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Rechtsprechung
   BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94   

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https://dejure.org/1994,2130
BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94 (https://dejure.org/1994,2130)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1994 - 2 StR 161/94 (https://dejure.org/1994,2130)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1994 - 2 StR 161/94 (https://dejure.org/1994,2130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten - Anwendung des § 193 Strafgesetzbuch (StGB) bei Verleumdungen in Fällen der Rechtsverteidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46, § 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 78
  • StV 1996, 259
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 12.10.1914 - I 590/14

    1. Inwieweit gilt der Strafausschließungsgrund des § 193 StGB. auch gegenüber

    Auszug aus BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94
    Zwar ist die Anwendung des § 193 StGB bei Verleumdungen, insbesondere in Fällen der Rechtsverteidigung, nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BGHSt 14, 48, 51; BGH NJW 1964, 1148, 1149; RGSt 34, 222; 48, 414; 58, 39; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 193 Rdn. 3; Herdegen in LK 10. Aufl. § 187 Rdn. 5; a.A. Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 193 Rdn. 2 und Rudolphi in SK § 193 Rdn. 2).

    Auch der Verteidigungszweck vermag Verleumdungen aber nur insoweit zu rechtfertigen, als sie - wie etwa der Vorwurf der uneidlichen falschen Aussage oder des Meineids - inhaltlich zugleich das Leugnen belastender Tatsachen bedeuten (RGSt 48, 414, 415; 58, 39; Herdegen a.a.O.).

    Ein darüber hinausgehendes angriffsweises Vorbringen, mit dem ein Angeklagter wider besseres Wissen unwahre ehrenrührige Tatsachen über einen anderen behauptet, überschreitet die Grenzen der rechtlich geschützten Verteidigungsinteressen und schließt eine Anwendung des § 193 StGB aus (BGH NJW 1964, 1148, 1149; RGSt 48, 414, 415; 58, 39; Dreher/Tröndle und Herdegen, jeweils a.a.O.).

  • RG, 07.12.1923 - I 922/23

    Inwieweit gilt der Strafausschließungsgrund des § 193 StGB. bei einer

    Auszug aus BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94
    Zwar ist die Anwendung des § 193 StGB bei Verleumdungen, insbesondere in Fällen der Rechtsverteidigung, nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BGHSt 14, 48, 51; BGH NJW 1964, 1148, 1149; RGSt 34, 222; 48, 414; 58, 39; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 193 Rdn. 3; Herdegen in LK 10. Aufl. § 187 Rdn. 5; a.A. Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 193 Rdn. 2 und Rudolphi in SK § 193 Rdn. 2).

    Auch der Verteidigungszweck vermag Verleumdungen aber nur insoweit zu rechtfertigen, als sie - wie etwa der Vorwurf der uneidlichen falschen Aussage oder des Meineids - inhaltlich zugleich das Leugnen belastender Tatsachen bedeuten (RGSt 48, 414, 415; 58, 39; Herdegen a.a.O.).

    Ein darüber hinausgehendes angriffsweises Vorbringen, mit dem ein Angeklagter wider besseres Wissen unwahre ehrenrührige Tatsachen über einen anderen behauptet, überschreitet die Grenzen der rechtlich geschützten Verteidigungsinteressen und schließt eine Anwendung des § 193 StGB aus (BGH NJW 1964, 1148, 1149; RGSt 48, 414, 415; 58, 39; Dreher/Tröndle und Herdegen, jeweils a.a.O.).

  • BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63

    Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines

    Auszug aus BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94
    Zwar ist die Anwendung des § 193 StGB bei Verleumdungen, insbesondere in Fällen der Rechtsverteidigung, nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BGHSt 14, 48, 51; BGH NJW 1964, 1148, 1149; RGSt 34, 222; 48, 414; 58, 39; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 193 Rdn. 3; Herdegen in LK 10. Aufl. § 187 Rdn. 5; a.A. Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 193 Rdn. 2 und Rudolphi in SK § 193 Rdn. 2).

    Ein darüber hinausgehendes angriffsweises Vorbringen, mit dem ein Angeklagter wider besseres Wissen unwahre ehrenrührige Tatsachen über einen anderen behauptet, überschreitet die Grenzen der rechtlich geschützten Verteidigungsinteressen und schließt eine Anwendung des § 193 StGB aus (BGH NJW 1964, 1148, 1149; RGSt 48, 414, 415; 58, 39; Dreher/Tröndle und Herdegen, jeweils a.a.O.).

