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   OLG Hamm, 03.04.1986 - 2 U 165/85   

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https://dejure.org/1986,6513
OLG Hamm, 03.04.1986 - 2 U 165/85 (https://dejure.org/1986,6513)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.04.1986 - 2 U 165/85 (https://dejure.org/1986,6513)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. April 1986 - 2 U 165/85 (https://dejure.org/1986,6513)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1444
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 01.04.2015 - IV ZR 370/12

    Berichtigung des Beschlusses hinsichtlich Kostentragung des Beschwerdeverfahrens

    Hierzu kann auch eine - wie hier - infolge eines Schreibversehens unterbliebene Kostenentscheidung zählen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1986, 1444; Zöller aaO).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 110/09

    Nachhholung des fehlenden Ausspruchs über die Kosten der Nebenintervention wegen

    Enthält eine Entscheidung keinen Ausspruch über die Kosten, so kann dieser folglich nach der Vorschrift des § 319 ZPO nachgeholt werden, wenn das Fehlen der Kostenentscheidung auf einem offenkundigen Versehen beruht (BGH, Beschluss vom 22. September 2009 - IV ZR 128/08, AnwBl. 2010, 68; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 1444).
  • OLG Rostock, 20.09.2019 - 3 W 43/19

    Erbscheinsverfahren: Anfechtung des Testaments durch einen übergangenen

    Ergeben die Gründe des Beschlusses unzweifelhaft, dass das Gericht auf eine bestimmte Rechtsfolge erkennen wollte und lediglich deren Ausspruch versehentlich unterblieben ist, kann dieses gemäß § 42 FamFG durch Berichtigung der Formel nachgeholt werden (OLG Hamm, Beschl. v. 03.04.1986, 2 U 165/85, NJW-RR 1986, 1444; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 19. Aufl., § 42 Rn. 20).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2011 - 1 O 45/11

    Berichtigung eines Einstellungsbeschlusses ohne Kostenentscheidung

    Der dortige Verweis auf das Oberlandesgericht Hamm (Beschl. v. 03.04.1986 - 2 U 165/85 -, NJW-RR 1986, 1444 - zitiert nach juris bzw. beck-online) ergibt ebenso wenig Abweichendes: Das Oberlandesgericht hat lediglich ausgeführt, die Kostenentscheidung könne im Wege der Urteilsberichtigung gemäß § 319 ZPO nachgeholt werden, wenn sie im Urteilstenor nicht enthalten ist, aber dem Sitzungsprotokoll zweifelsfrei entnommen werden kann.
  • BVerwG, 08.02.2012 - 8 B 60.11
    Solche Auslassungen sind gemäß § 118 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 VwGO im Beschlusswege zu berichtigen (OLG Hamm, Beschluss vom 3. April 1986 - 2 U 165/85 - NJW-RR 1986, 1444 m.w.N.; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 118 Rn. 3).
  • ArbG Düsseldorf, 13.12.2018 - 14 Ca 4264/18

    Berichtigung des Tenors des Urteils wegen offensichtlicher Unrichtigkeit

    Eine nur im Urteilstenor unterbliebene Kostenentscheidung kann gem. § 319 nachgeholt werden (OLG Hamm, 03.04.1986 - 2 U 165/85; Zöller-Vollkommer, 32. Aufl., § 319 ZPO Rz. 10).
  • BPatG, 04.09.2013 - 28 W (pat) 60/12

    Nachträgliche Aufnahme des Kostenausspruchs in den Urteilstenor

    In den Gründen der Entscheidung vom 30. Juli 2013 unter Ziffer II. 3 heißt es im Eingangssatz: "Der Widersprechenden und Beschwerdeführerin sind aus Billigkeitsgründen die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach § 71 Abs. Satz 1 MarkenG aufzuerlegen." Dieser Kostenausspruch wurde versehentlich nicht in den Tenor des Beschlusses aufgenommen, so dass eine offenbare Unrichtigkeit i. S. v. § 319 Abs. 1 ZPO vorliegt, die jederzeit vom Gericht auch von Amts wegen berichtigt werden kann (vgl. BGH VersR 82, 70; OLG Hamm NJW-RR 86, 1444).
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