Rechtsprechung
| BGH, 03.07.1991 - XII ZR 262/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anordnung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 03.07.1991 - XII ZR 262/90
- BGH, 18.03.1992 - XII ZR 262/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1216
- FamRZ 1991, 1176
- FamRZ 1992, 787
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.09.1990 - I ZR 220/90
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz
Auszug aus BGH, 03.07.1991 - XII ZR 262/90
Ein Sachverhalt, der ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen könnte (vgl. BGH, Beschluß vom 7. September 1990 - I ZR 220/90 = BGHR ZPO § 719 Abs. 2 Satz 1, Nachteil 2 m.w.N.), liegt nicht vor. - BGH, 28.03.1990 - XII ZR 3/90
Antrag auf Vollstreckungsschutz - Abwenden der Vollstreckung durch …
Auszug aus BGH, 03.07.1991 - XII ZR 262/90
Nach ständiger, auch vom Senat gebilligter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 25. August 1978 - X ZR 17/78 = LM ZPO § 712 Nr. 1; Senatsbeschluß vom 28. März 1990 - XII ZR 3/90 = BGHR ZPO § 719 Abs. 2, Gläubigerinteressen 1) kommt eine Einstellung der Vollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO indessen regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner, der sich auf nicht zu ersetzende Nachteile als Folge einer Vollstreckung berufen will, im Berufungsrechtszug einen Schutzantrag gemäß § 712 ZPO nicht gestellt hat. - BGH, 25.08.1978 - X ZR 17/78
Einstellung einer Zwangsvollstreckung bei fehlendem Vollstreckungsschutzantrag …
Auszug aus BGH, 03.07.1991 - XII ZR 262/90
Nach ständiger, auch vom Senat gebilligter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 25. August 1978 - X ZR 17/78 = LM ZPO § 712 Nr. 1;… Senatsbeschluß vom 28. März 1990 - XII ZR 3/90 = BGHR ZPO § 719 Abs. 2, Gläubigerinteressen 1) kommt eine Einstellung der Vollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO indessen regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner, der sich auf nicht zu ersetzende Nachteile als Folge einer Vollstreckung berufen will, im Berufungsrechtszug einen Schutzantrag gemäß § 712 ZPO nicht gestellt hat.
- BGH, 06.06.2006 - XII ZR 80/06
Voraussetzungen der Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das …
Die Beklagte hat auch nicht vorgetragen, dass es ihr im Berufungsrechtszug aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen sei, einen entsprechenden Schutzantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergangen ist (§ 714 Abs. 1 ZPO), zu stellen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juli 1991 - XII ZR 262/90 - FamRZ 1991, 1176, 1177). - BGH, 31.10.2000 - XII ZR 3/00
Vollstreckungsschutzantrag im Revisionsverfahren
Nach ständiger, auch vom Senat gebilligter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine solche Einstellung indessen regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Schutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Juli 1991 - XII ZB 262/90 - NJW-RR 1991, 1216 m.N.). - BGH, 04.09.2002 - XII ZR 173/02
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren
Die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als ein letztes Hilfsmittel des Vollstreckungsschuldners angesehen, dem regelmäßig der Erfolg zu versagen ist, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (st. Rspr. vgl. Senatsbeschluß vom 3. Juli 1991 - XII ZR 262/90 - NJW-RR 1991, 1216).Die Beklagte hat auch nicht vorgetragen, daß es ihr im Berufungsrechtszug aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen sei, einen entsprechenden Schutzantrag zu stellen (Senatsbeschluß vom 3. Juli 1991 aaO).
- BGH, 24.11.2010 - XII ZR 31/10
Revision im Räumungsprozess gegen den Gaststättenpächter: …
Rn. 7 a) Die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als ein letztes Hilfsmittel des Vollstreckungsschuldners angesehen, dem regelmäßig der Erfolg zu versagen ist, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (st. Rspr. vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juni 2008 - XII ZR 55/08 - NJW-RR 2008, 1038; vom 6. Juni 2006 - XII ZR 80/06 - NJW-RR 2006, 1088; vom 4. September 2002 - XII ZR 173/02 - NJW-RR 2002, 1650 und vom 3. Juli 1991 - XII ZR 262/90 - NJW-RR 1991, 1216).Rn. 9 c) Der Kläger hat schließlich auch keinen ausreichenden Grund vorgetragen, dass es ihm im Berufungsverfahren aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen sei, einen entsprechenden Schutzantrag zu stellen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juli 1991 - XII ZR 262/90 - NJW-RR 1991, 1216).