  • BGH, 08.12.1959 - 2 StR 486/59

    FDP-Fraktion / FDP - Fraktion

    Auszug aus BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94
    Zwar ist die Anwendung des § 193 StGB bei Verleumdungen, insbesondere in Fällen der Rechtsverteidigung, nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BGHSt 14, 48, 51; BGH NJW 1964, 1148, 1149; RGSt 34, 222; 48, 414; 58, 39; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 193 Rdn. 3; Herdegen in LK 10. Aufl. § 187 Rdn. 5; a.A. Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 193 Rdn. 2 und Rudolphi in SK § 193 Rdn. 2).
  • BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87

    Vereidigung nach berechtigter Zeugnisverweigerung während der Aussage

    Auszug aus BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94
    Inwieweit dabei Angriffe auf die Ehre eines Zeugen erlaubt sind, beurteilt sich nach § 193 StGB (BGH StV 1985, 146, 147; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1).
  • BGH, 18.01.1983 - 4 StR 700/82

    Strafzumessung - Doppelverwertung - Verbot - Merkmale des Gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94
    Das Landgericht hat zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt, "daß er über längere Zeit hinweg gegen die um Hilfe rufende und sich aus Leibeskräften wehrende Zeugin sein Vorhaben verfolgt hat, ohne während dieser ganzen Zeit irgend zu Mitleid zu kommen und von ihr abzulassen." Es wäre zwar rechtsfehlerhaft, dem Täter anzulasten, daß er von seinem Vorhaben nicht mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten ist (BGH NStZ 1983, 217).
  • RG, 19.03.1901 - 458/01

    Kann in einer wissentlich falschen Anzeige die Wahrnehmung eines berechtigten

    Auszug aus BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94
    Zwar ist die Anwendung des § 193 StGB bei Verleumdungen, insbesondere in Fällen der Rechtsverteidigung, nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BGHSt 14, 48, 51; BGH NJW 1964, 1148, 1149; RGSt 34, 222; 48, 414; 58, 39; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 193 Rdn. 3; Herdegen in LK 10. Aufl. § 187 Rdn. 5; a.A. Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 193 Rdn. 2 und Rudolphi in SK § 193 Rdn. 2).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Es wäre auch zulässig gewesen, bei der Strafzumessung die ebenso ehrenrührige wie haltlose Behauptung des Angeklagten zu berücksichtigen, die Nebenklägerin sei eine Gelegenheitsprostituierte, (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 14, 19 jew. m. w. N.), zumal sie mit seinem Verteidigungsvorbringen - Geschlechtsverkehr im Rahmen einer Beziehung; Anzeige weil er seine Familie nicht verlassen wollte - in keinem erkennbaren Zusammenhang steht.
  • BGH, 06.03.2001 - 4 StR 558/00

    Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Regelbeispiel; Strafrahmenprüfung;

    Inwieweit dabei Angriffe auf die Ehre eines Zeugen erlaubt sind, beurteilt sich nach § 193 StGB (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1, 14).

    Der darin liegende Vorwurf der uneidlichen falschen Aussage ist, da er inhaltlich zugleich das Leugnen belastender Tatsachen bedeutet, durch den Verteidigungszweck gerechtfertigt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 14).

  • BGH, 17.01.2006 - 4 StR 423/05

    Strafzumessung (Nachtatverhalten: keine hinterlassenen Spuren; professionelles

    Dies wäre rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 46 Abs. 2, Tatumstände 13 und Wertungsfehler 14).
  • BGH, 22.06.1999 - 1 StR 238/99

    Strafschärfung infolge Verteidigungsverhaltens; Untersuchungshaft;

    Eine über das Leugnen eigener Schuld hinausgehende herabwürdigende Ehrverletzung der Geschädigten, die strafschärfend berücksichtigt werden könnte (vgl. BGH NStZ 1995, 78 BGHR aaO Verteidigungsverhalten 1 jew. m.w.Nachw.) oder eine über zulässiges Verteidigungsverhalten hinausgehende rechtsfeindliche Gesinnung ist darin unter den gegebenen Umständen nicht zu erkennen.
  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 295/01

    Besondere Schwere der Schuld (Gesamtwürdigung; Umstände von besonderem Gewicht

    Nicht zweifelhaft ist, daß sich der Angeklagte für die "angriffsweise" vorgebrachte ehrverletzende Behauptung nicht auf sein Recht auf Verteidigung oder die Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) berufen kann (vgl. BGH NStZ 1995, 78).
  • BGH, 17.01.2006 - 4 StR 422/05

