Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.05.2014 - I-9 U 13/14, 9 U 13/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht, Wasserrutsche, Verhaltensregeln
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 280, 241 Abs. 2, 823 Abs. 1 BGB
Verkehrssicherungspflicht, Wasserrutsche, Verhaltensregeln - IWW
- rabüro.de
Zur Erforderlichkeit der Beschilderung einer Schwimmbadrutsche
- ra.de
- RA Kotz
Unfall auf einer Wasserrutsche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die richtige Haltung auf der Schwimmbadrutsche
- Jurion (Kurzinformation)
Klare und leicht verständliche Beschilderung der Rutschanlagen in Schwimmbädern erforderlich
- Jurion (Kurzinformation)
Wellenförmige Schwimmbadrutschen - richtige Rutschanleitung und richtige Rutschhaltung sind wichtig
- schluender.info (Kurzinformation)
Verkehrssicherheit einer Wasserrutsche
- anwaltauskunft.de (Rechtsprechungsübersicht)
Wasserrutschen im Schwimmbad: Haftung bei Unfällen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wellenförmige Schwimmbadrutsche muss zur Vermeidung von Unfällen deutlich auf richtige Rutschhaltung hinweisen - Schwimmbadbetreiber haftet nicht für Verletzungen bei falscher Nutzung einer Schwimmbadrutsche
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang der Verkehrssicherungspflichten des Betreibers einer Wasserrutsche; Anforderungen an die Beschilderung der Wasserrutsche mit Verhaltensregeln
Besprechungen u.ä. (2)
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Zur Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Wasserrutsche
- haerlein.de (Entscheidungsbesprechung)
Wellenförmige Schwimmbadrutschen - richtige Rutschhaltung schützt vor Verletzungen
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 09.12.2013 - 4 O 505/12
- OLG Hamm, 06.05.2014 - I-9 U 13/14, 9 U 13/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 985
- NZV 2014, 474
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage
Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2014 - 9 U 13/14
Den Betreiber trifft dabei neben der Pflicht, eine nach ihrer Bauart sichere, den einschlägigen technischen Normen entsprechende Anlage bereitzustellen, auch die Pflicht, die Benutzer durch klare und leicht verständliche Hinweise über den richtigen Gebrauch der Anlage zu instruieren sowie die Pflicht, die ordnungsgemäße Nutzung bei dem Betrieb der Anlage zu beaufsichtigen (vgl. zum Ganzen allgemein nur BGH, NJW 2008, 3775; BGH, NJW 2004, 1449; OLG Hamm, MDR 2013, 715, jeweils m. w. Nachw.). - BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche
Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2014 - 9 U 13/14
Den Betreiber trifft dabei neben der Pflicht, eine nach ihrer Bauart sichere, den einschlägigen technischen Normen entsprechende Anlage bereitzustellen, auch die Pflicht, die Benutzer durch klare und leicht verständliche Hinweise über den richtigen Gebrauch der Anlage zu instruieren sowie die Pflicht, die ordnungsgemäße Nutzung bei dem Betrieb der Anlage zu beaufsichtigen (vgl. zum Ganzen allgemein nur BGH, NJW 2008, 3775; BGH, NJW 2004, 1449; OLG Hamm, MDR 2013, 715, jeweils m. w. Nachw.). - OLG Hamm, 01.02.2013 - 7 U 22/12
Tragischer Unfall im Freizeitbad - Betreiber haftet nicht
Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2014 - 9 U 13/14
Den Betreiber trifft dabei neben der Pflicht, eine nach ihrer Bauart sichere, den einschlägigen technischen Normen entsprechende Anlage bereitzustellen, auch die Pflicht, die Benutzer durch klare und leicht verständliche Hinweise über den richtigen Gebrauch der Anlage zu instruieren sowie die Pflicht, die ordnungsgemäße Nutzung bei dem Betrieb der Anlage zu beaufsichtigen (vgl. zum Ganzen allgemein nur BGH, NJW 2008, 3775; BGH, NJW 2004, 1449; OLG Hamm, MDR 2013, 715, jeweils m. w. Nachw.). - LG Dessau, 12.10.2005 - 4 O 490/05
Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2014 - 9 U 13/14
Ein solcher bildlicher Warnhinweis sei - davon sei insoweit zutreffend auch das Landgericht auf Basis der überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen G ausgegangen - in der Tat sicherungsrechtlich erforderlich gewesen, wobei sich der im Vorverfahren 4 O 490/05 Landgericht Paderborn tätig gewesene Sachverständige T mit dieser Frage gar nicht konkret befasst habe.
- OLG Hamm, 18.08.2015 - 9 U 169/14
Auto kollidiert mit "herrenlosem" Einkaufswagen - Ladenbesitzer haftet
Es genügt daher, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (Senat, U.v. 06.05.2014 - 9 U 13/14 - ; juris m.w.N.). - OLG Oldenburg, 26.03.2025 - 14 U 49/24
Badeunfall durch Wasserrutsche mit schweren gesundheitlichen Folgen
Rn. 92 Das hierzu von den Beklagten zu 5) und 6) zitierte Urteile des OLG Hamm vom 06.05.2014 (Az.: I-9 U 13/14 = NJW-RR 2014, 985) sowie die zitierten Beschlüsse des OLG Koblenz vom 07.05.2010 (Az.: 8 U 810/09, juris), des OLG Celle vom 12.09.2006 (Az.: 8 W 66/06 -, juris) und des Thüringer Oberlandesgericht vom 15.05.2009 (Az.: 4 U 827/08, juris) unterscheiden sich von der hiesigen Sachverhaltskonstellation maßgeblich dadurch, dass die Nutzer der dortigen Rutschen keinen bauartbedingten Gefahren ausgesetzt waren, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgingen und von ihnen nicht vorhersehbar waren. - AG Coburg, 29.01.2018 - 11 C 1432/17
Vorsicht beim Auftauchen: Zur Verkehrssicherungspflicht eines …
Es genügt daher, diejenigen Sicherungsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (OLG Hamm, NJW-RR 2014, 985).
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