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Rechtsprechung
   BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,33001
BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17 (https://dejure.org/2017,33001)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2017 - X ARZ 204/17 (https://dejure.org/2017,33001)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2017 - X ARZ 204/17 (https://dejure.org/2017,33001)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    ZPO § 36 Abs. 3 Satz 1, § 24

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den Bundesgerichtshof bei Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Senats desselben Oberlandesgerichts; ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand für Klagen auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück nach ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 ZPO, § 36 Abs 3 S 1 ZPO, § 11 AnfG
    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den Bundesgerichtshof bei Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Senats desselben Oberlandesgerichts; ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand für Klagen auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück nach ...

  • IWW

    § 24 ZPO, § ... 36 Abs. 3 ZPO, § 36 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 36 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 36 Abs. 2 ZPO, § 36 ZPO, § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 281 ZPO, § 24 Abs. 1 ZPO, § 11 AnfG, §§ 3 ff. AnfG

  • Wolters Kluwer

    Vorlage einer Sache gegenüber dem Bundesgerichtshof (BGH) durch das Oberlandesgericht (OLG) bei Bestimmung des zuständigen Gerichts; Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Senats desselben OLG; Eröffnung des ausschließlichen dinglichen Gerichtsstands; ...

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: BGH-Vorlage bei Abweichenden Meinungen eines OLG

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 24 ; ZPO § 36 Abs. 3 S. 1; ZPO § 281
    Vorlage einer Sache gegenüber dem Bundesgerichtshof (BGH) durch das Oberlandesgericht (OLG) bei Bestimmung des zuständigen Gerichts; Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Senats desselben OLG; Eröffnung des ausschließlichen dinglichen Gerichtsstands; ...

  • datenbank.nwb.de

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den Bundesgerichtshof bei Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Senats desselben Oberlandesgerichts; ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand für Klagen auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück nach ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Wann ist die Sache dem BGH vorzulegen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Divergenz innerhalb eines Oberlandesgerichts

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorlage nach § 36 Abs. 3 ZPO bei Abweichen von Rechtsprechung eines anderen Spruchkörpers desselben Gerichts

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gerichtsstand für eine Klage nach dem Anfechtungsgesetz; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1213
  • ZIP 2017, 71
  • MDR 2017, 1383
  • FamRZ 2017, 1851
  • WM 2017, 1873
 
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Wird zitiert von ... (94)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Gewährung rechtlichen Gehörs durch …

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, MDR 2015, 2015 Rn. 2 mwN).

    Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, Rn. 3; Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764, 764 f. mwN).

    Rn. 28 Der Bundesgerichtshof hat bislang nicht abschließend entschieden, inwieweit ein Verweisungsbeschluss einer Begründung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14 Rn. 9; Beschluss vom 23. März 1988 - IVb ARZ 8/88, FamRZ 1988, 943).

  • OLG Hamm, 28.03.2002 - 27 W 7/02

    Dinglicher Gerichtsstand für Klagen auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein …

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    Es sieht sich an der Bestimmung des seiner Ansicht nach örtlich zuständigen Landgerichts Essen durch die Entscheidung eines anderen Senats des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 28. März 2002 - 27 W 7/02; NZI 2002, 575) gehindert.

    Rn. 24 Nach der Gegenauffassung soll eine Klage im Gerichtsstand des § 24 Abs. 1 ZPO jedenfalls bei Anfechtungsklagen in Bezug auf Grundstücke erforderlich sein, um Eintragungen im Grundbuch zu erleichtern (OLG Hamm, NZI 2002, 575, 576).

    Rn. 25 Die Anwendung von § 24 Abs. 1 ZPO soll darüber hinaus geboten sein, damit der Kläger Vermögensverschiebungen ins Ausland besser begegnen kann (OLG Hamm, NZI 2002, 575, 576).

  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    Als in diesem Sinne willkürlich erweist sich ein Verweisungsbeschluss dann, wenn er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und unverständlich erscheint und deshalb offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498, 1498 f.; BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2015 - X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 mwN in Rn. 9).

    Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498 f.).

  • OLG Celle, 17.01.2008 - 13 U 56/07

    Ausschließlich dinglicher Gerichtsstand im Falle einer auf Duldung der …

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    Dass der Eigentümer mit der Klage verpflichtet werden soll, den Vollstreckungszugriff auf die Sache hinzunehmen, reicht für die Anwendung von § 24 Abs. 1 ZPO nicht aus (OLG Celle, Urteil vom 11. Juli 1986 - 8 U 202/85, MDR 1986, 1031; Urteil vom 17. Januar 2008 - 13 U 56/07, juris Rn. 13; BayObLG…, Beschluss vom 25. Juli 2003 - 1Z AR 71/03, juris Rn. 12;… Toussaint in BeckOK ZPO, § 24 Rn. 8.1;… Patzina in MünchKomm ZPO, 5. Aufl., § 24 Rn. 8;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 24 Rn. 9;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 24 Rn. 9).