    Strafzumessung (Nachtatverhalten: keine hinterlassenen Spuren; professionelles

    Dies wäre rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 46 Abs. 2, Tatumstände 13 und Wertungsfehler 14).
  • BGH, 19.02.2003 - 2 StR 538/02

    Strafzumessung (Milderung beim Versuch; Wertungsfehler des ausgebliebenen

    Aufgrund der gebotenen Gesamtbetrachtung der Strafzumessungserwägungen ist der Senat davon überzeugt, daß dem Angeklagten nicht rechtsfehlerhaft angelastet worden ist, daß er von seinem Tötungsvorhaben nicht zurückgetreten ist (vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 13).
  • BGH, 14.09.2011 - 2 StR 277/11

    Rechtsfehlerhafte Strafschärfung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens

    Soweit die Schwurgerichtskammer darauf abgestellt hat, dass der Angeklagte in dem Brief sogar Vorwürfe gegen die Geschädigte formuliert habe, stellen diese - "egal, was mir I. angetan, gedacht und geplant" hat (UA S. 18) - keine Umstände dar, die das Verhalten des Angeklagten als eine besonders herabwürdigende Verleumdung des Tatopfers erscheinen lassen und deshalb strafschärfend berücksichtigt werden könnten (vgl. BGH NStZ 1995, 78; StV 1995, 633).
  • OLG Koblenz, 23.03.2022 - 5 OLG 32 Ss 214/21
    Inwieweit hierbei Angriffe auf die Ehre eines Zeugen erlaubt sind, beurteilt sich nach § 193 StGB , der Verleumdungen insoweit rechtfertigt, als sie - wie etwa der Vorwurf der uneidlichen falschen Aussage oder des Meineids - inhaltlich zugleich das Leugnen belastender Tatsachen bedeuten (RG, Urteil vom 12. Oktober 1914 - I 590/14 -, RGSt 48, 414, 415; Urteil vom 7. Dezember 1923 - I 922/23 -, RGSt 58, 39; BGH, Urteil vom 3. August 1994 - 2 StR 161/94 -, NStZ 1995, 78 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Oktober 1994 - 1 Ss 291/94; Urteil vom 24. Januar 2005 - 2 Ss 336/04 Rn. 11, juris; Urteil vom 19. Dezember 2007 - 1 Ss 339/07 Rn. 30, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94   

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https://dejure.org/1994,3562
BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94 (https://dejure.org/1994,3562)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1994 - 1 StR 432/94 (https://dejure.org/1994,3562)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1994 - 1 StR 432/94 (https://dejure.org/1994,3562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung einzelner Taten durch Verschaffen der Überzeugung von einer Mindestzahl solcher Handlungen unter Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe

  • rechtsportal.de

    StGB § 176; StPO § 267

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 78
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94
    Hierbei kommt eine Verurteilung wegen fortgesetzter Handlung nicht mehr in Betracht (BGH, Beschluß vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93).
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94
    Der Senat (wie auch der 5. Senat in BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und vom 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94) teilt nicht die Bedenken des 3. Strafsenats (NStZ 1994, 393) und Zschockelt (NStZ 1994, 361, 363) [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93], unter solchen Umständen sei richterliche Überzeugungsbildung nicht möglich.
  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94

    Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94
    Der Senat (wie auch der 5. Senat in BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und vom 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94) teilt nicht die Bedenken des 3. Strafsenats (NStZ 1994, 393) und Zschockelt (NStZ 1994, 361, 363) [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93], unter solchen Umständen sei richterliche Überzeugungsbildung nicht möglich.
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch -

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94
    Der Senat (wie auch der 5. Senat in BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und vom 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94) teilt nicht die Bedenken des 3. Strafsenats (NStZ 1994, 393) und Zschockelt (NStZ 1994, 361, 363) [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93], unter solchen Umständen sei richterliche Überzeugungsbildung nicht möglich.
  • BGH, 23.02.1994 - 2 StR 725/93

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94
    Der Senat (wie auch der 5. Senat in BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und vom 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94) teilt nicht die Bedenken des 3. Strafsenats (NStZ 1994, 393) und Zschockelt (NStZ 1994, 361, 363) [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93], unter solchen Umständen sei richterliche Überzeugungsbildung nicht möglich.
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Der Tatrichter muß sich aber "unter tunlicher Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe" (BGH NStZ 1995, 78), wie bei jeder anderen Verurteilung auch, die Überzeugung verschaffen, daß es in gewissen Zeiträumen zu einer bestimmten Mindestzahl von Straftaten gekommen ist.
  • BGH, 21.02.2018 - 2 StR 431/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Der Tatrichter muss sich aber, möglichst unter Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe (BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 5 StR 83/10, aaO; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 166/01, StV 2002, 523; Beschluss vom 24. August 1994 - 1 StR 432/94, NStZ 1995, 78), wie bei jeder anderen Verurteilung auch die Überzeugung verschaffen, dass es im gewissen Zeitraum zu einer bestimmten Mindestanzahl von Straftaten gekommen ist (BGH, Beschluss vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 110).
  • BGH, 25.10.1994 - 1 StR 569/94

