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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 12.12.1986 | BGH, 23.10.1986

Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1019
BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86 (https://dejure.org/1986,1019)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1986 - 4 StR 536/86 (https://dejure.org/1986,1019)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1986 - 4 StR 536/86 (https://dejure.org/1986,1019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 236
  • NJW 1987, 1210
  • MDR 1987, 250
  • NStZ 1987, 335
  • StV 1987, 90
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Mitwirkung eines blinden Richters - …

    Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246).

    Er weist aber darauf hin, daß er bereits in seiner Entscheidung BGHSt 18, 51 Zweifel geäußert und erwogen hat, ob der Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu folgen oder zu der Ansicht des Reichgerichts (RGSt 60, 63, 64; RG JW 1928, 821) zurückzukehren ist.

  • BGH, 28.04.1953 - 5 StR 136/53

    Mitwirkung eines erblindeten Richters als Beisitzer in einem strafgerichtlichen …

    Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246).
  • BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64

    Vernehmung eines Angeklagten in dem gegen ihn gerichteten Verfahren als Zeugen - …

    Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246).
  • BVerfG, 16.05.1966 - 1 BvR 473/65

    Verfassungsmäßigkeit der persönlichen Bemessungsgrundlage i.S. von § 32 Abs. 1 …

    Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
    Der Senat neigt zu der Ansicht, daß in einer strafgerichtlichen tatrichterlichen Verhandlung die Bildung eines richterlichen Urteils vom Sehvermögen abhängig und daher die Mitwirkung eines blinden Richters unzulässig, das Gericht in einem solchen Falle somit nicht vorschriftsmäßig besetzt ist (vgl. BVerfGE 20, 52, 55).
  • BGH, 05.03.1954 - 5 StR 661/53
    Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246).
  • RG, 22.01.1926 - I 379/25

    Liegt ein Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 1 StPO. vor, wenn ein Mitglied …

    Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
    Er weist aber darauf hin, daß er bereits in seiner Entscheidung BGHSt 18, 51 Zweifel geäußert und erwogen hat, ob der Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu folgen oder zu der Ansicht des Reichgerichts (RGSt 60, 63, 64; RG JW 1928, 821) zurückzukehren ist.
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87

    Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer

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  • BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10

    Verfahren unter Mitwirkung einer nicht deutsch sprechenden Schöffin muss neu …

    Nach ständiger Rechtssprechung kann auch ein blinder Richter nicht an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen mitwirken, da dies gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz verstößt (BGHSt 4, 191, 193 f.; 34, 236, 238; 35, 164, 166).
  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 550/00

    Hinzuziehen eines Ergänzungsrichters (Ergänzungsschöffe) erst nach Beginn der …

    Zwar werden Mängel in der Person eines mitwirkenden Richters oder Schöffen von der Rügepräklusion nicht erfaßt (…vgl. Hanack in Löwe/Rosenberg aaO § 338 Rdn. 50; Kuckein in KK aaO § 338 Rdn. 48 sowie zur Mitwirkung eines blinden Richters BGHSt 34, 236 und 35, 164).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes …

    Aus diesem Grund sind von der Präklusionswirkung nach der Rechtsprechung für den Rügeberechtigten objektiv nicht erkennbare Besetzungsfehler (…vgl. dazu BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffe 5) sowie solche ausgeschlossen, die sich allein aus Mängeln in der Person des Richters ergeben oder erst im Laufe der Hauptverhandlung eintreten (BGHSt 34, 236; 35, 164, jew. zur Mitwirkung eines blinden Richters;… ferner Gollwitzer aaO. Rdn. 18, 39 m.N.).
  • OLG Bremen, 14.04.2020 - 1 Ws 33/20

    Zur Statthaftigkeit und zu den formellen Anforderungen eines Besetzungseinwands …

    Im Hinblick auf diese rügebeschränkenden Wirkungen der §§ 222a, 222b StPO kann eine über den Wortlaut dieser Vorschriften hinausgehende unterschiedslose Anwendbarkeit dieser Regelungen auch in Bezug auf solche Besetzungsänderungen, die erst nach dem Präklusionszeitpunkt des § 222b Abs. 1 StPO eingetreten sind, nicht angenommen werden (so auch bereits zur ursprünglichen Fassung der §§ 222a, 222b StPO a.F. Ranft, NJW 1981, 1473, 1476; dasselbe wird angenommen für nicht unmittelbar aus der Besetzungsmitteilung ersichtliche und daher nicht sicher von den Verfahrensbeteiligten bis zum Präklusionszeitpunkt zu prüfende in der Person des jeweiligen Richters begründete Mängel, auch sofern sie bereits von Anfang an vorgelegen haben sollen, siehe BGH, Urteil vom 27.11.1986 - 4 StR 536/86, juris Rn. 3, BGHSt 34, 236 m.w.N.; offengelassen dagegen in BVerfG, Beschluss vom 14.03.1984 - 2 BvR 249/84, BeckRS 9998, 85045, NStZ 1984, 370).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93

