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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 05.02.1986

Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,833
BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84 (https://dejure.org/1985,833)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1985 - IX ZR 175/84 (https://dejure.org/1985,833)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1985 - IX ZR 175/84 (https://dejure.org/1985,833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Vergütung - Einlassung auf die Klage ohne die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts zu rügen - Bestreiten der Beauftragung zur Einlegung der Berufung - Verpflichtung des Rechtsanwalts die Interessen seiner Auftraggeber nach jeder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Vergütung; Einlassung auf die Klage ohne die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts zu rügen; Bestreiten der Beauftragung zur Einlegung der Berufung; Verpflichtung des Rechtsanwalts die Interessen seiner Auftraggeber nach jeder Richtung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1281
  • VersR 1986, 297
  • WM 1986, 199
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 256/80

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte - Zuständigkeit eines …

    Auszug aus BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84
    Der Bundesgerichtshof gab der Revision durch Urteil vom 8. Juli 1981 - VIII ZR 256/80, NJW 1981, 2644 statt und stellte das erstinstanzliche Urteil wieder her.

    Im übrigen hätte der Kläger mit Rücksicht auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs BGHZ 60, 85 [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70] und v. 8. Juli 1981 a.a.O. auf jeden Fall gegen die Einlegung der Berufung raten müssen.

    Angesichts der damals bekannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 52, 30, 36; 60, 85 [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70];… Urt. v. 21. Dezember 1970 - II ZR 39/70, NJW 1971, 325), die sich auch in der Folgezeit nicht geändert hat (vgl. Urt. v. 8. Juli 1981 aaO;… Urt. v. 3. April 1985 - I ZR 101/83, z.V.b.), war es für die damaligen Beklagten ein außerordentliches Risiko, wenn der Kläger ihnen anriet, sich auf die Klage rügelos einzulassen, damit die SMW L. KG trotz der bestehenden Gerichtsstandsvereinbarung, an der die damalige Klägerin ausdrücklich festhalten wollte, nunmehr vor dem deutschen Gericht aufrechnen und Widerklage erheben könne.

    Spätestens das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1981 a.a.O. könnte dem Kläger begründeten Anlaß gegeben haben, den Beklagten auf seine ihm gegenüber bestehende Schadensersatzverpflichtung hinzuweisen und ihn über die Verjährung dessen gegen ihn gerichteten Anspruchs zutreffend zu belehren.

  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 186/70

    Aufrechnung und internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84
    Im übrigen hätte der Kläger mit Rücksicht auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs BGHZ 60, 85 [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70] und v. 8. Juli 1981 a.a.O. auf jeden Fall gegen die Einlegung der Berufung raten müssen.

    Zwar habe der Bundesgerichtshof in BGHZ 60, 85 [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70] die Möglichkeit der Aufrechnung mit Forderungen aus einem Vertrag, in dem die Parteien die alleinige Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts vereinbart hatten, im Prozeß vor einem deutschen Gericht verneint.

    Sie war in BGHZ 60, 85, 91 f [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70]ür die Frage der Aufrechnung offengelassen, mithin auch insoweit noch nicht im Sinne des Klägers entschieden worden.

    Angesichts der damals bekannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 52, 30, 36; 60, 85 [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70];… Urt. v. 21. Dezember 1970 - II ZR 39/70, NJW 1971, 325), die sich auch in der Folgezeit nicht geändert hat (…vgl. Urt. v. 8. Juli 1981 aaO;… Urt. v. 3. April 1985 - I ZR 101/83, z.V.b.), war es für die damaligen Beklagten ein außerordentliches Risiko, wenn der Kläger ihnen anriet, sich auf die Klage rügelos einzulassen, damit die SMW L. KG trotz der bestehenden Gerichtsstandsvereinbarung, an der die damalige Klägerin ausdrücklich festhalten wollte, nunmehr vor dem deutschen Gericht aufrechnen und Widerklage erheben könne.

