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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.09.1981 - Allg. Reg. 58/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,8890
BayObLG, 01.09.1981 - Allg. Reg. 58/81 (https://dejure.org/1981,8890)
BayObLG, Entscheidung vom 01.09.1981 - Allg. Reg. 58/81 (https://dejure.org/1981,8890)
BayObLG, Entscheidung vom 01. September 1981 - Allg. Reg. 58/81 (https://dejure.org/1981,8890)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 568 BGB
    Widerspruch gegen Mietfortsetzung; Erklärung/des Vermieters gemäß § 568 BGB; Fortsetzung des Mietverhältnisses/Widerspruch des Vermieters bei Ende der Mietzeit; Widerspruchserklärung/gemäß § 568 BGB; Zweiwochenfrist/des § 568 BGB; stillschweigende Verlängerung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 568

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2759
  • MDR 1982, 56
  • BayObLGZ 1981, 300
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.1969 - VIII ZR 184/66

    Festsetzung einer Grundmiete als Entschädigung - Gewährung einer …

    Auszug aus BayObLG, 01.09.1981 - Allg. Reg. 58/81
    Die Fortsetzung des Gebrauchs ist mehr als die bloße Vorenthaltung (§ 557 Abs. 1 S. 1 BGB ) der Mietsache trotz Rückgabepflicht nach § 556 Abs. 1 BGB (…Emmerich/Sonnenschein, Mietrecht, § 568 BGB Rdn. 15;… Schmidt-Futterer/Blank, Rdn. B 697;… Herpers, Wohnraummietrecht, Rdn. 970; Weimar, MDR 1966, 981); es genügt jedoch das tatsächliche Behalten (BGH, MDR 1969, 658 = WPM 1969, 298/300 = LM § 535 BGB Nr. 42;… Palandt, Anm. 2 a, MünchKomm, Rdn. 13, Soergel, BGB , 11. Aufl., Rdn. 2, Erman, BGB , 7. Aufl., Rdn. 3, je zu § 568 BGB ).

    Es überwiegt dabei in Rechtsprechung und Schrifttum - wenn auch mit unterschiedlicher Begründung - die Auffassung, daß der Vermieter nicht erst den Ablauf der Mietzeit abzuwarten brauche, vielmehr vorher unmißverständlich erklären könne, der Vertrag werde von ihm keinesfalls fortgesetzt (BGH, WPM 1965, 411/413 = ZMR 1966, 241; BGH, MDR 1969, 658; LG Kassel, WuM 1966, 203 = ZMR 1967, 82 - LS - LG Stuttgart, ZMR 1967, 340/341;… LG Aachen, WuM 1970, 202/203 = ZMR 1971, 181 - LS - BGB -RGRK, 12. Aufl. Rdn. 4, MünchKomm, Rdn. 23, Soergel, Rdn. 12, Palandt, Anm. 2 b, Erman, Rdn. 4, Emmerich/Sonnenschein, Rdn. 21, 22, je zu § 568 BGB ;… Schmidt-Futterer/Blank, Rdn. B 707;… Herpers, Rdn. 979; Burkhardt, WuM 1965, 25/26).

    Der BGH hat diese Ansicht trotz der im Schrifttum geäußerten Bedenken (…Hans, Bodié, je aaO.) mit Urteil vom 8.1.1969 (MDR 1969, 658) bestätigt und hierbei ausgeführt, der Vermieter habe den Widerspruch i. S. des § 568 BGB binnen der Frist erklärt, wenn der Mieter bereits vor ihrem Beginn keinen Zweifel an der Fortsetzung des Gebrauchs der Räume gelassen und der Vermieter ihm daraufhin vor Ablauf der Mietzeit seinen entgegenstehenden Willen übermittelt habe.

  • BayObLG, 19.03.1981 - Allg. Reg. 7/81

    Begriff des üblichen Entgelts für die Miete von Wohnraum; Ermittlung der …

    Auszug aus BayObLG, 01.09.1981 - Allg. Reg. 58/81
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Erteilung des Rechtsentscheids zuständig (Art. 111 Abs. 2 des 3. MietÄndG vom 21.12.1967 - BGBl. I S. 1248 - i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des 3. MietÄndG vom 5.6.1980 - BGBl. I S. 657 - § 1 der VO über die Zuständigkeit für den Rechtsentscheid in Mietsachen vom 18.1.1968 - GVBl. S. 17 - i.V.m. § 1 der VO vom 9.1.1968 - GVBl. S. 4 - BayObLGZ 1981, 105/106 = …
  • BayObLG, 09.02.1981 - Allg. Reg. 126/80
    Auszug aus BayObLG, 01.09.1981 - Allg. Reg. 58/81
    Die Rechtsfrage ist, soweit ersichtlich, durch Rechtsentscheid noch nicht entschieden; sie ist außerdem, wie auch das Landgericht ausgeführt hat, für die Sachentscheidung im vorliegenden Fall erheblich (zur Frage der Prüfung der Entscheidungserheblichkeit BayObLGZ 1981, 15/16; OLG Karlsruhe, OLGZ 1981, 78/79 und 81/82 f.).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.1980 - 10 W 47/80

    Erhöhung der Betriebskosten bei Wegfall der Grundsteuervergünstigung

    Auszug aus BayObLG, 01.09.1981 - Allg. Reg. 58/81
    Die Rechtsfrage ist, soweit ersichtlich, durch Rechtsentscheid noch nicht entschieden; sie ist außerdem, wie auch das Landgericht ausgeführt hat, für die Sachentscheidung im vorliegenden Fall erheblich (zur Frage der Prüfung der Entscheidungserheblichkeit BayObLGZ 1981, 15/16; OLG Karlsruhe, OLGZ 1981, 78/79 und 81/82 f.).
  • BayObLG, 29.11.1983 - REMiet 9/82

    Kündigungsrecht eines Vermieters bei fehlender Zustimmung zu einem …

    b) Sie hat grundsätzliche Bedeutung, da zu erwarten ist, daß die bisher weder durch die Rechtsprechung noch in der Literatur eindeutig beantwortete Frage auch künftig wiederholt auftritt (vgl. BayObLGZ 1981, 300/302 m.Nachw.).
  • BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93

    Rechtliches Gehör und Effektivität des Rechtsschutzes im Räumungsprozeß - …

    Das Landgericht weicht nicht von dem Rechtsentscheid des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom l. September 1981 (NJW 1981, 2759 f.) ab, wenn es ausführt, ein bereits im Kündigungsschreiben enthaltener Widerspruch des Vermieters sei nur dann nicht geeignet, eine Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 568 BGB auszuschließen, wenn das nachfolgende Verhalten des Vermieters Anlaß zu der Vermutung geben könne, die Kündigungwerde nicht weiter verfolgt; an einem solchen Verhalten fehle es im vorliegenden Fall, da die Parteien nach der Kündigung längere Verhandlungen über den Auszug des Beschwerdeführers geführt hätten.
  • BayObLG, 17.11.1983 - REMiet 1/83
    Sie hat grundsätzliche Bedeutung, da zu erwarten ist, daß die gleiche Frage auch künftig wiederholt auftritt und - wie schon bisher - unterschiedlich beantwortet wird (vgl. BayObLGZ 1981, 300/302 m. Nachw.).
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