    Wohnungseigentum: Tief- oder Sammelgarage kann grundsätzlich Sondereigentum sein; …

    Diese Frage wird für den blinden Richter im Strafverfahrensrecht im Hinblick auf die §§ 261, 338 Nr. 1 StPO kontrovers diskutiert (verneinend für den Beisitzer im Falle des Augenscheins: BGH NJW 87, 1210; verneinend für den Vorsitzenden der erstinstanzlichen Strafkammer: BGH NJW 88, 1333 = NStZ 88, 374 mit zust. Anm. von Fezer; bejahend für den Vorsitzenden der Großen Berufungsstrafkammer: OLG Zweibrücken MDR 91, 1083 mit zust. Anm. von Schulze; OLG Zweibrücken NStZ 92, 50; bejahend unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten; BVerfG NStZ 92, 246; bejahend Schulze MDR 88, 736) .
  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 21/03

    Besetzungsrüge (verspätete Vereidigung eines Schöffen; Besetzungseinwand; …

    Rn. 9 aa) Das Fehlen der in § 45 Abs. 2 Satz 1 DRiG vorgeschriebenen Vereidigung stellt keinen Mangel in der Person des Schöffen dar (…vgl. hierzu Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 338 Rdn. 50, 38 ff.; Kuckein in KK 4. Aufl. § 338 Rdn. 48 ff. sowie zur Mitwirkung eines blinden Richters BGHSt 34, 236 und 35, 164), der von der Rügepräklusion nicht erfaßt würde.
  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 319/87

    Ausschluss eines Schöffen vom Schöffenamt bei schwebenden Strafverfahren - …

    Dem steht der Einwand der Präklusion hier schon deshalb nicht entgegen, weil der von der Revision geltend gemachte Fehler einem Mangel in der Person eines Richters gleichzusetzen ist, der durch die §§ 222a, 222b StPO nicht erfaßt wird (BGHSt 34, 236 [BGH 27.11.1986 - 4 StR 536/86]).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts - Voraussetzungen für …

    Ein Fall, in dem eine Präklusion der Besetzungsrüge ausscheidet, weil sich der Fehler in der Besetzung des Gerichts aus Mängeln in der Person der Richter ergibt (vgl. hierzu BGHSt 34, 236 [BGH 27.11.1986 - 4 StR 536/86]; 35, 164 [BGH 17.12.1987 - 4 StR 440/87];… Pikart a.a.O. § 338 Rdn. 48 ff.), liegt nicht vor (vgl. BGHSt 33, 126, 129).
  • BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88

    Revision - Blinder Richter - Erstinstanzliche Hauptverhandlung - Vorsitz

    Vielmehr möchte er an der wohlerwogenen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten, daß grundsätzlich auch blinde Richter Tatrichter sein können (BGHSt 4, 191; 5, 354; 11, 74, 78; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1958 - 2 StR 425/58; anders beim Augenschein: BGHSt 34, 236; 18, 51).
  • OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94

    Mitwirkung blinder Richter

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 580/87

    Anforderungen an gerichtliche Feststellung des Alters eines Menschen - …

  • BGH, 02.02.1988 - 4 StR 699/87

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts auf Grund der Mitwirkung eines …

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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1986 - 3 StR 530/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,690
BGH, 12.12.1986 - 3 StR 530/86 (https://dejure.org/1986,690)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1986 - 3 StR 530/86 (https://dejure.org/1986,690)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1986 - 3 StR 530/86 (https://dejure.org/1986,690)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1210 (Ls.)
  • NStZ 1987, 183
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • OLG Frankfurt, 09.05.2008 - 1 Ss 67/08

    Diebstahl geringwertiger Sachen: Grenze zur Geringwertigkeit

    Bei der Darstellung im Urteil wird zu beachten sein, dass bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach §§ 54, 55 StGB unter anderem die einzelnen Straftaten zusammenfassend zu würdigen sind, so dass grundsätzlich auch die Strafzumessungserwägungen der einbezogenen Urteile im neuen Urteil anzugeben sind (vgl. BGH vom 12.12.1986, 3 StR 530/86;… Fischer, aaO, § 55 StGB Rn. 16; Senatsbeschluss vom 25.3.2008 - 1 Ss 42/08).
  • BGH, 24.06.2026 - 6 StR 230/26

