Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 10.09.1998

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.06.1999 - 14 W 159/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6011
OLG Koblenz, 23.06.1999 - 14 W 159/99 (https://dejure.org/1999,6011)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.06.1999 - 14 W 159/99 (https://dejure.org/1999,6011)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 14 W 159/99 (https://dejure.org/1999,6011)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6011) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GKG § 59 I 1; ; ZPO § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 59 Abs. 1 S. 1; ZPO § 91
    Auslegung eines Kostentenors

  • rechtsportal.de

    GKG § 59 Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 100 Abs. 1
    Kostenverteilung bei Misserfolg der durch beide Parteien eingelegten Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen Kostentenor; Gesamtschuldnerische Haftung; Kostenentscheidung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 71
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • KG, 21.05.2002 - 1 AR 13/02

    Gerichtskostenansatz bei gesamtschuldnerischer Kostenhaftung

    Nach der Gegenansicht, die allein auf die gesetzliche Regelung (§ 59 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 426 BGB) abstellt, kann sich die Staatskasse nach ihrem Belieben an einen der Gesamtschuldner halten, während der Ausgleich im Innenverhältnis zu erfolgen hat (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2000, 71, OVG Münster AGS 2000, 55, m.abl.Anm. Hellstab; Markl/Mayer, GKG, 4.Aufl., § 58 Rdn.13 und § 59 Rdn.3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Koblenz

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.09.1998 - 14 W 627/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5767
OLG Koblenz, 10.09.1998 - 14 W 627/98 (https://dejure.org/1998,5767)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.09.1998 - 14 W 627/98 (https://dejure.org/1998,5767)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. September 1998 - 14 W 627/98 (https://dejure.org/1998,5767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GKG § 25 II 1; ; ZPO § 91a

  • rechtsportal.de

    GKG § 25 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 91 a
    Streitwertfestsetzung vor Kostenfestsetzung; Zahlung nach Fälligkeit im Prozess keine übereinstimmende Erledigungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streitwertfestsetzung; Kostenfestsetzung; Erledigungserklärung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 71
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.09.1998 - 14 W 627/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemißt sich der Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung in der Regel nach den bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1210 = WM 1996, 1563).
  • OLG Koblenz, 06.02.1992 - 14 W 713/91

    Teilweise Erledigungserklärung; Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.09.1998 - 14 W 627/98
    Für die Teilerledigung gilt nichts anderes (vgl. hierzu und zur Streitwertberechnung den - allerdings eine übereinstimmende Teilerledigung betreffenden - Senatsbeschluß vom 6. Februar 1992 - 14 W 713/91 -, der in JurBüro 1992, 626 abgedruckt ist).
  • OLG Koblenz, 20.02.1984 - 14 W 11/84

    Einseitige Erledigungserklärung; Feststellung der Erledigung; Leistungsantrag; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.09.1998 - 14 W 627/98
    Der Streitwert bei einseitiger Teilerledigung richtet sich nach dem Wert der Resthauptsache zuzüglich des Kostenanteils des teilerledigten Teiles (vgl. OLG Koblenz, MDR 84/671 = KostRsp ZPO, § 3 Nr. 694 - 14 W 11/84 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Koblenz
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht