Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.09.2011 - I-24 W 85/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Kostenfestsetzung: Beschwerdesumme muss über 200 Euro liegen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 27.07.2010 - 1 O 49/09
- OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 145/10
- LG Mönchengladbach, 30.08.2011 - 1 O 49/09
- OLG Düsseldorf, 12.09.2011 - I-24 W 85/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 446
Wird zitiert von ... (2)
- AG Grünstadt, 12.11.2019 - 3 C 4/18
Kostenfestsetzung: Anrechenbarkeit der anwaltlichen Widerspruchsgebühr auf die …
Bei Unzulässigkeit einer sofortigen Beschwerde nach § 567 Abs. 2 ZPO, weil die Mindestbeschwerdesumme von 200 EUR nicht erreicht ist, ist gemäß § 11 Abs. 2 RPflG die Erinnerung als Rechtsbehelf gegeben (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 446).Die Vorlage der Sache war nicht gerechtfertigt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 446; LG Köln, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 6 T 17/16, juris).
- LG Köln, 21.01.2016 - 6 T 17/16
Statthaftigkeit der Rechtspflegererinnerung gegen den …
Im Kostenfestsetzungsverfahren ist die Beschwerdesumme demnach unter Berücksichtigung der von dem Beschwerdeführer zu tragenden Kostenquote zu ermitteln (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2011 - 24 W 85/11 = NJW-RR 2012, 446).
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Rechtsprechung
| KG, 05.09.2011 - 19 W 13/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 91a Abs 1 ZPO, § 926 Abs 1 ZPO
Kostenentscheidung: Übereinstimmende Erledigungserklärung im Hauptsacheverfahren nach Erlöschen des im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemachten Anspruchs - rechtsportal.de
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung im Hauptsacheverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nach Erhebung einer Hauptsacheklage durch den Gläubiger nach zuvor erwirkter einstweiliger Verfügung werden bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung die Kosten geteilt; Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung im Hauptsacheverfahren
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.05.2011 - 19 O 285/10
- KG, 05.09.2011 - 19 W 13/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 446
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04
Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen …
Auszug aus KG, 05.09.2011 - 19 W 13/11
Diesem - dem Kläger zu Last zu legenden Verhalten - hat das Landgericht indes Rechnung getragen, indem es dem im Rahmen des § 91 a ZPO beachtlichen Rechtsgedanken des § 93 ZPO, auch eine fehlende Veranlassung zur Klageerhebung zu Lasten des Klägers zu berücksichtigen (BGH, NJW-RR 2006, 773, 774), dadurch zur Geltung verholfen hat, dass es auch dem Kläger die Hälfte der Kosten des Rechtsstreits auferlegt hat. - OLG Frankfurt, 08.02.2002 - 6 W 9/02
Kostenentscheidung in Wettbewerbssachen: Erledigung der Hauptsache durch Erhebung …
Auszug aus KG, 05.09.2011 - 19 W 13/11
Rn. 7 Grundlage der zu treffenden Kostenentscheidung ist dabei - anders als im Falle der lediglich einseitigen Erledigungserklärung - nicht nur der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang, sondern in reziproker Anwendung des Grundgedankens von § 93 ZPO auch die hier maßgebliche Erwägung, ob der Beklagte dem Kläger ohne sachliche Rechtfertigung Veranlassung zur Klage gegeben hat (OLG Frankfurt a.M., WRP 2002, 466;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 91 a Rz. 25).
- OLG Saarbrücken, 25.09.2017 - 4 W 18/17
Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Verkehrsunfallklage: Vorzeitige …
OLG, Beschluss vom 30. September 2009 - 9 WF 81/09, FamRZ 2010, 829; KG, NJW-RR 2012, 446; Vollkommer, in: Zöller, a.a.O., § 91a Rn. 25). - OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 7 W 64/14
Prüfungsfrist für Haftpflichtversicherer bei Schadenersatzansprüchen wegen …
Auch bei der Anwendung des § 91a ZPO kommt es nicht ausschließlich auf den voraussichtlichen Erfolg der Klage an; bei fehlender Erfolgsaussicht wegen Erfüllung vor Rechtshängigkeit ist auch zu berücksichtigen, ob der Beklagte dem Kläger Anlass zur Klage gegeben hat (sog. reziproke Anwendung des § 93 ZPO; vgl. OLG Frankfurt B. v. 25.7.2006, 4 W 54/06; ebenso KG NJW-RR 2012, 446). - OLG Saarbrücken, 11.10.2024 - 5 W 62/24
Kostenauferlegung zu Lasten des Beklagten bei Veranlassung zur Klageerhebung
Umgekehrt sind unter reziproker Anwendung des § 93 dem Beklagten die Kosten selbst dann aufzuerlegen, wenn die durch sein Verhalten objektiv veranlasste Klage von Anfang an unzulässig oder unbegründet war, insbesondere weil - wie hier - der Grund der Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit eingetreten ist (einhellige Auffassung; etwa OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 1092; OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, 1581; NJW-RR 1989, 571; KG, NJW-RR 2012, 446; OLG Naumburg, NJOZ 2013, 552;… Althammer, in: Zöller, ZPO 35. Aufl., § 91a Rn. 25;… Schulz, in: MünchKomm-ZPO 6. Aufl., § 91a Rn. 45).
