Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 3 A 136/88
- OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1340 (Ls.)
- NVwZ 1992, 70
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72
Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91
Dafür ist die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - VII C 42.72 - BVerwGE 47, 280 (282); Urteil vom 07. Juni 1978 - VII C 6.78 - BVerwGE 56, 56 (57 f.);… Kodal/Krämer, aaO, Kap. 24 Rnr. 115 m.w.N. und Kap. 26 Rnr. 59.3).Die in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 38 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommende Bedeutung der Wahlen für einen demokratischen Staat und die Bedeutung der Parteien für solche Wahlen, wie sie sich insbesondere aus Art. 21 GG ergibt, schränken das behördliche Ermessen in so erheblichem Umfang ein, daß jedenfalls für den Regelfall - allerdings in bestimmten Grenzen - ein Anspruch der Parteien auf Erlaubnis besteht (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1974 - VII C 42.72 - aaO, 283 f. und - VII C 43.72 - BVerwGE 47, 293 (296);… Urteil vom 07. Juni 1978, aaO., 59).
Der in aller Regel gegebene Anspruch auf Gestattung von Wahlsichtwerbung ist aber lediglich auf eine Werbung in einem Umfang gerichtet, der für die Selbstdarstellung der jeweiligen Partei im Blick auf Umfang und Aufstellungsort der Werbung notwendig und angemessen ist (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1974 - VII C 42.72 -, aaO., 284 f.).
So darf eine Sondernutzungserlaubnis für eine beabsichtigte Wahlplakatwerbung abgelehnt werden, wenn sie zu einer Verkehrsgefährdung führte (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1974 - VII C 42.72 -, aaO, 284).
Eine Versagung der Sondernutzungserlaubnis wird auch als gerechtfertigt angesehen, wenn damit eine wochenlange Verschandelung und Verschmutzung des Stadtbildes durch sogenanntes wildes Plakatieren verhindert werden soll (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1974, -VII C 42.72-, aaO, 284 und - VII C 43.72 - aaO, 296).
So dürfen sie gemeindeeigene Plakatflächen zur Verfügung halten und die Parteien darauf verweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1974 - VII C 42.72 - aaO, 285).
Im Einzelfall mag es ermessensfehlerfrei sein, eine Erlaubnis abzulehnen, um einer wochenlangen Verschandelung und Verschmutzung des Stadtbildes durch wildes Plakatieren zu begegnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1974 - VII C 42.72 - aaO, 284; zur Beschränkung des Anspruchs auf Wahlsichtwerbung).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1987 - 23 B 878/87
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91
Es soll sichergestellt werden, daß der Träger der Straßenbaulast nicht nur Kenntnis von Ort, Zeitdauer und Umfang der beabsichtigten Straßennutzung erhält, sondern auch von vornherein erkennbare Störungen verhindern oder in zumutbaren Grenzen halten und bei Kollision gleichwertiger Rechtsgüter verschiedener Rechtsträger einen Interessensausgleich schaffen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. Juni 1978 - 7 C 5.78 - BVerwGE 56, 63 (68) m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen Beschluß vom 15. Mai 1987 - 23 B 878/87 - NVwZ 1988, 269 (270)).Um den gebotenen Interessenausgleich ermessensgerecht vornehmen zu können, ist daher eine Abwägung der gegenseitigen Belange geboten, deren Ergebnis ausschlaggebend von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles und hierbei insbesondere von dem Maß der Beeinträchtigung der gegenläufigen Rechte und Interessen abhängt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 15. Mai 1987, aaO, 270 m.w.N.).
Da sich die Ermessensbetätigung an straßenrechtlichen Gesichtspunkten zu orientieren hat, sind nur solche Belange als der Sondernutzung gegenläufig in Rechnung zu stellen, die einen sachlichen Bezug zur Straße aufweisen (HessVGH, Beschluß vom 03. April 1987 - 2 TG 911/87 - NVwZ 1987, 902 (903) m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 15. Mai 1987, aaO, 270).
Insoweit geht es vornehmlich darum, Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auszuschalten oder wesentlich zu mindern (vgl. BVerwG…, Urteil vom 07. Juni 1978 - VII C 6.78 , aaO, 60 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 15. Mai 1987, aaO, 270).
So können im Einzelfall auch bauplanerische und baupflegerische Belange in die Entscheidung eingestellt werden (vgl. HessVGH…, Beschluß vom 03. April 1987, aaO, 903 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 15. Mai 1987, aaO, 270;… Löhr, aaO, 21; Schmidt, NVwZ 1985, 167 (169)).
- BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78
Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91
Die in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 38 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommende Bedeutung der Wahlen für einen demokratischen Staat und die Bedeutung der Parteien für solche Wahlen, wie sie sich insbesondere aus Art. 21 GG ergibt, schränken das behördliche Ermessen in so erheblichem Umfang ein, daß jedenfalls für den Regelfall - allerdings in bestimmten Grenzen - ein Anspruch der Parteien auf Erlaubnis besteht (…BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1974 - VII C 42.72 - aaO, 283 f. und - VII C 43.72 - BVerwGE 47, 293 (296); Urteil vom 07. Juni 1978, aaO., 59).Es soll sichergestellt werden, daß der Träger der Straßenbaulast nicht nur Kenntnis von Ort, Zeitdauer und Umfang der beabsichtigten Straßennutzung erhält, sondern auch von vornherein erkennbare Störungen verhindern oder in zumutbaren Grenzen halten und bei Kollision gleichwertiger Rechtsgüter verschiedener Rechtsträger einen Interessensausgleich schaffen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. Juni 1978 - 7 C 5.78 - BVerwGE 56, 63 (68) m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen Beschluß vom 15. Mai 1987 - 23 B 878/87 - NVwZ 1988, 269 (270)).
Allerdings müssen gewisse Beeinträchtigungen in den verhältnismäßig kurzen Wahlkampzeiten wegen der für die Wahlen und damit für die Demokratie entscheidende Mitwirkung der politischen Parteien hingenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. Juni 1978 - VII C 5.78 , aaO, 60 f.).
- VGH Hessen, 03.04.1987 - 2 TG 911/87
Ermessenserwägungen bei der Erteilung/Versagung einer straßenrechtlichen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91
Da sich die Ermessensbetätigung an straßenrechtlichen Gesichtspunkten zu orientieren hat, sind nur solche Belange als der Sondernutzung gegenläufig in Rechnung zu stellen, die einen sachlichen Bezug zur Straße aufweisen (HessVGH, Beschluß vom 03. April 1987 - 2 TG 911/87 - NVwZ 1987, 902 (903) m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluß vom 15. Mai 1987, aaO, 270).In erster Linie kommen Gesichtspunkte in Betracht, die sich auf den Schutz des Straßenkörpers und die Aufrechterhaltung eines störungsfreien Gemeingebrauchs beziehen (vgl. HessVGH, Beschluß vom 03. April 1987, aaO, 903); auf diese Gesichtspunkte beschränkt: Marschall/Schroeter/ Kastner, aaO, § 8 Rnr. 4.2; Salzwedel, in: v.Münch (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 7. Auflage, Seite 615 (639)).
So können im Einzelfall auch bauplanerische und baupflegerische Belange in die Entscheidung eingestellt werden (vgl. HessVGH, Beschluß vom 03. April 1987, aaO, 903 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluß vom 15. Mai 1987, aaO, 270;… Löhr, aaO, 21; Schmidt, NVwZ 1985, 167 (169)).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1966 - VII A 1287/63
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91
Rechtsprechung und Schrifttum gehen einhellig, wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen, davon aus, im Verwaltungsprozeß nachgeschobene Ermessenserwägungen könnten eine ursprünglich unterbliebene Ermessensausübung nicht heilen und seien daher in einem solchen Fall zu vernachlässigen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Februar 1966 - VII A 1287/63 - OVGE 22, 112 (114); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Mai 1980 - 3 S 617/80 - ESVGH 31, 23 (25 f.);… Kopp, VwGO, aaO, § 113 Rnr. 33 und Rnr. 103 H;… Redeker/v. Oertzen, VwGO, 9. Auflage, § 108 Rnr. 31;… Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Auflage, § 113 Rnr. 27;… Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 3. Auflage, § 45 Rnr. 33, Meyer/Borgs, VwVfG, 2. Auflage, § 45 Rnr. 30;… Knack, VwVfG, 3. Auflage, § 45 Rnr. 3.2.3;… Badura, in: Erichsen/Martens (Hrsg.), Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Auflage, S. 435;… Schmitt Glaeser, Verwaltungsprozeßrecht, 10. Auflage, Rnr. 737; Schenke, NVwZ 1988, 1 (5); Schoch, DÖV 1984, 401 (409 ff.)).Wird ein wegen Ermessensausfall als gebundene Entscheidung erlassener Verwaltungsakt nach dem für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt mit nachgeschobenen Ermessenserwägungen gerechtfertigt, erfährt der Verwaltungsakt eine Wesensänderung, weil eine Rechts-in eine Ermessensentscheidung umgewandelt wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Februar 1966, aaO, 114;… Eyermann/Fröhler, aaO, § 113 Rnr. 27;… Redeker/v. Oertzen, aaO, § 108 Rnr. 34;… Stelkens/Bonk/Leonhardt, aaO, § 45 Rnr. 33;… Obermayer, VwVfG, 2. Auflage, § 45 Rnr. 12 Fußnote 5;… Schmitt Glaeser, aaO, Rnr. 734;… Badura, aaO, S. 435;… Schenke, aaO, 5; offenlassend: BVerwG…, Urteil vom 13. November 1981, aaO, 1413).
- BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84
Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91
§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist entsprechend sowohl auf die Fälle anzuwenden, in denen das Begehren ursprünglich mit der Verpflichtungsklage hätte verfolgt werden müssen, als auch auf diejenigen, in denen das Verpflichtungsbegehren wegen fehlender Spruchreife nur auf Bescheidung (§ 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO) hätte gerichtet werden können (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38 (41);… Kopp, VwGO, aaO, § 113 Rnr. 107 m.w.N.).Für die hier begehrte Feststellung der Rechtswidrigkeit kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erledigung des Verwaltungsaktes an (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985, aaO, 43).
- BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78
Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Verwaltungsakt, der als rechtlich gebundener von der Behörde erlassen und von der Widerspruchsbehörde bestätigt worden ist, dann nicht im Verwaltungsrechtsstreit durch nachgeschobene Ermessenserwägungen der Ausgangsbehörde mit heilender Wirkung in eine Ermessensentscheidung umgewandelt werden, wenn gesetzlich vorgesehen ist, daß Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts von einer mit der Ausgangsbehörde nicht identischen Widerspruchsbehörde nachgeprüft werden (BVerwG, Urteil vom 13. November 1981 - 1 C 69.78 -NJW 1982, 1413).Wird ein wegen Ermessensausfall als gebundene Entscheidung erlassener Verwaltungsakt nach dem für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt mit nachgeschobenen Ermessenserwägungen gerechtfertigt, erfährt der Verwaltungsakt eine Wesensänderung, weil eine Rechts-in eine Ermessensentscheidung umgewandelt wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 17. Februar 1966, aaO, 114;… Eyermann/Fröhler, aaO, § 113 Rnr. 27;… Redeker/v. Oertzen, aaO, § 108 Rnr. 34;… Stelkens/Bonk/Leonhardt, aaO, § 45 Rnr. 33;… Obermayer, VwVfG, 2. Auflage, § 45 Rnr. 12 Fußnote 5;… Schmitt Glaeser, aaO, Rnr. 734;… Badura, aaO, S. 435;… Schenke, aaO, 5; offenlassend: BVerwG, Urteil vom 13. November 1981, aaO, 1413).
- BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 6.78
Sondernutzungserlaubnis für Parteiwerbung außerhalb des Wahlkampfs
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91
Dafür ist die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - VII C 42.72 - BVerwGE 47, 280 (282); Urteil vom 07. Juni 1978 - VII C 6.78 - BVerwGE 56, 56 (57 f.);… Kodal/Krämer, aaO, Kap. 24 Rnr. 115 m.w.N. und Kap. 26 Rnr. 59.3).Insoweit geht es vornehmlich darum, Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auszuschalten oder wesentlich zu mindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. Juni 1978 - VII C 6.78 , aaO, 60 f.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluß vom 15. Mai 1987, aaO, 270).
- BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72
Bereitstellung gemeindeeigener Plakatflächen für Wahlpropaganda politischer …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91
Die in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 38 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommende Bedeutung der Wahlen für einen demokratischen Staat und die Bedeutung der Parteien für solche Wahlen, wie sie sich insbesondere aus Art. 21 GG ergibt, schränken das behördliche Ermessen in so erheblichem Umfang ein, daß jedenfalls für den Regelfall - allerdings in bestimmten Grenzen - ein Anspruch der Parteien auf Erlaubnis besteht (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1974 - VII C 42.72 - aaO, 283 f. und - VII C 43.72 - BVerwGE 47, 293 (296);… Urteil vom 07. Juni 1978, aaO., 59).Eine Versagung der Sondernutzungserlaubnis wird auch als gerechtfertigt angesehen, wenn damit eine wochenlange Verschandelung und Verschmutzung des Stadtbildes durch sogenanntes wildes Plakatieren verhindert werden soll (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1974, -VII C 42.72-, aaO, 284 und - VII C 43.72 - aaO, 296).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.03.1985 - 12 C 1/84
Sondernutzungserlaubnis; Politische Veranstaltungen; Fußgängerzone; Straße; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91
Allerdings kann politische Werbung auch erlaubnisfreier "kommunikativer" Gemeingebrauch sein (vgl. OVG für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. März 1985 - 12 C 1/84 - NJW 1986, 863; Urteil vom 25. August 1976 - IV OVG A 190/85 - NJW 1977, 916 (916 f.);… Kodal/Krämer, Straßenrecht, 4. Auflage, Kap. 26 Rnr. 59.3).Bei dem Erfordernis, eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen, handelt es sich um ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (OVG für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. März 1985, aaO, Seite 863 f.;… Marschall/Schroeter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 4. Auflage, § 8 Rnr. 2.1 und Rnr. 4.2).
- BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78
Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit
- BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
- BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 29.84
Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Berufsausbildung - Studentische …
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.1980 - 3 S 617/80
Ermessensfehler und Berichtigungsmöglichkeit bei einer Abbruchverfügung
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61
Sammlungsgesetz
- VGH Baden-Württemberg, 13.01.1987 - 5 S 33/87
Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Wahlplakaten; …
- BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 2.81
Rechtswirksamkeit - Flächennutzungsplan - Verwaltungsbehörde - Antrag - Gemeinde …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.08.1982 - 2 A 181/76
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.08.1976 - IV A 190/75
- OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19
Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum
Das Vorgehen des Beklagten spricht vielmehr mit Gewicht dafür, dass er als Ursprungsbehörde - die Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit, weshalb die Widerspruchsbehörde gemäß § 8 Abs. 2 AGVwGO auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt war und kein eigenes Ermessen ausüben konnte[Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rdnr. 23, sowie OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.6.1991 - 4 L 51/91 -, juris, Rdnr. 40][Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rdnr. 23, sowie OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.6.1991 - 4 L 51/91 -, juris, Rdnr. 40] - unter Berufung auf eine gefestigte Verwaltungspraxis von vornherein ein Ermessen gar nicht betätigt hat. - OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20
Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum
Mit Rücksicht darauf, dass die Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis eine Selbstverwaltungsangelegenheit ist, hat die Widerspruchsbehörde insoweit der Regelung in § 8 Abs. 2 AGVwGO entsprechend keine eigenen Zweckmäßigkeitserwägungen angestellt, sondern sich auf eine reine Rechtsprüfung beschränkt.[vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rdnr. 23, sowie OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.6.1991 - 4 L 51/91 -, juris, Rdnr. 40][vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rdnr. 23, sowie OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.6.1991 - 4 L 51/91 -, juris, Rdnr. 40] So sei nicht ermessensfehlerhaft, Anträge auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen mit der Begründung abzulehnen, für die beantragte Fläche sei bereits einem Dritten eine Sondernutzungserlaubnis erteilt worden. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 LB 92/15
Inhalt des Widerspruchsbescheids nach Erledigung des Verpflichtungsbegehrens; …
So können im Einzelfall auch bauplanerische und baupflegerische Belange in die Entscheidung eingestellt werden (OVG Schleswig, Urt. v. 25.06.1991 - 4 L 51/91 -, juris Rn. 36 m.w.N.), etwa zum Schutz eines historischen Stadtbildes und von Denkmälern.
- VG Dessau, 02.02.2006 - 3 B 21/06
Kein Anspruch der MLPD auf 400 Wahlplakate im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft …
Der regelmäßig gegebene Anspruch auf Gestattung von Wahlsichtwerbung ist lediglich auf eine Werbung in einem Umfang gerichtet, der für die Selbstdarstellung der jeweiligen Partei im Blick auf Umfang und Aufstellungsort der Werbung notwendig und angemessen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 1974 - VII C 42/72 - a.a.O., OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 25. Juni 1991 - 4 L 51/91 - NVwZ 1992, 70).Diese tragfähigen Sachgründe (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 25. Juni 1991 -4L 51/91 - NVwZ 1992, 70 ff.) führen zu einer Verringerung der Kapazitäten, da insoweit das Rechtsgut der Sicherheit und Leichtigkeit im Verkehr das Interesse der Antragstellerin daran überwiegt, in dem beantragten Umfang Wahlsichtwerbung durchzuführen.
