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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.08.1990 - 5 UF 158/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3956
OLG Düsseldorf, 22.08.1990 - 5 UF 158/89 (https://dejure.org/1990,3956)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.08.1990 - 5 UF 158/89 (https://dejure.org/1990,3956)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. August 1990 - 5 UF 158/89 (https://dejure.org/1990,3956)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1284
  • FamRZ 1991, 220
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Brandenburg, 06.06.2019 - 10 UF 139/17

    Anspruch auf Kindesunterhalt

    Vielmehr muss sich der Unterhaltsschuldner so behandeln lassen, als würde er eine nach seinen Fähigkeiten gut bezahlte Stelle einnehmen (Senat,Beschluss vom 19.06.2003 - 10 WF 193/02, BeckRS 2003, 06713; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.08.2009 - 6 UFH 58/09, BeckRS 2011, 17421; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.1990 - 5 UF 158/89, BeckRS 9998, 09574;… Wendl/Dose, a.a.O., § 1 Rn. 793).
  • OLG Hamm, 26.05.1999 - 12 UF 88/98
    Der Senat hält deshalb entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung eine Kürzung des Selbstbehalts auf 73 % für angemessen und geboten (s. dazu auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1991 S. 1284; OLG Frankfurt FamRZ 1991 S. 594; OLG Celle NJW-RR 1994 S. 324;… Wendl/Staudigl/Scholz a.a.O. § 2 Rdnr. 270;… Kalthoener/Büttner Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Auflage, Rdnr. 46).
  • OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93

    Abänderung einer notariellen Unterhaltsvereinbarung - Erwerbsobliegenheit der …

    Deshalb hatte der Kläger nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um schnellstmöglich eine seinem Alter, seiner Vorbildung und seinem beruflichen Werdegang entsprechende und möglichst gut bezahlte andere Stelle zu finden (OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 220 ) Dass er sich durch intensive Suche, also auch durch Privatinitiative unter Anspannung aller Kräfte, d. h. mit einem der Ausübung einer vollschichtigen Erwerbsarbeit entsprechenden Zeitaufwand (…vgl. Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 5 Aufl., Rdn. 619) um eine solche Erwerbsstelle bemüht hat, kann nach den Angaben des insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Klägers nicht angenommen werden.
  • OLG Hamm, 06.10.1995 - 12 UF 61/95

    Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigem Kind

    Wenn ein gegenüber einem minderjährigen Kind Unterhaltspflichtiger auf bessere Verdienstmöglichkeiten verzichtet, ist dies im Rahmen der Erwerbsobliegenheit nur erheblich, wenn er gewichtige Gründe dafür nachweist (dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 1284 ; OLG Stuttgart, FamRZ 1993, 992 ).
  • OLG Hamm, 16.04.1999 - 8 WF 514/98

    Nachehelicher Unterhalt - Leistungsfähigkeit - freiwillige Leistung Dritter - …

    Das Zusammenwirtschaften mit einem Partner wird regelmäßig zu einer Ersparnis bei den Lebenshaltungskosten führen, insbesondere bei den Kosten für Energie, Funk und Fernsehen, Zeitung und Telefon, aber auch bei den Wohnkosten (vgl. dazu OLG Düsseldorf, FamRZ 1980, 1118; OLG Hamburg, FamRZ 1987, 1044; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 963;… Kalthöner/Büttner, aaO., Rdn. 493: Ersparnis von 20 bis 25 % der Lebenshaltungskosten; zum Verwandtenunterhalt: OLG Hamm, FamRZ 1988, 425 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 220 ).
  • OLG Jena, 16.11.2001 - 1 UF 228/01

    Unterhaltspflicht: gesteigerte Erwerbsobliegenheit

    Es reicht nicht aus, sich auf unzureichendes Arbeitseinkommen zu berufen; gegebenenfalls ist ein Unterhaltspflichtiger vielmehr gehalten, schnellstmöglich eine seinem Alter, seiner Vorbildung und seinem beruflichen Werdegang entsprechende möglichst gut bezahlte andere Stelle zu finden (OLG Hamm, FamRZ 1998, 982, 983, OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 220 f.).
  • OLG Hamm, 02.07.2004 - 12 UF 1/04
    Bei der verschärften Unterhaltspflicht müssen auch Aushilfs-und Gelegenheitsarbeiten angenommen werden (BGH NJW 1985, 733; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 220).
  • OLG Köln, 15.01.1992 - 13 U 226/91
    Rn. 5 Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Freistellung von den durch das am 30. Mai 1990 verkündete Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (5 UF 158/89) rechtskräftig festgestellten Unterhaltsansprüchen der beiden gemeinsamen Kinder der Parteien gegen sie, die Klägerin.
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