 6, vom 12. Juli 1968 - V ZR 161/66, DB 1968, 2210, und vom 10. Juli 1970 - V ZR 162/67, WM 1970, 1246 = DB 1970, 1780).
  • BGH, 11.10.1968 - V ZR 121/67

    Verknüpfung von Grundstückskaufvertrag und Baubetreuungsvertrag - Anspruch auf …

    Auszug aus BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74
    Ohne Rechtsirrtum bejaht das Berufungsgericht die Rechtswirksamkeit der Vertragsklausel (IV § 3 Abs. 1), wonach die Klägerin bei Zahlungsrückstand des Beklagten nach Mahnung mit zehntägiger Frist ohne Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten konnte (vgl. Senatsurteil vom 11. Oktober 1968 - V ZR 121/67, BB 1969, 383).
  • BGH, 08.11.1974 - V ZR 36/73

    Formularmäßige Zurückhaltungsklausel

    Auszug aus BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74
    Sollte es hiernach noch auf den Hilfsantrag des Beklagten ankommen, so wird sich das Oberlandesgericht zur Frage der Wirksamkeit der Rückzahlungsaufschubklausel (IV § 3 Abs. 4 ff des Vertrags) mit der Auffassung im Senatsurteil vom 8. November 1974 (BGHZ 63, 238) auseinanderzusetzen haben, wo einer in ähnliche Richtung weisenden Formularklausel die Rechtswirksamkeit abgesprochen worden ist.
  • BGH, 10.07.1970 - V ZR 162/67

    Formnichtigkeit eines "Hauserwerbs-Vorvertrages" - Voraussetzungen für das …

    Auszug aus BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74
    Zutreffend geht es zwar von dem Grundsatz aus, daß auch ein vertragliches Rücktrittsrecht nur von einem Vertragspartner ausgeübt werden kann, der selbst vertragstreu ist (Senatsurteile vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, LM BGB § 346 Nr. 6, vom 12. Juli 1968 - V ZR 161/66, DB 1968, 2210, und vom 10. Juli 1970 - V ZR 162/67, WM 1970, 1246 = DB 1970, 1780).
  • BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76

    Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen …

    Das steht im Einklang mit der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 62, 251; 67, 101, 103; BGH NJW 1976, 1975 Nr. 1; Urteil vom 11. Juli 1974 - VII ZR 75/72 = BauR 1975, 133; vom 13. Januar 1975 - VII ZR 194/73 = BauR 1975, 206; vom 22. Dezember 1977 - VII ZR 45/77 zur Veröffentlichung bestimmt;… vgl. zum Meinungsstand auch Brych in Reithmann/Brych/Manhart "Kauf vom Bauträger" 2. Aufl. 1977 Rdn. 96).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …

    Danach ist die formularmäßige Freizeichnung des Veräußerers einer neu errichteten oder noch zu errichtenden Eigentumswohnung von seiner eigenen Gewährleistungspflicht gegenüber dem Erwerber durch Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen andere Baubeteiligte nur insoweit möglich, als sich der Erwerber aus den abgetretenen Ansprüchen schadlos halten kann (BGHZ 62, 251, 254 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]/255; 67, 101, 103; 70, 193, 196 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks; …

    Wäre beabsichtigt, daß die Beklagte sich freizeichnen wollte ohne Rücksicht darauf, ob sich die Kläger bei den am Bau beteiligten Dritten tatsächlich schadlos halten können, so wäre die gesamte Regelung unwirksam (BGHZ 62, 251, 255 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; 67, 101, 103 [BGH 02.07.1976 - V ZR 185/74]; Senatsurteil BauR 1975, 206).

    Auch § 8 Abs. 2 geht nicht so weit wie die in BGHZ 67, 101, 103 [BGH 02.07.1976 - V ZR 185/74] wiedergegebene Klausel.

    Sollte § 8 jedoch in Verbindung mit § 7 dahin zu verstehen sein, daß die Beklagte - wie die Klägerin in BGHZ 67, 101 - bei Abtretung ihrer Gewährleistungsrechte gegen Dritte frei sein sollte, wenn diese nicht mit Erfolg in Anspruch genommen werden können, wäre - ebenfalls wie in BGHZ 67, 101 - der ganze (§ 7 und § 8 umfassende) Gewährleistungsausschluß unwirksam.

  • BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77

    Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Veräußerungsverträgen über neu errichtete, im Bau befindliche oder erst zu errichtende Häuser und Eigentumswohnungen die formularmäßige völlige Freizeichnung des Veräußerers von Gewährleistungspflichten unangemessen und deshalb gemäß § 242 BGB unwirksam (BGHZ 62, 251, 254; 65, 359, 363; vgl. auch BGHZ 67, 101, 104).
  • BGH, 21.05.1987 - VII ZR 3/86

    Formularmäßige Beschränkung von Gewährleistungsansprüchen beim Erwerb einer …

    Eine in einem - vor Inkrafttreten des AGBG abgeschlossenen - Formularvertrag enthaltene Freizeichnungsklausel, in der der Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung - ohne gleichzeitig seine Gewährleistungsansprüche gegen die Baubeteiligten abzutreten - seine eigene Gewährleistungspflicht gegenüber dem Erwerber auf den Umfang beschränkt, "in dem er von Dritten, insbesondere den Bauhandwerkern, Ersatz oder Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen verlangen kann", ist unwirksam (im Anschluß an BGHZ 62, 251 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; 67, 101).

