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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 21.12.1989 - 2 U 2815/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3079
OLG Nürnberg, 21.12.1989 - 2 U 2815/89 (https://dejure.org/1989,3079)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.12.1989 - 2 U 2815/89 (https://dejure.org/1989,3079)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Dezember 1989 - 2 U 2815/89 (https://dejure.org/1989,3079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ersatzfähige Mietwagenkosten im Falle eines unfallbedingten Ausfalls eines gewerblich genutzten Fahrzeugs; Umfang der Schadensersatzpflicht nach einem verschuldeten Verkehrsunfall; Vorrang der Naturalrestitution vor der Schadenskompensation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 984
  • NZV 1991, 115 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.1989 - 2 U 2815/89
    Die Mietwagenkosten sind dann, wie der BGH in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, Herstellungsaufwand für das beschädigte Fahrzeug, den der Schädiger gemäß § 249 Satz 2 BGB zu ersetzen hat (vgl. BGH vom 4.12.1984, VersR 85, 283 m.w.N.).

    Bei Berücksichtigung all dieser Gesichtspunkte wird deshalb, wie der BGH ausgeführt hat, das Verlangen auf Ersatz der Mietwagenkosten nur in Ausnahmefällen an der Grenze des § 251 II BGB scheitern (vgl. BGH in VersR 85, 283, 284; Dr. Weber in DAR 85, 174).

  • OLG Karlsruhe, 03.05.1968 - 2 U 137/67

    Unfall; Unanwendbarkeit; Überhöhte Geschwindigkeit; Möglichkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.1989 - 2 U 2815/89
    Eigenersparnis von 25 % angeführte Entscheidung des OLG Karlsruhe VersR 68, 976 befaßt sich jedoch nicht mit den ersparten Eigenaufwendungen, sondern mit dem Nutzungswert eines beschädigten PKW unter Zugrundelegung der Zahlen für die Nutzungsentschädigung von Sanden-Danner VersR 66, 697.
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.1989 - 2 U 2815/89
    Für den Geschädigten muß deshalb die gleiche wirtschaftliche Lage wie vor dem Unfall geschaffen werden (vgl. BGHZ 40, 345).
  • LG Stuttgart, 27.11.2020 - 19 O 145/20

    Corona-Pandemie: Ansteckungschutzmaßnahmen des Reparateurs sind kein …

    Die Grenze des § 251 Abs. 2 BGB ist hier erst dann überschritten, wenn ein wirtschaftlich denkender vernünftiger Unternehmer ex ante die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs in der betreffenden Situation als völlig unvertretbar abgelehnt hätte (u.a. BGH NJW 1985, 793; OLG Köln VersR 1993, 372; OLG München r+s 1993, 140; OLG Karlsruhe NZV 1989, 71; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 984).
  • BGH, 19.10.1993 - VI ZR 20/93

    Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten bei unfallbeschädigtem Taxi

    Von daher wird es aus dem Blickwinkel eines verständigen Kaufmanns selten als unvertretbar erscheinen, einige Wochen lang Mietkosten hinzunehmen, die den mit der Mietsache zu erwirtschaftenden Ertrag voraussichtlich erheblich übersteigen werden, wenn er dadurch seinen Betrieb ungestört aufrechterhalten, den unternehmerischen "good-will" sichern, sich seine Stammkundschaft erhalten, am Markt und in der Organisation der Funkzentrale präsent bleiben kann etc. Demgemäß ist in der Rechtsprechung der Instanzgerichte Erstattungsfähigkeit der Mietkosten auch in Fällen angenommen worden, in denen diese deutlich mehr als 100 % über dem Verdienstausfall lagen (vgl. z.B. OLG Karlsruhe, DAR 1989, 226, 227; OLG Nürnberg, NJW-RR 1990, 984 [OLG Nürnberg 21.12.1989 - 2 U 2815/89]; LG Nürnberg-Fürth, DAR 1991, 186, 187).
  • LG Saarbrücken, 05.04.2012 - 13 S 15/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei …

