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   OLG Stuttgart, 13.11.1985 - 4 U 77/85   

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https://dejure.org/1985,4846
OLG Stuttgart, 13.11.1985 - 4 U 77/85 (https://dejure.org/1985,4846)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.11.1985 - 4 U 77/85 (https://dejure.org/1985,4846)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. November 1985 - 4 U 77/85 (https://dejure.org/1985,4846)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung des Grundrechts der Meinungsfreiheit und des Eigentums anhand des § 50 Urhebergesetz (UrhG); Begriff des Tagesereignisses und Abgrenzungskriterien des § 50 UrhG; Ausnahme vom gewährten Schutz des Lichtbildherstellers

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Arbeitgeber-Lichtbild / Arbeitgeber Lichtbild / Arbeitgeberlichtbild

    Art. 5, 14 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 220
  • DB 1986, 690
  • afp 1986, 71
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 228/15

    Volker Beck gegen Spiegel Online: EuGH-Vorlage zum Umfang des urheberrechtlichen

    Ein zeitlich zurückliegendes Ereignis kann erneut zum Tagesereignis werden, wenn es wieder Gegenstand einer aktuellen Auseinandersetzung wird und dadurch abermals das Interesse der Öffentlichkeit weckt (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1986, 220, 221; Nordemann-Schiffel in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 50 UrhG Rn. 4; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 50 Rn. 4).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 285/99

    Axel Springer Verlag unterliegt gegenüber Focus im Streit um Feldbusch-Foto

    Aktuell ist ein Ereignis, solange ein Bericht darüber von der Öffentlichkeit noch als Gegenwartsberichterstattung empfunden wird (vgl. OLG Hamburg AfP 1983, 405, 407; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 220, 221; Engels in Möhring/Nicolini aaO § 50 Rdn. 5).
  • OLG Stuttgart, 04.04.2012 - 4 U 171/11

    Urheberrechtsschutz: Öffentliche Zugänglichmachung eines kleinen Teils eines

    Dessen ungeachtet trägt die Beklagte die Beweislast für das Vorliegen der Ausnahme der Berechtigung einer Zugänglichmachung (OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 220 [221]; Nordemann in Fromm/Nordemann, UrhG, 10. Aufl. 2008, vor §§ 44a Rn. 3 am Ende).
  • KG, 17.08.1999 - 5 U 2833/98

    Abdruck eines urheberrechtlich geschützten Fotos

    Mithin handelt es sich um eine tatsächliche Begebenheit von allgemeinem Interesse (Schricker, a.a.O., § 50 Rdnr. 6, vgl. auch OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 220).
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