    Beischlaf zwischen Verwandten

    Diese Feststellung der einzelnen Taten kann in Fällen der vorliegenden Art im Grundsatz dergestalt geschehen, daß sich der Tatrichter, unter tunlicher Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe, die Überzeugung verschafft, es sei in gewissen Zeiträumen zu einer Mindestzahl solcher Handlungen gekommen (BGH, Beschl. vom 24. August 1994 - 1 StR 432/94 -); soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs jeweils für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies nicht zu beanstanden (BGH, Urt. vom 2. August 1994 - 1 StR 378/94 -).
  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Individualisierung der Tat - Abgrenzung der

    Tatsächlich hätte es allerdings genügt, daß sich das Landgericht "unter tunlicher Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe die Überzeugung verschafft, es sei in gewissen Zeiträumen zu einer Mindestzahl solcher Handlungen gekommen" (Senatsentscheidungvom 24. September 1994 - 1 StR 432/94).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 43/96

    Schuldfähigkeit - Psychischer Defekt - Nachtatverhalten - Tätergefährlichkeit -

    Die Tatfeststellungen genügen noch den Anforderungen, die bei gleichartigen Serientaten unter Beachtung der besonderen Bedingungen einer Vielzahl sich über einen langen Zeitraum erstreckender Fälle des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes an die Tatkonkretisierung im Urteil zu stellen sind (vgl. BGHSt 40, 138, 160; BGH NStZ 1994, 502; NStZ 1995, 78; BGH StV 1995, 342).
  • BGH, 10.01.1995 - 1 StR 621/94

    Überzeugungsbildung - Rechtsfehler - Gesamtbild des Geschehens - Gleichartigkeit

    Soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies grundsätzlich nicht zu beanstanden (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6; BGH, Urt. vom 2. August 1994 - 1 StR 378/94; Beschlüssevom 24. August 1994 - 1 StR 432/94 - undvom 8. Dezember 1994 - 4 StR 536/94).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 5 Ss 355/97
    Der Tatrichter müsse sich aber "unter tunlicher Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufen (BGH NStZ 1995, 78 ) wie bei jeder anderen Verurteilung auch, die Überzeugung verschaffen, daß es in gewissen Zeiträumen zu einer bestimmten Mindestzahl von Straftaten gekommen ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.09.1994 - 5 StR 468/94   

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https://dejure.org/1994,6126
BGH, 12.09.1994 - 5 StR 468/94 (https://dejure.org/1994,6126)
BGH, Entscheidung vom 12.09.1994 - 5 StR 468/94 (https://dejure.org/1994,6126)
BGH, Entscheidung vom 12. September 1994 - 5 StR 468/94 (https://dejure.org/1994,6126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 78
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 399/93

    Frage des anwendbaren Strafrechts für Taten eines DDR-Bürgers in der DDR, der vor

    Auszug aus BGH, 12.09.1994 - 5 StR 468/94
    Im Fall 2 der Anklage findet nach Maßgabe von BGHSt 39, 317 das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05

    Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung

    Gleichwohl kann es nach gefestigter Rechtsprechung am Merkmal eines Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten ausgeglichen wird, die das Risiko der Kreditgewährung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken und es dem Gläubiger ermöglichen, sich ohne Schwierigkeiten wegen seiner Forderung zu befriedigen (vgl. BGHSt 15, 24, 27; BGH wistra 1992, 142; 1993, 265; 1994, 110, 111; 1995, 28 und 222, 223; NStZ-RR 2001, 328, 329; StV 1995, 254, 255; 1997, 416, 417; 2000, 478, 479; Lackner LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 217; Tiedemann LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 212; jew. m.w.N.).
  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 282/95

    Gemischt genutztes Gebäude - Inbrandsetzen - Gewerberaum - Wesentliche Bedeutung

    Da die Strafkammer - für sich genommen zutreffend - Tateinheit zwischen versuchter schwerer Brandstiftung und Versicherungsbetrug angenommen hat, muß der Schuldspruch insoweit insgesamt aufgehoben werden (BGH NJW 1993, 2252; BGH wistra 1995, 28, 29).
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