Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 24.05.1995 - 3 Wx 17/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 10 Abs. 1 § 23 § 24
Beschränkung der Befugnis der Wohnungseigentümer zur Vertretung in der Wohnungseigentümerversammlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jurpage.net (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1294
- ZMR 1996, 221
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 06.08.2007 - 16 Wx 106/07
Teilnahme des Beraters eines betroffenen Wohnungseigentümers an …
Die erforderliche Interessenabwägung und die Entscheidung über die Teilnahme des Beraters müssen in der Regel in der konkreten Wohnungseigentümerversammlung und in bezug auf den jeweiligen Tagesordnungspunkt erfolgen, da sich Art und Bedeutung der Angelegenheit erst im Einzelfall ergeben (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1993, 1329; BayObLG NZM 2002, 616; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1294;… Palandt/Bassenge, Kommentar zum BGB, 66. Auflage 2007 § 24 WEG Rdn. 15;… Staudinger/Bub, 13. Bearbeitung 2005, § 25 WEG Rdn. 173 ff). - OLG Stuttgart, 07.03.1997 - 20 W 1/97
Hinzuziehung eines anwaltlichen Beraters zur Gesellschafterversammlung
Diese Abwägung ist für jede Versammlung gesondert zu treffen und bedarf jeweils einer konkreten Prüfung im Einzelfall ( OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1294 ), und zwar auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit (Saenger, NJW 1992, 351). - BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95
Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist
Anders ist die Rechtslage dann, wenn ein Eigentümerbeschluß mit diesem oder einem ähnlichen Inhalt nicht für die eben stattfindende Versammlung, sondern auch für die Zukunft Gültigkeit haben soll (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1294 ). - BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 124/96
Vertretungsregelung in Gemeinschaftsordnung
2 Z 47/80">BayObLGZ 1981, 161, 163; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1294 ; Palandt/Bassenge BGB 55. Aufl. § 25 WEG Rn. 2; vgl. aber auch KG NJW-RR 1995, 147 f.). - LG Lüneburg, 22.09.2017 - 9 S 19/17
WEG - Nachweis der notwendigen Anwesenheit einer Begleitperson auf …
Die erforderliche Interessenabwägung und die Entscheidung über die Teilnahme eines Beistands können in der Regel erst in der konkreten Wohnungseigentümerversammlung und in Bezug auf den jeweiligen Tagesordnungspunkt erfolgen, da sich Art und Bedeutung der Angelegenheit erst im Einzelfall ergeben (BGHZ 121, 236 ff. [242]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1294).
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