Rechtsprechung
| BGH, 07.10.1998 - 3 StR 370/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
Vereinsgesetz § 20 Abs. 1 Nr. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VereinsG § 20
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Strafbarkeit der Verwendung eines durch geringfügige Veränderung in ein nicht verbotenes Zeichen umgestalteten, verbotenen Zeichens ; Zuordnung zu den Zeichen legaler Vereinigungen oder Institutionen vom Horizont des unbefangenen Beobachters
Papierfundstellen
- NJW 1999, 435
- NStZ 1999, 87
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (4)
- OLG Oldenburg, 05.10.1987 - Ss 481/87
Horst-Wessel-Lied; Singen der Melodie; Verfremdeter Text; Verzerrter Text; …
Auszug aus BGH, 07.10.1998 - 3 StR 370/98
Schon vor der Tatbestandserweiterung auf zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen in § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) ist zwar in der Rechtsprechung zu § 86 a StGB (der die Verwendung von nationalsozialistischen Kennzeichen und von Kennzeichen aus bestimmten Gründen rechtskräftig verbotener Vereinigungen betreffenden Strafvorschrift) auch die Verwendung eines geringfügig veränderten Kennzeichens als tatbestandsmäßig beurteilt worden, wenn das Zeichen trotz der Veränderung dem unbefangenen Betrachter den Eindruck des verbotenen Kennzeichens und damit zugleich dessen Symbolgehalt vermittelte (OLG Köln NStZ 1984, 508; OLG Hamburg NStZ 1981, 393; OLG Oldenburg NStZ 1988, 74; vgl. aber auch BGHSt 25, 128, 130). - BGH, 14.02.1973 - 3 StR 1/72
Karikaturistische Darstellung eines Hakenkreuzes
Auszug aus BGH, 07.10.1998 - 3 StR 370/98
Schon vor der Tatbestandserweiterung auf zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen in § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) ist zwar in der Rechtsprechung zu § 86 a StGB (der die Verwendung von nationalsozialistischen Kennzeichen und von Kennzeichen aus bestimmten Gründen rechtskräftig verbotener Vereinigungen betreffenden Strafvorschrift) auch die Verwendung eines geringfügig veränderten Kennzeichens als tatbestandsmäßig beurteilt worden, wenn das Zeichen trotz der Veränderung dem unbefangenen Betrachter den Eindruck des verbotenen Kennzeichens und damit zugleich dessen Symbolgehalt vermittelte (OLG Köln NStZ 1984, 508; OLG Hamburg NStZ 1981, 393; OLG Oldenburg NStZ 1988, 74; vgl. aber auch BGHSt 25, 128, 130). - OLG Hamburg, 27.05.1981 - 1 Ss 45/81
Abgewandeltes Hakenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus BGH, 07.10.1998 - 3 StR 370/98
Schon vor der Tatbestandserweiterung auf zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen in § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) ist zwar in der Rechtsprechung zu § 86 a StGB (der die Verwendung von nationalsozialistischen Kennzeichen und von Kennzeichen aus bestimmten Gründen rechtskräftig verbotener Vereinigungen betreffenden Strafvorschrift) auch die Verwendung eines geringfügig veränderten Kennzeichens als tatbestandsmäßig beurteilt worden, wenn das Zeichen trotz der Veränderung dem unbefangenen Betrachter den Eindruck des verbotenen Kennzeichens und damit zugleich dessen Symbolgehalt vermittelte (OLG Köln NStZ 1984, 508; OLG Hamburg NStZ 1981, 393; OLG Oldenburg NStZ 1988, 74; vgl. aber auch BGHSt 25, 128, 130). - OLG Köln, 09.05.1984 - 3 Ss 886/83
Verfassungswidrige Organisation; Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Auszug aus BGH, 07.10.1998 - 3 StR 370/98
Schon vor der Tatbestandserweiterung auf zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen in § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) ist zwar in der Rechtsprechung zu § 86 a StGB (der die Verwendung von nationalsozialistischen Kennzeichen und von Kennzeichen aus bestimmten Gründen rechtskräftig verbotener Vereinigungen betreffenden Strafvorschrift) auch die Verwendung eines geringfügig veränderten Kennzeichens als tatbestandsmäßig beurteilt worden, wenn das Zeichen trotz der Veränderung dem unbefangenen Betrachter den Eindruck des verbotenen Kennzeichens und damit zugleich dessen Symbolgehalt vermittelte (OLG Köln NStZ 1984, 508; OLG Hamburg NStZ 1981, 393; OLG Oldenburg NStZ 1988, 74; vgl. aber auch BGHSt 25, 128, 130).
- BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …
Die in Tätowierungen enthaltenen Symbole werden so im Sinne einer Solidarisierung nutzbar gemacht (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 StR 370/98 - NJW 1999, 435 ).Die Odalrune stellte auch nachfolgend ein Kennzeichen verschiedener rechtsextremistischer Vereinigungen, wie etwa der Wiking-Jugend, dar (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 StR 370/98 - NJW 1999, 435); die Wiking-Jugend ist wegen ihrer Wesensverwandtschaft zur Hitlerjugend und ihrer rassistisch-antisemitischen Ausrichtung als verfassungswidrige Vereinigung verboten (BVerwG, Urteil vom 13. April 1999 - 1 A 3.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 30 S. 5 und 9).
Die Wolfsangel findet sich in verschiedenen Stadt- und Gemeindewappen, die Odalrune gleicht dem Kopfwinkel auf dem Dienstgradabzeichen der Hauptfeldwebel und Oberfähnriche in der Bundeswehr (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 StR 370/98 - NJW 1999, 435; OLG Bamberg…, Urteil vom 18. September 2007 - 2 Ss 43/2007 u.a. - juris Rn. 11).
- BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Zur Begründung der Kennzeicheneigenschaft ist deshalb allein erforderlich, dass sich die Vereinigung ein bestimmtes Symbol durch einen Autorisierungsakt - sei es durch formale Widmung, sei es durch schlichte Übung - zu eigen gemacht hat, so dass dieses Symbol zumindest auch als Zeichen der verbotenen Organisation erscheint (vgl. BGH NJW 1999, 435, 436).Von solchen außerhalb des Symbols liegenden tatsächlichen Umständen kann die Feststellung, ob es sich bei ihm um das Kennzeichen einer verbotenen Organisation handelt, ohne nachteilige Folgen für die Rechtssicherheit und Bestimmtheit des Tatbestands nicht abhängig gemacht werden (vgl. BGH NJW 1999, 435, 436).
- BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15
Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des …
Es reicht vielmehr aus, dass sich ein Verein ein bestimmtes Symbol - etwa durch formale Widmung oder durch schlichte Übung - derart zu eigen gemacht hat, dass dieses zumindest auch als sein Kennzeichen erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 StR 370/98), ohne dass es auf eine Unverwechselbarkeit des Kennzeichens ankommt (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 372; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 StR 370/98, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 5 Kennzeichen 1).Denn andernfalls würden in die Prüfung, ob überhaupt ein Kennzeichen vorliegt, letztlich die außerhalb desselben liegenden Umstände seiner Verwendung einbezogen; eine solche Gesamtbetrachtung ist indes wegen der damit verbundenen nachteiligen Folgen für die Rechtssicherheit und die Bestimmtheit des Tatbestands abzulehnen: Ein Kennzeichen muss vielmehr in seinem auf den verbotenen Verein hinweisenden Symbolgehalt aus sich heraus verständlich sein (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 StR 370/98, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 5 Kennzeichen 1;… MüKo-StGB/Heinrich, aaO;… so im Ergebnis auch Groh, aaO; vgl. zu § 86a StGB auch BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 372).
Aus diesem Grund ist hier auch keine weitere Prüfung geboten, ob ein solches zum Verwechseln ähnliches Kennzeichen gegebenenfalls mit dem einer legalen Organisation identisch ist und deshalb eine Strafbarkeit nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG ausscheiden könnte (vgl. zu einem solchen Fall BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 StR 370/98, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 5 Kennzeichen 1).
- BayObLG, 08.05.2024 - 204 StRR 452/23
Freispruch für Graffiti-Sprayer
Rn. 16 Maßgeblich für die Begründung der Kennzeicheneigenschaft ist allein, dass sich die Organisation ein bestimmtes Kennzeichen durch einen formalen Autorisierungsakt, sei es durch formale Widmung oder durch schlichte Übung (vgl. OLG Celle, Urteil vom 03.07.1990 - 3 Ss 88/90 -, NJW 1991, 1497; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 26.04.2012 - 11 ME 113/12 -, NdsRpfl 2012, 253, juris Rn. 7), zu Eigen gemacht hat, so dass dieses Symbol zumindest auch als Zeichen der verbotenen Organisation erscheint (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 01.10.2008 - 3 StR 164/08 -, BGHSt 52, 364, juris Rn. 19; vom 07.10.1998 - 3 StR 370/98 -, NJW 1999, 435, juris Rn. 4; OLG Rostock…, Urteil vom 09.09.2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 -, NStZ 2012, 572, juris Rn. 14;… Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 86a Rn. 5a;… Fahrner, in: Fahrner, Staatsschutzstrafrecht, a.a.O., § 19 Rn. 31).Rn. 31 (4.1) Wird ein Symbol ausschließlich isoliert verwendet, muss es in seinem auf die verbotene Vereinigung hinweisenden Symbolgehalt im Wesentlichen aus sich heraus verständlich sein [BGH, Beschluss vom 07.10.1998 - 3 StR 370/98 -, NStZ 1999, 87, juris Rn. 3; KG, Beschluss vom 18.05.2016 - (4) 161 Ss 54/16 (75/16) -, juris Rn. 13].
Nicht als ein markantes Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation angesehen werden demgegenüber die sog. Odalrune, die zwar als Truppenkennzeichen einer SS-Division verwendet wurde, aber weder ein spezifisch nationalsozialistisches Zeichen darstelle, noch ausschließlich von nationalsozialistischen oder neonazistischen Organisationen genutzt wurde oder wird und kein Symbol der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft schlechthin ist, welches ohne weiteres, auch ohne die Einbettung in die Form eines originalgetreuen Abzeichens, das Kennzeichen einer verfassungswidrigen (nationalsozialistischen) Organisation darstellt [KG, Beschluss vom 18.05.2016 - (4) 161 Ss 54/16 (75/16) -, juris Rn. 9; s.a. BGH, Beschluss vom 07.10.1998 - 3 StR 370/98 -, NJW 1999, 435, juris Rn. 3, zu einem von der Odalrune abweichenden, mit dem sog. Kopfwinkel der Bundeswehr identischen Kennzeichen, das deshalb kein solches der verbotenen Wiking-Jugend i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG darstellt].
Eine Auslegung des § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB, wonach hierunter auch solche Kennzeichen fallen würden, denen zwar kein authentisches Kennzeichen zugeordnet werden kann, die aber den Anschein eines solchen Kennzeichens erwecken, findet im Gesetzestext keine Stütze (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.06.2006 - 1 BvR 150/03 -, BVerfGK 8, 159, juris Rn. 11 - 12) und würde zu einer dem Analogieverbot widersprechenden tatbestandserweiternden Strafbarkeitsbegründung führen (OLG Bamberg…, Urteil vom 18.09.2007 - 2 Ss 43/07 -, juris Rn. 12; s.a. BGH, Beschluss vom 07.10.1998 - 3 StR 370/98 -, juris Rn. 3).
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20
Personenbedingte Kündigung - Lehrer mit Tätowierung aus dr rechtsextremen Szene - …
Die in Tätowierungen enthaltenen Symbole werden so im Sinne einer Solidarisierung nutzbar gemacht ( BGH, Beschluss vom 07.10.1998 - 3 StR 379/98, NJW 1999, 435 ). - OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06
"Tyr-Rune", "Wolfsangel" und "Doppelsigrune" als verfassungsfeindliche …
- OLG Bamberg, 18.09.2007 - 2 Ss 43/07
"Lebensrune" als verfassungsfeindliches Kennzeichen i.S.d. § 86a StGB
Wird ein Symbol - wie im vorliegenden Fall die Lebensrune und in umgedrehter Form als sog. "Todesrune'' - ausschließlich isoliert verwendet, muss es in seinem auf die verbotene Vereinigung hinweisenden Symbolgehalt im Wesentlichen aus sich heraus verständlich sein (BGH NStZ 1999, 87).So gleicht der sog. Kopfwinkel auf dem Dienstgradabzeichen des Hauptfeldwebels der Bundeswehr der Odalrune (BGH NStZ 1999, 87); die Wolfsangel findet sich auf Stadt- und Gemeindewappen (OLG Brandenburg OLG-NL 2006, 69).
Die isolierte Verwendung dieser Runenzeichen wird vom Straftatbestand des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht erfasst (für die entsprechende Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG BGH NStZ 1999, 87).
