Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 26.01.2012 - 9 UF 161/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Absicherung eines Darlehens abgetretenen Anrechten aus einer privaten Altersvorsorge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VersAusglG § 2 Abs. 1; VersAusglG § 2 Abs. 2
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich zur Absicherung eines Kredits abgetretener Anrechte einer privaten Altersvorsorge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auch intern zu teilende Anrechte einer privaten Altersvorsorge, die zur Absicherung eines Kredits abgetreten worden sind, können dem Versorgungsausgleich unterliegen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich zur Kreditabsicherung abgetretener Anrechte einer privaten Altersvorsorge
Verfahrensgang
- AG St. Wendel, 26.09.2011 - 16a F 6/11
- OLG Saarbrücken, 26.01.2012 - 9 UF 161/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1221
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10
Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2012 - 9 UF 161/11
In Folge der zulässiger Weise beschränkten Anfechtung ist der angegriffene Beschluss dem Senat nur hinsichtlich des beschiedenen Anrechts des Ehemannes bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung - insoweit allerdings umfassend - zur Überprüfung angefallen (vgl. dazu BGH FamRZ 2011, 547; Senat, Beschl.v. 26. Juli 2011, 9 UF 57/11, m.w.N.; Saarländisches Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschl.v. 14. April 2011, 6 UF 28/11, m.w.N.) In der Sache hat das Rechtsmittel mit Ausnahme der nach Maßgabe des Beschlusstenors erforderlichen Korrektur durch Benennung der maßgeblichen Versorgungsregelung (vgl. BGH, FamRZ 2011, 547) keinen Erfolg. - BGH, 06.04.2011 - XII ZB 89/08
Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2012 - 9 UF 161/11
Werden - wie hier - Anrechte eines Ehegatten, welche gemäß § 2 VersAusglG grundsätzlich dem Ausgleich unterliegen, zur Absicherung eines Kredites an den Kreditgeber abgetreten, führt dies, solange die Sicherheit nicht in Anspruch genommen worden ist, nicht dazu, dass das Anrecht wirtschaftlich dem Kreditgeber zuzuordnen wäre (vgl. BGH, Beschl.v. 6. April 2011, XII ZB 89/08, FamRZ 2011, 963; OLG Nürnberg, Beschl.v. 15. November 2011, 7 UF 1463/11). - OLG Saarbrücken, 14.04.2011 - 6 UF 28/11
Versorgungsausgleich: Beteiligung der Höchster Pensionskasse am Verfahren; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2012 - 9 UF 161/11
In Folge der zulässiger Weise beschränkten Anfechtung ist der angegriffene Beschluss dem Senat nur hinsichtlich des beschiedenen Anrechts des Ehemannes bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung - insoweit allerdings umfassend - zur Überprüfung angefallen (vgl. dazu BGH FamRZ 2011, 547; Senat, Beschl.v. 26. Juli 2011, 9 UF 57/11, m.w.N.; Saarländisches Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschl.v. 14. April 2011, 6 UF 28/11, m.w.N.) In der Sache hat das Rechtsmittel mit Ausnahme der nach Maßgabe des Beschlusstenors erforderlichen Korrektur durch Benennung der maßgeblichen Versorgungsregelung (vgl. BGH, FamRZ 2011, 547) keinen Erfolg. - OLG Nürnberg, 15.11.2011 - 7 UF 1463/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Einbeziehung zur Sicherung eines Kredits …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2012 - 9 UF 161/11
Werden - wie hier - Anrechte eines Ehegatten, welche gemäß § 2 VersAusglG grundsätzlich dem Ausgleich unterliegen, zur Absicherung eines Kredites an den Kreditgeber abgetreten, führt dies, solange die Sicherheit nicht in Anspruch genommen worden ist, nicht dazu, dass das Anrecht wirtschaftlich dem Kreditgeber zuzuordnen wäre (vgl. BGH, Beschl.v. 6. April 2011, XII ZB 89/08, FamRZ 2011, 963; OLG Nürnberg, Beschl.v. 15. November 2011, 7 UF 1463/11).
- OLG Stuttgart, 21.09.2012 - 15 UF 172/12
Versorgungsausgleich: Einbeziehung eines als Sicherheit abgetretenen Anrechts der …
Für die Einbeziehung abgetretener Anrechte habe sich nicht nur das vom Familiengericht zitierte OLG Nürnberg ausgesprochen, sondern auch das OLG Saarbrücken mit Beschluss vom 26.01.2012 - 9 UF 161/11 -.Rn. 41 Die Oberlandesgerichte Saarbrücken (B. v. 26.01.2012 - 9 UF 161/11 - Juris) und Nürnberg (FamRZ 2012, 1221) sind der Meinung, dass auch nach neuem Recht abgetretene Versorgungsanrechte bei der Scheidung zu teilen sind.
