Rechtsprechung
BGH, 18.01.2007 - III ZR 146/06 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sorgfaltspflichten des Maklers bei der Übernahme von Informationen des Verkäufers über das Objekt in das Maklerexposé; Schadensersatz wegen Pflichtverletzung aus einem geschlossenen Maklervertrag; Pflichten des Maklers bei der Überprüfung der Angaben des Verkäufers; ...
- zimmermann-notar-rostock.de
Sorgfaltspflicht: Übernahme von Verkäuferinformationen in das Maklerexposé
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Makler schuldet keine Ermittlungen; Sorgfaltspflichten bei Informationsübernahmen in Exposés
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zu den Sorgfaltspflichten des Maklers bei der Übernahme von Informationen des Verkäufers über das Objekt in das Maklerexposé
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1 § 652
Haftung des Maklers für die Richtigkeit der Informationen im Exposè - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sorgfaltspflichten bei der Übernahme von Informationen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verkäuferinformationen können ungeprüft ins Maklerexposé
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Makler muss nicht prüfen
- blogspot.com (Kurzinformation)
Manchmal haftet auch der Makler ...
- ra-heinicke.de
, S. 3 (Kurzinformation)
Prüfungspflicht des Maklers
- kanzlei-klumpe.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Sorgfaltspflicht des Maklers bei Übernahme von Informationen des Käufers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Hausverkauf über Makler: Haftung des Maklers für Angaben über das Objekt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Immobilienkäufer kann Makler nicht für Falschangaben des Verkäufers haftbar machen - Makler darf regelmäßig auf Angaben des Verkäufers vertrauen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Muss der Makler beim Hausverkauf Verkäuferangaben auf ihre Richtigkeit überprüfen? // Die Haftung des Maklers für Angaben über das Objekt
Besprechungen u.ä. (2)
- bethgeundpartner.de
(Entscheidungsbesprechung)
Maklerexposé: Muss der Makler die Objektangaben des Verkäufers überprüfen?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Prüfungspflicht des Maklers bezüglich Verkäuferobjektangaben? (IMR 2007, 132)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 06.04.2005 - 22 O 24/05
- OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05
- BGH, 18.01.2007 - III ZR 146/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 711
- MDR 2007, 710
- NZM 2007, 335
- VersR 2007, 793
- WM 2007, 794
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 10.11.2016 - I ZR 235/15
Maklervertrag: Pflichtverletzung gegenüber dem Verkäufer durch unrichtige Angaben …
Wie weit die Unterrichtungspflicht zu ziehen ist, hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab (BGH, Urteil vom 18. Januar 2007 - III ZR 146/06, NJW-RR 2007, 711 Rn. 11).Steht ihm eine solche hinreichende Grundlage nicht zur Verfügung, muss er zumindest diesen Umstand offen legen (BGH, Urteil vom 28. September 2000 - III ZR 43/99 - NJW 2000, 3642; BGH, NJW-RR 2007, 711 Rn. 12).
- OLG Oldenburg, 15.05.2009 - 6 U 6/09
Maklervertrag: Haftung des Maklers für die in das Exposé aufgenommenen …
Eine sachgemäße Interessenwahrung gebietet regelmäßig, den Auftraggeber über alle dem Makler bekannten Umstände aufzuklären, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können und ihn vor Schaden bewahren können (vgl. BGH NJW-RR 2007, 711 ff - Urteil vom 18.01.1007, III ZR 146/06 in juris Rn 11. BGH NJW 2000, 3642 (3642) - Bd. I Bl. 145 f d.A.).Steht ihm eine solche hinreichende Grundlage nicht zur Verfügung, muss er zumindest diesen Umstand offen legen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 711 ff in juris Rn 12, BGH aaO).
insbesondere darf er im Allgemeinen auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 711 ff in juris Rn 13. OLG Hamm - Urteil vom 06.02.2003, 18 U 68/02 in juris Rn 12).
- OLG Frankfurt, 03.04.2007 - 18 U 31/01
Grundstückskauf: Schadensersatz bei Zusicherung erzielbarer Mieterträge und …
Nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH v. 18. Januar 2007 - III ZR 146/06) entwickelten Grundsätzen, von denen abzuweichen kein Anlass besteht, steht der Makler zu seinem Auftraggeber als dessen Interessenvertreter in einem besonderen Treueverhältnis, aus dem sich für ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben bestimmte Nebenpflichten ergeben.Wie weit die Unterrichtungspflicht zu ziehen ist, hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab (vgl. BGH v. 18. Januar 2007 - III ZR 146/06, S. 6 f.).