- BGH, 12.07.2017 - XII ZR 46/17
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Einstellung der …
Rn. 6 a) Die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als ein letztes Hilfsmittel des Vollstreckungsschuldners angesehen, dem regelmäßig der Erfolg zu versagen ist, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (st. Rspr. vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juni 2008 - XII ZR 55/08 - NJW-RR 2008, 1038; vom 6. Juni 2006 - XII ZR 80/06 - NJW-RR 2006, 1088; vom 4. September 2002 - XII ZR 173/02 - NJW-RR 2002, 1650 und vom 3. Juli 1991 - XII ZR 262/90 - FamRZ 1991, 1176). - LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2007 - 15 Sa 1630/07
Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei unterlassenem Antrag …
Insofern folgt die Kammer hier den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren aufgestellt hat (Bundesgerichtshof vom 31.10.2000 - XII ZR 3/00 - NJW 2001, 375; vom 3.7.1991 - XII ZR 262/90 - NJW-RR 1991, 1216).Insofern folgt die Kammer hier den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren aufgestellt hat (Bundesgerichtshof vom 31.10.2000 - XII ZR 3/00 - NJW 2001, 375; vom 3.7.1991 - XII ZR 262/90 - NJW-RR 1991, 1216).
- OLG Bremen, 21.09.2010 - 4 UF 94/10
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel; Begriff des nicht …
Sie beruhen auf der spezifisch revisionsrechtlichen Erwägung, dass ein Vollstreckungsschutzantrag bei einem Revisionsgericht nur als letztes Hilfsmittel in Betracht kommen darf (so bereits BGH, Beschluss vom 25.08.1978, NJW 1979, 1208; daran anschließend BGH, Beschluss vom 28.03.1990, FamRZ 1990, 996; BGH, Beschluss vom 03.07.1991, FamRZ 1991, 1176, 1177; BGH, Beschluss vom 31.10.2000, NJW 2001, 375). - BGH, 22.11.2006 - XII ZR 58/04
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren
Dies rechtfertigt die vorliegende Ausnahme von dem Grundsatz, dass Anträge auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz nur Erfolg haben können, wenn ein entsprechender Antrag schon in der Berufungsinstanz gestellt wurde (Senatsbeschlüsse vom 6. Juni 2006 aaO und 3. Juli 1991 - XII ZR 262/90 - NJW-RR 1991, 1216). - BGH, 01.07.2009 - XII ZR 50/09
Vollstreckungsschutz im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde
Der Beklagte hat auch nicht vorgetragen, dass es ihm im Berufungsrechtszug aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen sei, einen entsprechenden Schutzantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergangen ist ( § 714 Abs. 1 ZPO), zu stellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juni 2006 - XII ZR 80/06 - NJW-RR 2006, 1088 und vom 3. Juli 1991 - XII ZR 262/90 - FamRZ 1991, 1176, 1177) . - LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2009 - 15 Sa 2311/08
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Betriebseinstellung
Soweit die hiesige Kammer in einer früheren Entscheidung ( 23.8.2007 - 15 Sa 1630/07 - NZA-RR 2008, 42) den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren aufgestellt hat (Bundesgerichtshof vom 31.10.2000 - XII ZR 3/00 - NJW 2001, 375; vom 3.7.1991 - XII ZR 262/90 - NJW-RR 1991, 1216) auch für das arbeitsgerichtliche Berufungsverfahren gefolgt war, wird hieran nicht mehr festgehalten. - BGH, 21.09.2005 - XII ZR 126/05
Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren
- LAG Düsseldorf, 03.01.2008 - 13 Sa 1895/07
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
- BGH, 07.09.1999 - XII ZR 237/99
Unzulässigkeit eines Vollstreckungschutzantrages
- BGH, 10.04.2003 - XII ZR 280/01
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren
- BGH, 21.06.2000 - XII ZR 350/99
Einstellung - Zwangsvollstreckung - Einlegung - Revision - Vorläufig …
- BGH, 01.12.1999 - XII ZR 310/99
Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren
- BGH, 04.01.1999 - IX ZR 429/98
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren
- BGH, 19.08.1993 - XI ZR 148/93
Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Drohender Verlust …
- BGH, 14.07.1995 - XII ZR 145/95
Räumung und Herausgabe eines Pachtgrundstückes - Vollstreckungsschutzantrag wegen …
