Rechtsprechung
| LG Aachen, 08.07.2005 - 5 S 24/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht, Schutz des Kunden vor Bienen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 241 Abs. 2, 253 Abs. 2, 823 Abs. 1 BGB
Verkehrssicherungspflicht, Schutz des Kunden vor Bienen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebssicherungspflicht des Betreibers eines Baumarktes; Warnung vor Bienen auf dem Nachbargrundstück
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Grundstücknachbars für das Handeln und Unterlassen eines Nachbarn im Rahmen seiner Tätigkeit als Hobbyimker; Schadensersatz-bzw. Schmerzensgeldforderung wegen erlittener Bienenstiche beim Verladen von Waren in einen PKW; Anforderungen an rechtlich gebotenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Bienen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auf dem Parkplatz von Bienen gestochen Ist der Inhaber eines Baumarkts für die Bienen des Nachbarn verantwortlich?
- rabüro.de (Kurzinformation)
Keine Warnpflicht des Betreibers eines Baumarktes bei Kenntnis von Bienenstöcken auf dem Nachbargrundstück
Verfahrensgang
- AG Geilenkirchen, 22.12.2004 - 5 C 130/04
- LG Aachen, 08.07.2005 - 5 S 24/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1265
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche
Auszug aus LG Aachen, 08.07.2005 - 5 S 24/05
Voraussetzung ist daher, dass sich vorausschauend für einen sachkundig Urteilenden die naheliegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (BGH NJW 2004, 1449 (1450)). - OLG Bamberg, 16.09.1991 - 4 U 15/91
Anscheinsbeweis bei Bienenstichen; Tierhalterhaftung; Nachbarrechtliches …
Auszug aus LG Aachen, 08.07.2005 - 5 S 24/05
Rn. 5 Die Beklagte ist für das Handeln und Unterlassen des Streitverkündungsempfängers G, der in seiner Eigenschaft als Hobbyimker und Tierhalter i.S.d. § 833 S. 1 BGB dafür Sorge zu tragen hat, dass fremde Personen von seinen Bienen nicht verletzt werden (vgl. hierzu näher OLG Bamberg NJW-RR 1992, 406 (407)), nicht verantwortlich.
- AG Brandenburg, 28.11.2017 - 34 C 146/16
Imkerhaftung wenn Personen von Bienen gestochen werden
Die Gefahr von einer Biene gestochen zu werden ist nämlich gerade im Frühjahr allgegenwärtig und damit oft nur die Verwirklichung des "allgemeinen Lebensrisikos" (LG Aachen, Urteil vom 08.07.2005, Az.: 5 S 24/05, u.a. in: NJW-RR 2005, Seite 1265; LG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.09.1999, Az.: 2/24 S 433/98, u.a. in: NJW-RR 2000, Seiten 786 f.). - AG Brandenburg, 02.11.2006 - 31 (33) C 4/03
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht eines Baumarktbetreibers: Schädigung eines …
Eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, ist nämlich nicht erreichbar ( LG Aachen, NJW-RR 2005, Seite 1265 ).Der Kläger hat in diesem Zusammenhang nämlich nicht nachzuweisen vermocht, dass Mitarbeitern der Beklagten das Auftreten ähnlicher Fälle in der Vergangenheit bekannt gewesen sei ( LG Aachen, NJW-RR 2005, Seite 1265 ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".