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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 179/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6271
BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 179/03 (https://dejure.org/2003,6271)
BayObLG, Entscheidung vom 17.09.2003 - 2Z BR 179/03 (https://dejure.org/2003,6271)
BayObLG, Entscheidung vom 17. September 2003 - 2Z BR 179/03 (https://dejure.org/2003,6271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 3 § 22 Abs. 1
    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses über Anbau eines Balkons - Nutzungsrecht des Wohnungseigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondernutzungsrecht für Balkon aus der Natur der Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung hinsichtlich baulicher Veränderungen; Entstehen ausschließlichen Sondernutzungsrechts bei nachträglichem Anbau eines Balkons

Verfahrensgang

  • AG Straubing - 1 UR II 3/03
  • LG Regensburg - 7 T 200/03
  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 179/03

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1240
  • NZM 2004, 384
  • ZMR 2004, 132
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 179/03
    Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtigkeit von Beschlüssen über bauliche Änderungen ausdrücklich verneint, weil insoweit der Eigentümerversammlung eine Beschlusskompetenz zusteht (BGH NJW 2000, 3500).
  • BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 3/01

    Beschränkung der Nutzung eines Gemeinschaftseigentums, das nur über ein …

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 179/03
    Darüber hinaus wird der zulässige Mitgebrauch durch alle Wohnungseigentümer auch durch die Lage und Beschaffenheit bestimmt (vgl. BayObLGZ 2001, 25; OLG Hamburg WuM 2001, 618; OLG Hamm ZMR 2001, 221 jeweils zu Spitzböden).
  • OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00

    Auslegung einer Teilungserklärung

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 179/03
    Darüber hinaus wird der zulässige Mitgebrauch durch alle Wohnungseigentümer auch durch die Lage und Beschaffenheit bestimmt (vgl. BayObLGZ 2001, 25; OLG Hamburg WuM 2001, 618; OLG Hamm ZMR 2001, 221 jeweils zu Spitzböden).
  • OLG Hamburg, 18.07.2001 - 2 Wx 44/97

    Einräumung eines Mitbenutzungsrechts an einem nur durch eine im Sondereigentum …

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 179/03
    Darüber hinaus wird der zulässige Mitgebrauch durch alle Wohnungseigentümer auch durch die Lage und Beschaffenheit bestimmt (vgl. BayObLGZ 2001, 25; OLG Hamburg WuM 2001, 618; OLG Hamm ZMR 2001, 221 jeweils zu Spitzböden).
  • LG Hamburg, 09.12.2009 - 318 S 69/09

    Wohnungseigentum: Konkludente Vereinbarung über ein Sondernutzungsrecht an einer …

    Die Kläger tragen vor, dass ihr ausschließliches Nutzungsrecht an dem bereits baurechtlich seit dem Jahr 1937 als Terrasse genehmigten Teil der Dachfläche aus dem Umstand folge, dass dieser Teil des Gemeinschaftseigentums nur über ihr Sondereigentum betreten werden könne (vgl. BayObLG, NZM 2004, 384).

    a) Soweit sich die Kläger auf den Beschluss des BayObLG vom 17.09.2003 - 2Z BR 179/03 (NZM 2004, 384) berufen, ist der dort entschiedene Sachverhalt mit dem hiesigen nicht vergleichbar.

  • LG Saarbrücken, 27.08.2025 - 5 S 4/24

    Ziergarten gehört allen?!

    Vielmehr richtet es sich auch nach Lage und Beschaffenheit des Gemeinschaftseigentums, sodass es bei tatsächlicher Unerreichbarkeit das Mitgebrauchsrecht auch faktisch ausgeschlossen bzw. reduziert sein kann (…vgl. BeckOGK/Falkner, 1.6.2025, WEG § 16 Rn. 58, beckonline;… Lafontaine in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger; BayObLG, Beschluss vom 17.09.2003 - 2Z BR 179/03, NJW-RR 2004, 1240).

    So ist z.B. in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass bei im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räumen, die von ihrer Beschaffenheit her nicht zum ständigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer bestimmt sind, der Zugang keine maßgebende Rolle spielt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001 - 2Z BR 3/01, NJW-RR 2001, 801; OLG Hamburg, Beschluss vom 18.07.2001 - 2 Wx 44/97, NZW 2001, 1082 jeweils zu Spitzböden; BayObLG, Beschluss vom 17.09.2003 - 2Z BR 179/03, NJW-RR 2004, 1240 zu einem nachträglich angebauten Balkon).

  • AG Dortmund, 15.09.2016 - 513 C 40/15

    WEG: Sondernutzungsrecht an Dachterrasse

    Dabei kann nach Ansicht des Gerichts letztendlich die dogmatische Herleitung dahingestellt bleiben, ob man die Möglichkeit eines "faktischen Sondernutzungsrechtes" bejaht (…vgl. etwa Suilmann a.a.O., § 13 Rn. 110) oder man annimmt, dass sich ein alleiniges Nutzungsrecht aus der Natur der Sache ergibt (…Kümmel a.a.O., § 13 Rn. 36; BayObLG, Beschluss vom 17. September 2003, Kennzeichen: 2Z BR 179/03).
  • AG Hamburg-Altona, 24.03.2020 - 303c C 6/19

    Instandsetzung

    Balkone gehören nach der Verkehrsauffassung zu der Wohnung, von der sie aus betreten werden können (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. September 2003 - 2Z BR 179/03 -).
  • AG Duisburg-Ruhrort, 17.09.2004 - 17 II 8/04

    Zur Zulässigkeit einer Balkonverglasung, §§ 14, 22 WEG

    02.02.2004, ZMR 2004, S. 465 des Bayr. Obersten des OLG Düsseldorf 17.09.2003 in ZMR 2004, S. 132 sowie üom 09.fü.2000 'von Besch1üsÖen und vom 30A O.2000 erkennqn,die Möglichkeit im Rahmen über die.
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