Rechtsprechung
LG Stralsund, 12.05.2004 - 2 T 516/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung; Ausschluss eines Mitglieds von der Wohnungseigentümerversammlung wegen Nichtzahlung von Raten; Zulässigkeit der Sanktionierung der Beitragssäumnis durch die Wohnungseigentümerversammlung; Nichtigkeit eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 25; BGB § 242
Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Teilnahme an der Eigentümerversammlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- weisundpartner.de (Kurzinformation)
Kein Ausschluss von Eigentümerversammlung und Stimmabgabe wegen Wohngeldrückstand
- vdiv.de (Kurzinformation)
§ 25 WEG; § 242 BGB
Ausschluss von Eigentümerversammlung und Stimmabgabe wegen Wohngeldrückstands
Verfahrensgang
- AG Greifswald, 01.12.2003 - II 11/03
- LG Stralsund, 12.05.2004 - 2 T 516/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 313
- NZM 2005, 709
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus LG Stralsund, 12.05.2004 - 2 T 516/03
Die von den Beschwerdeführern zitierte Rechtsprechung (Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts vom 05.04.1990, abgedruckt in NJW-RR 1990, 748; BGH-Beschluss vom 23.09.1999, abgedruckt in NJW 1999, 3713 ) hatte auch nicht über die vorsätzliche Nichtladung zu einer Eigentümerversammlung zu entscheiden. - BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86
Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung
Auszug aus LG Stralsund, 12.05.2004 - 2 T 516/03
wegen der besonderen Bedeutung des Stimmrechts ist nämlich ein Wohnungseigentümer mit seinem Stimmrecht wegen bestehender Wohngeldrückstände nicht ausgeschlossen (Bayerisches Oberlandesgericht Beschluss vom 05.11.1998, abgedruckt in Rechtspfleger 1999, 190; BGH-Beschluss vom 11.11.1986, abgedruckt in NJW 1987, 650 ; Bayerisches Oberlandesgericht Beschluss vom 09.02.1965, abgedruckt in NJW 1965, 821). - BayObLG, 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64
Weitere sofortige Beschwerde der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft …
Auszug aus LG Stralsund, 12.05.2004 - 2 T 516/03
wegen der besonderen Bedeutung des Stimmrechts ist nämlich ein Wohnungseigentümer mit seinem Stimmrecht wegen bestehender Wohngeldrückstände nicht ausgeschlossen (Bayerisches Oberlandesgericht Beschluss vom 05.11.1998, abgedruckt in Rechtspfleger 1999, 190; BGH-Beschluss vom 11.11.1986, abgedruckt in NJW 1987, 650 ; Bayerisches Oberlandesgericht Beschluss vom 09.02.1965, abgedruckt in NJW 1965, 821). - LG Regensburg, 01.02.1991 - 5 T 377/90
Eintragung einer Aufteilung von Wohnungseigentum und Teileigentum; Vertrauen auf …
Auszug aus LG Stralsund, 12.05.2004 - 2 T 516/03
Lediglich in den Grenzen der Vertragsfreiheit (§§ 134, 138, 242 BGB ) kann durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer das Teilnahmerecht des Wohnungseigentümers näher geregelt, jedoch nicht substantiell entzogen werden (Landgericht Regensburg, Beschluss vom 01.02.1991, abgedruckt in NJW-RR 1991, 1169).
- BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10
Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit …
Dasselbe gilt im Grundsatz auch für einen nur vorübergehenden Ausschluss (BayObLG, NZM 1999, 77, 78; LG Regensburg, NJW-RR 1991, 1169; LG Stralsund, NJW-RR 2005, 313, 314 ff.; Elzer, ZWE 2010, 234, 235; vgl. auch Merle in Bärmann, aaO, § 10 Rn. 36; Scheel in Hügel/Scheel, aaO; aA für ein Ruhen des Stimmrechts bei Zahlungsverzug wohl BayObLG, …