Soweit in der Rechtsprechung den Gesamtumständen der Kennzeichenverwendung Bedeutung für die Strafbarkeit nach § 86a StGB beigemessen worden ist, erfolgte dies nur zum Zweck einer dem Sinn der Strafnorm entsprechenden tatbestandseingrenzenden Auslegung des Begriffs des Verwendens und nicht zum Zweck einer dem Analogieverbot widersprechenden tatbestandserweiternden Strafbarkeitsbegründung (BGH NJW 2007, 1602/1604; BVerfG NJW 2006, 3050/3051; BayObLGSt 2002, 43/44; BGHSt 25, 30; BGH NStZ 1999, 87).
- OLG Düsseldorf, 25.11.2025 - 1 ORs 24/25
Voraussetzung der Verurteilung wegen Volksverhetzung i.R.e. gerichteten Parole …
Von solchen außerhalb des Symbols liegenden tatsächlichen Umständen kann die Feststellung, ob es sich um das Kennzeichen einer verbotenen Organisation handelt, ohne nachteilige Folgen für die Rechtssicherheit und Bestimmtheit des Tatbestands nicht abhängig gemacht werden (vgl. BGH, NJW 1999, 435, 436). - BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19
Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine
ausgeführt, ist ein Symbol dann als Kennzeichen eines bestimmten Vereins anzusehen, wenn dieser es sich, sei es durch formale Widmung, sei es durch schlichte Übung, so zu eigen gemacht hat, dass es zumindest auch als sein Kennzeichen erscheint (…BGH NJW 2015, 3590, Rn. 13;… NStZ 2009, 88, Rn. 19; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998, 3 StR 370/98, NJW 1999, 435, 436).Ein Kennzeichen muss vielmehr in seinem auf den verbotenen Verein hinweisenden Symbolgehalt aus sich heraus verständlich sein (…BGH NJW 2015, 3590, Rn. 13;… NStZ 2009, 88, Rn. 20; NJW 1999, 435, 436;… vgl. auch OVG Bremen, Urteil v. 25. Oktober 2005, 1 A 144/05, BeckRS 2006, 24299, Rn. 19).
Eine "Gesamtbetrachtung" auch von solchen Umständen, die außerhalb des Symbols in seinem jeweiligen konkreten Verwendungszusammenhang liegen, ist wegen der damit verbundenen nachteiligen Folgen für die Rechtssicherheit und die Bestimmtheit des die Strafbarkeit begründenden Tatbestandes nicht vorzunehmen (…vgl. BGH NJW 2015, 3590, Rn. 13; NJW 1999, 435, 436;… Groh in Vereinsgesetz, § 9 Rn. 6).
- OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13
Kennzeichen der Hells Angels
Dabei muss der Symbolgehalt im Wesentlichen aus sich heraus und ohne Berücksichtigung der Gesamtumstände, etwa Örtlichkeiten, anderer Symbole oder aber der konkreten Art der der Verwendung verständlich sein (BGH, Beschl. v. 7. Oktober 1998 - 3 StR 370/98, NStZ 1999, 87). - OLG Bamberg, 02.08.2007 - 2 Ss 97/06
Die isolierte Verwendung einer 'Lebensrune' oder des Begriffs "Eugenik" oder …
- OLG Nürnberg, 18.03.2008 - 2 St OLG Ss 12/08
Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen
- OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 89/06
Thor-Steinar; Tyr-Rune; Gibor-Rune; Wolfsangel
- BVerwG, 27.06.2024 - 6 B 3.24
Verwendung von Abbildern in einer Versammlung
- OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Reichsadler; Verwechslungsgefahr; …
- KG, 12.03.2024 - 161 Ss 153/22
Zu den Voraussetzungen einer Strafbarkeit des sog. "Kühnengrußes"
- KG, 18.05.2016 - 161 Ss 54/16
Tätowierung einer veränderten Odalrune als Teil eines Runenschriftzuges
- BGH, 10.03.2005 - 3 StR 245/04
Unterstützen des organisatorischen Zusammenhalts eines verbotenen Vereins …
- LG Hamburg, 13.02.2013 - 705 Ns 58/12
- LG München I, 24.05.2018 - 18 Qs 3/18
Kennzeichen iSd Vereinsgesetzes
- BayObLG, 14.07.2022 - 206 StRR 27/22
Verstoß gegen das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot durch Zuschaustellen einer …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 12 A 12101/04
Polizei durfte "Hells-Angels"-Weste sicherstellen
- VG Minden, 18.01.2024 - 12 K 4889/21
Zurückstellung von Dienstleistungen, unbestimmter Rechtsbegriff, Tätowierungen
- BayObLG, 22.01.2026 - 206 StRR 370/25
Amtsgericht München, Freispruch, Revision, Darstellungsmängel, …
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