- LG Bonn, 21.01.2021 - 17 O 24/17 So ist anerkannt, dass im Rahmen der Billigkeitsentscheidung bei sofortiger Erledigungserklärung in reziproker Anwendung des Grundgedankens von § 93 ZPO zu berücksichtigen ist, ob der Beklagte dem Kläger ohne sachliche Rechtfertigung Veranlassung zur Klage gegeben oder der Kläger mutwillig Klage erhoben hat (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2020, 252; KG, NJW-RR 2012, 446;… Zöller/Althammer, a.a.O.,Rz. 25 m.w.N.).
- OLG Hamm, 07.09.2015 - 5 WF 142/15
Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis des Auskunftsanspruchs zwischen …
Rn. 23 b) Ein anderes Ergebnis rechtfertigt sich nicht aus dem Rechtsgedanken des § 93 ZPO, der eine Ausnahme von der allgemeinen Regelung des § 91 Abs. 1 ZPO enthält und im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO herangezogen werden kann (vgl. KG Berlin, NJW-RR 2012, 446 f.; Oberlandesgericht des landen Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.04.2012, 10 W 25/12, zit. nach juris;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 91a Rn. 25). - LG Bonn, 05.11.2020 - 17 O 24/17 So ist anerkannt, dass im Rahmen der Billigkeitsentscheidung bei sofortiger Erledigungserklärung in reziproker Anwendung des Grundgedankens von § 93 ZPO zu berücksichtigen ist, ob der Beklagte dem Kläger ohne sachliche Rechtfertigung Veranlassung zur Klage gegeben oder der Kläger mutwillig Klage erhoben hat (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2020, 252; KG, NJW-RR 2012, 446;… Zöller/Althammer, a.a.O.,Rz. 25 m.w.N.).
- LG Hamburg, 02.11.2018 - 324 O 131/18
Zulässigkeit einer Berichterstattung über eine Taschenpfändung bei einem …
Zu berücksichtigen ist auch im Rahmen einer "reziproken" Anwendung des Grundgedankens von § 93 ZPO, ob der Beklagte dem Kläger Veranlassung zur Klage gegeben (BGH, WRP 2004, 350; OLG Karlsruhe, NJW-RR 98, 1454; OLG Frankfurt, NJW 2006, 1581; KG, NJW-RR 2012, 446 f; OLG Dresden, NJW 2015, 497 Tz. 15) oder der Kläger mutwillig Klage erhoben hat (OLG Hamm, NJW-RR 93, 1279;… vgl. Althammer in: Zöller, a.a.O., § 91a ZPO, Rn. 25). - KG, 22.12.2020 - 7 W 4/20
Bauvertrag: Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung …
Anders als im Falle der einseitigen Erledigungserklärung ist Grundlage der Kostenentscheidung aber nicht nur der ohne die Erledigung zu erwartenden Verfahrensausgang, sondern in reziproker Anwendung des Grundgedankens von § 93 ZPO auch die Erwägung, ob der Antragsgegner dem Antragsteller ohne sachliche Rechtfertigung Veranlassung zur Klage gegeben hat (vgl. KG, Beschluss vom 5. September 2011, Az. 19 W 13/11 , NJW-RR 2012, 446 ;… Zöller/Althammer, 33. Aufl. 2020, § 91a Rn. 25 m.w.N.). - LG Wiesbaden, 21.03.2025 - 1 O 52/23
Zum billigen Ermessen im Rahmen des § 91a ZPO
Dabei ist auch der Rechtsgedanke des § 93 ZPO anzuwenden, wonach für die Kostentragung maßgeblich ist, ob der Beklagte Veranlassung zur Klage gegeben hat, (BGH NJW-RR 2006, 773, 774; BGH MDR 2016, 1172 Rn. 6f.; BGH WRP 2004, 350; KG NJW-RR 2012, 446 f.; OLG Frankfurt 5.7.2019 - 17 W 20/19 ; Zöller/Althammer 35. Aufl. 2024 § 91 a Rn. 25 m. w. N.; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO § 91a Rn. 48, 45.
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