Rechtsprechung
| BGH, 14.06.2017 - III ZR 487/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Sittenwidrigkeit des Entgelts für die in der Übersendung von drei Partnervorschlägen bestehenden Hauptleistungspflicht des Vermittlers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 138 Abs 1 BGB, § 656 BGB
Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Sittenwidrigkeit des Entgelts für die in der Übersendung von drei Partnervorschlägen bestehenden Hauptleistungspflicht des Vermittlers - IWW
§ 552a Satz 1 ZPO, § 138 Abs. 1 BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 138 BGB
- Wolters Kluwer
Sittenwidrigkeit von Vergütungen für Partnerschaftsvorschläge (hier: wucherähnliches Geschäft); Objektives Vorliegen eines auffälligen und besonders groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung; Marktwert von Informationen über vermittlungsbereite Partner
- rabüro.de
Zur Sittenwidrigkeit des Entgelts für Übersendung von drei Partnervorschlägen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 552a S. 1; BGB § 138 Abs. 1
Sittenwidrigkeit von Vergütungen für Partnerschaftsvorschläge (hier: wucherähnliches Geschäft); Objektives Vorliegen eines auffälligen und besonders groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung; Marktwert von Informationen über vermittlungsbereite Partner - datenbank.nwb.de
Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Sittenwidrigkeit des Entgelts für die in der Übersendung von drei Partnervorschlägen bestehenden Hauptleistungspflicht des Vermittlers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Partnervermittlung - und die sittenwidrig hohe Vergütung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sittenwidrigkeit eines Partnervermittlungsvertrags mit 77-jähriger Frau bei Kosten von fast 1.000 Euro pro Partnervorschlag - Vorliegen eines groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung begründet Vermutung der verwerflichen Gesinnung
Verfahrensgang
- AG Hannover, 10.12.2015 - 567 C 6817/15
- LG Hannover, 29.08.2016 - 12 S 84/15
- BGH, 14.06.2017 - III ZR 487/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1261
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (10)
- BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
Wucher und wucherähnliches Rechtsgeschäft im Zusammenhang mit dem Kauf einer …
Auszug aus BGH, 14.06.2017 - III ZR 487/16
Ein besonders grobes Missverhältnis lässt sich in der Regel annehmen, wenn der Wert der Leistung knapp beziehungsweise annähernd doppelt so hoch ist wie derjenige der Gegenleistung (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Juli 2004 - XII ZR 352/00, NJW 2004, 3553, 3554; vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880, Rn. 16;… vom 15. Januar 2016 - V ZR 278/14, NJW-RR 2016, 692, Rn. 7 …und vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 9/15, BeckRS 2016, 110296, Rn. 34 jew. mwN).Dabei ist nicht das subjektive Interesse der Vertragsparteien, sondern der objektive Wert der beiderseitigen Hauptleistungspflichten bei Vertragsschluss zu vergleichen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. Februar 2011 aaO, Rn. 15 mwN).
Rn. 20 (1) Soweit das Berufungsgericht dabei zunächst von einem groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ausgeht, ist dies aus Rechtsgründen ebenso wenig zu beanstanden wie die Annahme, dass die dann bestehende tatsächliche Vermutung für die verwerfliche Gesinnung des Begünstigten, hier der Beklagten, nicht erschüttert worden ist (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 25. Februar 2011 aaO, Rn. 13, 18 mwN).
- BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00
Sittenwidrigkeit eines Miet- bzw. Pachtverhältnisses
Auszug aus BGH, 14.06.2017 - III ZR 487/16
Ein besonders grobes Missverhältnis lässt sich in der Regel annehmen, wenn der Wert der Leistung knapp beziehungsweise annähernd doppelt so hoch ist wie derjenige der Gegenleistung (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Juli 2004 - XII ZR 352/00, NJW 2004, 3553, 3554;… vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880, Rn. 16;… vom 15. Januar 2016 - V ZR 278/14, NJW-RR 2016, 692, Rn. 7 …und vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 9/15, BeckRS 2016, 110296, Rn. 34 jew. mwN).Dass sich der Begünstigte des objektiv besonders groben Missverhältnisses nicht bewusst ist, steht dieser tatsächlichen Vermutung nicht entgegen, es reicht aus, wenn die Tatsachen, aus denen sich das objektive Missverhältnis ergibt, für ihn erkennbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 aaO, S. 3555).
