Rechtsprechung
| BGH, 15.06.2005 - XII ZR 238/02 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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DDR-FGB § 11; NutzEV § 6
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
DDR-FGB § 11; ; NutzEV § 6
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
DDR FGB § 11; NutzEV § 6; BGB § 1357
DDR-Eherecht: Mitverpflichtung eines Ehegatten bei Vertragsschluß durch den anderen in Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mitverpflichtung eines Ehegatten in Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens; Entgelterhöhung bei einem Nutzungsvertrag
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
DDR-FGB § 11; NutzEV § 6
Nutzungsentgelterhöhung durch einseitige Willenserklärung; Vertragsschluß durch einen Ehegatten schließt auch anderen Ehegatten ein - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DDR-FGB § 11; NutzEV § 6
Mitverpflichtung eines Ehegatten bei Abschluss eines Nutzungsvertrages über ein Grundstück zu Erholungszwecken; Anforderungen an die Erhöhung des Nutzungsentgelts bei mehreren Nutzern - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1258
- MDR 2005, 1411
- NJ 2006, 30
- FamRZ 2005, 1453
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.02.1991 - XII ZR 56/90
Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach Abschluß einer den Neigungen und …
Auszug aus BGH, 15.06.2005 - XII ZR 238/02
Eine - unzulässige - Beschränkung der Revision (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - XII ZR 56/90 - FamRZ 1991, 931 ff.) ist darin nicht zu sehen.
- LG Berlin, 13.12.2013 - 63 S 94/13
Mietwohnungskündigung muss durch alle Erben erfolgen
Denn eine vorformulierte Vertragsklausel, die bestimmt, dass sich mehrere Vermieter oder Mieter gegenseitig bevollmächtigen, Erklärungen entgegenzunehmen, ist zwar wirksam; dies gilt auch dann, wenn sie den Empfang der Kündigung einschließt (BGH (RE) v. 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97, NZM 1998, 22; BGH v. 15.06.2005 - XII ZR 238/02, NJW-RR 2005, 1258), während eine Klausel, dass die Kündigung an einen Mieter die Kündigung des Mietverhältnisses mit Wirkung gegen alle Mieter bewirkt, keine Bevollmächtigung enthält, sondern entgegen § 425 Abs. 2 BGB die Wirkung gegen die Gesamtschuldner anordnet und unwirksam ist. - LG Bonn, 03.05.2019 - 31 O 4/19 Dies ergibt sich nicht nur aus den vom Bundesgerichtshof für die Beförderungen auf der Grundlage des Weltpostvertrages aufgestellten Grundsätzen (vgl. BGHZ 153, 327, 332; BGH NJW-RR 2005, 1258, 1259), sondern findet in der Präambel des Rahmenvertrages durch die Anknüpfung an konkrete Produkte, wie das hier streitgegenständliche Weltpaket, seine ausdrückliche Bestätigung.
Rn. 36 Die Pekinger Verträge des Weltpostvereins vom 15.09.1999 sind durch das Transformationsgesetz vom 18.06.2002 mit Wirkung ab 08.11.2002 (Hinterlegung der Ratifikationsurkunde) zu nationalem Recht mit Wirkung gegenüber den Kunden der Beklagten zu 2) geworden (vgl. BGHZ 153, 327 ff.; BGH NJW-RR 2005, 1258 ff.; TranspR 2006, 468 ff.).
- LG Frankfurt/Oder, 21.04.2009 - 6a S 65/08 Dies folgt aus der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses, das nur insgesamt beendet werden kann ( BGH NJW-RR 2005, 1258 [BGH 15.06.2005 - XII ZR 238/02] ; NJW 2005, 1715 [BGH 16.03.2005 - VIII ZR 14/04] ;… Staudinger/Rolfs, BGB , (2006) § 542 Rn. 9 mwN; Weitemeyer ZMR 2004, 153, 165).
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