    Rn. 26 ee) Ein solches Verhältnis legt zwar grundsätzlich die Annahme nahe, dass die Anmietung eines Ersatztaxis unvertretbar war (vgl. dazu auch die Fallgestaltungen in: BGH…, Urteil vom 19.10.1993 aaO für eine Überschreitung um 283%; OLG Karlsruhe, NZV 1989, 71, für 239%; OLG Nürnberg, NJW-RR 1990, 984, für 290%; LG Wiesbaden, Schaden-Praxis 2011, 258, für 166%; LG Mainz, Urteil vom 28.06.2011 - 3 S 185/10 - für 300%).
  • OLG Schleswig, 16.07.2024 - 7 U 124/23

    Schadensersatz bei Beschädigung eines Taxis und ersparten Aufwendungen

    Von daher wird es aus dem Blickwinkel eines verständigen Kaufmanns selten als unvertretbar erscheinen, einige Wochen lang Mietkosten hinzunehmen, die den mit der Mietsache zu erwirtschaftenden Ertrag voraussichtlich erheblich übersteigen werden, wenn er dadurch seinen Betrieb ungestört aufrechterhalten, den unternehmerischen "good-will" sichern, sich seine Stammkundschaft erhalten, am Markt und in der Organisation der Funkzentrale präsent bleiben kann etc. Demgemäß ist in der Rechtsprechung der Instanzgerichte Erstattungsfähigkeit der Mietkosten auch in Fällen angenommen worden, in denen diese deutlich mehr als 100 % über dem Verdienstausfall lagen (vgl. z.B. OLG Karlsruhe, DAR 1989, 226, 227; OLG Nürnberg, NJW-RR 1990, 984; LG Nürnberg-Fürth, DAR 1991, 186, 187).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2023 - 20 O 4607/22

    Auffahrunfall auf Fahrschulwagen - Verhältnismäßigkeit …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Inanspruchnahme eines Mietwagens für einen wirtschaftlich denkenden Geschädigten aus der maßgebenden Sicht ex ante gemäß § 251 Abs. 2 BGB nur dann und insoweit nicht zu ersetzen, als sie unternehmerisch geradezu unvertretbar war (BGH, Urteil vom 04.12.1984, Az.: VI ZR 225/82; Urteil vom 19.10.1993, Az.: VI ZR 20/93; OLG München, Urteil vom 22.05.1992, Az.: 10 U 1810/92; OLG Köln, Urteil vom 26.08.1996, Az.: 12 U 65/96; OLG Nürnberg, Urteil vom 21.12.1989, Az.: 2 U 2815/89 LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.10.2015, Az.: 8 O 6456/14; KG, Urteil vom 30.08.2004, Az.: 12 U 283/03).
  • OLG Celle, 26.02.2025 - 14 U 175/24

    Erstattung der restlichen Mietwagenkosten bei Erforderlichkeit

    Diese Grenze ist nicht schon dann überschritten, wenn die (erforderlichen) Mietwagenkosten den ohne Einsatz des Ersatzfahrzeugs entgangenen Gewinn übersteigen, sondern erst dann, "wenn die Inanspruchnahme eines Mietwagens für einen wirtschaftlich denkenden Geschädigten aus der hier maßgebenden Sicht unternehmerisch geradezu unvertretbar ist, was nur ausnahmsweise der Fall sein wird (…Böhme/Biela/Tomson in: Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Aufl. 2018, a) Mietwagenkosten, Rn. 94; zum Ganzen näher BGH NJW 1985, 793 (794) [BGH 04.12.1984 - VI ZR 225/82]; 1993, 3321; OLG Karlsruhe NZV 1989, 71; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 984 [OLG Nürnberg 21.12.1989 - 2 U 2815/89]; OLG Köln NZV 1993, 150 [OLG Köln 08.01.1993 - 19 U 99/92]; OLG München r+s 1993, 140 (141); Geigel/Katzenstein, Haftpflichtprozess, 29. Aufl. 2024, Kap. 3 Rn. 135, beck-online).
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