    Verurteilung eines Karatetrainers wegen schweren sexuellen Missbrauchs von …

    Es ist daher bei der Einbeziehung erforderlich, die einzelnen Taten und die jeweils verhängten Einzelstrafen konkret zu bezeichnen sowie die Umstände anzuführen, die für die Zumessung der nunmehr zu bildenden Gesamtstrafe bestimmend gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1986 - 3 StR 530/86).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11

    Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die …

    Die gegen den Angeklagten Ak. verhängte Gesamtfreiheitsstrafe kann nicht bestehen bleiben, weil es das Landgericht unterlassen hat, die gemäß § 55 Abs. 1 StGB in die Gesamtstrafe einbezogenen Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 7. Dezember 2009 mitzuteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - 3 StR 530/86, BGHR § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1; vom 20. November 1997 - 4 StR 538/97, NStZ-RR 1998, 103;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 55 Rn. 17).
  • BGH, 10.01.2023 - 6 StR 432/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Darstellungsmangel: mangelnde Mitteilung …

    a) Da bei der Einbeziehung einer früher erkannten Gesamtstrafe die ursprünglichen und die neu verhängten Einzelstrafen die Grundlage des neuen Gesamtstrafenausspruchs bilden, müssen zur Ermöglichung ihrer revisionsgerichtlichen Nachprüfung alle einbezogenen Einzelstrafen konkret bezeichnet (...) werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - 3 StR 530/86 -, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1; …und vom 8. August 1994 - 1 StR 264/94 -, juris Rdnr. 3;… MüKo-StGB/v. Heintschel-Heinegg, 4. Aufl., § 55 Rdnr. 56;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 55 Rdnr. 34).
  • OLG München, 23.03.2010 - 5St RR (II) 66/10

    Vorlagebeschluss: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei Berufungsbeschränkung …

    Wenn nicht besondere für die neue Gesamtstrafenbildung bestimmende Umstände aus den damaligen Strafzumessungserwägungen hervorzuheben sind, genügt es in einfach gelagerten Fällen, wie vorliegend, für die bei der Bemessung der Gesamtstrafe erforderliche Gesamtschau, die Taten und die Einzelstrafen des früheren Urteils mitzuteilen und sie mit den neuen Taten und den bei der Bildung der neuen Einzelstrafen erörterten Gesichtspunkten abzuwägen (BGH NStZ 1987, 183; BGHSt 24, 268, 271).

    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen darf bei der Gesamtstrafenbildung auch auf die bis dahin im Urteil zur Bildung der Einzelstrafen niedergelegten Erwägungen Bezug genommen werden (BGH NStZ 1987, 183; BGHSt 24, 268, 271).

  • BGH, 26.07.2023 - 6 StR 132/23

    Mord (Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit, Umschlagen eines zunächst mit …

    Werden Strafen aus einer früheren Verurteilung gemäß § 55 StGB einbezogen, so sind diese konkret zu benennen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - 3 StR 530/86, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1; vom 10. Januar 2023 - 6 StR 432/22).
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Dabei sind jedoch Bezugnahmen auf die Strafzumessungserwägungen in einfacheren Fällen zulässig ( BGH NStZ 1987, 183, BGHSt 24, 268, 271; BGH Urteil v. 30.6.1998, 1 StR 251/98, Detter, NStZ 1999, 120, 123).
  • BGH, 26.01.2011 - 2 StR 446/10

    Bemessung der Gesamtstrafe (sinkende Hemmschwelle); Verfahrensbeendende …

    Unter Beachtung dieser Grundsätze hat das Tatgericht die Gründe für die Zumessung nicht nur hinsichtlich der neu hinzutretenden Einzelstrafen, sondern auch hinsichtlich der Gesamtstrafe nach § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO im Urteil anzuführen (BGH NStZ 1987, 183; NJW 1953, 1360).
  • OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04

    Erfordernis der Besitzerhaltungsabsicht i. S. d. § 252 Strafgesetzbuch (StGB); …

    Er hat daher bei der Bemessung der Gesamtstrafe regelmäßig neben den Sachverhaltsfeststellungen auch die Strafzumessungserwägungen zu den einbezogenen Einzelstrafen im Urteil wiederzugeben (BGH NStZ 1987, 183; ständige Senatsrechtssprechung, vgl. etwa SenE v. 17.05.1988 - Ss 223/88; SenE v. 05.11.2002 - Ss 435-436/02 - = StraFo 2003, 62; SenE v. 12.05.2003 - Ss 182-183/03; SenE v. 07.05.2004 - Ss 177/04).
  • BGH, 23.01.2002 - 2 StR 520/01

