Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit eines Erblassers; Überprüfung der Entscheidung der Tatsacheninstanz in beschränktem Umfang; Verwertung von Zeugenaussagen im Rahmen des Freibeweises; Psychiatrisches Gutachten als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Feststellung der Testierfähigkeit des Erblassers
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main - 51 VI S 47/93
- LG Frankfurt/Main, 12.04.1995 - 9 T 101/94
- OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 870
- FamRZ 1998, 1061
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (25)
- BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93
Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92
Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.12.1991 - VI ZR 234/90
Aufklärungspflicht des Gerichts beim Sachverständigenbeweis trotz verspäteter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94
Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 28.12.1993 - 1Z BR 85/93
Testierfähigkeit; Erblasser; Nervenärztliches Gutachten; Feststellungslast; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95
Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.07.1997 - III ZR 69/96
Bemessung des Gegenstandswerts bei wiederkehrenden Leistungen; Berücksichtigung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 18.03.1997 - 1Z BR 124/96
Testierfähigkeit des Erblassers bei Altersdemenz
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 36/93
Testierunfähigkeit; Feststellung; Sachverständigengutachten; Erneute Vernehmung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 13.03.1989 - 15 W 40/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 06.08.1991 - BReg. 1 Z 9/91
Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins ; Anwachsung des Erbteils …
- BayObLG, 13.10.1987 - BReg. 1 Z 45/87
Beschwerde gegen die Erteilung eines Teilerbscheins zugunsten eines anderen …
- BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95
Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers
- AG Düsseldorf, 18.07.1991 - 302 OWi 904 Js 708/91
- OLG München, 25.02.1988 - 28 W 994/88
Ablehnung des Richters; Parteiöffentlichkeit; Augenscheinstermin; …
- OLG Köln, 26.08.1991 - 2 Wx 10/91
Umfang; Aufklärungspflicht; Testierfähigkeit; Erblasser
- OLG Frankfurt, 05.09.1995 - 20 W 107/94
Testierfähigkeit - Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenbereich …
- BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
- BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57
Rechtsmittel
- BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit
- BayObLG, 31.01.1991 - BReg. 1a Z 37/90
Testierfähigkeit bei Vorliegen einer geistigen Störung; Vorliegen einer …
- OLG Frankfurt, 19.02.1997 - 20 W 409/94
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bezüglich der Testierfähigkeit …
- BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 222/96
Testier- und Lesefähigkeit des Erblassers
- BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 91/94
Testierfähigkeit des Erblassers; Lese- und Schreibfähigkeit des Erblassers; …
- OLG Karlsruhe, 14.12.1981 - 11 W 72/81
- OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16
Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen
Im Rahmen der Ermittlung der Testierfähigkeit ist im Hinblick auf deren Tragweite eine sorgfältige Untersuchung geboten, die eine Einbeziehung der Vorgeschichte und aller äußeren Umstände voraussetzt (vgl. u.a. Senat, Beschluss vom 22.12.1997, Az. 20 W 264/95, zitiert nach Beck-online, m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.2015, Az. 11 Wx 82/14, zitiert nach juris). - OLG Hamburg, 20.02.2018 - 2 W 63/17
Erbscheinsverfahren: Feststellung der Testierunfähigkeit bei Demenzerkrankung des …
Das Gericht hat die Anknüpfungstatsachen selbst festzustellen und dem Sachverständigen als Grundlage seiner gutachterlichen Äußerung vorzugeben (BayObLG, FamRZ 2002, 1066, 1068, OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 870, 871; vgl. auch die Darstellung bei Frieser/Potthast, ErbR 2017, 114, 119 ff, 122). - OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 4/16
Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren
Außerdem sind bei der Ermittlung der Testierfähigkeit im Hinblick auf deren Tragweite besonders sorgfältige Untersuchungen geboten, die unter anderem eine Einbeziehung der Vorgeschichte und aller äußeren Umstände voraussetzt (vgl. u.a. Senat, Beschluss vom 22.12.1997, Az. 20 W 264/95, zitiert nach Beck-online, m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.2015, Az. 11 Wx 82/14, zitiert nach juris).
