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   BGH, 10.03.2011 - VII ZR 40/10   

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https://dejure.org/2011,4978
BGH, 10.03.2011 - VII ZR 40/10 (https://dejure.org/2011,4978)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2011 - VII ZR 40/10 (https://dejure.org/2011,4978)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2011 - VII ZR 40/10 (https://dejure.org/2011,4978)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 139 ZPO, § 544 Abs 7 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung des Berufungsgerichts zu erstinstanzlich zugesprochenen, pauschal bestrittenen Nachtragsforderungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überraschungsentscheidung i.S.d. Art. 103 Abs. 1 GG bei einer ohne vorigen Hinweis erfolgten Beurteilung des Vortrags des Klägers durch das Berufungsgericht im Gegensatz zum Landgericht als nicht ausreichend

  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung des Berufungsgerichts zu erstinstanzlich zugesprochenen, pauschal bestrittenen Nachtragsforderungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung des Berufungsgerichts zu erstinstanzlich zugesprochenen, pauschal bestrittenen Nachtragsforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 139
    Überraschungsentscheidung i.S.d. Art. 103 Abs. 1 GG bei einer ohne vorigen Hinweis erfolgten Beurteilung des Vortrags des Klägers durch das Berufungsgericht im Gegensatz zum Landgericht als nicht ausreichend

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Hinweispflicht bei erstinstanzlich zugesprochner Forderung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überraschungsentscheidungen sind auch in der Berufungsinstanz verboten! (IBR 2011, 444)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 742
  • NZBau 2011, 486
  • BauR 2011, 1216
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren gegen den

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - VII ZR 40/10
    Die Vorschrift geht über das verfassungsrechtlich gebotene Minimum hinaus (BVerfG, NJW-RR 2005, 936, 937).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - VII ZR 40/10
    Es bedarf vielmehr im Einzelfall der Prüfung, ob dadurch zugleich das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verletzt worden ist (BVerfGE 60, 305).
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 197/01

    Hinweispflichten des Berufungsgerichts

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - VII ZR 40/10
    Bei dieser Sachlage stellt es eine gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßende Überraschungsentscheidung dar, wenn das Berufungsgericht ohne vorherigen Hinweis im Gegensatz zu der Beurteilung des Landgerichts den Vortrag der Klägerin als nicht ausreichend ansieht (vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - VII ZR 197/01, BauR 2002, 1432 = ZfBR 2002, 678).
  • OLG Hamm, 16.03.2021 - 10 U 35/20

    Anspruch auf Auflassung einer Immobilie; Auslegung einer letztwilligen Verfügung

    Der Senat verkennt nicht, dass das Berufungsgericht grundsätzlich einen Hinweis geben muss, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und auf Grund seiner abweichenden Ansicht weiterer Vortrag erforderlich ist (BGH NJW 2007, 2414; NJW-RR 2011, 742; NJW-RR 2017, 672).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - 2 U (Kart) 6/16

    Konzessionsvertrag zur Wasserversorgung einer Stadt

    Eine solche Verpflichtung besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann, wenn aufgrund der abweichenden Ansicht weiterer Vortrag erforderlich ist (BGH NJW-RR 2011, 742; Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 139 Rn. 6).
  • BGH, 10.01.2017 - XI ZR 365/14

    Rückabwicklungsprozess wegen Bankenhaftung aus fehlerhafter

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis nach § 139 ZPO zu erhalten, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will, insbesondere aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (BGH, Urteil vom 19. August 2010 - VII ZR 113/09, NJW 2010, 3089 Rn. 18; BGH, Beschlüsse vom 10. März 2011 - VII ZR 40/10, NJW-RR 2011, 742 Rn. 6 ff. und vom 10. Juli 2012 - II ZR 212/10, WM 2012, 1771 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 12.02.2015 - III ZR 29/14

    Amtshaftung des Notars: Folgenlosigkeit einer Verletzung der Pflicht zur

    Da das Berufungsgericht die Rechtslage anders beurteilt hat als das Landgericht und es in Folge dessen auf die hypothetische Ausübung eines Anfechtungsrechts durch die Finanzverwaltung ankam, hätte es dem Berufungsgericht obgelegen, die Beklagte zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung auf die Notwendigkeit ergänzenden Vortrags hinzuweisen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. März 2011 - VII ZR 40/10, NJW-RR 2011, 742, 743; Beschlüsse vom 15. Februar 2005 - XI ZR 144/03, BGHR 2005, 936 und vom 4. Mai 2011 - XI ZR 86/10, NJW-RR 2011, 1009 Rn. 12 ff; HK-ZPO/Wöstmann, 6. Aufl., § 139 Rn. 6; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 139 Rn. 6) .
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