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   OLG Oldenburg, 05.11.2009 - 14 U 61/09   

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https://dejure.org/2009,7209
OLG Oldenburg, 05.11.2009 - 14 U 61/09 (https://dejure.org/2009,7209)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.11.2009 - 14 U 61/09 (https://dejure.org/2009,7209)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. November 2009 - 14 U 61/09 (https://dejure.org/2009,7209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 649 BGB

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Abnahme von Abfällen; Rechtsfolgen einer formularmäßigen Vereinbarung einer festen Laufzeit; Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Abnahme von Abfällen; Rechtsfolgen einer formularmäßigen Vereinbarung einer festen Laufzeit; Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 649
    Rechtsnatur eines Vertrages über die Abnahme von Abfällen; Rechtsfolgen einer formularmäßigen Vereinbarung einer festen Laufzeit; Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feste Laufzeit schließt gesetzliches Kündigungsrecht nicht aus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werkvertrag: Feste Laufzeit schließt gesetzliches Kündigungsrecht nicht aus! (IBR 2010, 1043)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1030
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 95/07

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.11.2009 - 14 U 61/09
    Dem Verwender obliegt es insoweit die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar, einfach und präzise darzustellen (BGH NJW 2008, 1438).
  • OLG Oldenburg, 21.07.1998 - 5 U 36/98

    Kündigung, Besteller, Vergütung, Beweislast, Dungentsorgung, Anrechnung,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.11.2009 - 14 U 61/09
    a) Zutreffend hat das Landgericht den Vertrag vom 05.04.2009 als Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB angesehen (vgl. BGH DB 1977, 2230; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, S. 1575; OLG Oldenburg Urteil vom 28. Januar 2009, 3 U 7/08 n.v.).
  • OLG Oldenburg, 28.01.2009 - 3 U 7/08
    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.11.2009 - 14 U 61/09
    a) Zutreffend hat das Landgericht den Vertrag vom 05.04.2009 als Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB angesehen (vgl. BGH DB 1977, 2230; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, S. 1575; OLG Oldenburg Urteil vom 28. Januar 2009, 3 U 7/08 n.v.).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2012 - 22 U 120/11

    Rechtsnatur und rechtliche Einordnung eines Wartungsvertrages für einen Kopierer

    Auch wenn die Festlegung einer Vertragslaufzeit nicht zwangsläufig als Ausschluss des Kündigungsrechtes anzusehen ist (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 2010, 1030), kann sich aus der Vereinbarung einer festen Laufzeit unter Berücksichtigung weiterer Umstände jedoch der Ausschluss des Kündigungsrechtes ergeben.

    Auch wenn das dem Vertrag noch nicht den Charakter einer Individualvereinbarung gibt (vgl. hierzu OLG Oldenburg, NJW-RR 2010, 1030), zeigt es gleichwohl, dass die Vertragszeit nicht einseitig vorgegeben war, sondern bewusst zwischen den Parteien festgelegt wurde.

  • OLG Hamm, 11.10.2013 - 12 U 15/13

    Preisgleitung in der Höhe der Inflationsrate: Klausel wirksam!

    Ein solcher Ausschluss lässt sich zwar nicht stets allein der Vereinbarung einer festen Vertragslaufzeit entnehmen (OLG Oldenburg NJW-RR 2010, 1030, Tz. 27 f.).
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