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   BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 41/87   

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https://dejure.org/1987,2332
BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 41/87 (https://dejure.org/1987,2332)
BayObLG, Entscheidung vom 23.07.1987 - BReg. 2 Z 41/87 (https://dejure.org/1987,2332)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Juli 1987 - BReg. 2 Z 41/87 (https://dejure.org/1987,2332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Lindau - UR II 98/85
  • LG Kempten - 4 T 1751/86
  • BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 41/87

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1368
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.05.1958 - II ZR 103/57

    Banküberweisung

    Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 41/87
    Für das weitere Verfahren wird bemerkt: Sollte sich ergeben, dass es sich bei den Arbeiten nicht um eine Instandsetzungsmaßnahme des gemeinschaftlichen Eigentums gehandelt hat, dass der Antragsgegner also im Ergebnis zu Lasten der Wohnungseigentümer Kosten übernommen hat, welche die Eigentümerin der Wohnung hätte bezahlen müssen, zu der Balkon gehört, so wird das Landgericht zu prüfen haben, ob der Schadensersatzanspruch nur mit der Einschränkung begründet ist, dass die Wohnungseigentümer die ihnen entstandenen Vorteile herausgeben (vgl. BGHZ 27, 241/248 f.).

    Der Schadensersatzanspruch ist deshalb nur mit der Einschränkung begründet, dass gleichzeitig etwa bestehende Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung abgetreten werden (BGHZ 27, 241/249).

  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79

    Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 41/87
    Für Ansprüche gegen den Verwalter, auch wenn dieser bereits abberufen ist und es sich um Ansprüche aus dessen früherer Tätigkeit handelt, ist das Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG zulässig (BGHZ 59, 58/63 f.; 78, 57/63 f.; BayObLGZ 1969, 209/210 f; 1986, 348/350).

    Für die Zuweisung einer Streitigkeit zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter in das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist dementsprechend allein ausschlaggebend, dass das vom Verwalter in Anspruch genommene Recht oder die ihn treffende Pflicht in einem inneren Zusammenhang mit der ihm übertragenen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht (BGH 78, 57/63).

  • BayObLG, 04.09.1986 - BReg. 2 Z 82/86

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts nach Ausscheiden des Antragsstellers

    Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 41/87
    Für Ansprüche gegen den Verwalter, auch wenn dieser bereits abberufen ist und es sich um Ansprüche aus dessen früherer Tätigkeit handelt, ist das Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG zulässig (BGHZ 59, 58/63 f.; 78, 57/63 f.; BayObLGZ 1969, 209/210 f; 1986, 348/350).

    Die Zuweisungsnorm des § 43 Abs. 1 Nr. 2 ist (anders als die des § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG ) "sachbezogen" (BayObLGZ 1986, 348/350).

  • BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70

    Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 41/87
    Für Ansprüche gegen den Verwalter, auch wenn dieser bereits abberufen ist und es sich um Ansprüche aus dessen früherer Tätigkeit handelt, ist das Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG zulässig (BGHZ 59, 58/63 f.; 78, 57/63 f.; BayObLGZ 1969, 209/210 f; 1986, 348/350).
  • BGH, 30.04.1952 - II ZR 143/51

    Kaufmannseigenschaft einer kommunalen Sparkasse

    Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 41/87
    Ob die Ansprüche wirklich bestehen, braucht hier nicht geprüft zu werden; es genügt, dass sie möglicherweise bestehen (vgl. BGH 6, 55/61; BGB -RGRK 12. Aufl. § 255 RdNr.4).
  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84

    Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen

    Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 41/87
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auslegung durch den Tatrichter nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur auf Rechtsfehler überprüfen; ein Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter gegen den klaren Sinn der Erklärung, gegen gesetzliche Auslegungsregeln und allgemein anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung BayObLGZ 1985, 171/175 m.Nachw.).
  • BayObLG, 25.09.1986 - BReg. 2 Z 81/86
    Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 41/87
    Die Auslegung von Eigentümerbeschlüssen ist Sache des Tatrichters (BayObLG NJW-RR 1987, 204/205).
  • BGH, 21.01.2016 - V ZR 108/15

    Wohnungseigentumssache: Einordnung einer Streitigkeit über die persönliche

    Teils wird dies bejaht (BayObLGZ 1988, 368, 369 f. für § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG aF; AG Hohenschönhausen, ZMR 2007, 153; Suilmann in Jennißen, § 43 Rn. 28; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1987, 1368 für § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG aF), teils aber auch verneint (LG Hamburg ZMR 2002, 870; Roth in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 43 Rn. 83).
  • BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 122/97

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Verwalters einer Wohnanlage gegen

    Aus § 255 BGB ergibt sich vielmehr, daß der Geschädigte grundsätzlich auch dann vollen Schadensersatz verlangen kann, wenn ihm zugleich ein Anspruch gegen einen Dritten zusteht (BayObLG NJW-RR 1987, 1368 f.; Palandt/Heinrichs BGB 56. Aufl. § 255 Rn. 1).
  • KG, 19.09.2005 - 24 W 154/05

    Verfahren in Wohnungseigentumssachen: Erstreckung der Zuständigkeit des

    Nur eingeschränkt vergleichbar ist der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23. Juli 1987 (NJW-RR 1987, 1368 = WE 1988, 36), wonach Ansprüche gegen die Gesellschafter einer Verwalter-OHG im Wohnungseigentumsverfahren geltend zu machen sind, weil nach § 128 HGB eine akzessorische Haftung besteht.
  • BayObLG, 24.11.1988 - BReg. 2 Z 114/88

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Abrechnung; Jahresabrechnung; Wohngeld;

    Der dieser Rechtsansicht zugrunde liegende Gedanke, daß sich durch den Rechtsübergang die für die Verfahrenszuständigkeit maßgebende Rechtsnatur des Anspruchs grundsätzlich nicht ändert, gilt in gleicher Weise, wenn ein auf § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG gegründeter Zahlungsanspruch gegen eine Kommanditgesellschaft als Wohnungseigentümer auch gegen den persönlich haftenden Gesellschafter geltend gemacht wird (BayObLG, NJW-RR 1987, 1368 ..).
  • BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 122/03

    Schadensersatzanspruch gegen Verwalter bei unberechtigter Bezahlung einer fremden

    Ob die Ansprüche wirklich bestehen, braucht hier nicht geprüft zu werden; es genügt, dass sie möglicherweise bestehen (BayObLG NJW-RR 1987, 1368 f.; Palandt/Heinrichs BGB 62. Aufl. Vorbem. vor § 249 Rn. 19).
  • LG Mainz, 29.07.1999 - 8 T 371/98

    Geltendmachung von Schadensersatz gegen ehemaligen Geschäftsführer der früheren

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