- OLG Celle, 28.04.2003 - 6 W 26/03
Testamentserrichtung: Testierunfähigkeit einer Erblasserin wegen einer …
Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Feststellungen des Landgerichts nur daraufhin überprüfen, ob es Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgebenden Sachverhalt ausgeforscht (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen und die zu stellenden Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt hat (BayObLG NJW-RR 2002, 1088; FamRZ 2001, 55f.; 2000, 701, 702; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870, 871; 1996, 1159).Testierunfähig ist danach derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung einer letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von Wahnideen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (BayObLG FamRZ 2001, 55; 2000, 701, 703; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870).
Bleiben deshalb trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten nicht behebbare Zweifel, so muss von der Testierfähigkeit ausgegangen werden (BayObLG NJW-RR 2002, 1088; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870f.; 1996, 1159).
Das Gericht hat die Anknüpfungstatsachen deshalb selbst festzustellen und dem Sachverständigen als Grundlage seiner gutachterlichen Äußerung vorzugeben (BayObLG FamRZ 2002, 1066, 1067; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870, 871).
- BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00
Testierunfähigkeit
Das Gericht hat die Anknüpfungstatsachen selbst festzustellen und dem Sachverständigen als Grundlage seiner gutachterlichen Äußerung vorzugeben (OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870/871), wobei es zweckmäßig sein kann, den Sachverständigen bereits bei der Vernehmung von Zeugen hinzuzuziehen. - OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99
Wirksamkeit eines Testaments bei Vorliegen einer allgemeinen …
Der Erblasser muß vielmehr eine konkrete Vorstellung seines letzten Willens haben, in der Lage sein, sich ein klares Urteil über die Tragweite seiner Entscheidung zu bilden, dabei frei von Einflüssen Dritten zu handeln sowie den Inhalt des Testamentes von sich aus zu bestimmen und auszudrücken (vgl. Staudinger-W. Baumann, Bearbeitung August 1995, § 2229 Rdziff. 10;… Soergel-Harder, 12. Aufl. 1992, § 2229 Rdziff. 2; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, S. 870 m.w.N. zur Rechtsprechung) Dazu war Frau ... am 30. Januar 1987 nicht in der Lage. - BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99
Testierunfähigkeit bei Vorliegen eines hirnorganischen Psychosyndroms
Nach seinem so gebildeten Urteil muß der Testierende grundsätzlich frei von Einflüssen Dritter handeln können (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 870; st. Rspr.).Denn die Beschwerdekammer hat bei der Beweiswürdigung nicht auf die Glaubwürdigkeit oder den sonstigen persönlichen Eindruck, den die Zeugen hinterlassen haben, abgestellt, sondern auf den Inhalt der von ihnen bekundeten Tatsachen, wie er in den Vernehmungsniederschriften wiedergegeben ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 73/74; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 1061/1063).
- OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13
Maßgebliches Erbstatut bei ausländischer Staatsangehörigkeit des Erblassers
Testierunfähig ist danach derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung einer letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (so schon: BGH, FamRZ 1958, 127 und ständige Rechtsprechung; BayOblG, FamRZ 2001, 55; FamRZ 2000, 701; OLG Frankfurt, OLGReport 1998, 84;… OLG Celle, a.a.O.).Bleiben deshalb trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten nicht behebbare Zweifel, so muss von der Testierunfähigkeit ausgegangen werden (…Palandt, a.a.O.; BayOblG, NJW-RR 2002, 1088; OLG Frankfurt, OLGReport 1998, 84; NJW-RR 1996, 1159;… OLG Celle, a.a.O.).
- OLG München, 29.04.2009 - 20 U 5261/08
Erbschaftsstreit: Anforderungen an den Nachweis der Erbunwürdigkeit des weiteren …
Nach seinem so gebildeten Urteil muss der Testierende grundsätzlich frei von Einflüssen Dritter handeln können (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 870; st. Rspr.). - BGH, 10.01.2000 - II ZR 247/98
Ausgleichsansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; …
Dieses Privatgutachten ist kein Beweismittel, sondern ein (qualifizierter) Parteivortrag (…BGH, Urt. v. 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92, NJW 1993, 2382, 2383 f. m.w.N.; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1998, 870, 872). - OLG Celle, 26.09.2006 - 6 W 43/06
Anfechtung einer Entscheidung über die Erteilung eines Erbscheins wegen …
- OLG Brandenburg, 07.10.2004 - 5 U 229/97
Nachweis der Geschäftsunfähigkeit des Schenkers
- BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99
Testierfähigkeit
- LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04