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   BGH, 17.01.2002 - III ZR 315/00   

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BGH, 17.01.2002 - III ZR 315/00 (https://dejure.org/2002,1390)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2002 - III ZR 315/00 (https://dejure.org/2002,1390)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - III ZR 315/00 (https://dejure.org/2002,1390)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (5)

  • nomos.de PDF, S. 34 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 249, 251 BGB
    Schadensersatz - Naturalrestitution trotz Veräußerung der Sache - Schadensermittlung bei Wertminderung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kaufrecht; Schadensrecht, Wiederherstellungskosten und Wertminderung bei Veräußerung eines beschädigten Hausgrundstücks

  • nieber-winkler.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 249 Satz 2, 251 BGB
    Schadensersatz - Naturalrestitution trotz Veräußerung der Sache - Schadensermittlung bei Wertminderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz: Kann Geschädigter zwischen Wiederherstellung und Entschädigung wählen? (IBR 2002, 221)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz: Wertminderung, obwohl Verkaufserlös den Verkehrswert übersteigt? (IBR 2002, 222)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2313 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 736
  • MDR 2002, 631
  • NJ 2002, 474
  • WM 2002, 757
  • BauR 2002, 779
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.10.1981 - V ZR 147/80

    Aushubarbeiten für Tiefgarage - §§ 823 Abs. 2, 909, 249 Abs. 2 Satz 1 BGB,

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - III ZR 315/00
    Das Berufungsgericht geht unter Bezugnahme auf das Urteil BGHZ 81, 385 ff davon aus, daß der Zahlungsanspruch nach § 249 Satz 2 BGB als eine besondere Erscheinungsform des Anspruchs auf Naturalrestitution im Fall der Veräußerung eines beschädigten Hausgrundstücks untergeht, wenn im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Herstellung in Natur unmöglich geworden sei.

    Er hat damit in Bezug auf den Anspruch aus § 249 Satz 2 BGB seine weitergehende Rechtsprechung in BGHZ 81, 385, 392 aufgegeben, die das Berufungsgericht seiner Beurteilung zugrundegelegt hat und die nach Erörterung in der mündlichen Verhandlung zum Anspruchsgrund der Klägerin den Anlaß dafür gegeben hat, den zunächst von ihr verfolgten Herstellungsanspruch im weiteren Verfahren zugunsten eines Ersatzes der Wertminderung zurückzustellen.

    Der Senat, der der Rechtsprechung des V. Zivilsenats in BGHZ 81, 385, 391 f in Bezug auf den Herstellungsanspruch gemäß § 249 Satz 1 BGB gefolgt ist (vgl. BGHZ 142, 172, 180), schließt sich der neueren Beurteilung des V. Zivilsenats zum Zahlungsanspruch aus § 249 Satz 2 BGB an; insoweit gab das Senatsurteil BGHZ 142, 172, 181 zu einer Stellungnahme noch keinen Anlaß.

    Das wird etwa deutlich, wenn der Veräußerer und der Erwerber für die bereits ersichtliche und auch für eine etwa künftig noch zutage tretende Wertminderung einen Abschlag auf den Kaufpreis vornehmen (vgl. BGHZ 81, 385, 392).

  • BGH, 25.10.1996 - V ZR 158/95

    Abrechnung des zur Wiederherstellung erforderlichen Betrages

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - III ZR 315/00
    In diesem Umfang kommt der Restitution nämlich der Vorrang vor der Kompensation zu (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1996 - V ZR 158/95 - NJW 1997, 520 f).
  • BGH, 04.05.2001 - V ZR 435/99

    Übergang des Schadensersatzanspruchs bei Übereignung eines beschädigten

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - III ZR 315/00
    Wie der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs - nach Erlaß des Berufungsurteils - durch Urteil vom 4. Mai 2001 (V ZR 435/99 - NJW 2001, 2250; zur Veröffentlichung in BGHZ 147, 320 vorgesehen) entschieden hat, erlischt der Anspruch aus § 249 Satz 2 BGB auf Zahlung des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrags bei Übertragung des Eigentums an einem beschädigten Grundstück dann nicht, wenn er spätestens mit Wirksamwerden der Eigentumsübertragung an den Erwerber des Grundstücks abgetreten wird.
  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - III ZR 315/00
    Diese Gesichtspunkte, die legitimerweise Grundlage einer vertraglichen Regelung sein können, stehen in keinem Zusammenhang zum Schädigungstatbestand und rechtfertigen eine Entlastung des Schädigers nicht (zum Einfluß dieser Gesichtspunkte auf die Anrechnung von Vorteilen vgl. BGHZ 136, 52, 56).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - III ZR 315/00
    Bezogen auf den Zeitpunkt der Schädigung wird regelmäßig davon auszugehen sein - Gegenteiliges ist hier nicht festgestellt -, daß das Vermögen durch die am Grundstück eingetretenen Frost- und Durchfeuchtungsschäden eine Wertminderung erfahren hat, wobei etwa erforderliche Wiederherstellungsaufwendungen bei der Bemessung des Minderwertes Berücksichtigung finden können (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1993 - V ZR 87/91 - NJW 1993, 1793, 1794).
  • BGH, 26.11.1998 - III ZR 203/97

