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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - I-3 Wx 132/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2180
OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - I-3 Wx 132/01 (https://dejure.org/2001,2180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.06.2001 - I-3 Wx 132/01 (https://dejure.org/2001,2180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - I-3 Wx 132/01 (https://dejure.org/2001,2180)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2; BGB § 242
    Wohnungseigentum - Kostenverteilung - Änderung - tatsächlicher Verbrauch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch des Wohnungseigentümers; Zustimmung zu einer Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; Kostenverteilungsschlüssel; Entwässerungskosten; Tatsächlicher Verbrauch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 731
  • NZM 2002, 349
  • ZMR 2002, 68
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - 3 Wx 132/01
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Erwägung, das die nach dem BGH-Beschluss vom 20.09.2000 (ZWE 2000, 518) im Regelungsbereich des § 16 Abs. 2 WEG - Kostenverteilung - nicht gegebene Anpassungsmöglichkeit durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss dazu Veranlassung geben kann, die Anforderungen an einen Abänderungsanspruch eines Wohnungs- oder Teileigentümers im Vergleich zu der bisherigen Rechtsprechung in angemessenem Umfang zu verringern.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 3 Wx 402/00

    Umfang einzelner Miteigentumsanteile - Änderungsanspruch aufgrund baulicher …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - 3 Wx 132/01
    Ein Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels kann danach anerkannt werden, wenn z. B. die Verteilung der Kosten nach der Grösse der Miteigentumsanteile im Hinblick darauf, dass diese von der Wohnfläche der einzelnen Wohnungen erheblich abweicht, zu sachwidrigen und unzumutbaren Ergebnissen für einzelne Wohnungseigentümer führt (vgl. Bay ObLG ZMR 2001, 474), ferner wenn eine nachträgliche bauliche Veränderung, die zu einer erheblichen Vergrösserung und Wertsteigerung eines einzelnen Wohnungseigentums oder eines Teileigentums führt, eine zunächst sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile aufhebt und so zu einer grob unbilligen Kostenverteilung führt (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 378) oder eine behördliche Auflage oder die Nichterteilung einer baurechtlichen Genehmigung dazu führen, dass ein Miteigentum auf Dauer nicht genutzt bwz.
  • OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00

    WEG : Genehmigung einer baulichen Veränderung durch unangefochtenen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - 3 Wx 132/01
    Ein Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels kann danach anerkannt werden, wenn z. B. die Verteilung der Kosten nach der Grösse der Miteigentumsanteile im Hinblick darauf, dass diese von der Wohnfläche der einzelnen Wohnungen erheblich abweicht, zu sachwidrigen und unzumutbaren Ergebnissen für einzelne Wohnungseigentümer führt (vgl. Bay ObLG ZMR 2001, 474), ferner wenn eine nachträgliche bauliche Veränderung, die zu einer erheblichen Vergrösserung und Wertsteigerung eines einzelnen Wohnungseigentums oder eines Teileigentums führt, eine zunächst sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile aufhebt und so zu einer grob unbilligen Kostenverteilung führt (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 378) oder eine behördliche Auflage oder die Nichterteilung einer baurechtlichen Genehmigung dazu führen, dass ein Miteigentum auf Dauer nicht genutzt bwz.
  • OLG Düsseldorf, 24.04.1985 - 3 W 32/85

    Wohnungseigentümer; Zustimmungsverpflichtung; Teilungserklärung; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - 3 Wx 132/01
    Bei der Prüfung ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist allerdings ein strenger Massstab anzulegen (vgl. BGZ 95, 137 ff; Bay ObLG Z 1985, 47 ff; WE 1997, 119, 120; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837 ff; WE 1999, 188; Staudinger-Bub, WEG Rn 267 zu § 16; Bärmann/Pick/Merle, Rn 119 zu § 16 WEG).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.1998 - 3 Wx 7/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - 3 Wx 132/01
    Der einzelne Wohnungseigentümer soll sich nämlich darauf verlassen können, dass einmal getroffene Vereinbarungen grundsätzlich weiterhin Gültigkeit haben und er sich bei dem Erwerb seines Wohnungseigentums auf den in der Teilungserklärung festgelegten oder durch nachträgliche Vereinbarung geänderten Kostenverteilungsschlüssel einstellen kann (OLG Düsseldorf ZMR 1998, 651).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer …

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2001 (NJW-RR 2002, 731) gehindert und hat die Sache deshalb mit Beschluß vom 10. März 2003 (NZM 2003, 319 = ZfIR 2003, 422 m. Anm. Derleder, ZfIR 2003, 407 = FGPrax 2003, 117 = WuM 2003, 401 = ZMR 2003, 600 = ZWE 2003, 281 m. Anm. Kümmel) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Ein dahingehender Anspruch kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn der bestehende Kostenverteilungsschlüssel bei Anlegung eines strengen Maßstabs nicht sachgerecht erscheint und zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (Senat, BGHZ 130, 304, 312; BayObLG, ZWE 2001, 320; OLG Köln, WuM 1998, 621, 622; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 731;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 16 Rdn. 119).

    2 Z 125/71">BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG, WuM 1994, 160, 161; ZMR 1997, 152, 153; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 731, 732; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 21; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 7; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 6; Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG Rdn. 161; anders aber BayObLG, ZMR 1997, 152 für die Kosten von Wasser, das ein Teileigentümer in seinem Ladengeschäft "veredelt" oder "verarbeitet" und in Flaschen abgefüllt veräußert).

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    2 Z 125/71">BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG WuM 1994, 160, 161; ZMR 1997, 152, 153; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 731, 732; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 21; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 7; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 6; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 161).
  • KG, 16.04.2009 - 24 W 93/08

    Wohnungseigentümerbeschluss: Zusatzvergütung für den Verwalter für die Erstellung …

    Rn. 11 Es kann offen bleiben, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband die Erstellung einer Steuerbescheinigung nach § 35a EStG für jeden Wohnungseigentümer bereits deshalb an sich ziehen kann, weil sie - und nicht der einzelne Wohnungseigentümer - Vertragspartnerin der Verwalterin ist und diese schon wegen möglicher Interessenkonflikte möglicherweise nicht bereit ist, mit jedem Wohnungseigentümer einen gesonderten Vertrag abzuschließen (so für die Kosten des gesamten Wasserverbrauchs einer Wohnungseigentumsanlage BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG, WuM 1994, 160, 161; BayObLG ZMR 1997, 152, (153); OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 731, (732); dagegen: BGH, NJW 2003, 3476-3480).
  • KG, 10.03.2003 - 24 W 3/03

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft für den …

    Der Einbau von Kaltwasserzählern bei zu erwartender Wirtschaftlichkeit und die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach Verbrauch bilden einen einheitlichen Verfahrensgegenstand, der unter die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft fällt und damit auch eine ersetzende gerichtliche Entscheidung über diesen Verfahrensgegenstand eröffnet (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Düsseldorf ZMR 2002, 68 = NZM 2002, 349 = ZWE 2001, 559).

    Er sieht sich daran jedoch durch die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13. Juni 2001, 3 Wx 132/01, ZMR 2002, 68 = NZM 2002, 349 = ZWE 2001, 559) gehindert.

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 75/03

    Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich Fortgeltung …

    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGHZ 95, 137 ff.; BayObLGZ 1985, 47 ff.; WE 1997, 119, 120; OLG Düsseldorf WE 1999, 188; ZMR 2002, 68;… Staudinger/Bub, WEG § 16, Rn. 267;… Bärmann/Pick/Merle, WEG § 16, Rn. 119).
  • AG Bremen, 29.07.2002 - 111a II 85/02

    Einbau eines Kaltwasserzähler durch Mehrheitsbeschluss der …

    Das Gericht hatte vielmehr im Termin zur mündlichen Verhandlung bereits darauf hingewiesen, dass sich bereits das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 13. Juni 2001 (NJW-RR 2002, S. 731 f. = NZM 2002, S. 349) und damit nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 20. September 2000 (…a.a.O.) mit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für Wasserkosten beschäftigt hatte.
  • KG, 07.08.2007 - 13 U 26/07

    Wohnungseigentumsanlage: Gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer für …

    Der Bundesgerichtshof hat sich insoweit ausdrücklich gegen die Auffassung gewandt, dass die Kosten des gesamten Wasserverbrauchs einer Wohnungseigentumsanlage als Kosten der Verwaltung oder des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 16 Abs. 2 WEG anzusehen sind (so noch BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG, WuM 1994, 160, 161; ZMR 1997, 152, 153; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 731, 732; KG Report 2003, 183).
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