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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.10.2001

Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2001 - XII ZR 263/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4567
BGH, 21.11.2001 - XII ZR 263/00 (https://dejure.org/2001,4567)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2001 - XII ZR 263/00 (https://dejure.org/2001,4567)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2001 - XII ZR 263/00 (https://dejure.org/2001,4567)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    ZPO § 712; ; ZPO § 719 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Einstellung der Zwangsvollstreckung - Einstweilige Einstellung - Nicht zu ersetzender Nachteil - Vollstreckungsschutzantrag - Zumutbarkeit - Erkennbarkeit - Glaubhaftmachung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 573
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.09.1999 - XII ZR 237/99

    Unzulässigkeit eines Vollstreckungschutzantrages

    Auszug aus BGH, 21.11.2001 - XII ZR 263/00
    Hat es der Schuldner - wie im vorliegenden Fall - in der Berufungsinstanz versäumt, von der Möglichkeit eines Antrags nach § 712 ZPO Gebrauch zu machen, kommt eine Einstellung der Vollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO regelmäßig nicht in Betracht (Senatsbeschluß vom 7. September 1999 - XII ZR 237/99 - BGHR ZPO § 719 Abs. 2 Einstellungsgründe 3 m.w.N.).
  • BGH, 19.08.2003 - VIII ZR 188/03

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Eine Ausnahme gilt allenfalls dann, wenn es dem Schuldner im Berufungsverfahren aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen (zuletzt z.B. Beschlüsse vom 21. November 2001 - XII ZR 263/00, NJW-RR 2002, 573; vom 31. Oktober 2000 - XII ZR 3/00, NJW 2001, 375; vom 27. August 1998 - XII ZR 167/98, NJW-RR 1998, 1603 und vom 5. Juni 1996 - VIII ZR 130/96, NJW 1996, 2103, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.05.2004 - V ZA 4/04

    Postulationsfähigkeit für Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung im …

    Anderes gilt nur dann, wenn und soweit die Gründe, auf die der Einstellungsantrag gestützt wird, im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht noch nicht vorlagen oder aus anderen Gründen nicht vorgetragen und glaubhaft gemacht werden konnten (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 21. November 2001, XII ZR 263/00, NJW-RR 2002, 573, 574).
  • BGH, 14.10.2003 - VIII ZR 121/03

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren

    Eine Ausnahme gilt allenfalls dann, wenn es dem Schuldner im Berufungsverfahren aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen (zuletzt z.B. Beschlüsse vom 19. August 2003 - VIII ZR 188/03; vom 21. November 2001 - XII ZR 263/00, NJW-RR 2002, 573; vom 31. Oktober 2000 - XII ZR 3/00, NJW 2001, 375; vom 27. August 1998 - XII ZR 167/98, NJW-RR 1998, 1603 und vom 5. Juni 1996 - VIII ZR 130/96, NJW 1996, 2103 jew.m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2001 - IV ZR 120/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5468
BGH, 10.10.2001 - IV ZR 120/01 (https://dejure.org/2001,5468)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2001 - IV ZR 120/01 (https://dejure.org/2001,5468)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 120/01 (https://dejure.org/2001,5468)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 6; ; VVG § 4 Abs. 1; ; BGB § 808; ; BGB § 808 Abs. 1 Satz 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herausgabe eines Versicherungsscheins - Erben - Vorlage des Originalversicherungsscheins - Beanspruchung einer Versicherungsleistung - Wert der Beschwer - Wertfestsetzung - Qualifiziertes Legitimationspapier - Inhaberklausel - Freies Ermessen - Leistungspflicht des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 3 546
    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung der Klage auf Herausgabe eines Versicherungsscheins

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 573
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Inhabers eines …

    Auszug aus BGH, 10.10.2001 - IV ZR 120/01
    Die damit vereinbarte Inhaberklausel macht den Versicherungsschein lediglich zu einem qualifizierten Legitimationspapier im Sinne der §§ 4 Abs. 1 VVG, 808 BGB (Senatsurteil vom 22. März 2000 - IV ZR 23/99 - VersR 2000, 709 unter II 1 c), nicht hingegen zu einem echten Inhaberpapier, das eine Wertbemessung nach den Grundsätzen des § 6 ZPO rechtfertigen könnte.

    Kennzeichnend für ein qualifiziertes Legitimationspapier ist gemäß § 808 Abs. 1 Satz 2 BGB, daß der Schuldner zwar an den Inhaber der Urkunde leisten darf, letzterer die Leistung jedoch nicht verlangen kann (Senatsurteil vom 22. März 2000 aaO).