    Inanspruchnahme des staatlichen Verwalters für Verletzung seiner Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - III ZR 315/00
    Der Senat hat die Revision der Beklagten gegen dieses Urteil durch Beschluß vom 26. November 1998 (III ZR 203/97 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Staatlicher Verwalter 1 = VIZ 1999, 155) nicht angenommen.
  • BGH, 08.07.1999 - III ZR 159/97

    Haftung für Bergschäden im Gebiet der ehemaligen DDR

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - III ZR 315/00
    Der Senat, der der Rechtsprechung des V. Zivilsenats in BGHZ 81, 385, 391 f in Bezug auf den Herstellungsanspruch gemäß § 249 Satz 1 BGB gefolgt ist (vgl. BGHZ 142, 172, 180), schließt sich der neueren Beurteilung des V. Zivilsenats zum Zahlungsanspruch aus § 249 Satz 2 BGB an; insoweit gab das Senatsurteil BGHZ 142, 172, 181 zu einer Stellungnahme noch keinen Anlaß.
  • OLG Stuttgart, 01.10.2012 - 5 U 180/11

    Schadenersatz: Anspruch wegen der Beschädigung eines Glasfaserkabels

    Zu dem nach § 251 BGB ersatzfähigen Schaden gehört der technische und der merkantile Minderwert, der nach Naturalrestitution gemäß § 249 BGB gegebenenfalls verbleibt (vgl. BGH NJW-RR 2002, 736 - juris Randz. 14.; Palandt/Grüne-berg, a.a.O., § 251 Randz. 4; MüKo[BGB]/Oetker, 6. Auflage, § 251 Randz. 13).
  • OLG Bamberg, 26.10.2010 - 5 U 222/09

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schadensberechnung bei Beschädigung einer

    9 Der Schadensersatzanspruch eines Grundstückseigentümers wegen Beschädigung seines Hausgrundstückes geht vorrangig auf Ersatz der Wiederherstellungskosten (vgl. BGH NJW-RR 02, 736; BGH NJW 01, 2250; 88, 1835).
  • OLG Köln, 30.12.2014 - 17 U 14/14

    Schadensersatzansprüche wegen der Übernahme der Beseitigung der Ursachen von

    Die Rechtsprechung unterschiedlicher Senate des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob ein Schaden an einem Haus noch fiktiv in Höhe der Reparaturkosten abgerechnet werden kann, wenn das Hausgrundstück ohne Reparatur veräußert und auch der Schadensersatzanspruch nicht an die Erwerber abgetreten worden ist (vgl. nur die Nachweise bei Staudinger/Schiemann, 2005, § 249 BGB Rn 219 ff.; MK-BGB/Oetker, 6. Aufl., § 249 Rn 368 f.; Rüßmann in jurisPK-BGB, 6. Aufl., Stand 01.10.2012, § 249 BGB Rn 23 ff.; Schubert in BeckOK-BGB, Stand 01.03.2011, § 249 BGB Rn 190; Halfmeier, BauR 2013, 230 ff.; insbesondere - diese Frage verneinend - BGHZ 81, 385, 392 und BGHZ 147, 320 ff. = juris Rn 9, 12 sowie MDR 2002, 631 f. = juris Rn 9, 11), bedarf der Klärung durch den Bundesgerichtshof selbst.
  • OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02

    Abnahme der Werkleistung als Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch

    Der Nachbesserungsanspruch des Auftraggebers und die hieraus folgenden Rechte aus § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B bestehen nach Veräußerung des Bauwerks nur fort, wenn die Gewährleistungsansprüche an den Erwerber mit abgetreten worden sind und dieser mit einer Mängelbeseitigung einverstanden ist oder sie zu dulden hat (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB/B, 12. Auflage, zu B § 13 Rdnr. 451; BGH, NJW 2001, 2250; BGH, BauR 2002, 779, 780) [BGH 17.01.2002 - III ZR 315/00] .
  • OLG Celle, 11.06.2002 - 16 U 218/01

    Ersatz der fiktiven Magelfolgeschäden

    Für Vermögensschäden an einem vor der Reparatur veräußerten Haus hat der BGH die Abrechnung auf Gutachtenbasis nur deshalb abgelehnt, weil dem schädigten die Reparatur dadurch unmöglich geworden ist (vgl. BGHZ 8, 385, 391 ff.; modifizierend für den Fall der Abtretung BGH, Urteil vom 17. Januar 2002, Az III ZR 315/00, BGHR 2002, Bl. 413 ff.).
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