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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.05.2014 - I-9 U 13/14, 9 U 13/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11525
OLG Hamm, 06.05.2014 - I-9 U 13/14, 9 U 13/14 (https://dejure.org/2014,11525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.05.2014 - I-9 U 13/14, 9 U 13/14 (https://dejure.org/2014,11525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - I-9 U 13/14, 9 U 13/14 (https://dejure.org/2014,11525)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die richtige Haltung auf der Schwimmbadrutsche

  • Jurion (Kurzinformation)

    Klare und leicht verständliche Beschilderung der Rutschanlagen in Schwimmbädern erforderlich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wellenförmige Schwimmbadrutschen - richtige Rutschanleitung und richtige Rutschhaltung sind wichtig

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Verkehrssicherheit einer Wasserrutsche

  • anwaltauskunft.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Wasserrutschen im Schwimmbad: Haftung bei Unfällen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wellenförmige Schwimmbadrutsche muss zur Vermeidung von Unfällen deutlich auf richtige Rutschhaltung hinweisen - Schwimmbadbetreiber haftet nicht für Verletzungen bei falscher Nutzung einer Schwimmbadrutsche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Verkehrssicherungspflichten des Betreibers einer Wasserrutsche; Anforderungen an die Beschilderung der Wasserrutsche mit Verhaltensregeln

Besprechungen u.ä. (2)

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zur Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Wasserrutsche

  • haerlein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wellenförmige Schwimmbadrutschen - richtige Rutschhaltung schützt vor Verletzungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 985
  • NZV 2014, 474
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2014 - 9 U 13/14
    Den Betreiber trifft dabei neben der Pflicht, eine nach ihrer Bauart sichere, den einschlägigen technischen Normen entsprechende Anlage bereitzustellen, auch die Pflicht, die Benutzer durch klare und leicht verständliche Hinweise über den richtigen Gebrauch der Anlage zu instruieren sowie die Pflicht, die ordnungsgemäße Nutzung bei dem Betrieb der Anlage zu beaufsichtigen (vgl. zum Ganzen allgemein nur BGH, NJW 2008, 3775; BGH, NJW 2004, 1449; OLG Hamm, MDR 2013, 715, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2014 - 9 U 13/14
    Den Betreiber trifft dabei neben der Pflicht, eine nach ihrer Bauart sichere, den einschlägigen technischen Normen entsprechende Anlage bereitzustellen, auch die Pflicht, die Benutzer durch klare und leicht verständliche Hinweise über den richtigen Gebrauch der Anlage zu instruieren sowie die Pflicht, die ordnungsgemäße Nutzung bei dem Betrieb der Anlage zu beaufsichtigen (vgl. zum Ganzen allgemein nur BGH, NJW 2008, 3775; BGH, NJW 2004, 1449; OLG Hamm, MDR 2013, 715, jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 01.02.2013 - 7 U 22/12

    Tragischer Unfall im Freizeitbad - Betreiber haftet nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2014 - 9 U 13/14
    Den Betreiber trifft dabei neben der Pflicht, eine nach ihrer Bauart sichere, den einschlägigen technischen Normen entsprechende Anlage bereitzustellen, auch die Pflicht, die Benutzer durch klare und leicht verständliche Hinweise über den richtigen Gebrauch der Anlage zu instruieren sowie die Pflicht, die ordnungsgemäße Nutzung bei dem Betrieb der Anlage zu beaufsichtigen (vgl. zum Ganzen allgemein nur BGH, NJW 2008, 3775; BGH, NJW 2004, 1449; OLG Hamm, MDR 2013, 715, jeweils m. w. Nachw.).
  • LG Dessau, 12.10.2005 - 4 O 490/05
    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2014 - 9 U 13/14
    Ein solcher bildlicher Warnhinweis sei - davon sei insoweit zutreffend auch das Landgericht auf Basis der überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen G ausgegangen - in der Tat sicherungsrechtlich erforderlich gewesen, wobei sich der im Vorverfahren 4 O 490/05 Landgericht Paderborn tätig gewesene Sachverständige T mit dieser Frage gar nicht konkret befasst habe.
  • OLG Hamm, 18.08.2015 - 9 U 169/14

    Auto kollidiert mit "herrenlosem" Einkaufswagen - Ladenbesitzer haftet

    Es genügt daher, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (Senat, U.v. 06.05.2014 - 9 U 13/14 - ; juris m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 26.03.2025 - 14 U 49/24

    Badeunfall durch Wasserrutsche mit schweren gesundheitlichen Folgen

    Rn. 92 Das hierzu von den Beklagten zu 5) und 6) zitierte Urteile des OLG Hamm vom 06.05.2014 (Az.: I-9 U 13/14 = NJW-RR 2014, 985) sowie die zitierten Beschlüsse des OLG Koblenz vom 07.05.2010 (Az.: 8 U 810/09, juris), des OLG Celle vom 12.09.2006 (Az.: 8 W 66/06 -, juris) und des Thüringer Oberlandesgericht vom 15.05.2009 (Az.: 4 U 827/08, juris) unterscheiden sich von der hiesigen Sachverhaltskonstellation maßgeblich dadurch, dass die Nutzer der dortigen Rutschen keinen bauartbedingten Gefahren ausgesetzt waren, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgingen und von ihnen nicht vorhersehbar waren.
  • AG Coburg, 29.01.2018 - 11 C 1432/17

    Vorsicht beim Auftauchen: Zur Verkehrssicherungspflicht eines …

    Es genügt daher, diejenigen Sicherungsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (OLG Hamm, NJW-RR 2014, 985).
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