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Rechtsprechung
   BGH, 24.05.2012 - III ZR 306/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5468
BGH, 24.05.2012 - III ZR 306/11 (https://dejure.org/2012,5468)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2012 - III ZR 306/11 (https://dejure.org/2012,5468)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - III ZR 306/11 (https://dejure.org/2012,5468)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verleiher eines Pferdes kriegt die Turnierpreisgelder!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reiten fremder Pferde

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verleih eines Pferds zur Teilnahme an Turnieren: Pferdeeigentümer stehen Preisgelder zu - Anspruch des Entleihers auf Preisgelder setzt entsprechende Vereinbarung voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1007
  • NZM 2012, 561
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.07.2004 - XII ZR 153/03

    Anforderungen an den Besitz des Entleihers

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - III ZR 306/11
    Die Verschaffung des Besitzes an der Sache ist kein konstitutives Element des Leihvertrags; die Annahme eines Leihvertrags setzt lediglich voraus, dass dem Entleiher die Nutzung der Sache gestattet wird (BGH, Urteil vom 28. Juli 2004 - XII ZR 153/03, NJW-RR 2004, 1566;… Erman/Graf von Westphalen aaO;… Palandt/Weidenkaff aaO Rn. 5).
  • OLG Hamm, 09.08.2011 - 21 U 133/10

    Anspruch des Eigentümers eines Pferdes gegen den Reiter auf Auszahlung von …

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - III ZR 306/11
    Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. August 2011 - I-21 U 133/10 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2020 - 4 U 64/17

    Schadensersatzanspruch wegen nicht erfolgten Rückbaus von sog. Entspannungsgräben …

    Unter Gebrauch versteht man die tatsächliche Verwendung und Benutzung der Sache ohne Eingriff in ihre Substanz und ohne Ziehung der Früchte (BGH NJW-RR 2012, 1007); die Besitzverschaffung ist dafür nicht erforderlich; die Verschaffung der Nutzungsmöglichkeit genügt (BGH NJW-RR 2004, 1566).
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