    Strafzumessung (Gesamtstrafenbildung; Darlegung der bestimmenden …

    Rn. 5 Der neue Tatrichter wird auch zu beachten haben, daß es sich bei der neben der Einzelstrafe von einem Jahr und zwei Monaten (aus dem Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 28.9.1998) einbezogenen Freiheitsstrafe von vier Monaten (UA S. 55; aus dem Urteil vom 4.8.1998) nach den weiteren Urteilsfeststellungen (UA S. 11) um eine Gesamtfreiheitsstrafe handelt, die aufgelöst wurde, wobei die in die Gesamtstrafe des hiesigen Verfahrens einzubeziehenden Einzelstrafen nicht mitgeteilt wurden, was aber rechtlich geboten ist (vgl. hierzu u.a. BGH NStZ 1987, 183).
  • BGH, 11.01.2000 - 5 StR 651/99

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Zäsur

  • BGH, 27.01.2010 - 2 StR 498/09

    Minder schwere Fälle der Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge an …

  • OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08

    Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil

  • BGH, 01.09.2020 - 2 StR 264/20

    Tateinheit (materiellrechtliche Tateinheit bei natürlicher Handlungseinheit); …

  • BGH, 05.04.2018 - 1 StR 654/17

    Bemessung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Darstellung im Urteil: keine …

  • BGH, 20.02.2002 - 3 StR 338/01

    Darlegung der Einzelstrafen bei der Gesamtstrafenbildung; Härteausgleich

  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 134/97

    Rechtliche Beurteilung der Einfuhr von fälschlicherweise für Ectasy gehaltenen …

  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

  • BGH, 12.05.2009 - 4 StR 130/09

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (besonderes Begründungsgebot …

  • BGH, 09.01.2007 - 5 StR 489/06

    Urteilsgründe (keine, auch keine angesiegelte Bezugnahme auf ein früheres Urteil; …

  • BGH, 20.05.2003 - 1 StR 22/03

    Anforderungen an die Mitteilung der einbezogenen Strafen im Urteil

  • BGH, 09.07.2008 - 1 StR 336/08

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (konkrete Bezeichnung …

  • BGH, 20.11.1997 - 4 StR 538/97

    Geringfügigkeit der Beute bei schwerer räuberischer Erpressung - Strafmildernde …

  • OLG Hamm, 07.01.2025 - 2 ORs 60/24

    Computerbetrug; Fälschung beweiserheblicher Tatsachen; Tateinheit bei …

  • BGH, 03.11.2020 - 6 StR 342/20

    Gebotenheit der Mitteilung der einbezogenen Einzelstrafen aus dem Strafbefehl für …

  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 264/94

    Konkrete Bezeichnung von einzubeziehenden Einzelstrafen bei der Verhängung einer …

  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 628/16

    Urteilsgründe (unzulässiger Verweis auf äußere Erkenntnisquellen)

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 417/97

    Erfordernis der Benennung aller Einzelstrafen in den Urteilsgründen im Falle der …

  • BGH, 02.09.1994 - 3 StR 337/94

    Notwendigkeit einer Mitteilung der Umstände für die Strafzumessung der …

  • BGH, 10.03.1993 - 2 StR 4/93

    Erfordernis eines Waffenscheins beim Verbringen der Waffe von einem zum anderen …

  • OLG Hamm, 25.04.2017 - 1 RVs 32/17

    Anforderungen an die Strafzumessung bei Versuch

  • BGH, 23.07.1987 - 4 StR 234/87

    Strafzumessung als grundsätzliche Aufgabe des Tatrichters - Eingreifen des …

  • BGH, 08.12.1992 - 1 StR 697/92

    Erforderlichkeit einr Langzeitbeobachtung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit …

  • OLG Koblenz, 13.06.2007 - 1 Ss 385/06

    Gemeinschaftlicher Raub: Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe; …

  • OLG Düsseldorf, 05.05.1997 - 5 Ss 67/97
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 504/87

    Urteilsbegründung ohne Angabe des Sachverhalts und der Strafzumessungsgründe

  • OLG Jena, 01.10.2007 - 1 Ss 175/07

    Strafzumessung

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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86   