  • BGH, 20.11.1984 - IX ZR 9/84

    Versäumen verjährungsunterbrechender Maßnahmen durch den Anwalt - Kostenlast des …

    Auszug aus BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84
    Der Anwalt, der die Beratung einer Partei in einem Zivilprozeß übernimmt, ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er durch sein Verschulden bewirkt, daß die Partei einen Prozeß verliert, den sie bei sachgemäßer Vertretung gewonnen hätte (…BGH, Urt. v. 20. März 1961 - III ZR 172/59, LM BGB § 675 Nr. 28; ständig, zuletzt Senatsurt. v. 20. November 1984 - IX ZR 9/84, WM 1985, 203).

    Der Rechtsanwalt, der seinem Auftraggeber wegen positiver Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat diesen bei der Schadensersatzleistung so zu stellen, wie er bei pflichtgemäßem Verhalten des Anwalts stände (Senatsurt. v. 20. November 1984 aaO;… Steffen in RGRK-BGB 12. Aufl. § 675 Rdn. 78).

  • BGH, 25.06.1974 - VI ZR 18/73

    Rechtsanwalt - Haftung - Hinweisbeachtung - Unhaltbarkeit

    Auszug aus BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84
    Er ist verpflichtet, den "sichersten" Weg zu gehen, um das von seinem Mandanten erstrebte Ziel zu erreichen (BGH, Urt. v. 25. Juni 1974 - VI ZR 18/73, NJW 1974, 1865, 1866;… Urt. v. 23. Juni 1981 - VI ZR 42/80, NJW 1981, 2741, 2742 [BGH 23.06.1981 - VI ZR 42/80];… Urt. v. 15. Januar 1985 aaO, jeweils m.w.N.).

    Will er einen weniger sicheren Weg gehen, dann muß er zumindest seinen Auftraggeber zuvor über die insoweit bestehenden Gefahren belehren und sein weiteres Verhalten von dessen Entscheidung abhängig machen (BGH, Urt. v. 25. Juni 1974 aaO;… vgl. auch Urt. v. 16. Oktober 1984 - VI ZR 304/82, NJW 1985, 264).

  • BGH, 15.01.1985 - VI ZR 65/83

    Vertragliche Sorgfaltspflicht - Anwaltliche Sorgfaltspflicht - …

    Auszug aus BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84
    Er muß sie über die Gesichtspunkte und Umstände, die für ihr ferneres Verhalten in der Angelegenheit entscheidend sein können, eingehend und erschöpfend belehren (…BGH, Urt. v. 21. November 1960 - III ZR 160/59, LM BGB § 675 Nr. 26; ständig, zuletzt Urt. v. 15. Januar 1985 - VI ZR 65/83, NJW 1985, 1154).

    Er ist verpflichtet, den "sichersten" Weg zu gehen, um das von seinem Mandanten erstrebte Ziel zu erreichen (…BGH, Urt. v. 25. Juni 1974 - VI ZR 18/73, NJW 1974, 1865, 1866;… Urt. v. 23. Juni 1981 - VI ZR 42/80, NJW 1981, 2741, 2742 [BGH 23.06.1981 - VI ZR 42/80]; Urt. v. 15. Januar 1985 aaO, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 20.03.1961 - III ZR 172/59

    Schuldhafte Vereitelung der Durchsetzung begründeter Schadensersatzansprüche in …

    Auszug aus BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84
    Der Anwalt, der die Beratung einer Partei in einem Zivilprozeß übernimmt, ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er durch sein Verschulden bewirkt, daß die Partei einen Prozeß verliert, den sie bei sachgemäßer Vertretung gewonnen hätte (BGH, Urt. v. 20. März 1961 - III ZR 172/59, LM BGB § 675 Nr. 28; ständig, zuletzt Senatsurt. v. 20. November 1984 - IX ZR 9/84, WM 1985, 203).

    Im übrigen gilt der Grundsatz überhaupt nur dann, wenn ein Kollegialgericht das Verhalten des Amtsträgers als objektiv rechtmäßig bezeichnet, nicht schon, wenn es sein Verschulden verneint hat (BGH, Urt. v. 20. März 1961 aaO).