- OVG Schleswig-Holstein, 24.08.1993 - 4 L 170/92
Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Sonderauflage zu einer Nutzungserlaubnis für …
Hinsichtlich des hier maßgeblichen Ermessenrahmens hat der Senat entschieden, daß sich die Ermessensbetätigung der zuständigen Behörde an Straßen- und wegerechtlichen Gesichtspunkten zu orientieren hat (vgl. Urt. v. 25.06.1991 - 4 L 51/91 - in NVwZ 1992 S. 70, 71 [OVG Schleswig-Holstein 25.06.1991 - 4 L 51/91] linke Spalte). - OVG Thüringen, 07.10.1994 - 2 EO 606/94
Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis im Wege einer einstweiligen Anordnung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Wiesbaden, 20.03.2009 - 7 L 269/09
Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Plakaten
Hieraus folgt, dass die Straßenbaubehörde sich bei der Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis an straßenrechtlichen Gesichtspunkten zu orientieren hat, wozu aber auch Erwägungen des Schutzes des Stadtbildes vor Verschandelung gehören können (vgl. HessVGH NVwZ 1987; NVwZ 1994, 189; VGH Mannheim NVwZ-RR 2006, 835; OVG Schleswig NVwZ 1992, 70). - OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1992 - 4 L 73/92 Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erledigten Zwangsmittelandrohung kommt es auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erledigung der Androhung an (vgl. Senat, Urteil vom 25.06.1991 - 4 L 51/91 - NVwZ 1992, 70 (72) m.w.N.).
- VG Braunschweig, 27.07.1999 - 6 A 74/99 Dazu gehört z.B. auch der Schutz der Straßenanlieger vor Störungen (vgl. Thüringer OVG, Beschl. v. 7.10.1994 - 2 EO 606/94 - OVG Schleswig, Urt. v. 25.6.1991 - 4 L 51/91 - NVwZ 1992, 70 und OVG Münster, Beschl. v. 15.5.1987 - 23 B 878/87 - NVwZ 1988, 269).
- VG Braunschweig, 22.07.1999 - 6 A 74/99
Sondernutzungserlaubnis für Schülerfete; Sondernutzungserlaubnis; Sondernutzung; …
Dazu gehört z.B. auch der Schutz der Straßenanlieger vor Störungen (vgl. Thüringer OVG, Beschl. vom 07.10.1994 - 2 EO 606/94 - OVG Schleswig, Urt. vom 25.6.1991 - 4 L 51/91 -, NVwZ 1992, 70 und OVG Münster, Beschl. vom 15.5.1987 - 23 B 878/87 -, NVwZ 1988, 269). - VG Aachen, 18.08.2020 - 10 L 545/20
Vorwegnahme der Hauptsache; Regelungsanordnung; Sondernutzungserlaubnis; …
- VG Schleswig, 19.03.2020 - 11 B 188/19
Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1994 - 4 K 7/92
Begründung; Ermessensentscheidung; Heilung; Gefahr; Akute Gefahr; …
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Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1991 - 13 A 1475/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Postzeitungsdienst; Zeitung; Presseübliche Berichterstattung
Verfahrensgang
- VG Münster, 13.06.1990 - 6 K 1208/89
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1991 - 13 A 1475/90
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1340
- NVwZ 1992, 693 (Ls.)
- afp 1992, 97
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 20.09.2012 - I ZR 116/11
Fraktionszeitung
Rn. 27 Voraussetzung für eine presseübliche Berichterstattung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 PUDLV ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit oder Fachfragen, die keine Züge werblichen Inhalts aufweisen darf (vgl. OVG Münster, NJW 1992, 1340). - BGH, 01.02.1996 - I ZR 44/94
Regelung des Entgelts für Verlegerbeilagen in den AGB für den Postzeitungsdienst
Dies entspricht auch allein der Zielsetzung des Postzeitungsdienstes, die Presse durch niedrigere Gebühren bei der Wahrnehmung ihrer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben zu unterstützen, nicht aber die Wahrnehmung geschäftlicher Interessen Dritter durch Werbung für diese zu erleichtern (vgl. Hess.VGH AfP 1993, 684, 685 f.; OVG Münster NJW 1992, 1340, jeweils noch zu § 5 Abs. 1 PostZtgO). - LAG Bremen, 07.12.2016 - 3 Sa 83/16
Mindestlohn bei Zeitungszustellern
Voraussetzung für eine presseübliche Berichterstattung ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit oder Fachfragen, die keine Züge werblichen Inhalts aufweisen darf (…vgl. BGH 20. September 2012 - I ZR 116/11 -, Rn. 27, juris ; OVG Münster, NJW 1992, 1340). - VGH Hessen, 16.02.1993 - 11 UE 1830/90
Auswirkung der Poststrukturänderungen auf ein anhängiges Verfahren - Streit um …
Demnach ist presseübliche Berichterstattung die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit- und Fachfragen, die Züge werblichen Inhalts nicht vorweisen darf (so zutreffend OVG Münster, Urteil vom 11.07.1991 - 13 A 1475/90 - NJW 1992, 1340).
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