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   BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02   

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https://dejure.org/2002,2863
BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02 (https://dejure.org/2002,2863)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2002 - 2 StR 249/02 (https://dejure.org/2002,2863)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2002 - 2 StR 249/02 (https://dejure.org/2002,2863)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG
    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln (Wertung; eigenes Interesse am Taterfolg, Umfang der Mitwirkung); nicht geringe Menge; Handeltreiben (eigennützige Motive)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Einfuhr - Handeltreiben - Nicht geringe Menge - Einkaufsfahrt - Zurechnung - Mittäterschaft - Beihilfe - Abgrenzung - Haschischmenge - Eigenes Interesse

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe bei Einfuhr und Handel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 90
  • StV 2003, 279
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können das eigene Interesse am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 5; BGH NStZ 1995, 285; 1985, 165; BGHSt 28, 346, 348 f.; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. Vor § 25 Rdn. 2 a jew. m.w.N.).
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02
    Damit ist die vom Bundesgerichtshof auf 7, 5 g THC festgesetzte Grenzmenge (vgl. BGHSt 33, 8; 34, 372) in keinem Fall erreicht worden.
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02
    Der Tatbestand des Handeltreibens setzt voraus, daß der Täter aus eigennützigen (eigensüchtigen) Gründen den Absatz von Betäubungsmitteln ermöglicht oder fördert (st. Rspr., vgl. BGHSt 31, 145, 147 f. m.w.N.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02
    Durch die Beschaffung der Teilmengen für den Eigenkonsum haben sich die Angeklagten tateinheitlich wegen Erwerbs und Einfuhr von Betäubungsmitteln strafbar gemacht (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 3; Franke / Wienroeder a.a.O. § 29 Rdn. 87 m.w.N.), hinsichtlich der Verkaufsmenge in weiterer Tateinheit allein wegen Handeltreibens, weil die anderen Tatformen als Teilstücke des Handeltreibens hierin aufgehen (vgl. BGHSt 31, 163, 165; 30, 28, 30; BGH StV 1989, 202; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2, Franke/Wienroeder a.a.O. § 29 Rdn. 107 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02
    Durch die Beschaffung der Teilmengen für den Eigenkonsum haben sich die Angeklagten tateinheitlich wegen Erwerbs und Einfuhr von Betäubungsmitteln strafbar gemacht (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 3; Franke / Wienroeder a.a.O. § 29 Rdn. 87 m.w.N.), hinsichtlich der Verkaufsmenge in weiterer Tateinheit allein wegen Handeltreibens, weil die anderen Tatformen als Teilstücke des Handeltreibens hierin aufgehen (vgl. BGHSt 31, 163, 165; 30, 28, 30; BGH StV 1989, 202; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2, Franke/Wienroeder a.a.O. § 29 Rdn. 107 m.w.N.).
  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 482/94

    Pump-Action-Flinte - §§ 211, 22, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können das eigene Interesse am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 5; BGH NStZ 1995, 285; 1985, 165; BGHSt 28, 346, 348 f.; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. Vor § 25 Rdn. 2 a jew. m.w.N.).
  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 123/87

    Wirkstoffgehalt von Cannabisharz

    Auszug aus BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02
    Damit ist die vom Bundesgerichtshof auf 7, 5 g THC festgesetzte Grenzmenge (vgl. BGHSt 33, 8; 34, 372) in keinem Fall erreicht worden.
  • BGH, 06.11.1984 - 1 StR 588/84

    Mittätereigenschaft auf Grund innerer, an Hand Indizien feststellbarer

    Auszug aus BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können das eigene Interesse am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 5; BGH NStZ 1995, 285; 1985, 165; BGHSt 28, 346, 348 f.; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. Vor § 25 Rdn. 2 a jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.02.1997 - 2 StR 519/96

    Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Abgrenzung von Beihilfe

    Auszug aus BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können das eigene Interesse am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 5; BGH NStZ 1995, 285; 1985, 165; BGHSt 28, 346, 348 f.; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. Vor § 25 Rdn. 2 a jew. m.w.N.).
  • BGH, 26.03.1992 - 4 StR 98/92

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beim Einkauf größerer Mengen für den

    Auszug aus BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02
    Der Tatbestand des Handeltreibens setzt voraus, daß der Täter aus eigennützigen (eigensüchtigen) Gründen den Absatz von Betäubungsmitteln ermöglicht oder fördert (st. Rspr., vgl. BGHSt 31, 145, 147 f. m.w.N.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33).
  • BGH, 02.08.1988 - 5 StR 221/88