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 18.03.1988 - 8 U 345/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online
Nachtragsbauaufträge als Ausführungsbehinderungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 851
- NJW-RR 1991, 1216 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.10.1982 - VII ZR 51/82
Pflicht des Unternehmers zu termingerechtem Beginn und zügiger Beendigung der …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.1988 - 8 U 345/87
Nur wenn dem Auftraggeber offenkundig die Tatsache und deren hindernde Wirkung bekannt waren, hat die unterlassene Anzeige keinen Einfluß auf den Anspruch auf Berücksichtigung der behindernden Umstände, § 6 Nr. 1 S. 2 VOB/B. Diese Regelung verfolgt zunächst den Zweck, dem Auftraggeber Kenntnis von bevorstehenden oder bereits eingetretenen hindernden Umständen zu verschaffen und ihm die Möglichkeit der Abhilfe und Ausübung seiner Befugnisse nach § 4 Nr. 1 S. 1 VOB/B zu geben (vgl. BGH, NJW 1983, 989;… Heiermann-Riedl-Rusam-Schwaab, VOB, 4. Aufl., § 6 Rdnr. 3). - BGH, 08.06.1967 - VII ZR 16/65
Haftung des Auftragnehmers bei Leistungsverzug
Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.1988 - 8 U 345/87
Denn Behinderungen in diesem Sinne sind alle Ereignisse, die den vorgesehenen Leistungsablauf hemmen oder verzögern, welche also auf die Ausführung der Leistung hindernd einwirken (vgl. BGHZ 48, 78 (81) = NJW 1967, 2262). - OLG Köln, 14.06.1985 - 20 U 164/84
Bauzeitverzögerung
- OLG Köln, 03.02.2021 - 11 U 136/18
Ersatz von Vorhaltekosten wegen eines Baustillstands; Zeitlicher Mehraufwand …
Soweit hingegen in der Vergangenheit vereinzelt die Meinung vertreten wurde, dass § 6 Abs. 6 S. 1 VOB/B auch bei einem vertragsgemäßen Verhalten des Auftraggebers möglich sei (OLG Koblenz, Urt. v. 18.03.1988 - 8 U 345/87, NJW-RR 1988, 851;… OLG Nürnberg, Urt. v. 13.10.1999 - 4 U 1683/99, BauR 2001, 409), ist diese Ansicht bereits mit dem Wortlaut der Regelung, der verlangt, dass die hindernden Umstände von einem Vertragsteil zu vertreten sein müssen, nicht zu vereinbaren und daher abzulehnen. - OLG Hamm, 14.04.2005 - 21 U 133/04
Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerung aufgrund eines vertragswidrigen …
a) Bauzeitverlängerungen können nach Ansicht des Senats grundsätzlich einen Anspruch des Auftragnehmers gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B auf Vereinbarung eines neuen Preises begründen (vgl. auch BGH, NJW 1968, 1234 und BauR 1985, 561; OLG Koblenz, NJW-RR 1988, 851;… Kapellmann/Messerschmidt-Kapellmann, VOB Teil A und B, § 2VOB/B, Rdn. 185; Kemper, NZBau 2001, 238; Diehr, BauR 2001, 1507; Thode, ZfBR 2004, 214). - BGH, 21.12.1989 - VII ZR 132/88
Inhalt der Anzeige
Landgericht und Oberlandesgericht (dieses NJW-RR 1988, 851) haben die Klage abgewiesen. - OLG Koblenz, 03.07.1996 - 1 U 1375/94
Vertragsumfang bei Pauschalvertrag im Bauwesen
Zwar können auch Nachtragsbauaufträge Behinderungen im Sinne des § 6 Nr. 6 VOB/B darstellen (vgl. OLG Koblenz, 8. Zivilsenat, NJW-RR 1988, 851 m.w.N.). - LG Neuruppin, 13.04.2012 - 5 O 26/10
VOB-Vertrag: Anspruch auf Vergütung sogenannter Nullpositionen; Darlegungslast …
Insoweit folgt die Kammer der Rechtsprechung, nach der Anordnungen des Auftraggebers zur Änderung der Bauzeit grundsätzlich zu einem Anspruch des Auftragnehmers gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B auf Vereinbarung eines neuen Preises begründen können (vgl. auch BGH, NJW 1968, 1234 und BauR 1985, 561; OLG Koblenz, NJW-RR 1988, 851; OLG Hamm, Urteil vom 14. April 2005;… Kapellmann/Messerschmidt-Kapellmann, VOB Teil A und B, § 2VOB/B, Rdn. 185; Kemper, NZBau 2001, 238; Diehr, BauR 2001, 1507; Thode, ZfBR 2004, 214).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 27.07.1990 - 4 U 185/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1490
- NJW-RR 1991, 1216 (Ls.)
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Rechtsprechung
| AG Erlangen, 19.09.1990 - 3 C 964/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1216 (Ls.)
- NJW-RR 1991, 83
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