- BGH, 15.04.2010 - III ZR 218/09
Partnervermittlungsvertrag: Widerruf eines in einer Haustürsituation …
Auszug aus BGH, 14.06.2017 - III ZR 487/16
Rn. 13 Bestand danach die Hauptleistungspflicht der Beklagten allein in der Übersendung von drei Partnervorschlägen an die Erblasserin, ist für den objektiven Wert dieser Leistung zu berücksichtigen, dass derartige Informationen über vermittlungsbereite Partner nur im Erfolgsfall ihren vollen Wert entfalten, während sie bei Nichtgefallen eigentlich ohne Wert sind; daher haben sie für sich genommen einen kaum oder nur unter großen Schwierigkeiten zu ermittelnden Marktwert (Senatsurteil vom 15. April 2010 - III ZR 218/09, NJW 2010, 2868, Rn. 30).
- BGH, 25.10.2016 - XI ZR 9/15
Zulässigkeit eines pauschalen Entgelts für geduldete Überziehungen
Auszug aus BGH, 14.06.2017 - III ZR 487/16
Ein besonders grobes Missverhältnis lässt sich in der Regel annehmen, wenn der Wert der Leistung knapp beziehungsweise annähernd doppelt so hoch ist wie derjenige der Gegenleistung (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Juli 2004 - XII ZR 352/00, NJW 2004, 3553, 3554;… vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880, Rn. 16;… vom 15. Januar 2016 - V ZR 278/14, NJW-RR 2016, 692, Rn. 7 und vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 9/15, BeckRS 2016, 110296, Rn. 34 jew. mwN). - BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89
Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines …
Auszug aus BGH, 14.06.2017 - III ZR 487/16
Entsprechend hat es vorliegend den Inhalt des Vertrags und seine Durchführung umfassend gewürdigt und ebenso wie das Oberlandesgericht Düsseldorf im Rahmen der Gesamtwürdigung auch die Risiken für die Parteien einbezogen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19. Juni 1990 - XI ZR 280/89, NJW-RR 1990, 1199, 1200). - BGH, 15.01.2016 - V ZR 278/14
Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufvertrages: Berücksichtigung der vom …
Auszug aus BGH, 14.06.2017 - III ZR 487/16
Ein besonders grobes Missverhältnis lässt sich in der Regel annehmen, wenn der Wert der Leistung knapp beziehungsweise annähernd doppelt so hoch ist wie derjenige der Gegenleistung (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Juli 2004 - XII ZR 352/00, NJW 2004, 3553, 3554;… vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880, Rn. 16; vom 15. Januar 2016 - V ZR 278/14, NJW-RR 2016, 692, Rn. 7 …und vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 9/15, BeckRS 2016, 110296, Rn. 34 jew. mwN). - OLG Düsseldorf, 03.07.2009 - 24 U 34/09
Sittenwidrigkeit eines Partnervermittlungsvertrages
Auszug aus BGH, 14.06.2017 - III ZR 487/16
Rn. 14 Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat sich das Berufungsgericht für die Bewertung der Leistung der Beklagten und die Beurteilung der Sittenwidrigkeit auch an vergleichbaren Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf orientiert (NJW-RR 2009, 1645, 1646 f und BeckRS 2007, 19904). - OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 24 U 75/07
Sittenwidrigkeit eines anlässlich eines Hausbesuchs abgeschlossenen Vertrags bei …
Auszug aus BGH, 14.06.2017 - III ZR 487/16
Rn. 14 Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat sich das Berufungsgericht für die Bewertung der Leistung der Beklagten und die Beurteilung der Sittenwidrigkeit auch an vergleichbaren Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf orientiert (NJW-RR 2009, 1645, 1646 f und BeckRS 2007, 19904). - OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 1136/02
Zur Erfolgsabhängigkeit eines Partnervermittlungsvertrages mit …
Auszug aus BGH, 14.06.2017 - III ZR 487/16
Rn. 18 (3) Dieser Bewertung kann auch nicht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 17. Oktober 2003 (NJW-RR 2004, 268 f) entgegen gehalten werden. - BGH, 24.09.2015 - III ZR 363/14
Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung; Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 14.06.2017 - III ZR 487/16
Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Entscheidung des Revisionsgerichts (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 24. September 2015 - III ZR 363/14, BeckRS 2015, 17165 Rn. 8 mwN).