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https://dejure.org/1986,1716
BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86 (https://dejure.org/1986,1716)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1986 - 4 StR 569/86 (https://dejure.org/1986,1716)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - 4 StR 569/86 (https://dejure.org/1986,1716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prozessverhalten des Angeklagten als Indiz für die Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Wertung einer Zeugenaussage, wenn ein zur Zeugnisverweigerung Berechtigter es im Ermittlungsverfahren unterlässt eine Aussage zu machen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1210 (Ls.)
  • NStZ 1987, 182
  • StV 1987, 51
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein …

    Auszug aus BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86
    Das Aussageverhalten eines Angeklagten, der sich, wie hier, zur Sache einläßt und sich dadurch zum Beweismittel macht, kann zwar grundsätzlich von indizieller Bedeutung sein (BGHSt 32, 140, 145) [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83].
  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86
    Sie hätte ihr Zeugnis gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO verweigern können; diese Weigerung hätte nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden dürfen (BGHSt 22, 113).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79

    Verwertung einer Zeugnisverweigerung zum Nachteil des Angeklagten - Aussage eines …

    Auszug aus BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86
    Eine anfängliche Weigerung, auszusagen, kann auch später nicht zur Prüfung, ob die den Angeklagten entlastenden Angaben glaubhaft sind, herangezogen werden (BGH MDR 1979, 1040 = JZ 1979, 766;… Reichen in KK § 52 Rdn. 45).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 353/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unzulässige nachteilige Schlüssen aus der …

    Letzterem steht es gleich, wenn es ein zur Zeugnisverweigerung Berechtigter zunächst unterlässt, von sich aus Angaben zu machen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1986 - 4 StR 569/86, NStZ 1987, 182, 183).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten …

    Nichts anderes gilt, wenn ein zur Zeugnisverweigerung Berechtigter es zunächst unterläßt, von sich aus Angaben zu machten (BGH, Beschluß vom 23. Oktober 1986 - 4 StR 569/86).
  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21

    Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei …

    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus (einstweilen) nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1986 - 4 StR 569/86, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 1;… vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 288/15, juris Rn. 10; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 298/15, NStZ 2016, 301; vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17, NStZ-RR 2017, 316 f.; vom 5. Oktober 2017 - 3 StR 401/17, StV 2018, 786 f.).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09

    Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen; …

    Sie verstößt gegen den vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz, dem zufolge die Unglaubwürdigkeit eines zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Zeugen aus Rechtsgründen nicht daraus hergeleitet werden kann, dass dieser im Ermittlungsverfahren geschwiegen und erst in der Hauptverhandlung seine entlastenden Angaben gemacht hat; denn selbst die Verweigerung des Zeugnisses hätte nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden dürfen (BGH NStZ 1987, 182 unter Hinweis auf BGHSt 22, 113).
  • BGH, 07.01.2003 - 4 StR 454/02

    Beweiswürdigung (Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Zeugnisverweigerung …

    Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden und die Revision zutreffend gerügt hat, darf die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwendet werden, auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht, da nur so dem Angehörigen die von § 52 StPO eingeräumte Entscheidungsfreiheit verbleibt, ob und wann er Angaben zur Sache machen will, ohne hierdurch Schlüsse des Gerichts zu Lasten des Angeklagten befürchten zu müssen (vgl. BGHSt 34, 324, 327;… BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; BGH NStZ 1987, 182; 1989, 281; StV 2002, 4 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.03.1989 - 2 StR 590/88

    Begriff des Handeltreibens; Beweiswürdigung bei berechtigter Zeugnisverweigerung …

    Deshalb ist es unstatthaft, den Umstand, daß ein weigerungsberechtigter Zeuge nicht zu einem früheren Zeitpunkt Angaben zur Sache gemacht hat, bei der Beweiswürdigung zum Nachteil des Angeklagten zu werten (BGH StV 1987, 51 f, 188; BGHSt 34, 324 [327]).
  • BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86

    Revision auf Grund der Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen gegen …

    Es darf nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, daß seine Mutter sich nicht selbst als Zeugin bei den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht meldete (vgl. BGH Beschl. v. 23. Oktober 1986 - 4 StR 569/86).
  • BGH, 01.03.1989 - 2 StR 590/88
    Deshalb ist es unstatthaft, den Umstand, daß ein weigerungsberechtigter Zeuge nicht zu einem früheren Zeitpunkt Angaben zur Sache gemacht hat, bei der Beweiswürdigung zum Nachteil des Angeklagten zu werten (BGH StV 1987, 51 f, 188 [BGH 23.10.1986 - 4 StR 569/86]; BGHSt 34, 324, 327).
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