    Dies vermag ebenfalls nicht zu überzeugen, weil für eine Anfechtungsklage in der Regel auch dann ein anderer Gerichtsstand zur Verfügung steht, wenn der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht im Inland hat (OLG Celle, Urteil vom 17. Januar 2008 - 13 U 56/07, juris Rn. 14 f.).

  • BGH, 23.03.1988 - IVb ARZ 8/88

    Prozeßökonomie - Zuständigkeit - Vermeidung der Verzögerung - Verweisungsbeschluß …

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    Rn. 28 Der Bundesgerichtshof hat bislang nicht abschließend entschieden, inwieweit ein Verweisungsbeschluss einer Begründung bedarf (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14 Rn. 9; Beschluss vom 23. März 1988 - IVb ARZ 8/88, FamRZ 1988, 943).
  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    Als in diesem Sinne willkürlich erweist sich ein Verweisungsbeschluss dann, wenn er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und unverständlich erscheint und deshalb offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498, 1498 f.; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 mwN in Rn. 9).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: …

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (BGH…, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, Rn. 3; Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764, 764 f. mwN).
  • OLG Schleswig, 10.03.2000 - 2 W 22/00

    Voraussetzungen der gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmung

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    Rn. 10 Diese Zwecksetzung gebietet es entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Gegenauffassung (OLG Schleswig, Beschluss vom 10. März 2000 - 2 W 22/00, BB 2000, 1321), die Entscheidung einer in der Rechtsprechung umstrittenen Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof in allen Konstellationen zu ermöglichen, in denen dies nach § 36 ZPO a.F. möglich war.
  • BayObLG, 25.07.2003 - 1Z AR 71/03

    Dinglicher Gerichtsstand für eine Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung - …

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    Dass der Eigentümer mit der Klage verpflichtet werden soll, den Vollstreckungszugriff auf die Sache hinzunehmen, reicht für die Anwendung von § 24 Abs. 1 ZPO nicht aus (OLG Celle, Urteil vom 11. Juli 1986 - 8 U 202/85, MDR 1986, 1031;… Urteil vom 17. Januar 2008 - 13 U 56/07, juris Rn. 13; BayObLG, Beschluss vom 25. Juli 2003 - 1Z AR 71/03, juris Rn. 12;… Toussaint in BeckOK ZPO, § 24 Rn. 8.1;… Patzina in MünchKomm ZPO, 5. Aufl., § 24 Rn. 8;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 24 Rn. 9;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 24 Rn. 9).
  • OLG Celle, 11.07.1986 - 8 U 202/85
    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    Dass der Eigentümer mit der Klage verpflichtet werden soll, den Vollstreckungszugriff auf die Sache hinzunehmen, reicht für die Anwendung von § 24 Abs. 1 ZPO nicht aus (OLG Celle, Urteil vom 11. Juli 1986 - 8 U 202/85, MDR 1986, 1031;… Urteil vom 17. Januar 2008 - 13 U 56/07, juris Rn. 13; BayObLG…, Beschluss vom 25. Juli 2003 - 1Z AR 71/03, juris Rn. 12;… Toussaint in BeckOK ZPO, § 24 Rn. 8.1;… Patzina in MünchKomm ZPO, 5. Aufl., § 24 Rn. 8;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 24 Rn. 9;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 24 Rn. 9).
  • BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als …

    Nicht erforderlich ist demgegenüber, dass der Bundesgerichtshof die Frage ebenfalls als entscheidungserheblich ansieht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017 - X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 6).
  • BayObLG, 10.07.2023 - 101 AR 148/23

    Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen unberechtigtem Parken

    Die in dieser Weise jeweils ausdrücklich ausgesprochene verbindliche Leugnung der eigenen sachlichen Zuständigkeit erfüllt mithin alle Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12 m. w. N.;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 35).

    Dies ist im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu beachten (BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG…, Beschluss vom 15. Dezember 2022, 102 AR 84/22, juris Rn. 26;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 38).

    Rn. 33 Die Bindungswirkung entfällt allerdings dann, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er unter Versagung des rechtlichen Gehörs zustande gekommen oder nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen worden ist oder weil er als objektiv willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr., vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15;… Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16 f.; jeweils m. w. N.).

    Rn. 34 Als objektiv willkürlich ist der Verweisungsbeschluss zu werten, wenn sich die Entscheidung bei der Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie bei objektiver Würdigung, auf die allein abzustellen ist, jeder Rechtsgrundlage entbehrt und daher offensichtlich unhaltbar ist (…st. Rspr., vgl. BVerfGE 29, 45 [49, juris Rn. 18]; BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15;… zum Ganzen auch: Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 17).

  • BGH, 06.05.2025 - X ARZ 38/25

    Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags; …

    Dagegen ist nicht erforderlich, dass der Bundesgerichtshof diese Frage ebenfalls für entscheidungserheblich hält (Senat, Beschluss vom 15. August 2017 - X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 6;… Beschluss vom 6. Juni 2018 - X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 7).
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