- OLG Düsseldorf, 11.06.2026 - 10 U 93/25
Partnervermittlung: 397 EUR pro Vorschlag sind nicht sittenwidrig
Ein auffälliges Missverhältnis wird dabei regelmäßig angenommen, wenn der Wert der Leistung annähernd doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. BGH, NJW-RR 2017, 1261 Rn. 10;… Wendtland, in: BeckOK BGB, 74. Ed. Stand: 01.05.2025, § 138 Rn. 61.1 mwN).Rn. 23 Bei der Feststellung, ob der Wert der Leistung annähernd doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung, ist maßgeblich auf den objektiven Wert der Hauptleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen (st. Rspr. BGH, NJW-RR 2017, 1261, Rn. 10;… BGH, NJW 2001, 1127, Staudinger/Sack, § 138 Rn. 177 m.w. Nachw.).
Derartige Informationen entfalten, ähnlich einem Maklernachweis (s. dazu BGH, NJW-RR 2005, 1572), nur im Erfolgsfall ihren vollen Wert, während sie bei Nichtgefallen eigentlich wertlos sind; daher haben sie für sich genommen einen kaum oder nur unter großen Schwierigkeiten zu ermittelnden Marktwert (vgl. hierzu: BGH, NJW-RR 2017, 1261, Rn 13; BGH, NJW 2010, 2868, beck-online).
Rn. 40 Bei der Frage, wie diese Leistungen der Beklagten zu bewerten sind und was sich als die ortsübliche Vergütung hierfür darstellt, ist eine Orientierung an den ansonsten in diesem Marktumfeld tätigen Agenturen und deren Preisgestaltung und ein Vergleich mit anderen Rechtsprechungsnachweisen in diesem Themenumfeld vorzunehmen (hierzu auch BGH, NJW-RR 2017, 1261, Rn. 14-15, zur Orientierung an anderen Rechtsprechungsergebnissen).
Rn. 52 Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 14.06.2017 (BGH, NJW-RR 2017, 1261) die Vereinbarung eines Honorars von 2.975,-- EUR für 3 Partnervorschläge auch angesichts des Alters der Klägerin von 77 Jahren als in einem auffälligen Missverhältnis zur Gegenleistung stehend angesehen.
Rn. 58 Soweit die Rechtsprechung in Einzelfällen ohne weiteres demgegenüber ein besonders grobes Missverhältnis bejaht hat, betraf dies durchwegs Honorare von mehr als 750 EUR pro Partnervorschlag (vgl.: BGH, NJW-RR 2017, 1261; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.2010 - 24 U 188/09, BeckRS 2010, 22027, beck-online; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2007 - 24 U 75/07, BeckRS 2007, 19904; LG Köln, Urteil vom 26.03.2003, NJW-RR 2003, 1426, Rn. 7ff. bei Juris; AG Aachen, Urteil vom 26.03.2009 - 104 C 350/08, NJW-RR 2009, 1644, Rn. 18 bei Juris; bestätigt durch LG Aachen, Beschluss vom 08.07.2009 - 6 S 73/09, Juris).
- BFH, 01.09.2020 - II B 16/20
Pflichtteilsverzicht als wucherähnliches Geschäft; Auswirkungen auf im …
Somit ist es der Rechtsprechung des BGH gefolgt, wonach die Voraussetzungen des § 138 BGB anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festgestellt werden (vgl. BGH-Beschluss vom 14.06.2017 - III ZR 487/16, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2017, 1261, Rz 7). - OLG Stuttgart, 05.03.2026 - 7 U 205/24
Sale and rent back; cash and drive; Pfand; wucherähnlich; Händlereinkaufspreis; …
Ein auffälliges, grobes Missverhältnis, das den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung zulässt, kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig angenommen werden, wenn der Wert der Leistung annähernd doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung bzw. letzterer die Hälfte des Werts der Leistung beträgt (BGH…, Urteil vom 16. November 2022 - VIII ZR 436/21 -, juris Rn. 33; BGH, Hinweisbeschluss vom 14. Juni 2017 - III ZR 487/16 -, BeckRS 2017, 115431 Rn. 10, beck-online;… MüKoBGB/Armbrüster aaO., § 138 Rn. 212, beck-online).