Rn. 52 Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 70 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FamFG im Hinblick auf die divergierenden Entscheidungen des OLG Nürnberg (FamRZ 2012, 1221 ff.) und des OLG Saarbrücken (B. v. 26.01.2012 - 9 UF 161/11) einerseits sowie des OLG Schleswig ((FamRZ 2012, 1220) zur Klärung der Frage zugelassen, ob Anrechte aus einer privaten Rentenversicherung, die zur Sicherheit für ein Darlehen abgetreten sind, dem Versorgungsausgleich unterliegen und insoweit ein Ausgleich bei der Scheidung durchzuführen ist.
- OLG Stuttgart, 27.12.2012 - 17 UF 237/12
Versorgungsausgleichsverfahren: Auswirkung der Pfändung von Anrechten in der …
Rn. 30 Zum Teil wird vertreten, dass ungeachtet eines an dem Versorgungsanrecht bestehenden Sicherungsrechts eines Drittgläubigers (für eine Sicherungsabtretung: OLG Nürnberg, NJW 2012, 1012; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 1221; auch für eine Pfändung: Götsche, jurisPR-FamR 15/2012 Anm. 6) der Versorgungsausgleich im Wege der internen Teilung gemäß § 10 Abs. 1 VersAusglG durch Übertragung des Ausgleichswerts durchgeführt werden kann. - OLG Saarbrücken, 01.10.2012 - 6 UF 68/12
Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Rentenversicherungen mit …
Denn hätte der Ehemann keine Kapitallebensversicherungen, sondern in den Versorgungsausgleich einzubeziehende, sicherungsabgetretene (dazu Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26. Januar 2012 - 9 UF 161/11 -, juris; zum alten Recht BGH FamRZ 2011, 963) Rentenversicherungen, so erhöhte sich zwangsläufig zugleich der Zugewinn der Ehefrau mit der Folge, dass sie entweder selbst zugewinnausgleichspflichtig würde oder sich ein ihr gegen den Ehemann zustehender Zugewinnausgleichsanspruch verminderte.
- OLG Hamm, 15.04.2013 - 4 UF 37/13
Behandlung sicherungsabgetretener Anrechte im Versorgungsausgleich
Rn. 18 Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2011, 1671) führt die Abtretung eines Anrechts eines Ehegatten nach § 2 VersAusglG an den Kreditgeber zur Absicherung eines Kredits nicht dazu, dass das Anrecht wirtschaftlich dem Kreditgeber zuzuordnen wäre, solange die Sicherheit nicht in Anspruch genommen worden ist (ebenso OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 642; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 1221; OLG Nürnberg, NJW 2012, 1012; Gutdeutsch, FamRB 2012, 187; a.A. Kemper/Norpoth, 284, 285).Denn auch durch die Verweisung des Anrechts in eine mögliche andere Ausgleichsform nach den §§ 20 ff. VersAusglG unterbindet ein künftiges illoyales Verhalten des Antragstellers ebenfalls nicht (vgl. insoweit OLG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 1221, 1222; OLG Nürnberg, NJW 2012, 1012, 1013 f).
- OLG Karlsruhe, 17.01.2013 - 2 UF 270/12
Sicherungshalber abgetretenes Versorgungsanrecht im Versorgungsausgleich
Letztlich bestehe keine Notwendigkeit, von der Einbeziehung des Anrechts in den Versorgungsausgleich abzusehen und einen Ausgleich in anderer Form vorzunehmen (OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 1221 ff.; OLG Nürnberg FamRZ 2012, 1221; OLG Karlsruhe, 20. Zivilsenat, 20 UF 44/12, Beschluss vom 07.11.2012). - OLG Stuttgart, 30.09.2013 - 11 UF 273/12
Versorgungsausgleich: Ausgleich von der internen Teilung unterliegenden und …
Die Antragsgegnerin tritt der Beschwerde entgegen; sie ist unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Nürnberg vom 15.11.2011 (7 UF 1463/11) und des OLG Saarbrücken vom 26.01.2012 (9 UF 161/11) der Auffassung, dass die Anrechte trotz der erfolgten Pfändung zu teilen sind. - OLG Hamm, 24.04.2013 - 8 UF 20/13
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines Versicherungsparten …
Solange die Sicherheit nicht in Anspruch genommen worden ist, führt die Sicherungsabtretung nicht dazu, dass das Anrecht wirtschaftlich dem Kreditgeber zuzuordnen ist (BGH NJW 2011, 1671 zum alten Recht; OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 1221; OLG Nürnberg NJW 2012, 1012).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".