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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,771
BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96 (https://dejure.org/1996,771)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1996 - III ZR 40/96 (https://dejure.org/1996,771)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - III ZR 40/96 (https://dejure.org/1996,771)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufung - Zulässigkeit - Nicht weiterverfolfung ursprünglichen Antrags - Neuer Antrag - Neuer Lebenssachverhalt - Zweigliedriger Streitgegenstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 263, § 511
    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1276
  • BB 1997, 121
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96
    Nach der prozeßrechtlichen Auffassung vom Streitgegenstand im Zivilprozeß, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. insbesondere BGHZ 117, 1, 5 f [BGH 19.12.1991 - IX ZR 96/90] m.w.N.) und die auch der erkennende Senat teilt, wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht; vielmehr ist Gegenstand des Rechtsstreits der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgenbehauptung aufgefaßte eigenständige prozessuale Anspruch.

    Zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt "seinem Wesen nach" erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (vgl. BGHZ 117, 1, 6, 7 [BGH 19.12.1991 - IX ZR 96/90]m.w.N.).

  • BGH, 06.12.1990 - IX ZR 96/90
    Auszug aus BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96
    Nach der prozeßrechtlichen Auffassung vom Streitgegenstand im Zivilprozeß, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. insbesondere BGHZ 117, 1, 5 f [BGH 19.12.1991 - IX ZR 96/90] m.w.N.) und die auch der erkennende Senat teilt, wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht; vielmehr ist Gegenstand des Rechtsstreits der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgenbehauptung aufgefaßte eigenständige prozessuale Anspruch.

    Zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt "seinem Wesen nach" erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (vgl. BGHZ 117, 1, 6, 7 [BGH 19.12.1991 - IX ZR 96/90]m.w.N.).

  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71

    Maklerprovision bei Alleinauftrag

    Auszug aus BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96
    Dies bedeutet, daß für die Rechtsfolgen, die sich aus einem etwaigen vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers ergeben, die Grundsätze gelten, die in BGHZ 60, 377, 382 f entwickelt worden sind.
  • BGH, 30.11.1995 - III ZR 240/94

    Prüfung der Zulässigkeit der Berufung in der Revisionsinstanz; Versteigerung …

    Auszug aus BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96
    Die Änderung oder bloße Erweiterung der Klage in zweiter Instanz (§§ 523 i.V.m. 264 Nr. 2, 263 ZPO) kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein; vielmehr setzt ein derartiges Prozeßziel eine zulässige Berufung voraus (Senatsurteil vom 30. November 1995 - III ZR 240/94 = NJW 1996, 527 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; siehe auch BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - VIII ZR 68/95, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 68/95

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96
    Die Änderung oder bloße Erweiterung der Klage in zweiter Instanz (§§ 523 i.V.m. 264 Nr. 2, 263 ZPO) kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein; vielmehr setzt ein derartiges Prozeßziel eine zulässige Berufung voraus (Senatsurteil vom 30. November 1995 - III ZR 240/94 = NJW 1996, 527 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; siehe auch BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - VIII ZR 68/95, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 26.01.1994 - IV ZR 39/93

    Streit um Maklerprovision - Erteilung erweiterten Alleinauftrags - Zeugenbeweis - …

    Auszug aus BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96
    Für einen "erweiterten" Alleinauftrag, durch den das Kausalitätserfordernis des § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB abbedungen werden sollte und der deswegen möglicherweise auch ohne eine eigene kausale Nachweis- oder Vermittlungsleistung des Maklers einen vertraglichen Anspruch hätte begründen können, gibt die Vertragsurkunde nichts her, ganz abgesehen davon, daß eine solche Vereinbarung nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen, sondern nur im Wege individuellen Aushandelns getroffen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1994 - IV ZR 39/93 = BGHR BGB § 652 Abs. 1 Alleinauftrag 3 m.w.N.).
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