Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 23.06.1999 - 14 W 159/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
GKG § 59 Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 100 Abs. 1
Kostenverteilung bei Misserfolg der durch beide Parteien eingelegten Beschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde gegen Kostentenor; Gesamtschuldnerische Haftung; Kostenentscheidung
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 09.04.1999 - 2 C 1165/96
- OLG Koblenz, 23.06.1999 - 14 W 159/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 71
Wird zitiert von ...
- KG, 21.05.2002 - 1 AR 13/02
Gerichtskostenansatz bei gesamtschuldnerischer Kostenhaftung
Nach der Gegenansicht, die allein auf die gesetzliche Regelung (§ 59 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 426 BGB) abstellt, kann sich die Staatskasse nach ihrem Belieben an einen der Gesamtschuldner halten, während der Ausgleich im Innenverhältnis zu erfolgen hat (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2000, 71, OVG Münster AGS 2000, 55, m.abl.Anm. Hellstab; Markl/Mayer, GKG, 4.Aufl., § 58 Rdn.13 und § 59 Rdn.3).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 10.09.1998 - 14 W 627/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
GKG § 25 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 91 a
Streitwertfestsetzung vor Kostenfestsetzung; Zahlung nach Fälligkeit im Prozess keine übereinstimmende Erledigungserklärung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Streitwertfestsetzung; Kostenfestsetzung; Erledigungserklärung
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 18.08.1998 - 1 O 238/97
- OLG Koblenz, 10.09.1998 - 14 W 627/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 71
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94
Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung
Auszug aus OLG Koblenz, 10.09.1998 - 14 W 627/98
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemißt sich der Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung in der Regel nach den bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1210 = WM 1996, 1563). - OLG Koblenz, 06.02.1992 - 14 W 713/91
Teilweise Erledigungserklärung; Streitwertbemessung
Auszug aus OLG Koblenz, 10.09.1998 - 14 W 627/98
Für die Teilerledigung gilt nichts anderes (vgl. hierzu und zur Streitwertberechnung den - allerdings eine übereinstimmende Teilerledigung betreffenden - Senatsbeschluß vom 6. Februar 1992 - 14 W 713/91 -, der in JurBüro 1992, 626 abgedruckt ist). - OLG Koblenz, 20.02.1984 - 14 W 11/84
Einseitige Erledigungserklärung; Feststellung der Erledigung; Leistungsantrag; …
Auszug aus OLG Koblenz, 10.09.1998 - 14 W 627/98
Der Streitwert bei einseitiger Teilerledigung richtet sich nach dem Wert der Resthauptsache zuzüglich des Kostenanteils des teilerledigten Teiles (vgl. OLG Koblenz, MDR 84/671 = KostRsp ZPO, § 3 Nr. 694 - 14 W 11/84 -).
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