Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 22.06.1999 - 2 AR 27/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 929
- Rpfleger 1999, 499
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 49/82
Vollstreckung - Zwangsgeld - Auskunftserteilung - Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.06.1999 - 2 AR 27/99
Weil aber gemäß § 834 ZPO der Schuldner vor der Entscheidung über ein derartiges Gesuch nicht gehört werden darf, kann auch die Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht von einer Anhörung des Schuldners abhängig gemacht werden (vgl. BGH v. 2.3.1983 - IV b ARZ 49/82, MDR 1983, 739 = NJW 1983, 1859; BayObLG v. 26.11.1985 - AllgReg.90/85">NJW-RR 1986, 421, 422; offengelassen BGH v. 2.3.1983 - IV b ARZ 49/82, MDR 1983, 739 = NJW 1983, 1859), ist nämlich mit der Änderung des Gesetzes durch die zweite Zwangsvollstreckungsnovelle vom 17.12.1997 (BGBl. I, 3039), in Kraft getreten am 1.1.1999, überholt.
- BayObLG, 09.05.1990 - AR 1 Z 45/90
Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.06.1999 - 2 AR 27/99
Die getroffene Wahl ist für das Verfahren endgültig und unwiderruflich (vgl. BayObLG v. 9.5.1990 - AR 1 Z 45/90, NJW-RR 1991, 187, 188;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 57. Aufl., § 35 Rz. 4). - BGH, 15.01.1992 - XII ARZ 32/91
Feststellung des zuständigen Gerichts für ein Prozesskostenhilfeverfahren bei …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.06.1999 - 2 AR 27/99
Steht aber - wie hier - die Wohnsitzaufgabe fest und kann trotz zweckentsprechender Nachforschung nicht festgestellt werden, ob der Beklagte einen neuen Wohnsitz begründet hat, bleibt § 16 ZPO solange anwendbar, bis klargestellt ist, dass kein neuer Wohnsitz begründet wurde (vgl. dazu BGH v. 15.1.1992 - XII ARZ 32/91, NJW-RR 1992, 578;… Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 21. Aufl., § 16 Rz. 13 m.w.N.).
- OLG München, 23.06.2010 - 31 AR 34/10
Zwangsvollstreckung: Bestimmung der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts beim …
- OLG Hamm, 27.10.2005 - 27 U 167/03
Abgesonderte Verhandlung und Entscheidung zur Zulässigkeit der Klage gem. § 280 …
Es muss in diesem Fall nicht positiv feststehen, dass die Beklagte überhaupt keinen Wohnsitz hat (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 929; LG Hamburg, Rpfleger 2002, 467, jeweils m.w.N.) Das folgt aus dem Charakter des § 16 ZPO als Auffangtatbestand zu § 13 ZPO. - OLG Hamm, 04.06.2019 - 32 SA 38/19
Gerichtsstandbestimmung; Vollstreckungssache; Wohnsitz; Zeitpunkt; Bestimmung der …
- AG Köln, 19.01.2012 - 74 IN 108/10
Insolvenzantrag eines Gläubigers: Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem …
Auch wenn die Vorschrift grundsätzlich nur den Fall regelt, dass jemand überhaupt keinen Wohnsitz hat, so bleibt § 16 ZPO bei feststehender Wohnsitzaufgabe und trotz entsprechender Nachforschungen fehlender Feststellungen dahingehend, dass der Schuldner einen neuen Wohnsitz begründet hat, solange anwendbar, bis klargestellt ist, dass ein neuer Wohnsitz begründet wurde (…BGH, Beschl. v. 15.01.1992, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 22.06.1999, 2 AR 27/99, NJW-RR 2000, 929;… Thomas/Putzo, ZPO, § 16, Rn. 1). - KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24
Örtliche Zuständigkeit für den Erlass eines Pfändungs- und …
Als Auffangtatbestand greift die Bestimmung nach herrschender und zutreffender Auffassung aber auch dann, wenn und solange sich nach einer Wohnsitzaufgabe - trotz umfassender und erschöpfender Nachforschungen - die Neubegründung eines Wohnsitzes nicht feststellen lässt (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1993 - XII ARZ 32/91, NJW-RR 1992, 578; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Juni 1999 - 2 AR 27/99, NJW-RR 2000, 929; Senat, Beschlüsse vom 23. März 2007 - 2 AR 11/07 und vom 2. Oktober 2018 - 2 AR 51/18, jeweils nicht veröffentlicht). - LAG Düsseldorf, 23.04.1999 - 7 Ta 87/99
Kostenfestsetzung: Begründungspflicht - Abhilfemöglichkeit
Rn. 5 Eine Entscheidung der Streitfrage, ob nach erfolgter Gesetzesänderung eine Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers im Falle einer sofortigen Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß ausgeschlossen ist (dagegen OLG Stuttgart, Rpfleger 1999, 509 ablehnend Schneider Rpfleger 1999, 499 - = KostRsp. - BayObLG, 13.07.2005 - 1Z AR 143/05
Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit bei Forderungspfändung
- LG Düsseldorf, 28.08.2009 - 25 T 287/09
Annahme eines Wohnsitzes durch Sichtung der Person bei Spaziergängen und durch …
Es muss in diesem Fall nicht positiv feststehen, dass der Schuldner überhaupt keinen Wohnsitz hat (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 929 ; LG Hamburg, Rpfleger 2002, 467 , jeweils m.w.N.) Das folgt aus dem Charakter des § 16 ZPO als Auffangtatbestand zu § 13 ZPO .
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