Auch die Überlassung der "Verkaufswertgutachten" vom 3. Februar 1995 (Bl. 66 ff. d. A.) durch die ehemalige Beklagte zu 3.) an die Kläger führt nicht dazu, dass die ehemalige Beklagte zu 3.) im Verhältnis zu den Klägern quasi als Anlagevermittler anzusehen ist und die in diesem Bereich geltenden Haftungsmaßstäbe anzuwenden sind (vgl. hierzu BGH v. 28. September 2000 - III ZR 43/99, NJW 2000, 3642, und klarstellend BGH v. 18. Januar 2007 - III ZR 146/06, S. 7).
Hiervon abgesehen schuldet der Makler jedoch seinem Auftraggeber grundsätzlich keine Ermittlungen; insbesondere darf er im Allgemeinen auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen (vgl. BGH v. 18. Januar 2007 - III ZR 146/06, S. 8).
- BGH, 17.01.2008 - III ZR 224/06
Provisionsanspruch des Maklers bei Veräußerung eines restitutionsbefangenen …
Konnte sie die hier nach dem Vorbringen des Beklagten mehrfach und bei verschiedenen Gelegenheiten gestellte Frage nicht aus eigener Kenntnis beantworten, durfte sie sich auch nicht ohne weiteres die von der Verkäuferin erteilte Auskunft zu eigen machen oder sich ihr verstärkend anschließen (vgl. Senatsurteile vom 28. September 2000 - III ZR 43/99 - NJW 2000, 3642; vom 18. Januar 2007 - III ZR 146/06 - NJW-RR 2001, 711, 712 Rn. 11 f), weil der Beklagte die besondere Bedeutung seiner Fragestellung für seinen Kaufentschluss deutlich gemacht hatte. - LG Berlin, 22.09.2011 - 5 O 430/10
Maklervertrag: Verwirkung eines Maklerlohnanspruchs
Zwar darf der Makler Informationen, die er von dem Verkäufer erhalten hat, grundsätzlich ungeprüft gegenüber Interessenten wiedergeben (BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 146/06-).Zwar darf der Makler Informationen, die er von dem Verkäufer erhalten hat, grundsätzlich ungeprüft wiedergeben (BGH, Urteil vom 18.1.2007, - III ZR 146/06 -).
- BGH, 12.07.2018 - I ZR 152/17
Immobilienmakler muss steuerrechtliche Hinweise nicht erteilen
Eine sachgemäße Interessenwahrnehmung gebietet es, den Auftraggeber nicht nur über dasjenige aufzuklären, was unerlässlich ist, um ihn vor Schaden zu bewahren, sondern auch über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können (BGH…, Urteil vom 8. Juli 1981 - IVa ZR 244/80, NJW 1981, 2685 f. [juris Rn. 9];… BGH, NJW 2000, 3642 [juris Rn. 6]; BGH, Urteil vom 18. Januar 2007 - III ZR 146/06, NJW-RR 2007, 711 Rn. 11;… Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12, juris Rn. 16;… BGH, WuM 2017, 48 Rn. 20, jeweils mwN).Wie weit diese Unterrichtungspflicht im Einzelnen reicht, hängt von den Umständen des jeweiligen Falles ab (BGH, NJW-RR 2007, 711 Rn. 11;… WuM 2017, 48 Rn. 20).
- OLG Brandenburg, 29.01.2019 - 6 U 65/17
Maklervertrag: Umfang der Aufklärungs-, Hinweis-, Informations-, Prüfungs- und …
Denn der Makler darf zunächst auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen und der Maklerkunde muss grundsätzlich davon ausgehen, dass in dem Exposé des Maklers enthaltene Aussagen über das Objekt nur Angaben der Verkäuferseite wiedergeben (BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 146/06, NJW-RR 2007, 711 Rn 13; zit. nach juris). - OLG Hamm, 24.09.2020 - 18 U 18/19
Mitverschulden des Maklerkunden kann Pflichtverletzung des Maklers egalisieren!
Eine sachgemäße Interessenwahrung gebietet regelmäßig, den Auftraggeber über alle dem Maler bekannten Umstände aufzuklären, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können (BGH, Urteil vom 18.01.2007, III ZR 146/06, NJW-RR 2007, 711).Zwar wird bei einem Beratungsvertrag und bei Beratungspflichtverletzungen des Versicherungsmaklers angenommen, der zu beratenden Person könne regelmäßig nicht vorgehalten werden, dass sie dasjenige, worüber der Berater hätte aufklären oder unterrichten sollen, bei entsprechenden Bemühungen ohne fremde Hilfe selbst hätte erkennen können (vgl. BGH…, Urteil vom 30.11.2017, I ZR 143/16, NJW 2018, 1160 Rn. 20; vgl. auch BGH, Urteil vom 13.01.2004, XI ZR 355/02, NJW 2004, 1868; zum Immobilienmakler BGH, Urteil vom 18.01.2007, III ZR 146/06; NJW-RR 2007, 711; Senat, Beschluss vom 27.06.2011, 18 W 11/11, BeckRS 2011, 24528; für ein Mitverschulden vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2016, 7 U 82/15, BeckRS 2016, 21373).
- OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 21 U 70/15
Schadensersatzansprüche des Erwerbers einer Immobilie gegen die als …
Eine etwaige Unrichtigkeit derartiger tatbestandlicher Darstellungen kann nur im Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO behoben werden (vgl. BGH, Urteil vom 8.1.2007, a.a.O.;… Urteil vom 9.7.2007, II ZR 233/05, NJW 2007, 2913, Rz. 21).Insoweit ist es anerkannt, dass der Makler zwar den Auftraggeber über alle ihm bekannten tatsächlichen und rechtlichen Umstände aufzuklären hat, die sich auf den Geschäftsabschluss beziehen und die für seine Willensentscheidung wesentlich sein können, er jedoch grundsätzlich nur zur Weitergabe eigenen Wissens verpflichtet ist, damit eine Erkundigungs- oder Nachforschungspflicht im Regelfall nicht eingreift, sofern er nicht konkret die Einholung entsprechender Auskünfte übernommen oder durch sein Geschäftsgebaren den Eindruck einer Überprüfung vermittelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18.1.2007, III ZR 146/06, NJW-RR 2007, 711, 712 Rz. 12; OLG Hamm, Urteil vom 7.6.2001, 18 U 153/00, NJW-RR 2002, 780).
Abseits dessen schuldet jedoch der Makler seinem Auftraggeber keine Ermittlungen, vielmehr darf er auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen (BGH, Urteil vom 18.1.2007, a.a.O.; OLG Frankfurt Urteil vom 26.9.2001 - 7U3/01, NJW-RR 2002, 778).
- OLG Stuttgart, 02.02.2011 - 3 U 154/10
Maklervertrag: Schadensersatz wegen Verletzung von Aufklärungspflichten
Wie weit die Unterrichtungspflicht im Einzelnen zu ziehen ist, hängt von den Umständen des konkreten Falles ab (BGH NJW 2000, 3642, NJW-RR 2007, 711). - OLG Köln, 05.02.2013 - 24 U 75/12
Ansprüche nach vorzeitiger Kündigung eines Vertrages im Zusammenhang mit dem …
- OLG Köln, 25.09.2007 - 24 U 45/07
Verwirkung eines Maklerlohnanspruchs wegen zumindest grob leichtfertiger …
- OLG Düsseldorf, 28.07.2017 - 7 U 118/16
Pflichten des Maklers zur Aufklärung über die steuerlichen Folgen der Veräußerung …
- AG Mannheim, 13.01.2012 - 3 C 273/11
Maklervertrag: Verwirkung des Maklerlohns durch grob leichtfertige …
- OLG Hamm, 12.04.2021 - 2 U 122/19
Ansprüche aus einem Kaufvertrag über ein Pony
- BGH, 03.05.2007 - III ZR 162/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Sorgfaltspflichten …
- OLG München, 14.04.2021 - 27 U 6526/20
Keine Verwirkung des Makleranspruchs bei fehlerhafter Angabe des Baujahres
- OLG Düsseldorf, 09.09.2016 - 7 U 82/15
Ansprüche des Erwerbers eines Hausgrundstücks wegen unrichtiger Angaben im Exposé …
- OLG Naumburg, 14.03.2018 - 4 U 58/17
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Immobilienmakler: Umfang des …
- LG München II, 29.03.2022 - 12 O 2538/21
Widerruf eine Maklervertrages
- LG Stade, 30.11.2011 - 5 O 202/11
Exposé - unrichtige Wohngeld- und Wohnflächenangabe - Maklerhaftung