    Konkurrenzen zwischen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und

  • BGH, 21.01.1992 - 1 StR 793/91

    Mittäterschaftliches Interesse bei Haschisch-Einfuhr

  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 466/88
  • BGH, 03.04.1985 - 2 StR 639/84

    Revision aufgrund fehlerhafter Wertung eines Sachverhalts - Unerlaubte Einfuhr

  • BGH, 05.06.1985 - 2 StR 205/85

    Revision wegen Verurteilung aufgrund gemeinschaftlichen unerlaubten

  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 392/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Letztere setzt dabei auch hier eine wertende Betrachtung aller von der Vorstellung der Beteiligten umfassten Umstände voraus, wobei dem jeweiligen Interesse am Taterfolg, dem Umfang der Tatbeteiligung und dem Vorhandensein von Tatherrschaft eine indizielle Bedeutung zukommen (BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, Rn. 5; vom 14. August 2002 - 2 StR 249/02, NStZ 2003, 90, 91).
  • BGH, 06.12.2017 - 2 StR 46/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit;

    Verschaffen sich die Beteiligten die von ihnen jeweils zur Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in Einkaufsgemeinschaft oder im Wege eines Sammeleinkaufs, gilt nichts anderes (BGH, Beschluss vom 14. August 2002 - 2 StR 249/02, NStZ 2003, 90; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, StV 2013, 154; MüKo-StGB/O?lakc?o?lu, 3. Aufl., § 29 BtMG Rn. 419).
  • BGH, 17.04.2012 - 3 StR 131/12

    Handeltreiben bzw. Erwerb mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Verschaffen sich die Beteiligten die von ihnen jeweils zur Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in Einkaufsgemeinschaft oder im Wege eines Sammeleinkaufs, gilt nichts anderes (BGH, Beschluss vom 14. August 2002 - 2 StR 249/02, NStZ 2003, 90).
  • BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17

    Zurechnung der Gesamtmengen der Lieferungen als Teil des mittäterschaftlich

    Verschaffen sich die Beteiligten die von ihnen zur Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in einer Einkaufsgemeinschaft, gilt nichts anderes (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2002 - 2 StR 249/02, NStZ 2003, 90; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, StV 2013, 154; Senat, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 2 StR 46/17; MüKoStGB/O.lakc?o.lu, 3. Aufl., § 29 BtMG Rn. 419).
  • BGH, 25.08.2020 - 4 StR 185/20

    Konkurrenzen (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubter Besitz von

    Nur für die anderen Zwecken dienende Menge verbleibt es bei der Strafbarkeit wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2017 - 4 StR 298/17, Rn. 6; Beschluss vom 14. August 2002 ? 2 StR 249/02, NStZ 2003, 90 Rn. 11).
  • BGH, 10.01.2023 - 3 StR 437/22

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (nicht geringe Menge der

    Zum anderen ist er insofern - in weiterer Tateinheit - des Erwerbs von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG schuldig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2007 - 3 StR 55/07, NStZ 2007, 529; vom 14. August 2002 - 2 StR 249/02, NStZ 2003, 90 Rn. 11; MüKoStGB/Oglakcioglu, 4. Aufl., § 29 BtMG Rn. 973; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 949).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 29/20

    Mittäterschaft (unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Geltung

    Verschaffen sich die Beteiligten die von ihnen jeweils zur Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in Einkaufsgemeinschaft oder im Wege eines Sammeleinkaufs, gilt nichts anderes (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12; vom 14. August 2002 ? 2 StR 249/02, NStZ 2003, 90).
  • BGH, 22.11.2007 - 4 StR 474/07

    Bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben

    In jedem dieser Fälle hat sich der Angeklagte tateinheitlich des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hinsichtlich der von ihm weiterverkauften Teilmenge, des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hinsichtlich des von ihm konsumierten Marihuanas und der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hinsichtlich der von den übrigen Bandenmitgliedern verkauften Teilmengen schuldig gemacht (§§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 27 StGB; vgl. BGH NStZ 2003, 90, 93).
  • AG Rudolstadt, 21.02.2012 - 771 Js 32122/11

    Betäubungsmittel - unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft und Beihilfe zum

    Durch die Beschaffung der Teilmengen für den Eigenkonsum hat sich der Haupttäter S. N. tateinheitlich wegen Erwerbs von Betäubungsmitteln strafbar gemacht (vgl. BGH, NStZ 2003, 90, 92), wozu der Angeklagte ebenfalls vorsätzlich Hilfe geleistet hat.
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