  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82

    Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag

    Auszug aus BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84
    Entsprechende Klauseln haben der VIII. (Urt. v. 20. Juni 1984 - VIII ZR 337/82, NJW 1984, 2404) und der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (…Urt. v. 16. Oktober 1984 - X ZR 97/83, NJW 1985, 319) für unwirksam erachtet, im nichtkaufmännischen Bereich wegen Verstoßes gegen § 11 Nr. 3 ABGB, wenn beide Parteien Kaufleute waren, wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG.
  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus …

    Auszug aus BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84
    Der Gläubiger eines aus Verletzung des Mandatsvertrages haftenden Anwalts erlangt jedoch gegen diesen einen sogenannten Sekundäranspruch darauf, daß die Einrede der Verjährung, im Regelfall nach § 51 BRAO, nicht erhoben werde, wenn der Anwalt ein während des Laufs der Verjährungsfrist bestehendes Mandatsverhältnis erneut dadurch schuldhaft verletzt, daß er trotz gegebenen Anlasses seinen Auftraggeber nicht auf seine Verpflichtung hinweist, ihn im Wege des Schadensersatzes von seinen Verbindlichkeiten zu befreien, und ihn nicht über die Verjährung dieses gegen ihn gerichteten Anspruchs zutreffend belehrt (Senatsurteile v. 23. Mai 1985 - IX ZR 102/84, NJW 1985, 2250; v. 11. Juli 1985 - IX ZR 11/85, WM 1985, 1035; v. 10. Oktober 1985 - - IX ZR 153/84, z. V. b.).
  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt; …

    Auszug aus BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84
    Der Gläubiger eines aus Verletzung des Mandatsvertrages haftenden Anwalts erlangt jedoch gegen diesen einen sogenannten Sekundäranspruch darauf, daß die Einrede der Verjährung, im Regelfall nach § 51 BRAO, nicht erhoben werde, wenn der Anwalt ein während des Laufs der Verjährungsfrist bestehendes Mandatsverhältnis erneut dadurch schuldhaft verletzt, daß er trotz gegebenen Anlasses seinen Auftraggeber nicht auf seine Verpflichtung hinweist, ihn im Wege des Schadensersatzes von seinen Verbindlichkeiten zu befreien, und ihn nicht über die Verjährung dieses gegen ihn gerichteten Anspruchs zutreffend belehrt (Senatsurteile v. 23. Mai 1985 - IX ZR 102/84, NJW 1985, 2250; v. 11. Juli 1985 - IX ZR 11/85, WM 1985, 1035; v. 10. Oktober 1985 - - IX ZR 153/84, z. V. b.).
  • BGH, 08.12.1983 - I ZR 183/81

    Anwaltsberatung

    Auszug aus BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84
    Da der Kläger seine ihm aus dem Anwaltsvertrage gegenüber seinen damaligen Auftraggebern obliegende Pflicht, diese umfassend und möglichst erschöpfend zu beraten, insbesondere sie vor möglichen Schädigungen zu bewahren (BGHZ 89, 178, 181 m.w.N.), schuldhaft verletzt hat, ist er dem Beklagten zum Ersatz eines durch die positive Vertragsverletzung verursachten Schadens verpflichtet.
  • BGH, 16.10.1984 - X ZR 97/83

    Werkvertrag - Ausschluß der Aufrechnung in AGB

  • BGH, 11.07.1985 - IX ZR 11/85

    Rechtsfolgen einer Garantie für den Abschluß eines Rechtsgeschäfts durch einen …

  • BGH, 26.02.1985 - VI ZR 144/83

    Zulässigkeit der Verjährungseinrede gegenüber Inanspruchnahme des Rechtsanwalts …

  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82

    Beratungspflicht des Rechtsanwalts; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs …

  • BGH, 23.06.1981 - VI ZR 42/80

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Vereinbarung der Gewährleistung nach …

  • BGH, 21.11.1960 - III ZR 160/59

    Umfang der Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Vollstreckungsaufträgen - …

  • BGH, 26.03.1969 - VIII ZR 194/68

    Auf Widerklage ergangenes Versäumnisurteil eines dafür unzuständigen …

  • BGH, 03.04.1985 - I ZR 101/83

    "Peters;" Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Gerichtsstand der …

