Rechtsprechung
OLG Hamm, 03.04.1986 - 2 U 165/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,6513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1444
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 01.04.2015 - IV ZR 370/12
Berichtigung des Beschlusses hinsichtlich Kostentragung des Beschwerdeverfahrens
Hierzu kann auch eine - wie hier - infolge eines Schreibversehens unterbliebene Kostenentscheidung zählen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1986, 1444;… Zöller aaO). - BGH, 10.02.2011 - IX ZR 110/09
Nachhholung des fehlenden Ausspruchs über die Kosten der Nebenintervention wegen …
Enthält eine Entscheidung keinen Ausspruch über die Kosten, so kann dieser folglich nach der Vorschrift des § 319 ZPO nachgeholt werden, wenn das Fehlen der Kostenentscheidung auf einem offenkundigen Versehen beruht (BGH, Beschluss vom 22. September 2009 - IV ZR 128/08, AnwBl. 2010, 68; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 1444). - OLG Rostock, 20.09.2019 - 3 W 43/19
Erbscheinsverfahren: Anfechtung des Testaments durch einen übergangenen …
Ergeben die Gründe des Beschlusses unzweifelhaft, dass das Gericht auf eine bestimmte Rechtsfolge erkennen wollte und lediglich deren Ausspruch versehentlich unterblieben ist, kann dieses gemäß § 42 FamFG durch Berichtigung der Formel nachgeholt werden (OLG Hamm, Beschl. v. 03.04.1986, 2 U 165/85, NJW-RR 1986, 1444;… Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 19. Aufl., § 42 Rn. 20).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2011 - 1 O 45/11
Berichtigung eines Einstellungsbeschlusses ohne Kostenentscheidung
Der dortige Verweis auf das Oberlandesgericht Hamm (Beschl. v. 03.04.1986 - 2 U 165/85 -, NJW-RR 1986, 1444 - zitiert nach juris bzw. beck-online) ergibt ebenso wenig Abweichendes: Das Oberlandesgericht hat lediglich ausgeführt, die Kostenentscheidung könne im Wege der Urteilsberichtigung gemäß § 319 ZPO nachgeholt werden, wenn sie im Urteilstenor nicht enthalten ist, aber dem Sitzungsprotokoll zweifelsfrei entnommen werden kann. - BVerwG, 08.02.2012 - 8 B 60.11 Solche Auslassungen sind gemäß § 118 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 VwGO im Beschlusswege zu berichtigen (OLG Hamm, Beschluss vom 3. April 1986 - 2 U 165/85 - NJW-RR 1986, 1444 m.w.N.;… Rennert, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 118 Rn. 3).
- ArbG Düsseldorf, 13.12.2018 - 14 Ca 4264/18
Berichtigung des Tenors des Urteils wegen offensichtlicher Unrichtigkeit …
- BPatG, 04.09.2013 - 28 W (pat) 60/12
Nachträgliche Aufnahme des Kostenausspruchs in den Urteilstenor
In den Gründen der Entscheidung vom 30. Juli 2013 unter Ziffer II. 3 heißt es im Eingangssatz: "Der Widersprechenden und Beschwerdeführerin sind aus Billigkeitsgründen die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach § 71 Abs. Satz 1 MarkenG aufzuerlegen." Dieser Kostenausspruch wurde versehentlich nicht in den Tenor des Beschlusses aufgenommen, so dass eine offenbare Unrichtigkeit i. S. v. § 319 Abs. 1 ZPO vorliegt, die jederzeit vom Gericht auch von Amts wegen berichtigt werden kann (vgl. BGH VersR 82, 70; OLG Hamm NJW-RR 86, 1444).