Rechtsprechung
| OLG München, 01.03.1996 - 11 W 811/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer stillschweigenden Verfahrenstrennung im Falle einer Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit; Rechtmäßigkeit der Neueinforderung eines bereits beim unzuständigen Gericht eingezahlten Gerichtskostenvorschusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 18.12.1995 - 33 O 14974/95
- OLG München, 01.03.1996 - 11 W 811/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1279
- MDR 1996, 642
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 12.05.2026 - KZR 6/24
Sammelklage-Inkasso - Grenzen des "Sammelklage-Inkassos" beim LKW-Kartell
Zwar kann die Abtrennung dazu führen, dass er für die abgetrennten Verfahren nicht mehr im gleichen Maße von der Gebührendegression und der Gebührenhöchstgrenze nach § 39 Abs. 2 GKG profitiert, da für jedes abgetrennte Verfahren unabhängig vom Wert der in den weiteren Verfahren geltend gemachten Schadensersatzansprüche ein gesonderter Streitwert zu bestimmen ist (ganz hM, vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. März 2014 - 1 BvR 2169/13 ua, juris Rn. 9 ff.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 21. April 1987 - 6 W 62/87, juris Rn. 9; OLG München, NJW-RR 1996, 1279; OLG Bremen, NJOZ 2014, 1036; OLG Köln…, Beschluss vom 7. Mai 2018 - I-16 W 22/18, juris Rn. 4;… Greger in Zöller, aaO, § 145 Rn. 28;… Fritsche in MünchKommZPO, aaO, § 145 Rn. 15;… Althammer in Stein/Jonas, aaO, § 145 ZPO Rn. 25;… Bünnigmann in Anders/Gehle, aaO, § 145 ZPO Rn. 13;… Stadler in Musielak/Voit, aaO, § 145 ZPO Rn. 36;… Wendtland in BeckOK ZPO, aaO, § 145 Rn. 39; Thole, AnwBl 2023, 152, 153; André/Weißenberger, ZIP 2023, 1402, 1405). - OLG Dresden, 16.01.2019 - 8 W 8/19
Gebührenstreitwert nach Abtrennung des Verfahrens gegen einen von mehreren …
Die Abtrennung eines Verfahrens gegen einen von mehreren Streitgenossen führt daher nicht zu einer Änderung des ursprünglich entstandenen Streitwerts (OLG München, MDR 1996, 642, 643); dies gilt auch dann, wenn die Klage der Höhe nach vor der Abtrennung teilweise zurückgenommen wurde. - OLG Hamburg, 04.11.2013 - 8 W 101/13
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten mehrerer …
Rn. 7 Wenn bei einem von mehreren Beklagten die örtliche Zuständigkeit des angegangenen Gerichts nicht gegeben ist und das Verfahren gegen ihn zwecks Verweisung abgetrennt wird, entstehen mehrere für die Zukunft in jeder Beziehung selbständige Verfahren, für die auch die Gerichtskosten neu anfallen ( OLG München, Beschluss v. 1.3.1996 zum Aktz.11 W 811/96, Rn. 6, zit. nach juris ).
- OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03
Gerichtsstandsvereinbarung in einem Unternehmenskaufvertrag
Eine Trennung, die angeordnet werden muss, bevor die Verweisung ausgesprochen wird, kann auch stillschweigend erfolgen (vgl. OLG München MDR 1996, 642 = NJW-RR 1996, 1279 = OLGR 1996). - OLG Stuttgart, 04.02.2009 - 8 W 39/09
Anwaltliches Vergütungsrecht: Berechnung der Verfahrensgebühr bei nur teilweiser …
Nachdem das Landgericht trotz der nach wie vor rechtshängigen Widerklage über die Klageforderung kein Teilurteil gem. § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO erließ, bei dem die Kostenentscheidung dem Schlussurteil hätte vorbehalten werden müssen (…Vollkommer in Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 301 Rdnr. 11;… Musielak in Münchener Kommentar, ZPO, 3. Aufl. 2008, Bd. 1, § 301 Rdnr. 25;… Musielak in Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 301 Rdnr. 27; je m. w. N.), sondern ein Endurteil mit einer Kostenentscheidung, ist davon auszugehen, dass die Vorinstanz stillschweigend eine Verfahrenstrennung im Sinne des § 145 Abs. 1 und 2 ZPO vorgenommen hat (OLG München NJW-RR 1996, 1279 m. w. N.). - KG, 10.05.2010 - 1 W 443/09
Kostenfestsetzung nach Prozesstrennung: Ermessensfehlerfreiheit einer …
Rn. 3 Bei Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 ZPO fällt in jedem der neuen Verfahren die Gebühr gemäß Nr. 1210 KV GKG nach dem dann maßgebenden Einzelstreitwert erneut an (vgl. OLG Nürnberg, OLGR 2005, 262, 263; OLG München, NJW-RR 1996, 1279; BFH, Beschluss v. 22. Sept. 2008 - II E 14/07;… Zöller/Greger, a.a.O., § 147 Rn. 28); die Pauschgebühr für das Verfahren im Allgemeinen entsteht durch jede Prozesshandlung immer wieder erneut, wenn nicht als "Dauergebühr" allein durch den Verfahrensablauf (BVerwG, NJW 1960, 1973; OLG Schleswig, JurBüro 1996, 204). - FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2024 - 5 K 443/21
Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung nach Klagerücknahme im Rahmen des …
Ist aber die im Ausgangsverfahren auf die Gerichtskosten geleistete Zahlung auch unter Berücksichtigung der Verfahrenstrennung vollständig verbraucht, steht damit nichts mehr für eine Aufteilung bzw. Verrechnung im abgetrennten Verfahren zur Verfügung [KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 1 W 443/09 - juris (RdNr. 8); OLG München, Beschluss vom 01. März 1996 - 11 W 811/96 - MDR 1996, S. 642 (643)]. - FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2024 - 5 Ko 443/21
Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung nach Klagerücknahme im Rahmen des …
Ist aber die im Ausgangsverfahren auf die Gerichtskosten geleistete Zahlung auch unter Berücksichtigung der Verfahrenstrennung vollständig verbraucht, steht damit nichts mehr für eine Aufteilung bzw. Verrechnung im abgetrennten Verfahren zur Verfügung [KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 1 W 443/09 - juris (RdNr. 8); OLG München, Beschluss vom 01. März 1996 - 11 W 811/96 - MDR 1996, S. 642 (643)]. - KG, 04.03.2019 - 19 W 149/18
Kostenfestsetzung bei der Beauftragung eines gemeinsamen Rechtsanwalts durch …
Diese kann auch konkludent erfolgen (siehe OLG München, Beschluss vom 1. März 1996 - 11 W 811/96 -, juris). - SG Gießen, 29.10.2007 - S 26 AS 22/07
Entstehen der Erledigungsgebühr
Ebenso entsteht keine Erledigungsgebühr durch Einlenken der Behörde als Folge schriftlicher oder mündlicher Ausführungen des Anwalts im Verfahren (BSG, MDR 96, 642).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.05.1996 - 7 UF 242/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 15.09.1995 - 7 UF 242/95
- OLG Hamm, 06.10.1995 - 7 UF 242/95
- OLG Hamm, 03.05.1996 - 7 UF 242/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1279
- FamRZ 1997, 382
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 03.08.2007 - 9 UF 161/06
Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung von Tilgungsraten, Pflicht zur …
Nach Abzug des Unterhalts für den gemeinsamen Sohn K., der nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, FamRZ 1997, 382), der der Senat folgt, in die Bedarfsbemessung in Höhe des Tabellenunterhalts und daher mit monatlich 204 EUR bis einschließlich Juni 2007 und mit monatlich 202 EUR ab Juli 2007 einzustellen ist, ergeben sich Unterhaltsansprüche der Antragstellerin von monatlich 462, 22 EUR (1.282,52 EUR - 204 EUR = 1.078,52 EUR : 7 x 3) bis einschließlich Juni 2007 und von monatlich 463, 08 EUR (1.282,52 EUR - 202 EUR = 1.080,52 EUR : 7 x 3) ab Juli 2007.
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