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat er weiter angenommen, daß eine solche Freizeichnungsklausel dann unwirksam ist, wenn der Veräußerer einerseits seine eigene Gewährleistungspflicht gegenüber dem Erwerber auf den Umfang beschränkt, in dem er die Baubeteiligten "mit zweifelsfrei begründeter Erfolgsaussicht" in Anspruch nehmen kann, andererseits sich durch Abtretung aller Ansprüche gegen die am Bau Beteiligten von jeder Haftung befreien will, weil damit eine Haftung gerade auch für den Fall ausgeschlossen sein soll, daß eine Schadloshaltung nicht möglich ist (BGHZ 67, 101, 103/104; vgl. a. Senatsurteil NJW 1977, 1336, 1337, insoweit in BGHZ 68, 372 nicht abgedruckt).

    Eine derartige Freizeichnungsklausel verstößt in solchem Maße gegen Erfordernisse der Gerechtigkeit sowie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, daß ihr die rechtliche Wirkung versagt werden muß (BGHZ 67, 101, 104).

    In ihrem Kern kommt die Klausel den vorformulierten Vertragsbestimmungen in den Fällen BGHZ 67, 101 und NJW 1977, 1336 sogar sehr nahe.

  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über …

    Im Urteil vom 29. März 1974 BGHZ 62, 251, 254 f. [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73] hat der erkennende Senat ausgeführt, bei Verträgen der vorbezeichneten Art wäre, anders als bei Altbauten, eine formularmäßige völlige Freizeichnung des Veräußerers von Gewährleistungspflichten unangemessen und damit unwirksam (vgl. auch BGHZ 67, 101 ff.).
  • BGH, 29.01.1982 - V ZR 82/81

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungszweckbestimmungserklärung

    Wie der Senat für den hier maßgeblichen Rechtszustand vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9.12.1976 (AGB-Gesetz) wiederholt entschieden hat, kann ein Vertrag trotz notarieller Beurkundung die Eigenheiten von AGB aufweisen und deshalb als ein ihnen rechtlich gleichstehender Formularvertrag anzusehen sein (BGHZ 62, 251 (253) = NJW 1974, 1135; BGHZ 63, 238 (239) = NJW 1975, 165; BGHZ 67, 101 (103) = NJW 1976, 1934; BGHZ 75, 15 (20) = NJW 1979, 2387).
  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 166/79

    Haftungsbegrenzung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reinigungsgewerbes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die formularmäßige völlige Freizeichnung von Gewährleistungspflichten unangemessen und deshalb nach § 242 BGB unwirksam (so für Verträge über neu errichtete, im Bau befindliche oder erst herzustellende Häuser und Wohnungen: BGHZ 62, 251, 254 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; 65, 359, 363; 67, 101, 104; 74, 204, 209).
  • KG, 24.11.1976 - 16 U 2680/75

    Rechtsgrundlage für Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Grundstückes mit …

    Nach dem vorgenannten Urteil des BGH vom 29. März 1974 und nach den weiteren Urteilen vom 13. Januar 1975 (BB 75, 442) und vom 2. Juli 1976 (NJW 76, 1934 Nr. 4) sind Freizeichnungsklauseln wie die des § 5 II der notariellen Urkunde vom 12. September 1972 eng auszulegen dahingehend, daß die Eigenhaftung des Veräußerers (des Bauträgers) nur insoweit abbedungen ist, als sich der Erwerber aus den abgetretenen Ansprüchen gegen Baubeteiligte schadlos halten kann.

    Soweit der Bundesgerichtshof in den Entscheidungen BGHZ 62, 251 ff, BGH BB 75, 442 und BGH NJW 76, 1934 Nr. 4 dennoch meint, ein solcher Haftungsausschluß sei mit der Maßgabe aufrecht zu erhalten, daß der Werkhersteller nur subsidiär zur Nachbesserung dann verpflichtet ist, wenn der Besteller vergeblich versucht hat, von den jeweils für den Mangel verantwortlichen Bauhandwerker (Subunternehmer) Mängelbeseitigung zu erlangen, hält der Senat dies für nicht vertretbar und insbesondere auch nicht mit dem Inhalt anderer nachfolgend erörterter Entscheidungen des Bundesgerichtshofs für vereinbar.

    Der Fall BGH NJW 76, 1934 Nr. 4 ist insoweit nicht vergleichbar, als dort der Unternehmer seine Haftung beschränkt hatte auf Ansprüche, deretwegen er seinerseits den Architekten und/oder die am Bau beteiligten Handwerker und Unternehmer "mit zweifelsfrei begründeter Erfolgsaussicht in Anspruch nehmen kann".

  • BGH, 08.06.1979 - V ZR 191/76

    Zur Vereinbarung von Ankaufspflichten in Erbbaurechtsverträgen und zum Vorliegen …

    Dies hat der Senat für den hier maßgeblichen Rechtszustand vor Einführung des AGB-Gesetzes vom 9. Dezember 1976 wiederholt entschieden (BGHZ 62, 251 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; 63, 238; 67, 101), und dies ergibt sich jetzt auch aus § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes.
  • BGH, 08.12.1986 - II ZR 2/86

    Bestimmung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte - Rechtsstellung …

  • BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 3/87

    Stattgeben der Klage - Anschlussberufung - Hilfsweise Klage - Verpflichtungsklage …

  • BGH, 17.02.1982 - VIII ZR 286/80

    Sicherheitsleistung: Verbürgung gegenüber Bauträge

  • BGH, 07.03.1986 - V ZR 228/84

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts

  • BGH, 11.10.1979 - VII ZR 272/77

    Wiederaufleben der Haftung des Bauträgers

  • BGH, 28.06.1979 - VII ZR 166/78

    Erwerber von Wohnungseigentum: Gewährleistungsansprüche

  • BGH, 01.07.1985 - II ZR 7/85
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