  • BGH, 14.01.1975 - VI ZR 102/74

    Rechtsanwalt - Mögliche Schädigungen - Fachkundigkeit - Sorgfaltspflicht

  • BGH, 21.12.1970 - II ZR 39/70

    Rechtmäßigkeit einer Vereinbarung zum Ausschluss der Zuständigkeit deutscher …

  • BGH, 21.12.1989 - IX ZR 234/88

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage neben einer Leistungsklage; Verzicht auf …

    Aufgrund der daraus folgenden Pflichten des Beklagten zu umfassender Interessenwahrnehmung (vgl. BGHZ 89, 178, 181; BGH, Urt. v. 31. Oktober 1985 - IX ZR 175/84, WM 1986, 199, 202 f) war er gehalten, den Kläger, der bei ihm um Rat wegen des Zwangsversteigerungsverfahrens nachgesucht hatte, auch auf mögliche Gefahren - namentlich das Kündigungsrecht des Erstehers nach § 57 a ZVG - hinzuweisen, die für ihn als Pächter mit einer Versteigerung des Grundstücks verbunden sein konnten.

    c) Aufgrund der Pflichtverletzung ist der Beklagte gehalten, den Kläger so zu stellen, wie er stünde, wenn er ihn zutreffend beraten hätte (…vgl. BGH, Urt. v. 20. November 1984 - IX ZR 9/84, WM 1985, 203, 204; Urt. v. 31. Oktober 1985 aaO).

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

    Diese Belehrung hat der Beklagte zu 1) - ausgehend vom Klagevortrag - fahrlässig unterlassen (§ 276 BGB;… vgl. BGH, Urt. v. 14. Januar 1975 - VI ZR 102/74, VersR 1975, 425, 426; v. 31. Oktober 1985 - IX ZR 175/84, WM 1986, 199, 202 f).
  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    b) Bereits die Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesarbeitsgericht am 23. November 1994 hat dem Beklagten begründeten Anlaß zur Prüfung einer Regreßhaftung gegeben, weil er die Notfrist zur Begründung der Beschwerde hatte verstreichen lassen (…vgl. BGH, Urt. v. 10. Oktober 1985 - IX ZR 153/84, NJW 1986, 581, 583; v. 31. Oktober 1985 - IX ZR 175/84, WM 1986, 199, 203).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.02.1986 - 13 U 81/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5981
OLG Stuttgart, 05.02.1986 - 13 U 81/85 (https://dejure.org/1986,5981)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.02.1986 - 13 U 81/85 (https://dejure.org/1986,5981)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Februar 1986 - 13 U 81/85 (https://dejure.org/1986,5981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Ersatzansprüchen wegen Mangelfolgeschaden; Schadensersatzanspruch für falsche Beratung über Sanierungsmaßnahmen; Fortsetzung früherer Aufträge durch Begleitung der Sanierung durch den ehemaligen Bauleiter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1281
  • NJW-RR 1987, 896 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 249/77

    Verjährung der Ansprüche des Bauherrn gegen einen geologischen Gutachter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.1986 - 13 U 81/85
    Es ist dem Beklagten einzuräumen, daß er in der Einordnung und Ausgestaltung seines Vertragsverhältnisses mit der Klägerin nicht ungünstiger gestellt sein kann, als ähnliche Gutachter und Berater (z.B. Architekten und geologische Baugrundgutachter), deren Haftung für schadensstiftende Einflußnahme auf die Ausführung von Bauarbeiten ebenfalls den §§ 635, 638 BGB unterstellt wurden (BGH NJW 1979, 214).
  • BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74

    Verjährung von Mängelfolgeschäden bei fehlerhafter Grundstücksbewertung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.1986 - 13 U 81/85
    Dadurch unterscheidet es sich von Rechtsgutachten oder ähnlichen Expertisen, für welche die Verjährung von Ersatzansprüchen wegen Mangelfolgeschaden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Anwendung der Regeln über die positive Vertragsverletzung nach Ablauf von 30 Jahren eintreten soll (BGH NJW 1976, 1502).
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 80/86

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche wegen Fehlern eines …

    Es läßt Schadensersatzansprüche, auch soweit sie gegen den Beklagten gerichtet sind, schon an dessen Verjährungseinrede scheitern (sein Urteil ist veröffentlicht NJW-RR 1986, 1281).
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