  • BGH, 14.10.1993 - IX ZR 104/93

    Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus BGH, 10.10.2001 - IV ZR 120/01
    Maßgebend für die freiem Ermessen unterliegende Bewertung nach § 3 ZPO ist das Interesse der Beklagten, ihre Verurteilung zu beseitigen und die Versicherungspolice nicht herausgeben zu müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1993 - IX ZR 104/93 - WM 1993, 2229).
  • BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92

    Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags

    Auszug aus BGH, 10.10.2001 - IV ZR 120/01
    Auch wenn für die rechtliche Beurteilung des Herausgabeanspruchs der Kläger die Bezugsberechtigung der Beklagten entscheidende Vorfrage ist, wird diese von der Rechtskraft der ohnehin nur im Verhältnis der Prozeßparteien wirkenden Entscheidung nicht erfaßt (vgl. BGHZ 123, 137, 140).
  • BGH, 15.02.2000 - X ZR 127/99

    Urteilsbeschwer bei Stufenklage

    Auszug aus BGH, 10.10.2001 - IV ZR 120/01
    An den vom Berufungsgericht angenommenen Wert der Beschwer ist das Revisionsgericht im Bereich bis 60.000 DM nicht gebunden und daher nicht gehindert, diesen höher festzusetzen (BGH, Beschluß vom 15. Februar 2000 - X ZR 127/99 - NJW 2000, 1724 unter II 1).
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 61/91

    Beschwer: Herausgabe - Urkunde

    Auszug aus BGH, 10.10.2001 - IV ZR 120/01
    Diese wird nur dann einschlägig, wenn der Besitz der Urkunde unmittelbar den Wert eines Rechts verkörpert, wie es insbesondere bei Inhaberpapieren der Fall ist (BGH, Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 61/91 - FamRZ 1992, 169 unter 2;… Beschluß vom 13. Juli 1993 - III ZB 26/93 - BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 11 unter 2 a).
  • BGH, 13.07.1993 - III ZB 26/93

    Streitwert: Herausgabe - Urkunden - Notar

    Auszug aus BGH, 10.10.2001 - IV ZR 120/01
    Diese wird nur dann einschlägig, wenn der Besitz der Urkunde unmittelbar den Wert eines Rechts verkörpert, wie es insbesondere bei Inhaberpapieren der Fall ist (BGH, Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 61/91 - FamRZ 1992, 169 unter 2; Beschluß vom 13. Juli 1993 - III ZB 26/93 - BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 11 unter 2 a).
  • OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 U 129/15

    Herausgabeansprüche des früheren Besitzers gegen den Insolvenzverwalter

    Hier erscheint ein hälftiger Abschlag sachgerecht (vgl. BGH NJW-RR 2002, 573).
  • OLG Köln, 23.03.2010 - 9 W 95/09

    Streitwert einer Klage auf Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins zu einem …

    Soweit teilweise darauf abgestellt wird, dass das Interesse der beklagten Partei entscheidend sein soll, ihre Verurteilung zu beseitigen und die Police nicht herausgeben zu müssen (vgl. BGH NJW-RR 2002, 573 (Lebensversicherung) unter Hinweis auf BGH WM 1993, 229 (Bürgschaftsurkunde), handelt es sich um andere Fallgestaltungen im Hinblick auf das mit dem Besitz der Urkunde verbundene Bestehen oder Erlöschen von materiellen Ansprüchen.
  • BGH, 08.05.2002 - IV ZR 263/01

    Grundschuld - Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage

    An den vom Berufungsgericht angenommenen Wert der Beschwer ist das Revisionsgericht im Bereich bis 60.000 DM nicht gebunden und daher nicht gehindert, diesen höher festzusetzen (Senatsbeschluß vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 120/01 - NJW-RR 2002, 573 unter II; BGH, Beschluß vom 15. Februar 2000 - X ZR 127/99 - NJW 2000, 1724 unter II 1).
  • LAG Köln, 10.09.2013 - 11 Ta 344/12

    Streitwert bei Herausgabe von Versicherungsnachweis zur Frage des echten …

    Rn. 5 Für die Wertfestsetzung ist auf § 3 ZPO abzustellen, nicht hingegen wie z.B. in Fällen der Herausgabe von echten Inhaberpapieren auf § 6 ZPO(vgl. hierzu: BGH, Beschl. v. 10.10.2001 - IV ZR 120/01 - m.w.N.).
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