- OLG Stuttgart, 18.09.2018 - 6 U 209/17
Studienfinanzierungsvertrag: Sittenwidrigkeit, rechtliche Einordnung und Bestehen …
Ein besonders grobes Missverhältnis lässt sich in der Regel annehmen, wenn der Wert der Leistung knapp beziehungsweise annähernd doppelt so hoch ist wie derjenige der Gegenleistung (z.B. BGH, Beschluss vom 14.06.2017 - III ZR 487/16, Rn. 10). - LG Bielefeld, 17.05.2021 - 6 O 5/19 Rn. 52 Schon dieses grobe Missverhältnis lässt den Schluss auf die verwerfliche Gesinnung der Beklagten zu 1) bzw. ihrer organschaftlichen Vertreter im Rahmen einer tatsächlichen Vermutung zu (vgl. nur BGH, Urteil vom 08-11-1991 - V ZR 260/90, NJW 1992, 899, beck-online; BGH, Hinweisbeschluss vom 14.6.2017 - III ZR 487/16, NJW-RR 2017, 1261, beck-online).
- OLG Karlsruhe, 18.06.2024 - 12 U 203/23
Altvertrag über eine Lebensversicherung: Aktivlegitimation des Policenaufkäufers …
Dabei ist nicht das subjektive Interesse der Vertragsparteien, sondern der objektive Wert der beiderseitigen Hauptleistungspflichten bei Vertragsschluss zu vergleichen (BGH, Beschluss vom 14.06.2017 - III ZR 487/16, juris Rn. 10). - BFH, 01.09.2020 - II B 17/20
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 1.9.2020 II B 16/20 - Pflichtteilsverzicht …
Somit ist es der Rechtsprechung des BGH gefolgt, wonach die Voraussetzungen des § 138 BGB anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festgestellt werden (vgl. BGH-Beschluss vom 14.06.2017 - III ZR 487/16, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2017, 1261, Rz 7). - OLG Hamm, 04.06.2020 - 24 W 8/20 Ein wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB ist dann anzunehmen, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektiv besonders grobes oder zumindest auffälliges Missverhältnis besteht und außerdem ein weiterer Umstand hinzu tritt, der den Vertrag bei Zusammenfassung der subjektiven und objektiven Merkmale als sittenwidrig erscheinen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - III ZR 487/16 - zitiert nach juris).
Auch wenn es eine feste Größe, bei der eine derartige Störung des Äquivalenzinteresses anzunehmen ist, nicht existiert, hat sich in der Rechtsprechung der Grundsatz durchgesetzt, dass das Doppelte bzw. die Hälfte des Wertes der Gegenleistung als Indiz für eine zur Sittenwidrigkeit führende Äquivalenzstörung anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - III ZR 487/16 - zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - XII ZR 352/00 - zitiert nach juris).
- BFH, 01.09.2020 - II B 18/20
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 1.9.2020 II B 16/20 - Pflichtteilsverzicht …
Somit ist es der Rechtsprechung des BGH gefolgt, wonach die Voraussetzungen des § 138 BGB anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festgestellt werden (vgl. BGH-Beschluss vom 14.06.2017 - III ZR 487/16, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2017, 1261, Rz 7). - LG Stade, 02.05.2018 - 3 S 38/17
Sittenwidrigkeit Vertrag zur Partnerschaftsvermittlung: Wucher
Unter weiterer Berücksichtigung dessen, dass ein Verschlag nur dann seinen vollen Wert entfaltet, wenn die Vermittlung auch erfolgreich ist, erscheint das Honorar außerhalb eines jeden vernünftigen Äquivalenzverhältnisses (BGH vom 14.6.2017, III ZR 487/16, juris). - AG Hanau, 15.03.2024 - 32 C 243/21
Unwirksamkeit eines Verzichts des Käufers von Sondereigentum auf Schadensersatz …
- LG Magdeburg, 23.08.2021 - 2 S 138/21
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