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   LG Stralsund, 12.05.2004 - 2 T 516/03   

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https://dejure.org/2004,11871
LG Stralsund, 12.05.2004 - 2 T 516/03 (https://dejure.org/2004,11871)
LG Stralsund, Entscheidung vom 12.05.2004 - 2 T 516/03 (https://dejure.org/2004,11871)
LG Stralsund, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 2 T 516/03 (https://dejure.org/2004,11871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung; Ausschluss eines Mitglieds von der Wohnungseigentümerversammlung wegen Nichtzahlung von Raten; Zulässigkeit der Sanktionierung der Beitragssäumnis durch die Wohnungseigentümerversammlung; Nichtigkeit eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25; BGB § 242
    Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Teilnahme an der Eigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • weisundpartner.de (Kurzinformation)

    Kein Ausschluss von Eigentümerversammlung und Stimmabgabe wegen Wohngeldrückstand

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 25 WEG; § 242 BGB
    Ausschluss von Eigentümerversammlung und Stimmabgabe wegen Wohngeldrückstands

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 313
  • NZM 2005, 709
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Stralsund, 12.05.2004 - 2 T 516/03
    Die von den Beschwerdeführern zitierte Rechtsprechung (Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts vom 05.04.1990, abgedruckt in NJW-RR 1990, 748; BGH-Beschluss vom 23.09.1999, abgedruckt in NJW 1999, 3713 ) hatte auch nicht über die vorsätzliche Nichtladung zu einer Eigentümerversammlung zu entscheiden.
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus LG Stralsund, 12.05.2004 - 2 T 516/03
    wegen der besonderen Bedeutung des Stimmrechts ist nämlich ein Wohnungseigentümer mit seinem Stimmrecht wegen bestehender Wohngeldrückstände nicht ausgeschlossen (Bayerisches Oberlandesgericht Beschluss vom 05.11.1998, abgedruckt in Rechtspfleger 1999, 190; BGH-Beschluss vom 11.11.1986, abgedruckt in NJW 1987, 650 ; Bayerisches Oberlandesgericht Beschluss vom 09.02.1965, abgedruckt in NJW 1965, 821).
  • BayObLG, 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64

    Weitere sofortige Beschwerde der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Stralsund, 12.05.2004 - 2 T 516/03
    wegen der besonderen Bedeutung des Stimmrechts ist nämlich ein Wohnungseigentümer mit seinem Stimmrecht wegen bestehender Wohngeldrückstände nicht ausgeschlossen (Bayerisches Oberlandesgericht Beschluss vom 05.11.1998, abgedruckt in Rechtspfleger 1999, 190; BGH-Beschluss vom 11.11.1986, abgedruckt in NJW 1987, 650 ; Bayerisches Oberlandesgericht Beschluss vom 09.02.1965, abgedruckt in NJW 1965, 821).
  • LG Regensburg, 01.02.1991 - 5 T 377/90

    Eintragung einer Aufteilung von Wohnungseigentum und Teileigentum; Vertrauen auf

    Auszug aus LG Stralsund, 12.05.2004 - 2 T 516/03
    Lediglich in den Grenzen der Vertragsfreiheit (§§ 134, 138, 242 BGB ) kann durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer das Teilnahmerecht des Wohnungseigentümers näher geregelt, jedoch nicht substantiell entzogen werden (Landgericht Regensburg, Beschluss vom 01.02.1991, abgedruckt in NJW-RR 1991, 1169).
  • BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10

    Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit

    Dasselbe gilt im Grundsatz auch für einen nur vorübergehenden Ausschluss (BayObLG, NZM 1999, 77, 78; LG Regensburg, NJW-RR 1991, 1169; LG Stralsund, NJW-RR 2005, 313, 314 ff.; Elzer, ZWE 2010, 234, 235; vgl. auch Merle in Bärmann, aaO, § 10 Rn. 36; Scheel in Hügel/Scheel, aaO; aA für ein Ruhen des Stimmrechts bei Zahlungsverzug wohl BayObLG, …
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