Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 11 Wx 59/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJWE-FER 1997, 12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 11 Wx 59/96
Der Grundsatz der Nachrangigkeit der Sozialhilfe stellt einen Rechtsgrund für die Versagung der Sozialhilfe, ein sogenanntes negatives Tatbestandsmerkmal des Anspruchs auf Sozialhilfe, dar (BVerwGE 21, 208, 213; Schmitt, BSHG Loseblattsammlung, § 2 RN. 3.). - BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 208/87
Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 11 Wx 59/96
Erforderlich ist vielmehr ein unmittelbarer Eingriff in ein zum Zeitpunkt der Entscheidung bestehendes, staatlich geschütztes Recht (vgl. BGH NJW 1989, 1858).
- OLG Hamm, 20.08.2001 - 15 W 175/01
Beschwerdebefugnis der Staatskasse im Festsetzungsverfahren
Dies entspricht dem Standpunkt des OLG Karlsruhe (FGPrax 1996, 186), das die Beschwerdebefugnis eines Sozialhilfeträgers gegen eine Vergütungsfestsetzung gegen den Betroffenen mit dem Ziel der Mehrung des nicht durch § 88 Abs. 2 BSHG geschützten Vermögens verneint hat.
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 10.04.1996 - 3 W 23/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Testaments; Beantragung eines Erbscheins; Ausschlagung des Erbes unter Beschränkung auf die gewillkürte Erbfolge
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mainz, 03.07.1995 - 4 VI 466/94
- LG Mainz, 30.10.1995 - 8 T 360/95
- OLG Zweibrücken, 10.04.1996 - 3 W 23/96
Papierfundstellen
- FGPrax 1996, 152
- NJWE-FER 1997, 12
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 29.08.1980 - 3 W 147/80 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Frankfurt, 12.02.1997 - 20 W 96/95
Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtum des Erblassers; Nichtänderung der …
Die Verweisung eines gesetzlichen Erben auf den Pflichtteil im Anschluß an die Einsetzung eines testamentarischen Erben kann entweder den selbständigen Ausschluß des Betreffenden von der Erbfolge oder eine bloße Wiederholung des von Gesetze wegen bestehenden Vorrangs der gewillkürten Erbfolge ohne eigenständigen Verfügungscharakter bedeuten (vgl. RG DR 1941, 1000; BGH NJW 1959, 2113 = LM § 2085 BGB Nr. 2 = FamRZ 1960, 26 Nr. 10 Ls; OLG Karlsruhe FamRZ 1967, 691/693; OLG Zweibrücken FGPrax 1996, 152;… Palandt/Edenhofer aaO § 2085 Rn. 2). - BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 43/99
Stillschweigende Ersatzerbeneinsetzung
Durch Auslegung muß ermittelt werden, ob eine bloße Wiederholung des von Gesetzes wegen bestehenden Vorrangs der gewillkürten Erbfolge ohne eigenständigen Verfügungscharakter oder ein selbständiger Ausschluß der gesetzlichen Erbfolge vorliegt; im letzteren Fall ist das Verhältnis von - unwirksamer - Erbeinsetzung und Ausschluß der gesetzlichen Erbfolge nach § 2085 BGB zu beurteilen (Pfälz.OLG Zweibrücken FGPrax 1996, 152 ; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1997, 1433/1435; OLG Karlsruhe FamRZ 1967, 691/693; RGZ 134, 277/282; WarnR 1911 Nr. 196;… Staudinger/Otte Rn. 8;… Palandt/Edenhofer Rn. 2, jeweils zu § 2085 ;… a.A. MünchKomm/Leipold § 1938 Rn. 6, § 2085 Rn. 6;… RGRK/Johannsen BGB 12. Aufl. § 2085 Rn. 4; RG DR 1941, 1000/1001). - KG, 08.11.2021 - 19 W 150/21
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Wirksamkeit einer Enterbung bei …
Rn. 22 Wenn in einem Testament, wie vorliegend, sowohl eine Erbeinsetzung als auch eine Enterbung ausgesprochen wird, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Enterbung nach dem Willen der Erblasserin auch gelten soll, wenn die Erbeinsetzung (wegen Ausschlagung oder aus anderen Gründen) scheitert, ob also die Enterbung unabhängig von der Erbeinsetzung gewollt ist (…vgl. nur MüKo-Leipold, BGB 8. A., § 2985 BGB Rn. 5 und § 1938 Rn. 11/12; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 10.4.1996, 3 W 23/96 Rn. 11). - AG Brandenburg, 04.04.2011 - 50 VI 78/11
Erbscheinerteilung - Übertragung auf Rechtspfleger bei Vorliegen einer Verfügung …
Gemäß § 16 Abs. 2 RPflG kann der Richter aber - auch wenn eine Verfügung von Todes wegen vorliegt - die Erteilung des Erbscheins dessen ungeachtet dem Rechtspfleger übertragen, wenn der Richter - wie im vorliegenden Fall - zu dem Ergebnis gelangt, dass die Verfügung von Todes wegen keinen Einfluss auf die gesetzliche Erbfolge hat sowie deutsches Erbrecht anzuwenden ist und somit der Erbschein - trotz Vorliegens einer letztwilligen Verfügung - aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erteilt werden kann (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18.05.2010, Az.: 20 W 176/10; KG Berlin, NJW-RR 2004, Seiten 801 f. = FGPrax 2004, Seiten 126 f. = Rpfleger 2004, Seiten 423 ff. = FamRZ 2004, Seiten 1903 f.; BayObLG, FGPrax 1997, Seiten 153 f. = Rpfleger 1997, Seiten 370 f. = FamRZ 1997, Seite 1370 = NJWE-FER 1997, Seite 186; OLG Zweibrücken, FGPrax 1996, Seite 152 = NJWE-FER 1997, Seiten 12 f.; BayObLG, Rpfleger 1977, Seiten 210 f.; LG Frankfurt/Main, Rpfleger 1983, Seite 486; AG Brandenburg an der Havel, Beschluss vom 04.04.2011, Az.: 50 VI 78/11, u. a. in: beck-online, BeckRS 2011, Nr.: 07389;… Rellermeyer in: Arnold/Meyer-Stolte/Herrmann/ Rellermeyer/Hintzen, RPflG-Kommentar, 7. Aufl. 2009, § 16 RPflG, Rn. 35).
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