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Rechtsprechung
   LG Kassel, 17.03.2023 - 3 T 514/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,33390
LG Kassel, 17.03.2023 - 3 T 514/22 (https://dejure.org/2023,33390)
LG Kassel, Entscheidung vom 17.03.2023 - 3 T 514/22 (https://dejure.org/2023,33390)
LG Kassel, Entscheidung vom 17. März 2023 - 3 T 514/22 (https://dejure.org/2023,33390)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NLPrax 2023, 32
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.2013 - IV ZR 38/12

    Lebensversicherung: Scheitern der Übermittlung des Schenkungsantrags an die …

    Auszug aus LG Kassel, 17.03.2023 - 3 T 514/22
    Darin liegt eine Verfügung unter Lebenden zu Gunsten Dritter auf den Todesfall (BGH, Hinweisbeschluss vom 10.04.2013 - IV ZR 38/12).

    Dies führt in der Praxis dazu, dass der Schenkungsvertrag von den Erben noch widerrufen werden kann, solange er vom Begünstigten nicht angenommen wurde (vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 10.04.2013 - IV ZR 38/12).

  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im …

    Auszug aus LG Kassel, 17.03.2023 - 3 T 514/22
    Der Versicherer erfüllt diesen Auftrag in der Regel durch Auszahlung der Versicherungssumme an den Begünstigten, da darin konkludent das Schenkungsangebot zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urteil vom 21.05.2008 - IV ZR 238/06).
  • BGH, 15.03.1951 - IV ZR 9/50

    Begriff der Verfügung

    Auszug aus LG Kassel, 17.03.2023 - 3 T 514/22
    Unter einer Verfügung wird jedes Rechtsgeschäft verstanden, das unmittelbar auf ein Recht einwirkt, indem es ein Recht überträgt, belastet, aufhebt oder inhaltlich ändert (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.1951 - IV ZR 9/50, NJW 1951, 645 (647)).
  • BGH, 23.07.2025 - XII ZA 16/25
    Vielmehr kann der Nachlasspfleger die beiden Kinder des Erblassers auf Abtretung ihres Auszahlungsanspruchs gegen den Versicherer in Anspruch nehmen (vgl. LG Kassel NLPrax 2023, 32, 34;… Staudinger/Halm/Wendt/Leithoff Versicherungsrecht 3. Aufl. § 160 VVG Rn. 10), nachdem er etwa in Vertretung der unbekannten Erben den Botenauftrag des Erblassers an den Versicherer nach § 671 Abs. 1 BGB widerrufen hat (…vgl. dazu näher BGH Beschluss vom 10. April 2013 - IV ZR 38/12 - FamRZ 2013, 1220 Rn. 8 ff.).
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