Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 8 U 154/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines die Durchführung einer Berufung zum Gegenstand habenden Anwaltsvertrages wegen unzulässiger und sachlich unzulänglicher Berufungsbegründung; Zulässigkeit der Vereinbarung eines Pauschalhonorars; Pflichten von Verkehrsanwalt ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Anwaltsrecht; Haftung des Prozessanwalts
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 14.06.2002 - 10 O 221/01
- OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 8 U 154/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 709
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86
Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 8 U 154/02
Die Pflichten von Verkehrsanwalt und Prozessanwalt beim Anwaltsvertrag sind nach der BGH-Rechtsprechung derart gestaltet, dass den Prozessanwalt die Pflicht zu ordnungsmäßigem prozessualen Handeln gegenüber dem Prozessgericht trifft (BGH NJW 1988, 1079 f., 1082) [BGH 17.12.1987 - IX ZR 41/86] , wobei der Prozessbevollmächtigte eine selbständige, eigenverantwortliche Stellung einnimmt, die sich zugleich auf das vertragliche Innenverhältnis zu seinem Mandanten auswirkt.Es handelt sich um rechtlich selbständige Mandate mit unterschiedlichen Pflichten, wobei keiner der beiden Anwälte in seinem Pflichtenkreis Erfüllungsgehilfe des anderen im Sinne von § 278 BGB ist (BGH NJW 1988, 1082 [BGH 17.12.1987 - IX ZR 41/86] ).
- OLG Köln, 23.05.1997 - 19 U 177/96
Vorarbeiten eines Sonderfachmannes als vergütungsfreie Akquisition
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 8 U 154/02
Der 19. Senathabe in seinem Urteil vom 3.12.1997-Az.: 19 U 177/96-im einzelnen dargelegt, woran es am Vortrag in der Berufungsbegründungsschrift gefehlt habe.Die Akten des Vorprozesses Landgericht Frankfurt a. M. Az. 2/22 O 478/95, OLG Frankfurt a. M. Az. 19 U 177/96 waren beigezogen und informationshalber Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89
Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 8 U 154/02
Lediglich wenn dieser nach eindringlicher Belehrung durch den Anwalt auf seiner Weisung beharrt, verstößt der Anwalt mit deren Befolgung gemäss §§ 675, 665 BGB nicht gegen seine vertraglichen Verpflichtungen (BGH NJW-RR 1990, 1241 ff., 1245) [BGH 28.06.1990 - IX ZR 209/89] .
- BGH, 20.07.2006 - IX ZR 47/04
Pflichten des Prozessanwalts bei Unklarheit des erteilten Auftrags
Sind in derselben Prozesssache ein Verkehrs- und ein Prozessanwalt engagiert, obliegt dem Prozessanwalt die Pflicht zu ordnungsmäßigem prozessualem Handeln gegenüber dem Prozessgericht, und zwar auch dann, wenn der Verkehrsanwalt das Abfassen der Schriftsätze übernommen hat (BGH, Urt. v. 17. Dezember 1987 - IX ZR 41/86, NJW 1988, 1079, 1082; Urt. v. 28. Juni 1990 - IX ZR 209/89, NJW-RR 1990, 1241, 1243; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2003, 709, 710; Ganter, WM 2001 Sonderbeil. - OLG Hamm, 29.09.2005 - 28 U 212/04
Strenge Trennung und Unterscheidung der Pflichtenkreise des Prozessanwaltes und …
Selbst wenn daher der Verkehrsanwalt den beim Gericht einzureichenden Schriftsatz entworfen hat, entbindet dies den Prozessbevollmächtigten nicht von seiner Verantwortlichkeit für den Inhalt (BGH in NJW 2002, 1417; NJW-RR 1990, 1241 [1243 sub 3.b.]; OLG Frankfurt a.M in NJW-RR 2003, 709 [710];… Sieg in "Handbuch der Anwaltshaftung" Rdn. 212). - LG Dortmund, 27.10.2004 - 3 O 457/03
Anwaltliche Pflichtverletzung durch einen zu weit gefassten Antrag
(Vgl. hierzu OIG Frankfurt, NJW-RR 2003, 709 f; BGH NJW.
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